„Der Berufungsprozess und damit acht Prozesstage einer ‚Schicksalsgemeinschaft‘ sind zu Ende“, verkündete Oberrichter Christian Prinz gestern zum Schluss des Wirtschaftsstrafprozesses.
Wohl auch, weil sich die Anklage und die Verteidigung oft fast auf die Minute genau an die ankündigten Redezeiten hielten, konnte der Prozess ein bis zwei Tage früher als geplant beendet werden.
Das Gericht werde in den kommenden Wochen zuerst über eine Reihe von Vorfragen sowie über weitere Beweisanträge befinden.
Erst dann zeige sich, ob das Verfahren spruchreif sei oder ob allenfalls noch Weiterungen wie die Abnahme von beantragten Beweisen notwendig würden, so die Medienstelle des Zürcher Obergerichts.
Ist das Verfahren spruchreif, kommt es im nächsten Schritt zur Urteilsberatung. Bis ein Urteil gefällt sei, werden aber Wochen vergehen, so Oberrichter Prinz.
Dieses wird den Angeklagten zuerst mündlich verkündet, später folgt das ausführliche schriftliche Urteil.
Werden die Oberrichter milder urteilen als die Vorinstanz? Das Bezirksgericht hatte vor allem die beiden Hauptbeschuldigten hart, nämlich mit unbedingten Gefängnisstrafen, bestraft.
Oder wird das Urteil der Vorinstanz bestätigt – oder gar noch erhöht?
Die Meinungen sind gespalten, kurz nachgefragt bei Gerichtsbesuchern ist von einem „klaren Freispruch“ zu „einer milden Strafe“ bis hin zu „härter als das Bezirksgericht “ alles zu hören.
Sicher ist, dass die Prozessführung des Obergerichts auf Seite Anklage und Verteidigung gelobt wird, auch wurde das rechtliche Gehör allen Angeklagten ausgiebig gewährt.
Wem die drei Richter Christian Prinz, Roberto Faga und Maya Knüsel dann mehr glauben, wird sich am Tag der Urteilsverlesung zeigen.
Dafür stehen sie vor folgenden Herausforderungen. Zum ersten: Die Chronologie der damaligen Ereignisse.
Die Frage danach, was genau wer wann wo und wie machte und aus welchem Grund ist allein aufgrund der schieren Masse an Unterlagen und Papieren extrem herausfordernd.
In dem Verfahren mit 22 Parteien liegen turmhohe Berge an Informationen und Daten vor. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Es gibt Absichtserklärungen, Vertragsentwürfe, Verträge zum Kauf und Verkauf von Firmen und Firmenanteilen, Aktionärsbindungsverträge, Treuhandverträge, Darlehensverträge, Liegenschaftskäufe, Pläne für Entflechtungen, Organkredite, Geldwäschereiabklärungen, Kreditkartenabrechnungen, Parteigutachten und unabhängige Untersuchungen.
Flankiert von Hunderten und Aberhunderten von Emails, Whatsapp-Nachrichten, SMS, protokollierten Sitzungen, Einvernahmen von Angeklagten und Zeugen und Auskunftspersonen, Notizen oder Aussagen zu Gesprächen und Treffen bis hin zu abgehörten Telefongesprächen.
Sowohl die Anklage als auch die Verteidiger versuchten, dem Gericht die jeweilige eigene Leseart der zeitlichen Abfolge vorzutragen.
Schilderte die Anklage die damaligen Vorgänge unter Anführung von Emails oder einer Handnotiz, Aussagen aus Einvernahmen oder Protokollen der jeweiligen Führungsetagen wie bei der Bankengruppe Raiffeisen oder beim Kreditkartenunternehmen Aduno (heute Viseca) an, hörte sich das für die Zuhörer oft logisch und nachvollziehbar an.
So auch am letzten Prozesstag, als die Staatsanwaltschaft in ihrer Replik ins Feld führte, dass Beat Stocker geradezu mantraartig betont hätte, dass er seine private Beteiligung am Kreditkarten-Provider Commtrain gegenüber der Aduno nicht offengelegt hätte, weil der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zu wenig visionär gewesen wären und den Deal wegen seiner privaten Beteiligung vielleicht hätten scheitern lassen.
Was sehr schlecht für die Aduno gewesen wäre.
Aber, so Staatsanwalt Oliver Labhart: Warum legte dann Beat Stocker Jahre später, im Fall GCL, seine Beteiligung nicht offen? Ab Januar 2012 hätte die Offenlegung keinen Einfluss mehr auf die Verträge gehabt.
„Beat Stocker wünschte das nicht“ (die Offenlegung), er wusste ganz genau, dass er sich in einem Interessenkonflikt befand und dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Cashgate beginnen könnten, Fragen zu stellen und eventuell Millionen zurückbezahlt werden müssten“, donnerte Oliver Labhart in der Replik am Mittwochmorgen.
Aber auch die Verteidigung konnte mehrmals wieder punkten. So ereiferte sich Lorenz Erni in seiner Antwort auf die Replik der Staatsanwaltschaft, dass er eigentlich nichts mehr zum Sachverhalt hätte sagen wollen.
„Doch eifert die Staatsanwaltschaft in einem Punkt der Vorinstanz (Bezirksgericht, Anm. der Redaktion) auffällig nach.
„So verschweigt sie, wie die Vorinstanz, im Zusammenhang mit der Investnet insbesondere alle Kommunikation zwischen meinem Mandanten (Pierin Vincenz) und Beat Stocker, in der regelmässig von Darlehen und von Rückzahlung die Rede war“, so Lorenz Erni weiter.
Wie könne die Staatsanwaltschaft behaupten, dass die Vorinstanz auf alle Einwände eingegangen sei, „wenn ich doch mit dem Grossteil meiner Ausführungen gezeigt habe, dass dem eben nicht so war.“
„Meine Annahme ist: Entweder hat der Herr Staatsanwalt nicht zugehört – oder er hat es verdrängt.“
Dies sind nur zwei Beispiele, solche unterschiedlichen Interpretationen der gleichen Vorgänge, Aussagen und Handlungen gibt es zuhauf.
Um die eigene Storyline stringent erzählen zu können, liessen allerdings auch beide Seiten immer mal wieder Emails, SMS-Nachrichten oder andere Vorgänge, die nicht in den Kontext passten, weg.
Geradezu befremdlich waren dann die diametralen Aussagen rund um eine Einvernahme des früheren CFO der Aduno, Conrad Auerbach.
Die Verteidigung zitierte, Conrad Auerbach hätte ausgesagt, er hätte von der Erfolgsprovison von Beat Stocker rund um die Mietkautionsfirma Eurokaution gewusst.
Die Anklage sagte dagegen in der Replik, das sei komplett falsch, Conrad Auerbach „sagte eben, dass er nicht davon gewusst hatte“.
Ein Gericht leistet die Hauptarbeit nicht während den Prozesstagen, sondern davor und danach. Auch werden an einem Prozess nicht alle Vorgänge ausgeführt; es werden immer nur Beispiele gezeigt.
Es ist daher möglich, dass die Referenten Roberto Faga und Maya Knüsel eine vollständige Chronologie erstellt haben, die ein klares Ergebnis zu den damaligen Vorgängen zeigt.
Allerdings ist es wohl wahrscheinlicher, dass es selbst für das Gericht nicht in jedem Fall ganz klar sein wird, was genau geschehen ist.
Dies wird auch gestützt durch die Tatsache, dass sowohl die Staatsanwälte als auch die Verteidiger immer wieder die gleichen Vorgänge und Emails als „klare Beweise“ für oder gegen etwas ins Feld geführt haben.
Angesichts dieser Ausgangslage ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Richter für ein Urteil und eine allfällige Strafmassberechnung ihren persönlichen Eindruck von den Beschuldigten mit in die Waagschale werfen.
Wie glaubwürdig wirkten Pierin Vincenz, Beat Stocker und die anderen in den Befragungen und Schlussworten?
Beat Stocker liess deutliche Reue rund um seine damalige Geheimhaltung seiner privaten Beteiligungen erkennen; er würde nie wieder so handeln.
Pierin Vincenz betonte, dass er nie der Raiffeisen habe schaden wollen.
Hat das Gericht eine saubere Übersicht über die damaligen Vorgänge erstellt, wird es dann zum dritten die Handlungen der einzelnen Angeklagten rechtlich einordnen müssen.
Rechtsexperten sagen seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe, dass das eine äussert herausfordernde Aufgabe sei.
Es handelt sich um eine Vielzahl von Vorgängen mit einer grossen Zahl von involvierten Personen, die in unterschiedlichen Positionen mit unterschiedlichen Interessen teilweise komplexe Handlungen vornahmen.
Dies in einem Umfeld von lauter nicht börsenkotierten Firmen zu einem Zeitpunkt, in dem Corporate-Governance-Regeln, die unzweifelhaft verletzt wurden, teilweise noch in den Kinderschuhen steckten.
Dazu nur ein Beispiel: Bei der Raiffeisen gab es in der massgeblichen Zeit offenbar auf Stufe Geschäftsleitung keine Regeln zu privaten Beteiligungen oder deren Offenlegung.
Neuland betreten hat die Anklage zudem mit ihrem Retrozessionsmodell.
Wie genau das Obergericht dann unter dieser Prämisse die grossen Fragen nach Schaden oder die Haftungs- und Rückzahlungspflichten der Beschuldigten beurteilt, wird nicht nur für Juristinnen und Juristen hochinteressant.
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völlig übertrieben, dieses tam tam gegen vincenz.
vincenz, war einer von vielen, damals.
alle haben es gewusst, wie das so abläuft, oben.
wenigstens hat er raiffeisen einen grossen schub
gegeben.
jetzt, überall diese heuchler, diese hexenjäger.
wofür?
haben die staatsanwälte nichts mehr zu tun?
der zug ist abgefahren.
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de Schub nach obe händ die sich für sich selber gmacht. De Rest kennsch ja = Selbstbedienigslade im grosse Stil … bald wird’s chlöpfe, denn Fall höchi isch das,was obe isch …
Schöns Tägli.
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dann alles lediglich ans nächste Gericht.
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Hört endlich auf. Jeden Tag gibt es Pierins ich will nicht wissen wo überall, die weit gröberes verbrochen haben und nie vor den Kadi gezogen werden.
Wegen gewissen Spesen und Amüsements so ein Theater machen. Beziffere mir einer mal welchen finanziellen Schaden die Raiffeisen wirklich hatte aber auch wie viel mehr Gewinn in der Ära Vinzenz erwirtschaftet wurde und dem dagegen stehen würden.
CS Manager welche die Bank an die Wand gefahren haben wurden nie belangt.
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„Hört endlich auf“. Aus dem Arsenal des Wütigen.
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@Roger ist halt für viele schön sich so richtig n jemandem festbeissen zu können. Fasching vielen eine innere Befriedigung
Wie steht so schön: richtet nicht damit ihr nicht gerichtet werdet
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Die privaten Gewinne eines CEO‘s aus Übernahmen von Firmen gehören der Firma, die den CEO angestellt hat.
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Dagegen, seine privat gehaltene Firma seinem Arbeitgeber zu verkaufen, spricht gar nichts. Selbstverständlich kann auch ein Gewinn erzielt und einbehalten werden. Wandlungen von einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft können als einfaches Beispiel angeführt werden.
Kritisch wird das Ganze, wenn der CEO seine Treuepflicht verletzt, indem er nicht offenlegt, dass er privat verkauft und als CEO für seinen Arbeitgeber kauft.
Aber selbst dieses Insichgeschäft ist erst strafbar, wenn ein Schaden entstanden ist. Wir dürfen also auf das Urteil und vor allem die Begründung gespannt sein.
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„Die Frage danach, was genau wer wann wo und wie machte und aus welchem Grund ist allein aufgrund der schieren Masse an Unterlagen und Papieren extrem herausfordernd.“
Auf die Künstliche Intelligenz trifft gerade dies nicht zu. Die KI ist in der Lage, auch aus noch so umfangreichen Unterlagen eine genaue Chronologie zu erstellen.
Eine sehr grosse Datenmenge ist für die KI kein Hindernis. Für das menschliche Gehirn schon.
Genau darin liegt ja der grosse praktische Nutzen der KI.
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Lebenslänglich und Schlüssel wegwerfen!
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Wenn einer mit Kollegen eine Bank ausraubt, schreibt er im Groupchat von einem terminierten Beratungsgespräch. Was einzig zählt, ist der objektiv erfolgte Raub.
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Künstliche Intelligenz könnte das in 30 Sekunden und erst noch viel präziser und fairer.
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Stocker und Vinzens können höchsten für die Dummheit, alles in der Schweiz durchgeführt zu haben, bestraft werden. Wie viele internationale „DEAL’s“ wurden erfolgreich abgeschlossen und die Provisionen flossen über offshore-Gesellschaften oder Stiftungen in die richtigen Kontis. So was aufzudecken , dazu sind unsere Staatsanwälte masslos überfordert und der Aufwand dafür für Rechtsgesuche etc. wäre viel zu gross.
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Lebendiger Artikel. Die Autorin vergisst am Schluss allerdings, dass ein Gericht bei einzelnen Sachverhalten Unsicherheiten haben kann und trotzdem anhand von Beweisregeln, Beweislast beziehungsweise dem strafrechtlichen Grundsatz in dubio pro reo entscheiden wird /muss.
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So wird’s auch mit dem Prozess von Grands Montane gehen.. nach 10 Jahren nichts! Schweiz halt!
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Der von der AHV lebende Vincenz 😂und sein Kumpane Stocker, werden kein Gefängnis mehr von innen sehen. Dafür haben jetzt teure Staranwälte gesorgt. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“, scheint sich hier nicht zu bewahrheiten …..
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Und am Schluss sind alle Protagonisten weit über 80 (ich auch).
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Mein Eindruck: Vincenz hat sich mit einer Art ‚Frontrunning‘ bereichert. Sich günstig bei Firmen eingekauft und später teurer von der Raiffeisen kaufen lassen. Ausnutzen von Insider – Informationen. Ob die Preise gerechtfertigt waren, ist nicht so einfach zu definieren. Ob dies zum Zeitpunkt der Vorkommnisse strafbar war, weiss ich nicht. Die Raiffeisen halt alles durchgewinkt. Keine Strafe ohne Gesetz. In diesem Prozess wird von der Staatsanwaltschaft verzweifelt ein Gesetz gesucht, das man missbrauchen kann. Das Ganze riecht nach Schauprozess à la DDR. Nach breiter Vorverurteilung.
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Vom simplen Mein und Dein früherer Zeiten hat die Semantik in der Wirtschaft der letzten Jahre kreativ diversifizierte Zuteilungen ermöglicht wie Boni, Ablöse, Abgang, Beteiligung, Emmission, Kommission, Mitgliedschaft, Nutzung, etc.
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Eines ist jedenfalls klar. Dieser Fall wird definitiv erst vor Bundesgericht entschieden werden. Den die Strategie der Verteidigung mit dem Faktor Zeit zu Spielen ist in jedem Fall aufgegangen. Das Interessante wird nur noch sein wie sich das Bundesgericht entscheiden wird. Viel Spielraum werden sie juristisch gesehen nicht haben.
Gründe:
Die Staatsanwaltschaft hat sich mit dem sogenannten Schattenanwalt und dem Retrozessionsmodell keinen Gefallen getan. Dazu kommt noch die Absolute Verjährung der vorgeworfenen Delikte dazu.(Diese gilt seit 2002).
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Die kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen! Justiz in der CH? Vergessen!
Wer mehr Kohle hat, gewinnt!
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In dieser Angelegenheit gibt es immer noch Unklarheiten und es wird schwierig sein, mehr darüber zu erfahren. Die Hauptsache ist, dass die Angeklagten endlich streng bestraft werden und dann endgültig in Vergessenheit geraten.
Im Gegensatz dazu haben die ihre Nachnamen für lange Zeit verdorben, und das wird sich unwiederbringlich auf ihre Nachkommen auswirken.
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Das wiederholte Lob der Prozessführung den Gerichtspräsidenten ist langsam langweilig. Spätestens wenn das Bundesgericht in ein bis zwei Jahren das Urteil umkehrt, titelt lh dann (zurecht) „Schlappe für das Obergericht“. Dass es nun wieder Wochen gehen soll, nur bis das Dreiergericht das Urteil mündlich verkündet und dann nochmals Monate, bis das schriftliche Urteil vorliegt, ist unverständlich. Das Obergericht kennt die Akten seit mindestens zwei Jahren und müsste nun innert zwei, drei Tagen entscheiden und dann innert eines Monats das schriftliche Urteil rauslassen.