Zu unterscheiden ist zwischen der unvermeidbaren politischen Dimension jeder Rechtsprechung und einer darüber hinausgehenden Instrumentalisierung gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung politischer Ziele.
Politische Justiz liegt demnach vor, wenn Gerichte bewusst oder faktisch zur Umverteilung politischer Macht, zur Durchsetzung ideologischer Programme oder zur Einschränkung staatlicher Entscheidungsfreiheit beitragen.
Dies muss in einem breiteren Kontext gesehen werden: Stichworte sind kulturelle und ideologische Polarisierung sowie veränderte politische Mehrheitsverhältnisse.
Diese Faktoren erzeugen einen erhöhten Erwartungsdruck an Gerichte, politische Konflikte zu lösen, für die demokratische Institutionen keine stabilen Mehrheiten mehr finden.
Das Ergebnis ist eine stärkere Politisierung der Justiz insgesamt.
Die Rückkehr zu klassischen Auslegungscanones – Wortlaut, historische Auslegung, Systematik und Zweck – war nach 1945 eine bewusste Reaktion auf die Missbräuche der NS-Zeit.
Insbesondere die „unbegrenzte Auslegung“ von Generalklauseln hat damals in Deutschland zur ideologischen Pervertierung des Rechts geführt.
Zwar haben europäische Gerichte, insbesondere der EuGH und der EGMR, früh dynamische Auslegungsansätze entwickelt („effet utile“, „living instrument“). Insoweit waren sie stets politisch.
Entscheidend ist jedoch, dass traditionell keine feste Hierarchie der Auslegungskriterien bestanden hat.
Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass dieses Gleichgewicht zunehmend aufgegeben wird zugunsten ergebnisorientierter Argumentationen.
Fünf Fallbeispiele sind Symptome einer problematischen Entwicklung. Das erste ist das Zofingia-Urteil des Schweizer Bundesgerichts.
Das oberste Schweizer Gericht untersagte 2025 einstimmig rein männlichen Studentenverbindungen die Nutzung universitärer Fazilitäten.
Dabei hat das Gericht frühere Rechtsprechung aufgegeben und die Gleichbehandlung über die Vereinigungsfreiheit gestellt, ohne die klassischen Auslegungscanones vollständig anzuwenden.
Ungeprüfte Annahmen, etwa betreffend eine angebliche Karriereförderung durch Verbindungsmitgliedschaft, haben eine zentrale Rolle gespielt.
Das Urteil ist ein Beispiel einer wertungsgetriebenen Rechtsprechung mit weitreichenden Implikationen für die Religions- und Vereinigungsfreiheit.
2 EuGH: Kommission gegen Malta. Dieses Urteil des EuGH zur Unzulässigkeit des maltesischen Programms der Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Investition ist besonders problematisch.
Der Gerichtshof hat weder die Stellungnahme des Generalanwalts noch die einhellige Fachliteratur angemessen gewürdigt und ist in einen Kernbereich staatlicher Souveränität eingedrungen.
Die rechtliche Begründung bleibt unklar. Die Frage stellt sich, ob der EuGH ultra vires (in Überschreitung seiner Kompetenzen) geurteilt hat.
3 Norwegen: NAV-Skandal. In Norwegen hat die Wohlfahrtsbehörde NAV-Berechtigten (Normalarbeitsverträge), welche norwegischen Boden verlassen haben, seit 1994 auf illegale Weise Leistungen aller Art verwehrt.
Obwohl der Rechtsbruch unbestritten ist, haben sich sämtliche Gerichte geweigert, eine Haftung des Staates anzuerkennen.
Besonders problematisch ist die Besetzung des Rechtsmittelgremiums des Obersten Gerichtshofs mit ehemaligen Verwaltungsbeamten.
Das wirft Fragen nach der institutionellen Befangenheit und der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf.
4 Deutschland: „Bundesnotbremse“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu pandemiebedingten Grundrechtseingriffen war unzureichend begründet.
Die Nähe zwischen Gericht und Regierung – symbolisiert durch ein gemeinsames Abendessen, bei dem relevante Fragen gemeinsam erörtert wurden – sowie die Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen haben das Vertrauen in die Gewaltenteilung beschädigt.
Die vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts propagierte Idee einer „kooperativen Gewaltenteilung“ ist eine Abkehr vom klassischen liberalen Modell.
5 EGMR: Klimaseniorinnen gegen Schweiz. In seinem Klimaseniorinnen-Urteil hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein neues Klagerecht und ein neues Menschenrecht geschaffen. Die Klage wurde durch Greenpeace finanziert.
Die schwache dogmatische Fundierung nährt Zweifel an der gebotenen richterlichen Zurückhaltung. Der zunehmende Widerstand von Mitgliedstaaten des Europarats ist als Warnsignal für die institutionelle Legitimität des Gerichtshofs zu interpretieren.
Fazit: Ethikregeln für Richter sind unzureichend, um der in Rede stehenden Politisierung der Justiz Grenzen zu setzen. Wichtig ist Transparenz: Gerichte müssten ihre Werturteile in der Begründung offenlegen, insbesondere bei Rechtsprechungsänderungen.
Erforderlich sind sodann transparente Richterwahlen, offene Abstimmungen, das Recht überstimmter Richter, ein Sondervoten abzugeben, und eine Begrenzung des Einflusses von Regierungen auf die Justiz.
Gefragt sind Juristen mit intellektueller Unabhängigkeit, methodischer Disziplin und moralischem Rückgrat.
Wer heute lautstark „gegen eine politisierte Justiz“ ruft, beklagt weniger ein neues Problem als den Verlust der eigenen Deutungshoheit. Die Justiz war nie unpolitisch sie war nur bequemer, solange sie im gewünschten Sinne entschied. Wer echte Unabhängigkeit will, sollte weniger nostalgische Reinheitsphantasien pflegen und mehr Transparenz, Ehrlichkeit und methodische Redlichkeit einfordern. Alles andere ist Selbsttäuschung im Talar.
Wer heute vor einer „politisieren Justiz“ warnt, wirkt ein bisschen wie jemand, der erst dann den Schiedsrichter unfair findet, wenn die eigene Mannschaft plötzlich nicht mehr gewinnt. Die angebliche Sehnsucht nach „methodischer Disziplin“ klingt edel, ist aber vor allem ein eleganter Weg zu sagen: Früher haben die Gerichte gefälligst so entschieden, wie ich es mochte.
Transparenz wäre tatsächlich hilfreich vor allem darüber, wo die eigene Empörung endet und die gekränkte Erwartungshaltung beginnt.
Die Empörung über „politisierte Justiz“ klingt vor allem nach verletztem Besitzanspruch: Solange die Urteile ins eigene Weltbild passten, war alles angeblich neutral. Jetzt, wo das nicht mehr klappt, wird plötzlich nach Reinheit gerufen. Das ist weniger Prinzipientreue als nostalgische Selbsttäuschung im Professorenton.
Exakt. Dieses Geschrei über eine „politisierte Justiz“ ist meist nichts anderes als gekränkter Machtverlust. Solange Urteile ins eigene Weltbild passten, war alles wunderbar „neutral“. Wer heute Reinheit beschwört, flüchtet vor der Realität: Unabhängigkeit entsteht durch Transparenz und Redlichkeit, nicht durch nostalgische Selbstberuhigung. Alles andere ist Pose im Talar.
Übrigens war (ist?) Baudenbacher HSG Dozent.
In DE zumindest wird an den Unis heute (an den privaten und den öffentlichen) im Widerspruch zu seinen Ausführungen durchaus gelehrt, dass es eine Hierachie gibt bei den Auslegungen.
Das trifft den Kern unseres Rechtsstaates. Wenn das Gefühl entsteht, dass Gerichte nicht mehr unabhängig nach dem Gesetz entscheiden, sondern politische Ziele verfolgen, erschüttert das das Vertrauen in die Demokratie massiv.
Ich möchte kurz widersprechen: Das Vertrauen in den Rechtsstaat hängt nicht allein davon ab, ob Menschen das Gefühl haben, Gerichte könnten politisch handeln. Entscheidend sind die objektiven rechtsstaatlichen Strukturen unabhängige Richter, transparente Verfahren und klare gesetzliche Grundlagen. Subjektive Eindrücke können entstehen, ohne dass die Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist.
Viele Urteile haben politische Auswirkungen, aber das bedeutet nicht, dass Gerichte politische Ziele verfolgen.
Sind sie nicht alleine dadurch politisch dass sie an das geltende Recht gebunden sind?
Dieses ist per se politisch.
Und da gibt es einen inkompetenten BR Jans, der alle Vorschriften von ausländischen Organisationen devot und unterwürfig sofort umsetzt. Für den Sozialisten Jans haben die ausländischen Vorschriften und Gesetze Vorrang vor den CH-Gesetzen und Usanzen. Bedenklich, diese schwache Figur im Bundesrat.
Absolut einverstanden. Eun gutes Beispiel: Das Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR verschiebt die Grenze zwischen demokratischer Klimapolitik und richterlicher Rechtskontrolle, indem aus nach dem 2. Weltkrieg gegen Nazi-Willkür völlig willkürlich staatliche Klimapflichten abgeleitet werden. Ein internationales Gericht ohne direkte demokratische Verantwortung greift damit vertieft in den politischen Gestaltungsspielraum eines souveränen Staates ein, was das Risiko erhöht, dass der Menschenrechtsschutz selbst als politisiert wahrgenommen wird und die Akzeptanz der EMRK erodiert.
Der Staat kann keine unabhängige Justiz besitzen, weil er selbst die größte und mächtigste Partei vor Gericht ist. Er definiert das Recht, bezahlt die Richter, ernennt die Staatsanwälte und finanziert das ganze System. Das ist kein neutraler Schiedsrichter – das ist der Spieler, der sich selbst die Karten austeilt und gleichzeitig das Casino betreibt.
In diesem Sinne gibt es auch keinen „Rechtsstaat“.
nemo iudex in causa sua
Die Justiz darf auf keinen Fall Weisungs- oder Politikgebunden sein.
Der Titel ist reisserisch. Nach 36 Jahren Prozessierens habe ich auch einige Prozesse verloren. Als guter Verlierer nehme ich es auf meine Kappe und mache nicht billige Richterschelte, weil das Urteil nicht in mein Weltbild passt. Zudem bestünden für emeritierte Professoren durchaus andere Websiten, um auf sich aufmerksam zu machen, wenn man ernst genommen werden möchte.
Auch die Richter gehen halt mit dem heutigen Zeitgeist. Die einen mehr, die andern weniger. Der Zeitgeist ist etwa: sich einbringen, etwas bewegen, die starke Frau markieren, etc.
So ist nicht mehr unbedingt das Wohl des Kunden, des Konsumenten, der Täter/Opfer, etc. im Vordergrund, sondern die Rolle der zuständigen Gremiums oder der Person. Wo früher eine gewisse Beisshemmung der Richter gegen die Volksmeinung da war, geht man heute wohl eher darüber hinweg. Es wird vermutlich viel eher Macht aufgrund des Amtes, der Position ausgespielt.
„Gefragt sind Juristen mit intellektueller Unabhängigkeit, methodischer Disziplin und moralischem Rückgrat“ : Völlig illusorisch! Es gilt nach wie vor die Justiz des stärkeren egal ob diese Justiz infiltriert und/oder politisch aufgezwungen wird. Siehe „Der Wolf und das Lamm“ von Jean de la Fontaine, 1621-1695
Die Fabel, Teil 1
Der Wolf und das Lamm
Das Recht des Stärkern ist am meisten wert.
Hört, wie es diese Fabel lehrt.
Ein Lämmchen löschte in der Flut
Des klaren Quells des Durstes Glut.
Da lag – o böses Ungemach! –
Ein Räuber an demselben Bach,
Ein wilder Wolf, mit leerem Bauch.
Der rief voll Gier und Wut:
„Wer lehrte dich so kühnen Brauch,
Zu trüben meinen Trank?
Wer Frevel treibt, der sühnt es auch!“
Das Lämmchen zitterte und sank
Demütig in die Knie.
„Sire,« sprach es, „Sire, bedenken Sie,
Dass ich weit unterhalb von Ihrem Platze trank,
Und da die Wellen talwärts gehn,
Teil 2
Blieb dort, wo Eure Majestät geruhn zu stehn,
Das Wasser ungetrübt und blank.“
„Du trübst es doch!“ rief streng das wilde Tier.
„Auch weiß ich, dass vor Jahresfrist du mir
Viel Übles nachgeredet hast.“ – „Vor einem Jahr?“
Entgegnete das Lamm, „eh ich geboren war?
Ich trink noch heute an der Mutter, Sire!“
„So war’s ein Bruder denn von dir.“
„Ich habe keinen.“ – »Nun, so war’s aus deinem Bunde
Ein andrer – wie ihr immer schimpflich von mir denkt,
Ihr, eure Hirten, eure Hunde.
Man sagte mir’s. Und weil ihr mich gekränkt,
Ihr, die ihr sämtlich Bösewichter,
Teil 3
So muß ich Rache üben alsobald.“
Er griff das Lamm und schleppte es zum Wald
Und fraß es – ohne Recht und Richter.
Jean de la Fontaine (1621-1695)
Die Realität.
Extrakt:
„SVP-Angriff auf eigenen Bundesrichter scheitert: Yves Donzallaz ist wiedergewählt
Die Volkspartei hat versucht, einen ungeliebten Bundesrichter loszuwerden. Erfolglos. Das Parlament hat alle 38 Bundesrichter wiedergewählt. Wir berichteten live.
Am Anfang war Liebe, jetzt nur noch Hass: Die SVP schiesst ihren eigenen Bundesrichter ab. Dabei hat die Partei Yves Donzallaz einst gegen alle Widerstände durchgeboxt. Die Geschichte einer Entfremdung.“
Richterämter sind extrem politisch gefärbt.
Gesetze sind immer ein politisches Konstrukt. Basierend auf der jeweils aktuell massgebend entscheidenden Mehrheit der gesetzgebenden Legislative. Je mehr Ermessensspielraum der Justiz eingeräumt wird, desto anwendungsinterpretierbar variabler die Urteile. Als gewählte Mitglieder einer Partei sind weder Staatsanwälte noch Richter unbefangen. Unabhängige Justiz ist eine gerne erzählte Mär.
Das eigentliche Problem sind die Mehrheitsentscheide (mit 3 gegen 2 Richterstimmen). Das Urteil müsste zwingend einstimmig sein. Sonst taugen die Richter oder das Gesetz nicht.
War an einer öffentlichen Beratung des UBI zu einer unbestrittenen Falschaussage in den MSM. Die von den 7 BR gewählten 9 Juristen beurteilten, ob die MSM gerügt werden müssen, wegen Irreführung der Bevölkerung.
Der gefällte Entscheid basierte, bei der Mehrheit der vorgebrachten Stellungnahmen der Juristen, zur Hauptsache auf persönlichen Meinungen – m.E. auf reiner Willkür. Von einer gesamtheitlichen Betrachtung aus Sicht der Bevölkerung, von Intellektueller Unabhängigkeit und moralischem Rückgrat, war mehrheitlich nichts erkennbar. Der Entscheid entsprach dem aktuellen politischen Narrativ
Zwei Bücher eines Schweizer Juristen, «Staats-Oper Schweiz» und «2048 – Schlussbericht» legen vergleichbares und dessen Lösung dar. Auch die von Rudolf Steiner vorgetragene Dreigliederung des sozialen Organismus ist eine Lösung.
Es wird m.E. jedenfalls nicht allzulange dauern, bis diese offensichtlichen Unzulänglichkeiten korrigiert werden – nicht von der Regierung oder politischen Parteien, sondern von mündigen Bürgern.
Politisierte Justiz scheint mir etwa, wenn in Zürich Sozialwohnungen offenbar nach undurchschaubaren Kriterien an gut situierte Politiker und Beamte vergeben werden, obwohl sie für bedürftige Familien gebaut wurden. Und da schauen einfach alle zu, weil offenbar diese Politiker die Macht haben in Zürich.
Als politisch beeinflusste Justiz empfinde ich, wenn in Zürich offenbar gut betuchte Beamte und Politiker vergünstigte Wohnungen bekommen, die eigentlich für bedürftige Familien vorgesehen waren.
Das hat mit (mangelnder) Gerechtigkeit zu tun, aber nichts mit der Justiz. Schliesslich werden die Wohnungen nicht gerichtlich zugewiesen.
Man kann auch vertreten, dass dies gegen die Sozialgesetze verstosse und daher eigentlich vom Richter beurteilt werden müsste.
Das sieht man am Beispiel des neuen Sozi-Stadtrats Langenegger, der in einer Genossenschaftswohnung mit seiner ebenfalls beruftstätigen Frau wohnt und trotz grossem Einkommen die Genossenschaftswohnung nicht verlassen will. So sieht die Welt und die Politik der selbsternannten Weltverbesserer und Moralapostel aus. Abstossend und widerlich.
Kann man diesen Langenegger nicht einklagen ?
Um eine Genossenschaftswohnung zu erhalten muss man Genossenschafter sein und Anteilscheine besitzen. In den Statuten sind die Kriterien festgehalten wie die Vergabe erfolgt (zB Eintritt in die Genossenschaft). Wenn die Kriterien erfüllt sind wohnt er zu Recht in dieser Wohnung.
Malta verkaufte derart viele Staatsbürgerschaften nicht weil Leute aus aller Welt Malteser sein wollten, sondern weil sie dadurch in allen anderen EU-Staaten und in der Schweiz leben konnten. Ich bin ziemlich sicher, dass die grosse Mehrheit der eingekauften Staatsbürger sofort in andere Staaten zogen, wo sie allerlei Problempotentiale mitbrachten.
Nach meinem Gerechtigkeitssinn hatte die EU da jedes Recht einzugreifen.
Ja, das darf man in Frage stellen, aber juristisch bleibt das Urteil unsauber. Das ist etwa so, wie auch ein ekelhaft-widerlicher Invalider vor Gericht eben doch eine IV-Rente bekommt. Justitia muss sachlich, mit verbundenen Augen, urteilen.
Herr Derendinger, ich teile Ihre Argumentation bezüglich der maltesischen Staatsbürgerschaft vollumfänglich. Malta hat aber freiwillig die maltesische Staatsbürgerschaft mit der EU-Unionsbürgerschaft verknüpft. Da ist es meiner Verständnis nach nicht mehr eine reine maltesische Angelegenheit.
Wer wählt die Richter? Der Filz!
At the end of the day geht es im Staat immer um die „Integrität der obersten Organe“. Den Begriff habe ich als Jus-Student kennengelernt, glaubte ihn verstanden zu haben und sehe im Alter je länger desto mehr, dass alles, gar alles, daran hängt.
In der Schweiz wählen wir für das Bundesgericht nicht Gelehrte, Professoren, ergraute Weise, sondern Leute, die grad zufällig die richtige politische Farbe haben und bereit sind, nach Lausanne zu ziehen. Das sind keine guten Kriterien.
Ja, eine unabhängige Justiz wünscht man sich.
Nur ist diese praktisch kaum noch vorhanden ! Egal wohin man schaut, werden ideologische oder politische Urteile gefällt und im Grossteil dann noch völlig irrsinnig begründet. (z.B. Migrantenkriminalität; Linksextremismus)
Auf unterster Ebene mag es noch gehen, weiter hoch wird es dann immer schlimmer. Die obersten Richter werden nicht durch Leistung besetzt, sondern durch Vitamin B oder Parteibuch.
Die wohl schlimmsten Beispiele sind EuGH; EGMR und die deutschen „Verfassungsrichter“.
Unverständlich dass sich gerade der Finanzplatz Liechtenstein eine Justiz leistet, die den Anschein politischer oder institutioneller Verfilzung erweckt.
Wer Stiftungen, Vermögen und internationale Investoren anziehen und halten will, braucht Richter mit maximaler Distanz zur Macht.
Wenn aber Exekutive, staatsnahe Kreise und Justiz wie ein geschlossenes Milieu wirken, wird aus Rechtssicherheit Misstrauen – und aus Misstrauen entsteht die beobachtete Kapitalflucht in ein Land wie die Schweiz.
Komparativ erscheint die Schweiz im Vergleich zu Liechtenstein als viel rechtssicherer Hafen.
Auch hier ZENSUR und Kommentarlöschungen !
Grundlos, willkürlich und nicht mehr nachvollziehbar.
Danke für so viel Respekt
Wenn eine Regierung mit einer zu eigenständig abweichenden Justiz nicht mehr zufriedenstellend bedient wird, erfolgt eine Justizreform.
Wie in Italien.
Carl Baudenbach hätte seinen hochinteressanten Beitrag noch sehr schön abrunden und zugleich vertiefen können, wenn er auch einen Blick auf das Justizgeschehen in unserem Nachbarland Frankreich geworfen hätte. Da gibt es am laufenden Bank Urteile, die mit Rechtssprechung gar nichts mehr aber mit „Politik treiben“ durch die sog. dritte Gewalt sehr viel zu tun haben.
Wenn ich den Begriff «kooperative Gewaltenteilung» zwischen Justiz und Exekutive lese, überkommt mich das kalte Grauen!
Rechtsstaat?
Das ich nicht lache.