Punkt 8 Uhr eröffnete heute der vorsitzende Oberrichter Christian Prinz den Berufungsprozess in der Causa Raiffeisen und Pierin Vincenz.
Im angenehm gekühlten Hauptsaal des Zürcher Obergerichts mit Blick auf einen klosterähnlichen Innenhof nahe dem Kunsthaus sassen gut fünfzig Personen.
Es hätte noch Platz für weitere gehabt, die Verhandlung wurde zusätzlich in zwei weitere Gerichtssäle übertragen.
Während die Parteien inklusive der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten mit ihren Anwälten und die Berater in den ersten drei Reihen vor dem Richtertisch an Tischen Platz nahmen, folgten dahinter die Stuhlreihen für Pressevertreter und weitere Besucher.
Anwesend waren auch einige Studierende, die gespannt auf die Verhandlung warteten.
Zuerst stellte Gerichtspräsident Prinz seine beiden Oberrichter-Kollegen Maya Knüsel und Roberto Faga vor, danach die Dolmetscherin, die für den Mitangeklagten Genfer Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller übersetzte.
Jener soll offenbar fast gar kein Deutsch verstehen.
Richter Prinz erklärte, noch nie eine so grosse Zahl beteiligter Parteien vor sich gehabt zu haben, und betonte, er amte als Primus inter pares, das Urteil würden alle drei Richter gleichberechtig fällen.
Angesichts des grossen Andrangs von Medien und Besuchern wurde wie schon im ersten Verfahren die Kantonspolizei Zürich zur Unterstützung aufgeboten. Auch vor diesem Gericht gilt ein striktes Verbot von Ton und Bildaufnahmen im Saal.
Zuwiderhandlungen werden mit sofortiger Wegweisung und eventuell mit einer Ordnungsbusse oder gar dem Entzug der Akkreditierung bestraft.
Im Vorfeld hatte ein Email des Gerichts die Medienvertreter erbleichen lassen. So stand zu lesen, dass ein Betreten und Verlassen des Gerichtssaals während des Prozesses nicht möglich sei.
Oberrichter Prinz erklärte nun mit einem Lächeln, dass es „in einem Notfall“ doch möglich sei; er könnte sich darunter einen dringenden Toilettengang vorstellen.
Jetzt wurden die anwesenden Parteien festgestellt. Von der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Marc Jean-Richard-dit-Bressel, Oliver Labhart und Damian Graf, ebenso die Anwälte und Berater der Zivilkläger – der Kreditkartenfirma Aduno und der Raiffeisen Schweiz.
Anwesend war zudem die Anwältin der früheren Ehefrau von Pierin Vincenz, die ebenfalls von eingefrorenen Geldern betroffen ist.
Und dann natürlich alle Angeklagten, so der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, der frühere Aduno-Chef Beat Stocker, der Anwalt des verstorbenen Peter Wüst, Mitgründer des Private Equity-Vehikels Investnet, der im Berufungsverfahren für dessen Tochter auftritt.
Sodann der zweite Investnet-Mitgründer Andreas Etter, der Unternehmer Ferdinand Locher, der genannte Barbier-Mueller und ein Zürcher Kommunikationsberater.
Wer schon beim ersten Prozesstag auf einen Knall gehofft hatte, wurde enttäuscht. Richter Prinz gab den Ablauf der Verhandlungstage bekannt, die für die nächsten zwei Wochen geplant sind. An Prozesstag 1 würde es wohl nur um prozessuale Belange und um Vorfragen gehen, sagte der Vorsitzende des Kollegiums.
Am 2. Tag werde das Gericht dann mit der Befragung der Angeklagten beginnen. Den Anfang mache Pierin Vincenz, dann wird der Kommunikationsberater befragt; die strafrechtlichen Vorwürfe an ihn betreffen nur eine Reise nach Dubai.
Danach folgt Beat Stocker und, wenn noch Zeit bleibt, Andreas Etter. Am Mittwochmorgen werden Ferdinand Locher und Stéphane Barbier befragt, ab Donnerstag starten die Plädoyers, zuerst dasjenige der Zürcher Staatsanwaltschaft III.
Ganz am Schluss können sich die Beschuldigten noch einmal mit einem Schlussvotum persönlich zu Wort melden. Der Abschluss der Verhandlung ist auf den 20. oder 21. August geplant, also Donnerstag oder Freitag nächste Woche.
Alle Anwälte der Angeklagten stellten zum Auftakt des Grossprozesses ihre Vorfragen. Nicht mehr dabei war der Kommunikations-Berater, dessen Anwalt erklärte, die Vorfragen würden seinen Klienten nicht betreffen, weshalb ihn das Gericht für diesen Verhandlungstag entliess.
Die anderen Anwälte argumentierten alle mehrheitlich mit Verfahrensmängeln wie Unverwertbarkeit der Beweise, verspäteten Strafantragen oder Verjährung.
Zuerst sprach Lorenz Erni, Verteidiger von Pierin Vincenz. Während einer halben Stunde führte der bekannte Strafverteidiger aus, warum das Verfahren gegen die Commtrain – die heimliche Beteiligungsnahme am Zahlstation-KMU von Vincenz und Beat stehen am Anfang der strafrechtlichen Vorwürfe – heute verwährt sei.
Deshalb müsse das Verfahren rund um die Commtrain eingestellt werden, befand Verteidiger Erni. Die Frage ist umstritten; die Anklage und die Zivilkläger bestreiten vehement, dass das Verfahren verjährt sei.
Lorenz Erni tauchte tief in juristische Argumentationen ein. Einige der Studierenden, die sich offensichtlich auf etwas mehr Action im Gerichtssaal eingestellt hatten, begannen auf ihren Handys zu tippen, bald daraufhin fingen auch mehrere an, vor sich hin zu dösen.
Immerhin konnte das Publikum die Beklagten von hinten gut beobachten. Beat Stocker, unterdessen im Rollstuhl, wurde wie beim ersten Prozess begleitet von seiner Frau. Sie stach in ihrem Sommerkleid aus den vorwiegend schwarz gekleideten Personen von Bedeutung in den ersten drei Sitzreihen heraus.
Pierin Vincenz selbst war braungebrannt, wirkte tiefenentspannt, diskutierte ab und zu mit seinem Verteidiger und las die stets schriftlich abgegebenen Wortmeldungen mit.
Neben Stéphane Barbier-Mueller sass die Gerichtsdolmetscherin. Allerdings diskutierte er viel mit seinem Genfer Anwalt, so auffallend, dass sogar Oberrichter Prinz nachfragte, ob er alles verstehe.
Erneut wurde Barbier-Mueller von mindestens zwei Anwälten oder Beratern begleitet, aber er war nicht mehr von einer Armada an Begleitern flankiert wie noch vor der ersten Instanz vor 4 Jahren.
Die Vorfragen werde das Gericht erst nach Beratung beantworten, meinte ein Anwalt. Es sei aber auch möglich, dass das Gericht einzelne Antworten auf die Urteilsberatung verschiebe.
Als nächstes sprach Stockers Verteidiger Andreas Blattmann. Auch er beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen die Commtrain wegen Verjährung.
Eine jüngste Entwicklung habe zudem zu einer neuen Ausgangslage geführt, führte Anwalt Blattmann weiter aus. So entschied das Zürcher Obergericht kürzlich, dass die Staatsanwaltschaft den Herausgeber von diesem Finanzblog anklagen müsse.
Der Journalist hatte die ganze Causa Vincenz im Frühjahr 2016 mit seiner Artikelserie gestartete; jetzt werde sich dieser wegen der mutmasslichen Verwendung gestohlener Bankdaten vor Gericht verantworten müssen, so der Stocker-Verteidiger.
Deshalb sei die Eröffnung der gesamten Strafuntersuchung das Resultat einer Rechtsverletzung, weshalb das Verfahren eingestellt werden müsse, meinte der Anwalt.
Auch Fatih Aslantas, Anwalt der Tochter des Investnet-Co-Gründers Peter Wüst, verwies auf die vermutete Bankgeheimnisverletzung.
Er beantragte zudem die definitive Einstellung des Verfahrens gegen den verstorbenen Wüst. Genau das hatte das Bezirksgericht schon vor vier Jahren wegen Verhandlungsunfähigkeit entschieden, dagegen aber hatten die Zivilparteien, so die Raiffeisen, Berufung eingelegt.
Der andere Gründer von Investnet, eines Private Equity-Vehikels, ist Andreas Etter. Dessen Verteidiger Cornel Borbély kritiserte, dass die Verfahrensakten betreffend den Verfahrenskomplex Investnet weiterhin unvollständig seien.
Die vollständigen Daten hätten sich ursprünglich im Besitz der Staatsanwaltschaft befunden. Somit hätte diese entscheiden können, welche Unterlagen zu den Verfahrensakten gehörten und damit der Verteidigung und dem Gericht überhaupt zur Verfügung standen – und welche eben nicht.
Sein Klient habe stets ausgesagt, dass wichtige Emails und Anhänge in diesen Verfahrensaktien fehlten. Das zeige erneut eine weitere, erst vor kurzem aufgefundene E-Mail-Korrespondenz vom 16./17. Februar 2014.
Anwalt Borbély führte dann detailliert aus, dass sein Klient Etter eben nicht, wie von der Anklage behauptet, den tatsächlichen Einfluss auf die Höhe der Referenzzinssätze rund um die Bewertungen des Investnet-Portfolios hatte, sondern dieser im Gegenteil von den Bankern der Raiffeisen wahrgenommen wurde.
Der Jurist legte Emails vor, die diese Aussage zu bestätigen scheinen.
Wohlgemerkt: Bereits vor der ersten Instanz musste das Gericht ein Dokument, dass nicht von der Anklage zur Verfügung gestellt worden war, neu berücksichtigen.
Mit ein Grund ist sicher die schiere Datenmenge, die sich aus der Digitalisierung, aber auch den insgesamt 22 Parteien ergeben hat. Sie sprengt alles Bisherige, womit sich Schweizer Gerichte bisher in grossen Wirtschafts-Kriminalfällen zu befassen hatten.
Auch Cornel Borbély beantragte, dass das Strafverfahren gegen Andreas Etter einzustellen sei.
Nach Ferdinand Lochers Anwalt folgte derjenige von Stéphane Barbier-Mueller. Der sprach von einem „eklatanten Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem externen Strafrechtsexperten“, der die Anklageschrift der Ermittlungsbehörde ungültig mache.
Medien hatten bekannt gemacht, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft den emeritierten Strafrechts-Professor Andreas Donatsch zur Überprüfung ihrer Anklageschrift beigezogen hatte. Ein exzellenter Professor eines solchen Kalibers werde nicht einfach für die Beantwortung „banaler oder trivialer Fragen“ mandatiert, so der Anwalt von Barbier-Mueller.
Der Staatsanwaltschaft sei klar gewesen, dass die Kosten für diesen Beizug nicht in den Verfahrensakten auftauchen würden. Zum Professor meinet der Verteidiger des Genfers: „Das war ein Schatten-Staatsanwalt“.
Die Erstellung einer Anklage sei Kern der Aufgaben der Staatsanwaltschaft, führte er weiter aus. Bekanntermassen wies das Obergericht Zürich das Ausstandsbegehren wegen des Beizugs von Professor Donatsch ab; die Beschwerde dagegen ist vor dem Bundesgericht in Lausanne hängig.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Was soll dieser Pierin Vincenz jetzt eigentlich genau verbrochen haben und wer wurde um wieviel geschädigt?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Möglicherweise stand er auf beiden Seiten eines Verkaufsvertrags, stellvertredend für die Firma die verkauft und die Firma die kauft. Das ist etwas, was der liebe Elon immer wieder macht…
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Scheinst selbst nicht gerade die hellste Leuchte 💡 zu sein!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
@Kleinklasse genauso argumentiert der Ankläger auch und zu mehr reicht es nicht. Deshalb ist Vincenz so tiefenentspannt.
Würde mich nicht wundern wenn dem Vincenz Entschädigung gezahlt werden müsste 🤣
Schaut doch mal in den Spiegel, das ganze ist eine Hexenjagd von einer Bande von neidischen Moralisten
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
IP auch tiefentspannt, bitte. Je weniger an Journi-Lärm Lukas H. und seine Schreiberlinge jetzt verursachen umsobesser. Wenn es dann keinen „Freien“ gibt, gerne jubeln aus allen Rohren.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Der Staatsanwalt betont: «Kein einziges Beweismittel ist der Staatsanwaltschaft durch eine Straftat zugekommen.»
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Viel Text und kaum Inhalt.
Aber gut zu wissen dass eine „in ihrem Sommerkleid aus den vorwiegend schwarz gekleideten Personen von Bedeutung herausstach“.
Wird wohl eine „Reporterin“ von 20 Minuten gewesen sein. Nein eher Tagi, die 20-Minuten Journaille hätte noch die Schuhfarbe beschrieben.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
War nicht die Deliktsumme beim Postauto-Skandal grösser?
Da hört man gar nichts mehr. Wäre interessant, wie das vonstatten gegangen ist.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wer zahlt eigentlich das Anwaltshonorar des prominenten Strafverteidigers Lorenz Erni bei einem Stundenansatz von CHF 500-600.- CHF ?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Da angeblich mittellos sicherlich die steuerfreien Ergänzungsleistungen…😂
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Gute Frage. Vincent lebt ja gemäss seinen Aussagen von der AHV…
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Die Anwälte der Angeklagten bledieren auf Verjährung, weil sie genau wissen, dass ihr Klientel schuldig ist. Diese doofe
Floskel von der Unschuldsvermutung gilt für mich nicht.