Am Montagmorgen früh um 8 Uhr geht die Causa Raiffeisen und Pierin Vincenz vor dem Obergericht in Zürich in die zweite Runde.
Nicht vor Ort anwesend sein wird, wie schon beim letzten Prozess, der frühere Präsident der Raiffeisen, Johannes Rüegg Stürm.
Ebenso wenig weitere Mitglieder der Geschäftsleitung beziehungsweise des damaligen Verwaltungsrats.
Denn bekanntermassen wurde von der damaligen Chefetage der systemrelevanten Raiffeisen-Gruppe einzig Pierin Vincenz angeklagt.
Auf den ersten Blick ist das überraschend.
Interne Berichte inklusive Interviews, Einvernahmen, Protokolle und Emails zu den damaligen Vorgängen zeigen, dass die damaligen Bankspitze Vorschriften und Regeln manuell übersteuerte, beugte oder gleich gar nicht anwandte, insbesondere dann, wenn der CEO Pierin Vincenz etwas wirklich haben wollte.
Zu diesem Schluss war im Juni 2018 auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) gekommen.
Der Verwaltungsrat habe „in corpore“ seine „Funktion und Rolle ungenügend wahrgenommen und dabei insbesondere die Pflicht zur Oberaufsicht über den CEO vernachlässigt“, heisst es in der Finma-Schlussverfügung.
Scharf kritisiert wurde auch die Geschäftsleitung, beispielsweise rund um „die dokumentierten Unzulänglichkeiten bei der Kreditvergabe, bei welchen die ordnungsgemässen Prozesse zu Gunsten der Projekte des CEO ausgehebelt wurden“ und bei der auch mal „fast sämtliche internen Regeln missachtet wurden.“
„Diese Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht dar“, folgerte die Finma.
Ihre Untersuchungen gegen Pierin Vincenz stellte sie danach ein, weil dann die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn vorgingen.
Warum aber klagen die Zürcher Staatsanwälte niemanden sonst der Raiffeisen-Spitze an?
Die Zürcher Staatsanwaltschaft III, welche die strafrechtlichen Untersuchungen führte und nun die Anklage vor Obergericht führen wird, nimmt dazu keine Stellung.
Ein Gespräch mit einer Person, die mit den Umständen vertraut ist, über die damaligen Vorgänge bringt Licht ins Dunkel.
Offenbar diskutierten die zuständigen Staatsanwälte lange und intensiv, ob sie neben Pierin Vincenz noch weitere Banker der Raiffeisen anklagen sollten.
Gerade die Personalie Johannes Rüegg-Stürm sei mehrmals, auch kontrovers, besprochen worden, so die befragte Person.
In der Detailprüfung seien die Staatsanwälte aber zum Schluss gekommen, dass zu wenig für eine strafrechtliche Anklage vorliege.
Dafür hätte man dem früheren Raiffeisen-Präsidenten beispielsweise eine ungetreue Geschäftsbesorgung vorwerfen müssen oder die pflichtwidrige Verursachung eines Schadens. Anzeichen dafür sahen die Staatsanwälte offensichtlich nicht.
Natürlich habe man eine Reihe von Handlungen des damaligen Präsidenten als haarsträubend eingestuft, so der Befragte.
Doch sei die Anklage dennoch zum Schluss gekommen, dass der damalige Präsident zwar sorglos und verantwortungslos und teilweise blind agierte, nicht aber kriminell.
Und das sei der entscheidende Punkt: Die Raiffeisen-Grupp sei einem mutmasslichen Betrüger zum Opfer gefallen, so der Befragte.
Aus Sicht der Anklage hätte das alle anderen Personen rund um den früheren CEO bis zu einem gewissen Grad entlastet.
Pierin Vincenz hatte damals sehr viel unternommen, so offenbar die Schlussfolgerung der Anklage, um die Personen in seinem Umfeld zu täuschen.
Eine solche Täuschung durch den eigenen CEO sei kein Teil der Jobbeschreibung gewesen. Weder die Mitglieder der Geschäftsleitung noch jene des Verwaltungsrates hätten davon ausgehen müssen, derart vom eigenen CEO getäuscht zu werden.
Das Erkennen, Managen und Verhindern von Risiken ist eine der entscheidenden Aufgaben einer Bankspitze. Im Fall Raiffeisen aber sei das grösste Risiko der eigenen CEO gewesen, der sein gesamtes Umfeld mutmasslich im gröberen Stile täuschte.
Ein solches Risiko, so der Befragte, hätten weder Johannes Rüegg Stürm noch die anderen Raiffeisen-Kader auf ihrem Radar haben müssen.

Dennoch: Natürlich sei für die Staatsanwälte klar ersichtlich gewesen, dass auch andere Raiffeisenbanker der obersten Kaderstufe teilweise krass pflichtwidrig handelten, so der Informant.
Doch sei es stets eine filigrane Einzelabwägung, wer angeklagt werde und wer nicht, so der Insider weiter.
Vielleicht wären andere Staatsanwälte hier zu einer anderen Einschätzung gelangt, spekuliert der Befragte. Das hänge auch mit dem Ermessensspielraum der Behörde zusammen.
Sicher sei aber, dass sich jeder Staatsanwalt stets frage, ob er genug vorliegen habe, damit es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommen könnte.
Ein Jurist führt an, dass einige der Raiffeisenbanker auch einfach Glück hatten, einen solch raffinierten, mutmasslichen Betrüger als CEO zu haben, der einen solchen Schaden anrichten konnte.
Wäre das nicht gewesen, meint der Jurist, wäre es möglich gewesen, dass die Anklage weitere Raiffeisenbanker angeklagt hätte.
Ins Feld geführt wird weiter, dass man eine Person in der Schweiz nicht einfach mal „im Zweifel anklagen“ könne.
Die Öffentlichkeit würde das nicht verstehen, ist ein Jurist überzeugt, dies im Hinblick auf die hohen Kosten einer solchen Strafuntersuchung und wenn mit einer zu hohen Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch für einen Angeklagten inklusive Entschädigung gerechnet werden muss.
Ob das wirklich die entscheidenden Argumente waren, ist nicht sicher. Sicher ist, dass die Anklage die Hürde für eine strafrechtliche Verurteilung weiterer Raiffeisenbankern ausserhalb Pierin Vincenz als zu hoch einstufte.
Mehrere Befragte begründen diesen Entscheid als „Lehre aus dem Fall Swissair“. Der Untergang der Schweizer Luftlinie und was danach geschah schwebt offenbar immer noch über den Köpfen aller Staatsanwälten in der Schweiz, wenn darüber diskutiert wird, wer in einer Wirtschaftsstrafsache angeklagt werden soll und wer nicht.
Damals scheiterte die Anklage vor Gericht, weil den angeklagten Verwaltungsräten und Managern trotz katastrophalen Managementfehlern keine strafrechtlich relevanten Tatbestände wie Betrug oder ungetreue Geschäftsbesorgung nachgewiesen werden konnten. Das letztinstanzliche Urteil hatte das Bundesgericht am 18. November 2019.
Der Fall Swissair habe gezeigt, dass Mitglieder von Verwaltungsräten und von Geschäftsleitungen relativ viel falsch machen können, bis sie sich strafbar machen, betont ein Jurist.
Die Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung von Firmenführern in der Schweiz sei sehr hoch.
Am Montagmorgen wird Oberrichter Christian Prinz um Punkt 8 Uhr den Prozess eröffnen. Erwartet wird, dass er dann den Fahrplan für die Verhandlung inklusive der entsprechenden Prozesstage bekannt gibt.
Laut dem Anwalt eines Angeklagten wurden bislang sämtliche Anträge auf die Befragung von weiteren Personen, darunter Johannes Rüegg-Stürm durch die Oberrichter, abgelehnt.


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In so einer lotter Bank gibt es garantiert noch mehr Pierin Vincenz.
Eine marode Kultur. Von der Spitze in den Maschinenraum.
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Rxakt wie bei den anderen Banken, wo Ponzi-Schemes erlaubt sind im fractional reserve currency system.
Geld wird für eine bestimmte Elite (die bereits mehr als alle anderen haben) gratis und blanko für sie gedruckt und verschenkt, wãhren der Steuerzahler dafür bluten soll.
Die offenbar korrupte Staatsanwaltschaft hat den Dreh raus und weiss wie man sich duckt, ohne Verantwortung zu übernehmen und dabei noch selber reich zu werden!
Staatsanwälte wollen viel. Scheitern dann aber an ihren Fähigkeiten.
Wie gehts den Morettis?
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Und der im Artikel genannte, ehemalige Verwaltungsratspräsident gibt nun sein Wissen weiter als Berater mit beeindruckendem CV, vgl. http://www.johannesruegg.ch.
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Gleich wie bei der BLKB. Die anderen GL Mitglieder haben immer brav genickt und abkassiert. Und am Schluss betont, dass sie nichts davon wussten bzw. Immer dagegen waren. Dabei waren sie nur zu feige. Unglaublich was in diesen Gremien abgeht!
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Der Bündnerbock lacht sich kaputt. Jahrelang auf Kosten der Raiffeisen rumgenudelt und einen auf dicke Hose gemacht und am Schluss wird er straffrei aus seine Schweinereien rauskommen. Die Raiffeisen ist nicht nur im Banking unfähig sondern auch in der Führung.
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Entscheidend ist nur das Recht und nicht die Moral. Ich tendiere auf Freispruch.
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Wie hiess das ehemalige Firmen-Motto?
Jetzt wirds peinlich!
Wir machen den Weg frei.
Ein Schelm, wer schlecht darüber nachdenkt.
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… sich Gedanken zu machen, ob das Strafrecht nicht entsprechend angepasst werden sollte? Alternativ: Wenn die Damen und Herren in der Teppichetage quasi mit allem davonkommen, brauchen sie auch keine hohen Löhne und Boni. Sie bedienen sich ja dann offensichtlich schon selbst…