Ein paar Tage Zeit hatte Jolanda Spiess-Hegglin. Das Urteil des Zuger Obergerichts ging vor einer Woche an ihre Mannschaft und an Widersacherin Ringier.
Vorgestern Mittwoch dann berichteten die Medien darüber. In dieser Zwischenzeit überlegte sich die Aktivistin gegen Hate-Speech, wie sie die Niederlage am besten umschreiben soll.
Sie nannte dann das Urteil „Meilenstein des Schweizer Medienrechts“.
Vielleicht ist es das auch. Ein vertiefter Blick in beide Urteile – das erste vor Kantonsgericht Zug, jetzt das revidierte vom Zuger Obergericht –, zeigt aber auch:
Für Spiess-Hegglin ist die Rechnung finanziell nicht aufgegangen.
Die zweite Instanz korrigierte die Gewinnherausgabe von 310’000 auf 139’000 Franken. So viel muss ihr der Ringier-Verlag für persönlichkeitsverletzende Berichte bezahlen.
Als Gewinnherausgabe. Es handelt sich um die vier umstrittensten Blick-Texte einer ganzen Menge im Zusammenhang mit der Zuger Landammannfeier von 2014.
Auf die 139’000 Franken fallen seit 2014 jährlich 5 Prozent Zinsen an. So gesehen erhält die Aktivistin insgesamt knapp 222’000 Franken.
Das sind ihre Einnahmen nach 12 Jahren heftigen Streits mit Ringier.
Interessant sind aber ihre Kosten.
Gemäss Urteil der ersten Instanz vom Januar 2025 macht sie Anwaltskosten von 151’000 Franken geltend.
Hinzu kommt ein Privatgutachten, das Spiess-Hegglin 86’000 Franken gekostet hat. Insgesamt sass sie auf Rechnungen von über 237’000 Franken.
Das Obergericht führt in der Erwägungsnummer 17.5.3 eine brutale Korrektur der Vorinstanz durch.
„Nachdem die beiden Parteien je zur Hälfte obsiegen (…) ist vorliegend keiner Partei eine Entschädigung zuzusprechen.“
Ringier muss also nichts an die 237’000 Franken bezahlen. Spiess-Hegglin sitzt alleine auf den Kosten.
Die erste Instanz hat Ringier noch befohlen, der Ex-Grünen-Kantonsrätin eine Parteientschädigung von 112’000 Franken zu bezahlen.
Das gilt auch für die Anwaltskosten beim Obergericht, die nicht bekannt sind. Ein Experte geht von 20’000 Franken aus, „konservativ geschätzt“.
Ausserdem muss die Zugerin noch Gerichtskosten bezahlen. Diese belaufen sich insgesamt auf 30’350 Franken.
Die Gesamtkosten für „JSH“, wie Jolanda Spiess-Hegglin von vielen genannt wird: 287’000 Franken. Macht unter dem Strich einen Verlust von 65’000 Franken.

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Im Hintergrund gibt es einen Sponsor. Ein Geldgeber mit vollen Taschen.
Nur so kann sie bis zum Gehtnichtmehr prozessieren.
Wie ist es eigentlich mit den Staatsbeiträgen (!) bei ihren Projekten?
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die dame sollte mal endlich ruhe geben
und sich um ihre kinder und ihr mann kümmern…
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Wenn Geilheit viel Geld und wenig Ehre kostet im wahren Sinn des Wortes.
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Wenn Gei….heit viel Geld und wenig Ehre kostet ist es eben so.
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Wer eine solche Expertise im Geld verlieren hat, hat einen Job bei ElleXX auf sicher. Und eine Frau ist sie ja 😉
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“Unter dem Strich” hat die streitbare Madame Spiess auch damals bei der Landammannfeier wenig herausgeholt. Höchstens im Promillebereich, das sah man schon vom Schiff aus.
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Es gibt sie, die guten Nachrichten.
Vielleicht haben wir nun endlich Ruhe und sie zieht sich ins Privatleben zurück.
Ohne die ganzen Klageorgien hätte man sie ja schon längst vergessen.
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Richtig Theophil! Das sind zunächst gute bis sehr gute Nachrichten. Aber da täuscht man sich: die „Dame“ aus dem Zugerland wird m.a.S.g.W. keine Ruhe geben. Und sie lässt uns alle weiterhin teilhaben an ihrem selbstgebasteltem „Glück“!
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Das ist eine gute Nachricht. Es ist zu hoffen, dass ihr über kurz oder lang die Kohle ausgeht für das üble Machwerk ihres Hass-Spinnennetzes. Vielleicht wären die Mittel besser investiert für eine Gruppentherapie?
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Wer hat den Spiess gedreht? War es spiessig oder spassig? Brüllte sie wie am Spiess? War sie auch grün hinter den Ohren? Diese Fragen sind auch 14 Jahre später noch ungeklärt.
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Politik garantiert.
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Im Grundsatz wurde das Urteil bestätigt. Ringier bleibt verurteilt.
Aber hier sind ja schon wieder ganz viele Frauenhetzer unterwegs.
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gepaart mit Hochmut – das Gegenteil von Demut – sind charakterliche Defizite, die in der heutigen Gesellschaft leider zu oft vorkommen. Viele unternehmerische und private Flops gründen auf Arroganz verbunden mit sozialer Inkompetenz. Man könnte eine lange Liste von solchen „Pers“önlichkeiten“ erstellen. Man suche nur im Archiv von IP: eine wahre Fundgrube.
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Verheiratet sein, rumvögeln und erwischt werden hat noch nie rentiert.
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Das ist typisch für die Schweiz und hat wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun. Desshalb sagt man ja Recht haben muss man sich leisten können. Die Anwaltskosten werden dir nie ersetzt, die Parteientschädigungen sind so tief das du keinen Anwalt findest der bereit ist dafür zu arbeiten
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Die Dame geht mit sowas von auf den Keks.
Statt endlich mal zu ihrem Seitensprung zu stehen, versucht sie sich als bedauerliches Opfer der eigenen, von einem Kollegen ausgenutzten temporären Trunkenheit darzustellen.
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Die Männer sind immer schuld!
– wenn Spiess-Hegglin besoffen mit einem SVP-Mann in der Kiste landet
– wenn ein Journalist darüber schreibt
– der Richter gegen sie entscheidet
Diese frustrierte Frau schadet allen Frauen. Sie soll sich einfach behandeln lassen und aus der Öffentlichkeit verschwinden.
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Der Journalist war eine Frau – Michele Binswanger. Aber wahrscheinlich eine “Enablerin des Patriarchats”, oder wie das im Gleichstellungsbüro genannt wird.
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jeglicher Behandlungsversuch gleicht hier dem Versuch, einen toten Gaul zu reiten. Sogar ihr Charakter hat dieser Dame bereits den Laufpass gegeben. Das will etwas heissen.😂
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Wer versucht, das Leben anderer vor Gericht zu ruinieren, und am Ende mit absolut nichts dasteht: Das nennt man dann wohl Instant-Karma im Endstadion, uiuiui…😂
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JSH sollte sich von Yael Maier beraten lassen und bei Patricia Laeri einen Fond einrichten!
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Frenkel (Journalist früher bei http://www.zackbum von Bettreiber René Zeyer (unser Maestro 🙂 ) ist arfbeitslos.. 😉 Ich habe 40 Jahre in Asien (nicht einmal krank oder arbetslos (was ist das … 😉 ) immer gearbeitet, manchmal mehr als 100% (daily job und am abend) 🙂
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Zu diesem Text gibt es noch eine andere Lesart, und die hier in IP finde ich nicht sachgemäss.
„Zuger Obergericht bestätigt
Gewinnherausgabe. «Das Obergericht
des Kantons Zug hat den Anspruch auf Gewinnherausgabe gegen die Ringier AG in zweiter Instanz bestätigt. Ringier muss den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln herausgeben.
Das höchste Zuger Gericht legt sich auf ein Preisschild fest: im Schnitt rund 35’000 Franken pro Artikel, zuzüglich fünf Prozent
Verzugszins seit 2014/2015». Das Urteil sei ein Meilenstein des Schweizer Medienrechts.“ Aus KR 24.6.26
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Sie kann ja ein Crowdfounding machen, sollten die Spenden für die Kosten nicht reichen