Ein paar Tage Zeit hatte Jolanda Spiess-Hegglin. Das Urteil des Zuger Obergerichts ging vor einer Woche an ihre Mannschaft und an Widersacherin Ringier.
Vorgestern Mittwoch dann berichteten die Medien darüber. In dieser Zwischenzeit überlegte sich die Aktivistin gegen Hate-Speech, wie sie die Niederlage am besten umschreiben soll.
Sie nannte dann das Urteil „Meilenstein des Schweizer Medienrechts“.
Vielleicht ist es das auch. Ein vertiefter Blick in beide Urteile – das erste vor Kantonsgericht Zug, jetzt das revidierte vom Zuger Obergericht –, zeigt aber auch:
Für Spiess-Hegglin ist die Rechnung finanziell nicht aufgegangen.
Die zweite Instanz korrigierte die Gewinnherausgabe von 310’000 auf 139’000 Franken. So viel muss ihr der Ringier-Verlag für persönlichkeitsverletzende Berichte bezahlen.
Als Gewinnherausgabe. Es handelt sich um die vier umstrittensten Blick-Texte einer ganzen Menge im Zusammenhang mit der Zuger Landammannfeier von 2014.
Auf die 139’000 Franken fallen seit 2014 jährlich 5 Prozent Zinsen an. So gesehen erhält die Aktivistin insgesamt knapp 222’000 Franken.
Das sind ihre Einnahmen nach 12 Jahren heftigen Streits mit Ringier.
Interessant sind aber ihre Kosten.
Gemäss Urteil der ersten Instanz vom Januar 2025 macht sie Anwaltskosten von 151’000 Franken geltend.
Hinzu kommt ein Privatgutachten, das Spiess-Hegglin 86’000 Franken gekostet hat. Insgesamt sass sie auf Rechnungen von über 237’000 Franken.
Das Obergericht führt in der Erwägungsnummer 17.5.3 eine brutale Korrektur der Vorinstanz durch.
„Nachdem die beiden Parteien je zur Hälfte obsiegen (…) ist vorliegend keiner Partei eine Entschädigung zuzusprechen.“
Ringier muss also nichts an die 237’000 Franken bezahlen. Spiess-Hegglin sitzt alleine auf den Kosten.
Die erste Instanz hat Ringier noch befohlen, der Ex-Grünen-Kantonsrätin eine Parteientschädigung von 112’000 Franken zu bezahlen.
Das gilt auch für die Anwaltskosten beim Obergericht, die nicht bekannt sind. Ein Experte geht von 20’000 Franken aus, „konservativ geschätzt“.
Ausserdem muss die Zugerin noch Gerichtskosten bezahlen. Diese belaufen sich insgesamt auf 30’350 Franken.
Die Gesamtkosten für „JSH“, wie Jolanda Spiess-Hegglin von vielen genannt wird: 287’000 Franken. Macht unter dem Strich einen Verlust von 65’000 Franken.

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Im Hintergrund gibt es einen Sponsor. Ein Geldgeber mit vollen Taschen.
Nur so kann sie bis zum Gehtnichtmehr prozessieren.
Wie ist es eigentlich mit den Staatsbeiträgen (!) bei ihren Projekten?
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die dame sollte mal endlich ruhe geben
und sich um ihre kinder und ihr mann kümmern…
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Wenn Geilheit viel Geld und wenig Ehre kostet im wahren Sinn des Wortes.
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Wenn Gei….heit viel Geld und wenig Ehre kostet ist es eben so.
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Wer eine solche Expertise im Geld verlieren hat, hat einen Job bei ElleXX auf sicher. Und eine Frau ist sie ja 😉
Ist ihr Mann ein Mann?
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@Rückbauer: Bist du ein Mann?
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Bloss nicht – die haben von den Belästigungen genug!
Ja, elleXX wär eine Lösung…
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@Ehemann
Wenn Geilheit etwas Geld und sämtliche Ehre kostet wäre wohl passender.
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“Unter dem Strich” hat die streitbare Madame Spiess auch damals bei der Landammannfeier wenig herausgeholt. Höchstens im Promillebereich, das sah man schon vom Schiff aus.
Hier geht es nicht um den Strich. Es war ein Einzelfall.
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Es gibt sie, die guten Nachrichten.
Vielleicht haben wir nun endlich Ruhe und sie zieht sich ins Privatleben zurück.
Ohne die ganzen Klageorgien hätte man sie ja schon längst vergessen.
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Richtig Theophil! Das sind zunächst gute bis sehr gute Nachrichten. Aber da täuscht man sich: die „Dame“ aus dem Zugerland wird m.a.S.g.W. keine Ruhe geben. Und sie lässt uns alle weiterhin teilhaben an ihrem selbstgebasteltem „Glück“!
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Das ist eine gute Nachricht. Es ist zu hoffen, dass ihr über kurz oder lang die Kohle ausgeht für das üble Machwerk ihres Hass-Spinnennetzes. Vielleicht wären die Mittel besser investiert für eine Gruppentherapie?
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Wer hat den Spiess gedreht? War es spiessig oder spassig? Brüllte sie wie am Spiess? War sie auch grün hinter den Ohren? Diese Fragen sind auch 14 Jahre später noch ungeklärt.
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Politik garantiert.
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Im Grundsatz wurde das Urteil bestätigt. Ringier bleibt verurteilt.
Aber hier sind ja schon wieder ganz viele Frauenhetzer unterwegs.
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Das Urteil wurde bestätigt, Spiess hat gesiegt. Wird sie jetzt die rund 70 000.- zurückzahlen, die sie mit einem Fairmedia Crowdfunding gesammelt hat?
Dies hat sie damals versprochen.
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Ist doch super, dann hat sie „Gesiegt“, ist sehr gut, dann kann sie ja zurückziehen, und sich auf die nächste Feier „vorbereiten“
…und ein einsamer Frauenversteher.
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Klar, man kann immer alles schön reden. Aber es waren jedenfalls nicht die „Frauenhetzer“, die sich an einem offiziellen Anlass in der Öffentlichkeit völlig deplatziert verhalten haben.
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Nur so als kleine Erinnerung: Es gibt Frauen und Frauen, gleich wie es Männer und Männer gibt …. und ausserdem gibt es auch Männer, welche eigentlich gar keine richtigen Männer sind.
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Ja, ja immer noch dasselbe: diese widerlichen und ver-queeren Frauenhetzer und JHS-Religions-Günstlinge…
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gepaart mit Hochmut – das Gegenteil von Demut – sind charakterliche Defizite, die in der heutigen Gesellschaft leider zu oft vorkommen. Viele unternehmerische und private Flops gründen auf Arroganz verbunden mit sozialer Inkompetenz. Man könnte eine lange Liste von solchen „Pers“önlichkeiten“ erstellen. Man suche nur im Archiv von IP: eine wahre Fundgrube.
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Das ist typisch für die Schweiz und hat wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun. Desshalb sagt man ja Recht haben muss man sich leisten können. Die Anwaltskosten werden dir nie ersetzt, die Parteientschädigungen sind so tief das du keinen Anwalt findest der bereit ist dafür zu arbeiten
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Die Dame geht mit sowas von auf den Keks.
Statt endlich mal zu ihrem Seitensprung zu stehen, versucht sie sich als bedauerliches Opfer der eigenen, von einem Kollegen ausgenutzten temporären Trunkenheit darzustellen.
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Die Männer sind immer schuld!
– wenn Spiess-Hegglin besoffen mit einem SVP-Mann in der Kiste landet
– wenn ein Journalist darüber schreibt
– der Richter gegen sie entscheidet
Diese frustrierte Frau schadet allen Frauen. Sie soll sich einfach behandeln lassen und aus der Öffentlichkeit verschwinden.
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Der Journalist war eine Frau – Michele Binswanger. Aber wahrscheinlich eine “Enablerin des Patriarchats”, oder wie das im Gleichstellungsbüro genannt wird.
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jeglicher Behandlungsversuch gleicht hier dem Versuch, einen toten Gaul zu reiten. Sogar ihr Charakter hat dieser Dame bereits den Laufpass gegeben. Das will etwas heissen.😂
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Unterschwellig wird Frau Spiess von Anfang an unterstellt, sie habe die Betäubung nur erfunden, um, nachdem der GV bekannt wurde, sich bei ihrem Ehemann herauszureden. Dass dem nicht so war, ist ja medizinisch widerlegt worden.
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Wer versucht, das Leben anderer vor Gericht zu ruinieren, und am Ende mit absolut nichts dasteht: Das nennt man dann wohl Instant-Karma im Endstadion, uiuiui…😂
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JSH sollte sich von Yael Maier beraten lassen und bei Patricia Laeri einen Fond einrichten!
Im Fond röstet sie dann die Männer.
Und im Fonds von Laeri vernichtet sie noch mehr Geld.
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Frenkel (Journalist früher bei http://www.zackbum von Bettreiber René Zeyer (unser Maestro 🙂 ) ist arfbeitslos.. 😉 Ich habe 40 Jahre in Asien (nicht einmal krank oder arbetslos (was ist das … 😉 ) immer gearbeitet, manchmal mehr als 100% (daily job und am abend) 🙂
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Nein! Nicht schon wieder! Wie widerlich ist denn dieser Gans Herhard! Immer noch auf IP – wohl von Lukas bezahlt, oder?
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Zu diesem Text gibt es noch eine andere Lesart, und die hier in IP finde ich nicht sachgemäss.
„Zuger Obergericht bestätigt
Gewinnherausgabe. «Das Obergericht
des Kantons Zug hat den Anspruch auf Gewinnherausgabe gegen die Ringier AG in zweiter Instanz bestätigt. Ringier muss den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln herausgeben.
Das höchste Zuger Gericht legt sich auf ein Preisschild fest: im Schnitt rund 35’000 Franken pro Artikel, zuzüglich fünf Prozent
Verzugszins seit 2014/2015». Das Urteil sei ein Meilenstein des Schweizer Medienrechts.“ Aus KR 24.6.26
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Sie kann ja ein Crowdfounding machen, sollten die Spenden für die Kosten nicht reichen
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Bringen Sie JSH nicht auf dumme Ideen!
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Hochmut kommt vor dem Fall.
Beni hat den Tag gerettet. Schon die zweite gute Nachricht über diese ….. (bitte einsetzen) auf IP.
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Arme Kinder….
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welche ihre Eltern, Reto und Jolanda, ja nicht aussuchen konnten!
Die armen Kinder sind nun mit diesem speziellen, landesweit bestens bekannten Namen für Leben bestraft.
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Geil. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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Alle Exponenten in diesem Artikel sagen mir nichts. Next please.
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grün gestrichen, mit kurzen Beinen?? Wir wissen es nicht, was da genau vorging. Es lohnt nicht darüber noch weiter nachzudenken.
Gerichte kosten nur, kassieren nur, und nur darum geht es im jetzigen korrupten System. So ist das in Staaten, die mit schuldenbasierten Falschgeldwährungen finanziert sind, und die gesamte Justiz mit Gerichten und Richtern etc. auch.
Hoffentlich können wir nun alle diese traurige Geschichte endgültig ad acta legen.
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hier scheint an männern überfluss, die irgend ein problem haben mit frauen. mit frauen, die zu ihrem recht kommen wollen, weil sie von männern durch die presse gezogen wurde auf üblelste weise und Mann sich an ihr «aufgegeilt» hat. Jetzt muss auch noch der Beni seinen Frust rauslassen, obwohl schon alles gesagt wurde. das sagt ja auch schon alles 🙂
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Billig und pauschal, Ihre Bewertung der Kommentatorinnen und Kommenetaroren hier. Viele davon haben das offizielle Bild noch vor Augen (es existiert noch), wie sich besagte Dame an ihr Opfer MH herangeschmissen hat. Sie wollte einen Skandal und hat ihn erhalten. Die Medien haben jedoch eigene Regeln, das wusste die Dame. Glauben Sie mir, niemand hier will sich hier „aufgeilen“.
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Weil’s schon so lange her ist. Hier ein Artikel zum Nachlesen: https://www.20min.ch/story/vor-mir-ist-huerlimann-mit-entbloesstem-glied-388096076091 Es gab offenbar neben Hürlimann noch einen zweiten Mann, von dem ebenfalls DNA-Spuren gefunden wurden. JSH hatte „2.53 Promille“ im Blut.
War’s der Geri mit seinem Glied?
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Das Hauptproblem der Schweizer Justiz besteht darin, dass sich aufgrund der exorbitanten Kosten des Systems – Gerichte und Anwälte – nur noch sehr wohlhabende Personen eine Verteidigung leisten können. De facto haben wir ein Zweiklassensystem geschaffen, ähnlich wie es in den USA der Fall ist. Die Reichen kommen gleich immer ungeschoren davon…Die Wahrscheinlichkeit, ins Gefängnis zu kommen, ist beim Autofahren höher als beim Verkauf von Drogen oder bei der Geldwäsche…
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Wie wenn die ganz Reichen Autofahren würden. Mit dem Maybach oder RR an den Flughafen und gleich in den Privatjet. Also null Risiko im Strassenverkehr. Das „scharfe“ Gesetz ist ja grundsätzlich eh nur für BMW Fahrer, you know.
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mit angeblichen Affären Geld scheffeln, das ist der Sinn solcher Medien, und die verdient keinen Schutz. Vielmehr ist der Betrag viel zu gering. Auch IP geht es doch primär darum, damit Umsatz zu machen.
IP legt die Umsätze nicht offen, schreit aber stets nach Transparenz. Denn Transparenz gilt nur für andere.
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Es reicht jetzt.
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ein aufgespiesster Sonntagsbraten ist mir auch tausendmal lieber als ein hinterhältiger Satansbraten!
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Das Geld wäre in chilenischen Vik-Wein🍷😂 definitiv besser angelegt gewesen – zumindest hätte der Kater am nächsten Morgen mehr Stil gehabt! Übrigens: Viña VIK ist ein chilenisches Spitzenweingut im Millahue-Tal (Cachapoal-Tal), das für seine Weltklasse-Cuvées bekannt ist, tja…
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Und die Moral von der Geschichte: Dann gibt es am Sonntag keinen chilenischen Vik, sondern nur einen billigen Château Migrän…🍷😂
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Und was ist die Quintessenz der ganzen Geschichte: Jolanda Spiess-Hegglin hat ihren Ruf – so dieser überhaupt vorhanden war – völlig ruiniert, vor allem bleibend ruiniert. Eigentlich bleibt diesem jämmerlichen Wesen nur noch die Auswanderung in ein fernes Land übrig…
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5% Zins sind doch super!
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risikoadjustiert sind die 5% nicht mehr ganz so spannend
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Den muss sie noch versteuern!
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Warum sich die Teilklage oder sogar das Verfahren zur vorsorglichen Beweisführung bis Fr. 30’000 noch nicht überall rumgesprochen haben, ist mir ehrlicherweise schleierhaft. Also die paar wenigen Lölifragen sind nun wahrlich nicht so komplex, als dass diese nicht in einem sogenannten *raschen Verfahren* hätten geklärt werden können.
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Die Dame hat schon eine spezielle verbissene Art und vor allem ein überaus grosses „Verantwortungs-Potenzial“! Da turtelte diese vor Jahren mit einem politischen Kollegen genüsslich herum und dann haut sie diesen vorerst mal buchstäblich in die Pfanne, als ob dieser der alleinige „Täter“ in dieser ihren gemeinsamen „schwachen Stunde“ gewesen wäre. Einfach nur unglaublich diese letztendlich Verworrenheit und Abgebrühtheit dieser Dame!
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Die Frauen machen nur noch Tumulte und Ärger. Einfach ignorieren. Und den Frieden genießen.
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Schön, dass diese unsägliche Frau an Schluss auf den Deckel kriegt.
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Anstatt ein hübsches Sümmchen gewinnbringend bei Ellexx anlegen zu können, resultiert jetzt ein Verlust von netto 65 TFr. Bleibt zu hoffen, dass der Sugar Daddy aus dem Bündnerland ihr aus der Patsche hilft.
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Wenn ihr Ruf noch weiter sinkt, findet sie dort unten vielleicht noch Öl.😂
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dass ringier und seine «journalisten» mit ihren «geilen» lesern für ihre wichsvorlage bezahlen müssen, geschieht ihnen recht. sie wollten es ja so haben. wer wurde hier verurteilt? egal, wie hoch die genugtuung ist.
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Einmal mehr ein unglaubliches Opferbashing! Und noch gerichtlich abgesegnet.
Es gehört sich nicht, ganz private Angelegenheiten in der Öffentlichkeit zu verbreiten und so Geld damit zu verdienen. Es ist voll nachvollziehbar, dass JSH sich dagegen nachdrücklich zur Wehr setzt. Eine Sauerei, dass sie nun auf den aufgelaufenen Kosten, die sie einzig zu ihrer gerechtfertigten Verteidigung anstrengen musste, sitzenbleibt.
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Hast du vergessen, dass „wir“ für eben diesen Prozess
70 000.– gespendet haben?
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An die Feier war man nicht als Privatperson eingeladen, sondern beispielsweise als Parlamentarierin, sprich Volksvertreterin. Ein Interesse seitens der Öffentlichkei ist damit nicht a priori illegitim.
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„ganz private Angelegenheiten in der Öffentlichkeit“ …. damit ist wohl die schweizweit bekannte Sex-Affäre der damals offenbar stark betrunkenen, aufgegeilten Frau Hegglin in einem gut zugänglichen, öffentlichen Raum des Restaurant Schiff gemeint … und das Ganze im Rahmen einer Zuger Parlamentarierveranstaltung!
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die Kosten sind letztlich noch höher, sollte JSH ihr Versprechen halten:
Jolanda Spiess:
5. September 2019
Eure zugesagten Spenden sind bald alle bei Fairmedia eingetroffen.
Der nächste Teil unserer Odyssee startet diese Tage.
Solltet ihr dennoch spontan noch spenden wollen, damit die Reserve noch etwas länger hält, könnt ihr das hier gern machen:
Das Geld wird für den Rechtsstreit gegen Ringier AG / Blick eingesetzt.
Wenn wir gewinnen, werden alle Spenden an euch zurücküberwiesen (weil dann Ringier alles bezahlen muss).
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Einfach Anwältin nicht bezahlen, wegen Falschberatung. Und gut ist. Wie papierligläubig sind die Schweizerlein denn eigentlich?
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Das Klageweib von Zug wird noch keine Ruhe geben. Weiter geht es ans Bundesgericht.
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Wer dort hingeht und verliert wird ausgesaugt bis aufs Existenzminimum.
„Schöne“ Gerichtsbarkeit.
Zum Kotzen eine solche korrupte, falsche, unnütze Justiz.
Due Gerichtsbarkeit ist reine Abzockerei, wie das gesamte Finanzsystem, von dem Staat samt Regierung und Gerichten finanziert werden.
Korruptionsstaaten beherrschen den Planeten, deren Finanzierer sind sozusagen die Besitzer und Lenker im Hintergrunde der „Regierenden“ der Staaten auf dem Planeten. Die „Regierenden“ haben das zu tun, was deren Finanzierer (mit ihren verzinsten,schuldenbasierten Falschgeldwährungen) ihnen vorgeben.
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Jolanda Spiess-Hegglin, der Stolz der Innerschweiz.
Wenn diese Dame einfach immer den Mund gehalten und auf jegliches Prozessieren verzichtet hätte, würde kaum ein Mensch mehr in der Schweiz sich an ihren Namen erinnern. So aber bleibt sie der ganzen Schweiz bekannt. Es fragt sich, weit sie das so wollte.
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Spendiere zur Erholung
ne Schiffsreise mit Apéro Riche
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Bitte ohne Captain’s Lounge.
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Bin dabei!!
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Soweit kommt es, wenn Feminismus zur Trotz-Ideologie zur Opferrolle und Selbstdarstellungswahn verkommt.
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Schön dass wir hier schon wieder von Jolanda Hegglin Neues erfahren. Wer weiss, vielleicht plant SRF einen Fernsehfilm zu drehen über zwei betrunkene, lüsterne Zuger Politiker und ihre speziellen ‚Aktivitäten‘. Ich wüsste da ein paar supergeile Filmtitel …
Endlich haben wir auch hier in der total spiessigen! Schweiz eine richtig tolle Sexaffäre … so mit allen erforderlichen Zutaten 🙂
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Und nun bekommt die Frau sicher sozial Unterstützung den sie wird sicher beim RAV antraben
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Frenkel schreibt auf kellertiefem Niveau, Weltwoche und Nebelspalter.
Das Urteil nicht verstanden.
Ringier blitzt mit allen !Anträgen vollumfänglich ab
Das Urteil ist ein Meilenstein des Schweizer Medienrechts, und es hält der Berufung stand. Das Gericht hat die Berechnungsmethode und das Prinzip bestätigt und zwei Berechnungswerte nach unten korrigiert. Über die Höhe und die Kostenverteilung lässt sich streiten, über den Grundsatz nicht: Wer mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Geld verdient, muss diesen Gewinn herausgeben. Dieses Prinzip ist nun zweitinstanzlich festgehalten.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Anwalts- und Gerichtskosten, die Spiess „übernehmen muss“, können ihr wohl egal sein, da diese Kosten vermutlich durch Gönner u.ä. längstens gedeckt sind.
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Was für quere Gönner hat Spiess?
Ich denke, das landet nach dem Bundesgerichtsurteil dann in Strassburg, wo linkes Recht gesprochen wird.
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@ PM: z.B. von Fairmedia eingesammelte Gelder
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Jolanda Spiess, die Jeanne D’Arc von Zug, die Furie vom Fuchsloch (siehe Firmenanschrift) wird das Urteil sicher weiterziehen. Was würde sie sonst tun, wenn ihre Rachefeldzüge beendet sind?
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das Problem war doch, dass der fiese Übeltäter von der SVP kam… wäre es ein links-grüner Gaul gewesen, hätte es nie eine Story gegeben…
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Frenkel hat Urteil nicht verstanden.
Die Anwälte von Spiess haben eine Stufenklage eingereicht. Es wurden nur 4 Zeitungsartikel eingeklagt.
Das Gericht bestätigt die Legimitation für die übrigen 146.
Die 150 Blick-Artikel ergäben für sich allein einen Betrag von insgesamt 5.2 Mio Franken. Mit dem Zins von insgesamt rund 2.9 Millionen Franken ergäbe sich ein Gesamtbetrag von rund 8.1 Mio!
Das Gericht bestätigt: Wer mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Geld verdient, muss diesen Gewinn herausgeben. Dieses Prinzip ist nun gerichtsnotorisch festgehalten. Gut so.
Danke Jolanda Spiess
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Urs, der letzte Fan….
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Frenkel versteht nichts, absolut nichts.
Ringier ist mit allen ! Anträgen und Einwänden gescheitert, z.B. Einwand Verjährungseinrede, Einwand Passivlegitimation usw usw usw usw usw.
Ringier gewinnt einzig nur finanziell bei der Höhe Gewinnherausgabe, unterliegt aber in jeder allen ! einzelnen Rechtsfragen.
Im Gegenzug wurde Spiess in allen Rechtsfragen bestätigt.
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Hier in der schönen Schweiz gibt es neben lokalen Gerichten, wie z.B. dem erwähnten Gericht im Kanton Zug, auch ein Bundesgericht, welches frühere Urteile von tieferen Instanzen kassieren kann.
Es würde mich schon recht erstaunen, wenn Ringier das Zuger Urteil nicht anfechten würde.
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🍳🍗🍗
Wer sich ins grosse „Showlaufen“ wählen lässt und dort anstatt mal einen guten Vorwaertssprung dann halt einen Seitensprung macht, ist demnach abseits rumgejuckt. Die Bi & de Lüt, Papier24 und OnLine mit Misox Medien, haben ja NUR berichtet, dass es SO war. in IHRER Chuchi. Wer da wo, wie, wann und weshalb den biologischen Schwingbesen eingesetzt hat, ist doch der Hormus-Enge: total & völlig egal. Glaubt ihr nicht auch? Aber die betrifft uns ja nicht. Schon gar nicht während der Fussball WM! Liebesleben Ms Hegglin@Bägglin? PS@20Min: wie geht es Frau Geissen? Was macht Hr Quaulitz heute?
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👉Hab’s immer gedacht, sowas würde/könnte der Frau Badrun oder der Frau Funycello schon gar nicht erst passieren. Die waren an der Sause & Brause Kt-Party in ZG ja gar nicht dabei ! Schlussendlich ist CH Politik auch kein Fun & Sun Show Laufsteg ! Da wird noch eng gesessen & geredet, nicht einfach Solo-PR-Topics&Tops Mode PR Influency Showlaufen! Wäre ja noch schöner ! Bei so vielen.
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Wenn dieser errechnete Verlust stimmt, ist das eine eine erfrischende Nachricht. Danke.
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„Ein Pyrrhussieg ist ein Erfolg, der so teuer erkauft wurde, dass er letztlich einer Niederlage gleicht. Der Sieger geht aus dem Konflikt derart geschwächt hervor, dass er nicht mehr von seinem Erfolg profitieren kann und auf lange Sicht verliert.“
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Die Zuger Akte Fritz Leibacher bleibt auch noch unter Verschluss weil es so nicht gewesen sein konnte, beschrieben wird es jedoch zum Beispiel im Artikel „Der Trainierte Terror“ von Paul Schreyer, und in Deutschland wurde ein Chinesischer Student zu elf Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er mit anderen Chinesen und einem Narkosearzt Vergewaltigungen mit Narkosemitteln entwickelt hatte, bei denen die Opfer sich nachher auch an nichts mehr erinnern konnten. Was wohl Glencore/Mossad/CIA/MI6 etc alles können und in der Schweiz auch machen? Man sieht es aber auch durch diesen Artikel hier.
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„Die Tugend ist in der Mitte“, sagte der Teufel 😈 und setzte sich neben 2 Anwälten.
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Frau Spiess hat sich halt wie andere so wichtige Leute auch, beraten lassen. Für die Berater war das ein tolles Geschäft.
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Ganz zu Beginn war es ja drollig zu lesen: eine Grüne hat bei einer Party unter Zuger Politgrössen ein Techtelmechtel.
Und das vor aller Augen: der erste Fehler (selber schuld).
Dann die abgedroschene Story mit den ko-Tropfen. Der zweite Fehler, weil jede/r weiss, dass nur schon die Nachweisbarkeit in Kombination mit anderen Mittelchen schnell zu einem kapitalen Eigentor führen kann.
Der Presse und Privaten mit Verleumdungsklagen und Herausgabe zusätzlichen Gewinns zu drohen: der dritte Fehler.
Vernünftige Menschen schieben dem ersten Fehler keine weiteren nach.
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Danke Jolanda Spiess.
Das Gericht bestätigt: Wer mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Geld verdient, muss diesen Gewinn herausgeben. Dieses Prinzip ist nun gerichtsnotorisch festgehalten. Gut so.
Danke Jolanda Spiess.
Nun kann für die anderen 146 Zeitungsartikel Gewinnherausgabe geklagt werden. In Summe etwa 9 Millionen.
Ringier wird aber vorher einen Vergleich anbieten.
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Die Unterstützungsbeiträge sind als Schenkungen steuerbar. Das kommt dann noch obendrauf. Und die Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht abzugsfähig. Der Kt. ZG hat das sicher im Griff (was ernst gemeint ist).
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Omg, der Beni Ferkel reiht sich in das würdelose Getue aller involvierten ein: weder das „Opfer“ noch der Täter, noch die Journalisten (auch „Binsi“ nicht) können hier ihre Würde wieder herstellen, indem diese unsägliche Geschichte wieder und wieder aufgewärmt wird. Zwei besoffene hatten Sex. Gut ist. Danke. Das passiert auf jedem Dorffest. Jetzt hat die eine Irre 65 000 CHF verloren, weil sie Jahre lang rumspinnt statt dass Geld in eine Therapie zu stecken, und der Irre „Journalist“ BF bauscht das alles künstlich auf. Die Welt hat andere Probleme.
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Beni Frenkel hat noch nie etwas Interessantes geschrieben.
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Und dann gibt es noch Grenzdebile, die solche Aufbauscherei lesen und sogar noch kommentieren. Den Schreibenden ebenfalls eingeschlossen.
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In dieser Geschichte wurde schon alles 1000 Mal erzählt.
Nur….
Sollte eines Tages das Buch „Der Gehörnte“ erscheinen werde ich es kaufen
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Typisch Schweizerin kriegt nie
genug Geld.Jede Ausländerin
hätte vorher das Angebot akzeptiert von Ringier.Aber Sie
meinen immer sind viel schlauer!!
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Die Opferrolle ist unterdessen ihr Geschäftsmodell. Bei Ringier wird sie auch für die restlichen mehr als hundert Artikel noch auf Gewinnherausgabe klagen, macht potentiell Millionenbeträge.
Im Buch von Binswanger hat sie 200 Stellen eingeklagt. Ein typischer Fischzug. Bleiben vor Gericht nur ein oder zwei Passagen bestehen rollt der Rubel.
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Sind die Kinder der SH inzwischen nicht erwachsen und unter Umständen urteilsfähig?
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@Rechtsversteher: Wieso soll Spiess die Unterstützungsgelder versteuern? Fairmedia unterstützt nicht Spiess sondern die Interessen der Frauen am Prozessausgang. Dass Spiess davon profitiert ist nur eine Nebenwirkung. Spiess hat auch nie versprochen, aus dem Geld, das ihr Ringier zahlen muss, etwas an Fairmedia zu zahlen. Nur die Anwaltskosten, die ihr Ringier, bei einem Sieg von Spiess, hätte zahlen müssen, hätte sie an die, die ihr solche Kosten vorschossen, herausgegeben. Da Ringier Spiess keine Anwaltskosten ersetzen muss, muss Spiess solche auch nicht an Fairmedia herausgeben.
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Oder kurz zusammengefasst: Vor Gericht verlieren immer alle!
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So erbärmlich wie ihr euch alle festbeisst! Frau Spiess-Hegglin hat sich gegen die gewaltigen Persönlichkeitsverletzungen gewehrt. Sie hat unermüdlich gezeigt, dass die Grenzen überschritten wurden. Nicht einmal, nein alleine von Ringier weit über 150 MAL!
Jeder und jede hatte sich ergötzt und sich berechtigt gefühlt seinen Senf dazuzugeben. Es gab eine grenzenlose Schamlosigkeit – nicht von Frau Spiess-Hegglin, nein von Ringier und anderen Medienhäusern. Frau Spiess-Hegglin hat eine Lanze gebrochen, nicht nur in der Schweiz, nein, das Urteil war nötig für Europa!