Am 2. Gerichtstag wurde es auch für Nichtjuristen spannend. Die drei zuständigen Oberrichter zeigten, dass sie sich intensiv mit der Affäre Raiffeisen und Pierin Vincenz beschäftigt hatten.
Konkret mit dem erstinstanzlichen Urteil, gefällt vor vier Jahren.
Seit dem Verdikt lasen sich die Referenten in die digitalen Datenberge ein, nun kann sich das Obergericht erstmals im direkten Dialog ein persönliches Bild von den Angeklagten machen, dessen Aussagen und Argumentationen sie nur schriftlich nachgelesen hatten.
Gerade in dieser Causa könnte diese direkte Konfrontation in Form einer Befragung einen Einfluss auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Beschuldigten haben.
Denn bekanntermassen liegen ganze Berge von Indizien und Beweisen vor, die beide Seiten jeweils für die eigene Sichtweise zu vereinnahmen suchen. Macht man sich ein Bild von einem Menschen, dann kann ein Richter seine Einschätzung nochmals überdenken.
Nachdem das Gericht die Abweisung der meisten Vorfragen begründet hatte (siehe Box ganz unten), wurde heute Morgen zuerst Pierin Vincenz zur Befragung gebeten.
Der Ablauf der Befragung durch die Richter war gleich wie bei der Vorinstanz; zuerst kamen die Fragen zur Person, danach zu den Spesen, zuletzt zu den umstrittenen Transaktionen.
Rasch aber wurde klar, dass das Obergericht dem Angeklagten deutlich mehr Raum für Ausführungen und Erklärungen gab; gleichzeitig fragten die Unparteiischen viel intensiver nach als damals die Richter des Bezirksgerichts Zürich.
Vorbereitet hatte sich auch Pierin Vincenz. Bereits nach wenigen Fragen zu seiner Person erklärte er dezidiert, zu seinen heutigen persönlichen Verhältnissen keine weiteren Aussagen zu machen.
„Die Publizität ist enorm, weshalb ich zum Schluss gekommen bin, dass ich mich selber und mein Umfeld schützen muss, damit wir etwas Ruhe haben zu diesem Thema“, so Pierin Vincenz.
Danach ging es um die Spesen und den Vorwurf, Pierin Vincenz habe private Aufwendungen als geschäftliche Kosten verbucht. Die Beträge sind im Vergleich zu jenen der Beteiligungs-Deals nicht besonders hoch, beanstandet werden rund 200’000 Franken.
Für das Gericht interessant dürfte sein, wie der damalige CEO der Genossenschaftsbank mit den hauseigenen Regeln umging.
Oberrichter Christian Prinz, der Vorsitzende des Kollegiums, tauchte tief in die Details der Vorwürfe ein, Pierin Vincenz bekräftige zuerst seine früheren Aussagen, die beanstandeten Ausgaben seien im Interesse der Raiffeisen gewesen und hätten einen geschäftlichen Kontext gehabt.
Allerdings, an alles könne er sich nicht mehr erinnern, in gewissen Fällen, das hatte er schon vor der Vorinstanz gesagt, sei es zu „Missverständnissen“ gekommen, so hätten einzelne private Ausgaben nicht geschäftlich verrechnet werden dürfen.
Es wurde rasch offensichtlich, dass Oberrichter Prinz spüren wollte, ob Pierin Vincenz eine gewisse Reue für einzelne Handlungen verspürt. Der Angeklagte hatte vor der ersten Instanz auch gesagt, dass er die missverständlich vom Geschäft bezahlten Reisen „selbstverständlich“ zurückbezahlen werde.
Christian Prinz fragte wiederholt, bei mehreren Fällen, genau nach. Wenn sich aber der frühere Raiffeisenchef überhaupt daran erinnerte, wurde rasch klar, dass er nie auch nur einen solchen Betrag zurückbezahlt hat.
Allerdings muss zu seinen Gunsten gesagt werden, dass sein Vermögen seit Jahren blockiert ist, eine späte Reue kann damit nicht ausgeschlossen werden.
Auffallend war, wie gut sich das Obergericht auch hier, bei den privaten „Geschichten“, vorbereitet hatte. Bei jedem Thema wurde immer wieder auf frühere Aussagen, Unklarheiten, Unvereinbarkeiten zwischen verschiedenen Ereignissen und Aussagen verwiesen.
Und immer nachgehakt, wie genau Pierin Vincenz heute zu der und der Aussage und diesen und jenen Vorgängen steht.
Dass das Gericht teilweise am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen zweifelte, wurde wiederholt klar erkennbar. So bei einer von der Anklage als privat eingestuften Ferienreise nach Australien, die Pierin Vincenz als geschäftlich begründet bezeichnete, weil er dort auch „Schalterhallen anderer Banken“ besucht habe.
Das könne er jetzt nicht ganz ernst nehmen, sagte Oberrichter Prinz ungläubig. Und hakte nach, „wir sind uns doch einig, dass der Besuch einer Schalterhalle im Ausland kein geschäftlicher Grund für eine Reise sein könne“.
Würde das Schule machen, würden Bankschalterhallen eine wahre Renaissance erleben, witzelte Christian Prinz weiter.
Natürlich hätte es noch andere geschäftliche Besuche vor Ort gegeben auf jener Australienreise, dazu könne er nichts sagen, so Pierin Vincenz. Aber er habe stets erklärt, dass er auf solchen Reisen immer auch Geschäftstermine wahrgenommen habe, da er als CEO ja auch für internationale Angelegenheiten zuständig gewesen wäre.
Pierin Vincenz hatte sich schon früher an heikle, möglicherweise private Termine nicht erinnern können, deren Aufwände er über Geschäftskosten abgerechnet hatte. Allerdings präsentierte der Bündner vor Obergericht erstmals eine Antwort darauf, warum denn die von der Anklage als privat eingestuften Termine oft nicht in seiner damaligen Agenda als CEO der Raiffeisen auftauchen.
Während seiner Befragung sprach Pierin Vincenz oft mit leiser Stimme, doch wenn er länger Stellung nimmt, erahnt man, wie dominant und überzeugend der Mann auf dem Höhepunkt seines Erfolgs gewesen sein muss.
So wurde er beim Thema Agenda deutlich lauter: „Ich möchte in Bezug auf meine Email und meine Agenda anführen, dass mir die Staatsanwaltschaft darauf keinen Zugriff zur Verfügung gestellt hat. Die Anklage hat sich geweigert, diese Daten bei der Raiffeisen zu holen, weil die Raiffeisen erklärt habe, alle relevanten Daten ausgehändigt zu haben“.
Und weiter: „Die Raiffeisen führt einen Prozess gegen mich, um mich fertig zu machen, dieser könnte sie über 50 Millionen Franken kosten. Ob diese Raiffeisen wirklich willig ist, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, stelle ich in Frage“, so Pierin Vincenz.
(Würde er freigesprochen und würde zudem den zivilrechtlichen Klagen rund um den Investnetkomplex nicht stattgegeben, könnte das die Raiffeisen möglicherweise einem zweistelligen Millionenbetrag kosten, Anm. der Redaktion.)
Pierin Vincenz betonte, dass er ohne Zugang zu den Akten sehr viele Termine und Sitzungen nicht mehr zeitlich nachvollziehen könne. „95 Prozent meiner Korrespondenz und Agenda war durch die Raiffeisen verwaltet“, so seine Aussage.
An einzelne geschäftliche Transaktionen konnte er sich dann wieder sehr gut erinnern. So machte er teilweise äusserst detaillierte Angaben zu den einzelen strafrechtlich verfolgten Übernahmen von Firmen, an denen sich er und Mitangeklagte privat bereichert haben sollen.
Rund um die Fälle, die verhandelt werden wie Commtrain, Investnet, GCL, Eurokaution und Arena Thun waren die genannten Argumente mehrheitlich bekannt. Da die Richter aber mehrere Ungereimtheiten klären wollten, kam es auch zu diesen Bereichen zu Fragen, auf die sich Pierin Vincenz wohl nicht vorbereitet hatte.
Beispielsweise rund um die heimliche Beteiligungsnahme an der Kreditkarten-Terminal-Firma Commtrain, die später von der Aduno, wo Beat Stocker CEO und Pierin Vincenz Präsident war, übernommen wurde.
Oberrichter Prinz wies auf eine frühere Aussage von Pierin Vincenz hin, wo dieser ausgesagt hatte, er habe seine persönlichen Anteile aus „Unerfahrenheit“ nicht gegenüber der Aduno offengelegt.
Nun fragte Christian Prinz nach und erklärte, das es doch „bemerkenswert“, wenn ein Mann, der damals seit 6 Jahren an der Spitze der Raiffeisen stand, einen beeindruckenden Palmares vorzuweisen hatte und über einen akademischen Hintergrund verfügte, sich auf Unerfahrenheit berufe.
Pierin Vincenz erklärte, nicht realisiert zu haben, wie heikel sein Vorgehen gewesen wäre; solche Beteiligungen seien damals noch nicht derart stark Thema gewesen wie heute.
Zudem hätte er bereits eingeräumt, dass es von ihm aus eine Unterlassung war, seine privaten Anteile nicht zu melden. Aber, hätte der Verwaltungsrat diese gekannt, wäre er davon ausgegangen, dass dieser die Commtrain dennoch gekauft hätte.
Genau fragten die Richter unter anderem beim Themenkomplex Private Equity-Gesellschaft Investnet nach, welche die Raiffeisen nach und nach übernahm und deren zwei Gründer Andreas Etter und der verstorbene Peter Wüst ebenfalls angeklagt wurden.
Pierin Vincenz verneinte erneut, vor dem Jahr 2015, als er sich in einer zweiten Phase mit 15 Prozent direkt an der Investnet beteiligte, investiert gewesen zu sein.
Die entsprechende Zahlung von Beat Stocker im Umfang von 2,9 Millionen Franken, deren Bekanntwerden auf diesem Finanzblog bekanntermassen die ganze strafrechtliche Untersuchung ausgelöst hatte, sei ein Darlehen und keine private Bereicherung gewesen.
Auf Nachfrage wurde noch bekannt: Laut Pierin Vincenz habe er sich mit Beat Stocker mündlich geeinigt, dass das Darlehen, das im Jahr 2020 vollständig zurückbezahlt hätte sein sollen, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden solle.
Das Obergericht wischte zum Auftakt des 2. Prozesstags die Behauptung der Beschuldigten-Anwälte vom Tisch, dass Informationen der Staatsanwaltschaft nicht verwertbar wären. Die Strafbehörde habe die Verwertbarkeit von Dokumenten und Erkenntnissen klar und nachvollziehbar bewiesen.
Den Beizug eines externen Professors für die Anklageschrift durch die Zürcher Staatsanwaltschaft III bezeichnete das Obergericht interessanterweise so, dass es sich nicht um einen „krassen Verfahrensfehler“ handle.
Egal, zu welchem Urteil das Bundesgericht über das noch hängige Ausstandsverfahren dazu komme, habe dies keine Auswirkungen auf den laufenden Prozess.
Insgesamt, so das Zürcher Obergericht weiter, sei die Anklage ein rechtmässiges Fundament des Prozesses. Im Fall des Herausgebers von Inside Paradeplatz, der nach einem Urteil des Obergerichts angeklagt werden muss, weil er verdächtigt wird, gestohlene Bankkundendaten veröffentlich zu haben, gelte erstens die Unschuldsvermutung.
Zweitens würde zwar hüben und drüben behauptet, dass seinen entsprechenden zwei Artikeln eine solche Bankgeheimnisverletzung zugrunde liege, gerichtlich festgestellt sei das aber noch nie worden, weshalb die entsprechenden Anträge abgelehnt werden.
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Hey ihr 2 Hirsche, bitte eeeeendlich kommentieren.
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Der Palfner resp. Loomit sind eh nicht ganz dic….
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Immerhin sind heute keine modischen Einschätzungen, bauliche Gegebenheiten oder Temperaturfragen im Artikel.
Ist ja schon mal ein Anfang.
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Leider wird das Gericht nie feststellen können, ob Vinzent schuldig ist. Mit der Verjährung wird der Prozess ohne Urteil enden.
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„Die Publizität ist enorm, weshalb ich zum Schluss gekommen bin, dass ich mich selber und mein Umfeld schützen muss, damit wir etwas Ruhe haben zu diesem Thema“, er will Ruhe, das Rotlicht-Milieu wird ihn vermissen!
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Bereits die beiden ersten Gerichtstage zeigen, was für einen miesen, fiesen und abhältigen Charakter dieser Bündner Bock hat. Keine Einsicht, keine Reue oder was.