Am Montagmorgen früh um 8 Uhr geht die Causa Raiffeisen und Pierin Vincenz vor dem Obergericht in Zürich in die zweite Runde.
Nicht vor Ort anwesend sein wird, wie schon beim letzten Prozess, der frühere Präsident der Raiffeisen, Johannes Rüegg Stürm.
Ebenso wenig weitere Mitglieder der Geschäftsleitung beziehungsweise des damaligen Verwaltungsrats.
Denn bekanntermassen wurde von der damaligen Chefetage der systemrelevanten Raiffeisen-Gruppe einzig Pierin Vincenz angeklagt.
Auf den ersten Blick ist das überraschend.
Interne Berichte inklusive Interviews, Einvernahmen, Protokolle und Emails zu den damaligen Vorgängen zeigen, dass die damaligen Bankspitze Vorschriften und Regeln manuell übersteuerte, beugte oder gleich gar nicht anwandte, insbesondere dann, wenn der CEO Pierin Vincenz etwas wirklich haben wollte.
Zu diesem Schluss war im Juni 2018 auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) gekommen.
Der Verwaltungsrat habe „in corpore“ seine „Funktion und Rolle ungenügend wahrgenommen und dabei insbesondere die Pflicht zur Oberaufsicht über den CEO vernachlässigt“, heisst es in der Finma-Schlussverfügung.
Scharf kritisiert wurde auch die Geschäftsleitung, beispielsweise rund um „die dokumentierten Unzulänglichkeiten bei der Kreditvergabe, bei welchen die ordnungsgemässen Prozesse zu Gunsten der Projekte des CEO ausgehebelt wurden“ und bei der auch mal „fast sämtliche internen Regeln missachtet wurden.“
„Diese Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht dar“, folgerte die Finma.
Ihre Untersuchungen gegen Pierin Vincenz stellte sie danach ein, weil dann die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn vorgingen.
Warum aber klagen die Zürcher Staatsanwälte niemanden sonst der Raiffeisen-Spitze an?
Die Zürcher Staatsanwaltschaft III, welche die strafrechtlichen Untersuchungen führte und nun die Anklage vor Obergericht führen wird, nimmt dazu keine Stellung.
Ein Gespräch mit einer Person, die mit den Umständen vertraut ist, über die damaligen Vorgänge bringt Licht ins Dunkel.
Offenbar diskutierten die zuständigen Staatsanwälte lange und intensiv, ob sie neben Pierin Vincenz noch weitere Banker der Raiffeisen anklagen sollten.
Gerade die Personalie Johannes Rüegg-Stürm sei mehrmals, auch kontrovers, besprochen worden, das ist zu hören.
In der Detailprüfung seien die Staatsanwälte aber zum Schluss gekommen, dass zu wenig für eine strafrechtliche Anklage vorliege.
Dafür hätte man dem früheren Raiffeisen-Präsidenten beispielsweise eine ungetreue Geschäftsbesorgung vorwerfen müssen oder die pflichtwidrige Verursachung eines Schadens. Anzeichen dafür sahen die Staatsanwälte offensichtlich nicht.
Es ist davon auszugehen, dass auch die Staatsanwälte eine Reihe von Handlungen des damaligen Präsidenten als äusserst fragwürdig einstuften.
Doch sei die Anklage dennoch zum Schluss gekommen, dass der damalige Präsident zwar sorglos und verantwortungslos und teilweise blind agierte, nicht aber kriminell.
Und das sei der entscheidende Punkt: Die Raiffeisen-Grupp sei einem mutmasslichen Betrüger zum Opfer gefallen, so der Befragte.
Aus Sicht der Anklage hätte das alle anderen Personen rund um den früheren CEO bis zu einem gewissen Grad entlastet.
Pierin Vincenz hatte damals sehr viel unternommen, so offenbar die Schlussfolgerung der Anklage, um die Personen in seinem Umfeld zu täuschen.
Eine solche Täuschung durch den eigenen CEO sei kein Teil der Jobbeschreibung gewesen. Weder die Mitglieder der Geschäftsleitung noch jene des Verwaltungsrates hätten davon ausgehen müssen, derart vom eigenen CEO getäuscht zu werden.
Das Erkennen, Managen und Verhindern von Risiken ist eine der entscheidenden Aufgaben einer Bankspitze. Im Fall Raiffeisen aber sei das grösste Risiko der eigenen CEO gewesen, der sein gesamtes Umfeld mutmasslich im gröberen Stile täuschte.
Ein solches Risiko, so der Befragte, hätten weder Johannes Rüegg Stürm noch die anderen Raiffeisen-Kader auf ihrem Radar haben müssen.

Dennoch: Natürlich sei für die Staatsanwälte klar ersichtlich gewesen, dass auch andere Raiffeisenbanker der obersten Kaderstufe teilweise krass pflichtwidrig handelten, so der Informant.
Doch sei es stets eine filigrane Einzelabwägung, wer angeklagt werde und wer nicht, so der Insider weiter.
Vielleicht wären andere Staatsanwälte hier zu einer anderen Einschätzung gelangt, spekuliert der Befragte. Das hänge auch mit dem Ermessensspielraum der Behörde zusammen.
Sicher sei aber, dass sich jeder Staatsanwalt stets frage, ob er genug vorliegen habe, damit es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommen könnte.
Ein Jurist führt an, dass einige der Raiffeisenbanker auch einfach Glück hatten, einen solch raffinierten, mutmasslichen Betrüger als CEO zu haben, der einen solchen Schaden anrichten konnte.
Wäre das nicht gewesen, meint der Jurist, wäre es möglich gewesen, dass die Anklage weitere Raiffeisenbanker angeklagt hätte.
Ins Feld geführt wird weiter, dass man eine Person in der Schweiz nicht einfach mal „im Zweifel anklagen“ könne.
Die Öffentlichkeit würde das nicht verstehen, ist ein Jurist überzeugt, dies im Hinblick auf die hohen Kosten einer solchen Strafuntersuchung und wenn mit einer zu hohen Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch für einen Angeklagten inklusive Entschädigung gerechnet werden muss.
Ob das wirklich die entscheidenden Argumente waren, ist nicht sicher. Sicher ist, dass die Anklage die Hürde für eine strafrechtliche Verurteilung weiterer Raiffeisenbankern ausserhalb Pierin Vincenz als zu hoch einstufte.
Mehrere Befragte begründen diesen Entscheid als „Lehre aus dem Fall Swissair“. Der Untergang der Schweizer Luftlinie und was danach geschah schwebt offenbar immer noch über den Köpfen aller Staatsanwälten in der Schweiz, wenn darüber diskutiert wird, wer in einer Wirtschaftsstrafsache angeklagt werden soll und wer nicht.
Damals scheiterte die Anklage vor Gericht, weil den angeklagten Verwaltungsräten und Managern trotz katastrophalen Managementfehlern keine strafrechtlich relevanten Tatbestände wie Betrug oder ungetreue Geschäftsbesorgung nachgewiesen werden konnten. Das letztinstanzliche Urteil hatte das Bundesgericht am 18. November 2019.
Der Fall Swissair habe gezeigt, dass Mitglieder von Verwaltungsräten und von Geschäftsleitungen relativ viel falsch machen können, bis sie sich strafbar machen, betont ein Jurist.
Die Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung von Firmenführern in der Schweiz sei sehr hoch.
Am Montagmorgen wird Oberrichter Christian Prinz um Punkt 8 Uhr den Prozess eröffnen. Erwartet wird, dass er dann den Fahrplan für die Verhandlung inklusive der entsprechenden Prozesstage bekannt gibt.
Laut dem Anwalt eines Angeklagten wurden bislang sämtliche Anträge auf die Befragung von weiteren Personen, darunter Johannes Rüegg-Stürm durch die Oberrichter, abgelehnt.


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In so einer lotter Bank gibt es garantiert noch mehr Pierin Vincenz.
Eine marode Kultur. Von der Spitze in den Maschinenraum.
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Rxakt wie bei den anderen Banken, wo Ponzi-Schemes erlaubt sind im fractional reserve currency system.
Geld wird für eine bestimmte Elite (die bereits mehr als alle anderen haben) gratis und blanko für sie gedruckt und verschenkt, wãhren der Steuerzahler dafür bluten soll.
Die offenbar korrupte Staatsanwaltschaft hat den Dreh raus und weiss wie man sich duckt, ohne Verantwortung zu übernehmen und dabei noch selber reich zu werden!
Staatsanwälte wollen viel. Scheitern dann aber an ihren Fähigkeiten.
Wie gehts den Morettis?
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Und der im Artikel genannte, ehemalige Verwaltungsratspräsident gibt nun sein Wissen weiter als Berater mit beeindruckendem CV, vgl. http://www.johannesruegg.ch.
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Und was ist mit seinem Vorgänger und Vincenz-Förderer, dem Schwyzer Erbsenzähler Franz Marty?
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Gleich wie bei der BLKB. Die anderen GL Mitglieder haben immer brav genickt und abkassiert. Und am Schluss betont, dass sie nichts davon wussten bzw. Immer dagegen waren. Dabei waren sie nur zu feige. Unglaublich was in diesen Gremien abgeht!
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Schär, Pertoldi und Sidler haben die Radicant Strategie auf internen Videos verteidigt. Als das ganze zugrunde ging, waren sie plötzlich dagegen. Peinlich diese Wankelmütigkeit. Jetzt predigen sie die ganze Zeit, dass sie dagegen war aber nicht in ihrem Kompetenzbereich fiel.
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Wenn der Gesetzgeber mit Hilfe der Justiz, die Organisation der ewig sprudelnden Geldquelle, Geld als Kunstprodukt zur Ermöglichung des Leistungsaustauschs, als eigenständiges Gewerbe, Schuld- und Verzinsungskonstrukt definiert und umsetzen lässt, dann ist der Verursacher der Verwerfungen nicht der Benutzer, sondern der Rechtstaat selbst!
Erich Kästner:
«An allem Unfug, der passiert, sind etwa nicht nur die Schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern»
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Der Bündnerbock lacht sich kaputt. Jahrelang auf Kosten der Raiffeisen rumgenudelt und einen auf dicke Hose gemacht und am Schluss wird er straffrei aus seine Schweinereien rauskommen. Die Raiffeisen ist nicht nur im Banking unfähig sondern auch in der Führung.
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Noch einmal:
PV wir erkannt, egal wo er auftaucht!
Das ist gut so. 🙂
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Entscheidend ist nur das Recht und nicht die Moral. Ich tendiere auf Freispruch.
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Etwas Unwesentliches wird schon hangen bleiben! Dann ans Bundesgericht und alles verjährt.
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Wie hiess das ehemalige Firmen-Motto?
Jetzt wirds peinlich!
Wir machen den Weg frei.
Ein Schelm, wer schlecht darüber nachdenkt.
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… sich Gedanken zu machen, ob das Strafrecht nicht entsprechend angepasst werden sollte? Alternativ: Wenn die Damen und Herren in der Teppichetage quasi mit allem davonkommen, brauchen sie auch keine hohen Löhne und Boni. Sie bedienen sich ja dann offensichtlich schon selbst…
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Solch heisse Eisen und verzwickte Vorkommnisse will doch kein vernünftiger Staatsanwalt bearbeiten. Mutig ist der für Vincenz zuständige Staatsanwalt, welcher eine Klageschrift von 350 Seiten verfasst hat, aber nichts strafrechtlich wesentliches herausgefunden hat. Ein einfaches Jusstudium zum heutigen MLaw reicht eben nicht für Wirtschaftsdelikte.
Free Pirmin ! Bin gespannt, wie die unverhälsmässige Untersuchungshaft entschädigt wird.
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Ja, ja der „Viktörli“, gehört bestimmt ebenso zu Pierins Raiffeisen-Klüngel wie weitere (Ver)Decker und Kumpels wie etwa Rüegg-Stürm oder Franz Marty…
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Die Wahrheit ist simpler: Es gibt in der Schweiz keine Kronzeugenregelung.
Aber es gibt informelle Wege: Die haben einfach „gesungen“ und wurden im Gegenzug nicht angeklagt.
Insbesondere ein bestimmtes GL-Mitglied (er hat sich dann in den Medien als Opfer aufgespielt) und ein hier genannter VR waren hier offensichtliche Fälle.
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Und auch wenn noch mehr zum Vorschein käme, dann wird das bald verjährt sein. Next Story please.
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Meine liebe Zoé Baches, wer ist denn nun der mehrfach zitierte, verfahrens- und strafrechtskundige Befragte, Informant und Super-Jurist? Und warum wurden nicht auch Franz Marty, Rüegg-Stürm und Konsorten, also alles so genannte „Weisswestler“, angeklagt und verurteilt? Weil halt deren politisches und gesellschaftliches Beziehungsnetz et al. einwandfrei funktioniert – und das bis heute!
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Ich bin a.M. PV hat ja auch ein gutes Netz, das ihn nicht vor einer Anklage bewahrt hat
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Taktik der STA: Hätten sie den Chef von Vincenz angeklagt, hätte ihn das eher entlastet als belastet.
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Wenn die StA nicht anklagt, dann sieht sie eben kein strafrechtliches Verhalten, das sie nachweisen kann. Dann sollte man auch nicht (wie hier ZB) nachtreten.
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Natürlich kann Rüegg- Stürm nicht angeklagt werden weil:
– Dummheit
– Nichtkönnen
– Blendertum
nicht einklagbar ist.
Aber für eine Professur an der HSG und als VRP einer Systemrelevanten Bank reicht dieser erbärmliche Leistung vollumfänglich.
Natobene zu einem Honorar das jeder Beschreibung spottet.
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Wenn der Gesetzgeber mit Hilfe der Justiz, die Organisation der ewig sprudelnden Geldquelle, Geld als Kunstprodukt zur Ermöglichung des Leistungsaustauschs, als eigenständiges Gewerbe, Schuld- und Verzinsungskonstrukt definiert und umsetzen lässt, dann ist der Verursacher der Verwerfungen nicht der Benutzer, sondern der Rechtstaat selbst!
Erich Kästner:
«An allem Unfug, der passiert, sind etwa nicht nur die Schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern»
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dass Niggli darauf herumreitet, ob Vincenz verpflichtet war, der von ihm geleiteten Bank offenzulegen, dass er an Gesellschaften, die der Bank verkauft wurden, beteiligt war? Entscheidend für das Vorliegen von Betrug ist einzig, ob er die Bank durch Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführte, wodurch diese sich selbst schädigte, und ob er das tat, um sich zu bereichern. Dass der Bank angeblich kein Schaden entstand, ist schon angesichts der Reputationskosten, die die sie erlitt, falsch. Dass Niggli als Staatsbeamte vor dem Prozess solche Statements abgibt, ist seltsam.
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Es ist und bleibt das Verdienst von Lukas Hässig, die Dinge ans Licht gebracht zu haben. Ob sich die Gerichte nun auch Verdienste erwerben ist ein anderes Kapitel…
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Ist doch ganz einfach: es gilt der Grundsatz „in dubio pro duriore“, also muss angeklagt werden.
Aber: wenn das Verhalten von PV gar nicht so hinterhältig gewesen sein sollte, so dass es der VR hätte merken müssen, dann fällt bei PV die Arglist weg und damit die Anklage wegen Betrug… Das war wohl der wirkliche Grund.
Und zu Swissair: dort ging es vor allem um die „business judgment rule“. Schlechte oder dumme Entscheide sind nicht strafbar.