Punkt 8 Uhr eröffnete heute der vorsitzende Oberrichter Christian Prinz den Berufungsprozess in der Causa Raiffeisen und Pierin Vincenz.
Im angenehm gekühlten Hauptsaal des Zürcher Obergerichts mit Blick auf einen klosterähnlichen Innenhof nahe dem Kunsthaus sassen gut fünfzig Personen.
Es hätte noch Platz für weitere gehabt, die Verhandlung wurde zusätzlich in zwei weitere Gerichtssäle übertragen.
Während die Parteien inklusive der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten mit ihren Anwälten und die Berater in den ersten drei Reihen vor dem Richtertisch an Tischen Platz nahmen, folgten dahinter die Stuhlreihen für Pressevertreter und weitere Besucher.
Anwesend waren auch einige Studierende, die gespannt auf die Verhandlung warteten.
Zuerst stellte Gerichtspräsident Prinz seine beiden Oberrichter-Kollegen Maya Knüsel und Roberto Faga vor, danach die Dolmetscherin, die für den Mitangeklagten Genfer Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller übersetzte.
Jener soll offenbar fast gar kein Deutsch verstehen.
Richter Prinz erklärte, noch nie eine so grosse Zahl beteiligter Parteien vor sich gehabt zu haben, und betonte, er amte als Primus inter pares, das Urteil würden alle drei Richter gleichberechtig fällen.
Angesichts des grossen Andrangs von Medien und Besuchern wurde wie schon im ersten Verfahren die Kantonspolizei Zürich zur Unterstützung aufgeboten. Auch vor diesem Gericht gilt ein striktes Verbot von Ton und Bildaufnahmen im Saal.
Zuwiderhandlungen werden mit sofortiger Wegweisung und eventuell mit einer Ordnungsbusse oder gar dem Entzug der Akkreditierung bestraft.
Im Vorfeld hatte ein Email des Gerichts die Medienvertreter erbleichen lassen. So stand zu lesen, dass ein Betreten und Verlassen des Gerichtssaals während des Prozesses nicht möglich sei.
Oberrichter Prinz erklärte nun mit einem Lächeln, dass es „in einem Notfall“ doch möglich sei; er könnte sich darunter einen dringenden Toilettengang vorstellen.
Jetzt wurden die anwesenden Parteien festgestellt. Von der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Marc Jean-Richard-dit-Bressel, Oliver Labhart und Damian Graf, ebenso die Anwälte und Berater der Zivilkläger – der Kreditkartenfirma Aduno und der Raiffeisen Schweiz.
Anwesend war zudem die Anwältin der früheren Ehefrau von Pierin Vincenz, die ebenfalls von eingefrorenen Geldern betroffen ist.
Und dann natürlich alle Angeklagten, so der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, der frühere Aduno-Chef Beat Stocker, der Anwalt des verstorbenen Peter Wüst, Mitgründer des Private Equity-Vehikels Investnet, der im Berufungsverfahren für dessen Tochter auftritt.
Sodann der zweite Investnet-Mitgründer Andreas Etter, der Unternehmer Ferdinand Locher, der genannte Barbier-Mueller und ein Zürcher Kommunikationsberater.
Wer schon beim ersten Prozesstag auf einen Knall gehofft hatte, wurde enttäuscht. Richter Prinz gab den Ablauf der Verhandlungstage bekannt, die für die nächsten zwei Wochen geplant sind. An Prozesstag 1 würde es wohl nur um prozessuale Belange und um Vorfragen gehen, sagte der Vorsitzende des Kollegiums.
Am 2. Tag werde das Gericht dann mit der Befragung der Angeklagten beginnen. Den Anfang mache Pierin Vincenz, dann wird der Kommunikationsberater befragt; die strafrechtlichen Vorwürfe an ihn betreffen nur eine Reise nach Dubai.
Danach folgt Beat Stocker und, wenn noch Zeit bleibt, Andreas Etter. Am Mittwochmorgen werden Ferdinand Locher und Stéphane Barbier befragt, ab Donnerstag starten die Plädoyers, zuerst dasjenige der Zürcher Staatsanwaltschaft III.
Ganz am Schluss können sich die Beschuldigten noch einmal mit einem Schlussvotum persönlich zu Wort melden. Der Abschluss der Verhandlung ist auf den 20. oder 21. August geplant, also Donnerstag oder Freitag nächste Woche.
Alle Anwälte der Angeklagten stellten zum Auftakt des Grossprozesses ihre Vorfragen. Nicht mehr dabei war der Kommunikations-Berater, dessen Anwalt erklärte, die Vorfragen würden seinen Klienten nicht betreffen, weshalb ihn das Gericht für diesen Verhandlungstag entliess.
Die anderen Anwälte argumentierten alle mehrheitlich mit Verfahrensmängeln wie Unverwertbarkeit der Beweise, verspäteten Strafantragen oder Verjährung.
Zuerst sprach Lorenz Erni, Verteidiger von Pierin Vincenz. Während einer halben Stunde führte der bekannte Strafverteidiger aus, warum das Verfahren gegen die Commtrain – die heimliche Beteiligungsnahme am Zahlstation-KMU von Vincenz und Beat stehen am Anfang der strafrechtlichen Vorwürfe – heute verwährt sei.
Deshalb müsse das Verfahren rund um die Commtrain eingestellt werden, befand Verteidiger Erni. Die Frage ist umstritten; die Anklage und die Zivilkläger bestreiten vehement, dass das Verfahren verjährt sei.
Lorenz Erni tauchte tief in juristische Argumentationen ein. Einige der Studierenden, die sich offensichtlich auf etwas mehr Action im Gerichtssaal eingestellt hatten, begannen auf ihren Handys zu tippen, bald daraufhin fingen auch mehrere an, vor sich hin zu dösen.
Immerhin konnte das Publikum die Beklagten von hinten gut beobachten. Beat Stocker, unterdessen im Rollstuhl, wurde wie beim ersten Prozess begleitet von seiner Frau. Sie stach in ihrem Sommerkleid aus den vorwiegend schwarz gekleideten Personen von Bedeutung in den ersten drei Sitzreihen heraus.
Pierin Vincenz selbst war braungebrannt, wirkte tiefenentspannt, diskutierte ab und zu mit seinem Verteidiger und las die stets schriftlich abgegebenen Wortmeldungen mit.
Neben Stéphane Barbier-Mueller sass die Gerichtsdolmetscherin. Allerdings diskutierte er viel mit seinem Genfer Anwalt, so auffallend, dass sogar Oberrichter Prinz nachfragte, ob er alles verstehe.
Erneut wurde Barbier-Mueller von mindestens zwei Anwälten oder Beratern begleitet, aber er war nicht mehr von einer Armada an Begleitern flankiert wie noch vor der ersten Instanz vor 4 Jahren.
Die Vorfragen werde das Gericht erst nach Beratung beantworten, meinte ein Anwalt. Es sei aber auch möglich, dass das Gericht einzelne Antworten auf die Urteilsberatung verschiebe.
Als nächstes sprach Stockers Verteidiger Andreas Blattmann. Auch er beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen die Commtrain wegen Verjährung.
Eine jüngste Entwicklung habe zudem zu einer neuen Ausgangslage geführt, führte Anwalt Blattmann weiter aus. So entschied das Zürcher Obergericht kürzlich, dass die Staatsanwaltschaft den Herausgeber von diesem Finanzblog anklagen müsse.
Der Journalist hatte die ganze Causa Vincenz im Frühjahr 2016 mit seiner Artikelserie gestartete; jetzt werde sich dieser wegen der mutmasslichen Verwendung gestohlener Bankdaten vor Gericht verantworten müssen, so der Stocker-Verteidiger.
Deshalb sei die Eröffnung der gesamten Strafuntersuchung das Resultat einer Rechtsverletzung, weshalb das Verfahren eingestellt werden müsse, meinte der Anwalt.
Auch Fatih Aslantas, Anwalt der Tochter des Investnet-Co-Gründers Peter Wüst, verwies auf die vermutete Bankgeheimnisverletzung.
Er beantragte zudem die definitive Einstellung des Verfahrens gegen den verstorbenen Wüst. Genau das hatte das Bezirksgericht schon vor vier Jahren wegen Verhandlungsunfähigkeit entschieden, dagegen aber hatten die Zivilparteien, so die Raiffeisen, Berufung eingelegt.
Der andere Gründer von Investnet, eines Private Equity-Vehikels, ist Andreas Etter. Dessen Verteidiger Cornel Borbély kritiserte, dass die Verfahrensakten betreffend den Verfahrenskomplex Investnet weiterhin unvollständig seien.
Die vollständigen Daten hätten sich ursprünglich im Besitz der Staatsanwaltschaft befunden. Somit hätte diese entscheiden können, welche Unterlagen zu den Verfahrensakten gehörten und damit der Verteidigung und dem Gericht überhaupt zur Verfügung standen – und welche eben nicht.
Sein Klient habe stets ausgesagt, dass wichtige Emails und Anhänge in diesen Verfahrensaktien fehlten. Das zeige erneut eine weitere, erst vor kurzem aufgefundene E-Mail-Korrespondenz vom 16./17. Februar 2014.
Anwalt Borbély führte dann detailliert aus, dass sein Klient Etter eben nicht, wie von der Anklage behauptet, den tatsächlichen Einfluss auf die Höhe der Referenzzinssätze rund um die Bewertungen des Investnet-Portfolios hatte, sondern dieser im Gegenteil von den Bankern der Raiffeisen wahrgenommen wurde.
Der Jurist legte Emails vor, die diese Aussage zu bestätigen scheinen.
Wohlgemerkt: Bereits vor der ersten Instanz musste das Gericht ein Dokument, dass nicht von der Anklage zur Verfügung gestellt worden war, neu berücksichtigen.
Mit ein Grund ist sicher die schiere Datenmenge, die sich aus der Digitalisierung, aber auch den insgesamt 22 Parteien ergeben hat. Sie sprengt alles Bisherige, womit sich Schweizer Gerichte bisher in grossen Wirtschafts-Kriminalfällen zu befassen hatten.
Auch Cornel Borbély beantragte, dass das Strafverfahren gegen Andreas Etter einzustellen sei.
Nach Ferdinand Lochers Anwalt folgte derjenige von Stéphane Barbier-Mueller. Der sprach von einem „eklatanten Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem externen Strafrechtsexperten“, der die Anklageschrift der Ermittlungsbehörde ungültig mache.
Medien hatten bekannt gemacht, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft den emeritierten Strafrechts-Professor Andreas Donatsch zur Überprüfung ihrer Anklageschrift beigezogen hatte. Ein exzellenter Professor eines solchen Kalibers werde nicht einfach für die Beantwortung „banaler oder trivialer Fragen“ mandatiert, so der Anwalt von Barbier-Mueller.
Der Staatsanwaltschaft sei klar gewesen, dass die Kosten für diesen Beizug nicht in den Verfahrensakten auftauchen würden. Zum Professor meinet der Verteidiger des Genfers: „Das war ein Schatten-Staatsanwalt“.
Die Erstellung einer Anklage sei Kern der Aufgaben der Staatsanwaltschaft, führte er weiter aus. Bekanntermassen wies das Obergericht Zürich das Ausstandsbegehren wegen des Beizugs von Professor Donatsch ab; die Beschwerde dagegen ist vor dem Bundesgericht in Lausanne hängig.
Mehr von Autorin Zoé Baches zur Causa Vincenz:
– Affäre Pierin Vincenz: Blick in Raiffeisen-Abgrund
– Affäre Pierin Vincenz: Ein Anruf an den Chef genügt
– Staatsanwaltschaft wollte mehr Raiffeisen-Banker anklagen
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Was soll dieser Pierin Vincenz jetzt eigentlich genau verbrochen haben und wer wurde um wieviel geschädigt?
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Möglicherweise stand er auf beiden Seiten eines Verkaufsvertrags, stellvertredend für die Firma die verkauft und die Firma die kauft. Das ist etwas, was der liebe Elon immer wieder macht…
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Scheinst selbst nicht gerade die hellste Leuchte 💡 zu sein!
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@Kleinklasse genauso argumentiert der Ankläger auch und zu mehr reicht es nicht. Deshalb ist Vincenz so tiefenentspannt.
Würde mich nicht wundern wenn dem Vincenz Entschädigung gezahlt werden müsste 🤣
Schaut doch mal in den Spiegel, das ganze ist eine Hexenjagd von einer Bande von neidischen Moralisten
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Dä Blick fragä….
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Regierungen, Justiz, Banken, Zentralbanken basiert auf der Grundlage der Täuschung und des Betruges, denn schon die Währungen, mit denen alles finanziert wird, basieren auf der Grundlage von Täuschung, Betrügerei, und Schuldensklaverei, denn die Währungen mit denen sich diese Verbrecher finanzieren entstehen durch Verschuldung / Kredit (die Kreditverträge sind unerfüllbare Verträge!) kosten jährlich wiederholend Zinsen.
Sie finanzieren sich über ein kriminelles Schuldenschneeballsystem, bei dem die Schulden gesamthaft nur immer höher steigen müssen, damit das Betrugssystem existieren kann.
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IP auch tiefentspannt, bitte. Je weniger an Journi-Lärm Lukas H. und seine Schreiberlinge jetzt verursachen umsobesser. Wenn es dann keinen „Freien“ gibt, gerne jubeln aus allen Rohren.
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Der Staatsanwalt betont: «Kein einziges Beweismittel ist der Staatsanwaltschaft durch eine Straftat zugekommen.»
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Warum sollte Vincenz nicht entspannt sein? Es ist noch nicht aller Tage Abend und die Zeit arbeitet für ihn. Bis vor Bundesgericht liegt noch ein weiter Weg. Und dieser Weg wird auch entsprechend dauern.
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Viel Text und kaum Inhalt.
Aber gut zu wissen dass eine „in ihrem Sommerkleid aus den vorwiegend schwarz gekleideten Personen von Bedeutung herausstach“.
Wird wohl eine „Reporterin“ von 20 Minuten gewesen sein. Nein eher Tagi, die 20-Minuten Journaille hätte noch die Schuhfarbe beschrieben.
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Genau das war auch mein Gedanke!
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War nicht die Deliktsumme beim Postauto-Skandal grösser?
Da hört man gar nichts mehr. Wäre interessant, wie das vonstatten gegangen ist.
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Die Verantwortliche ging wohl lieber rudern, das FL schuldete doch auch der Schweiz in dieser Sache Millionen?
Ja was wurde daraus und die über 50 Mio.Volksvermögen die der UBS zuteil kamen, kamen die jemals zurück, evtl.zur AHV?
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Wer zahlt eigentlich das Anwaltshonorar des prominenten Strafverteidigers Lorenz Erni bei einem Stundenansatz von CHF 500-600.- CHF ?
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Da angeblich mittellos sicherlich die steuerfreien Ergänzungsleistungen…😂
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Gute Frage. Vincent lebt ja gemäss seinen Aussagen von der AHV…
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Ich sage mal so: Vincenz ist ein Banker; irgendwo hat er noch Beziehungen und Zugriff auf „Kohle“… eben, weil der ein Banker ist und es „gottverd..“ noch eine Verschwiegenheit in der Schweiz geben muss.(Wenn alles offen sein müsste, hätten wir DDR Verhältnisse und das möchte nicht mal ein Staatsanwalt – dann käme auch noch seine Persönlichkeiten auf den Tisch..- ein Tor der hier was denkt)!
Dann unser unsägliches Justizsystem… schwerfällig, langsam, nicht wirklich geeicht, wir kennen genug Fälle… eben auch nicht perfekt.
Zwei Sittlichkeitsvorstellungen – keines Darf gewinnen!!
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Die D&O Versicherung?
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Der betreibt unentgeltliche Rechtspflege für braungebrannte AHV-Rentner mit Boot, Anlegestelle und Rustico.
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Die Anwälte der Angeklagten bledieren auf Verjährung, weil sie genau wissen, dass ihr Klientel schuldig ist. Diese doofe
Floskel von der Unschuldsvermutung gilt für mich nicht.
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Und der
Daniel blödiert…
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plädieren, nicht bledieren..
Gopfridstutz, könnt ihr nicht wenigstens kurz googeln..
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Geschädigt ist schlussendlich der Fiskus und damit der Steuerzahler, wenn der ganze aufgeblasene Wahnsinn endlich ein Ende gefunden hat. Dafür gehört der moralinsaure Hässig für mind. 10 Jahre weggesperrt.
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Das was hier abgeht, ist eine Lachnummer…….
Diese Typen werden nie und nimmer verurteilt. Vincent hat sein Geld sicher vor dem Zugriff der Justiz geparkt. Er lebt ja angeblich von der AHV🤣😂…. Eine weitere unglaubliche Story im ganzen Lügengebilde…..
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Tatsächlich, das was vor diesem hochbefangenen Obergericht mit einem unbeholfenen, inkompetenten und überforderten Richterli Prinz, (was für ein „Prinz“ wohl…?)abgeht, ist mehr als eine Lachnummer. Nochmals: den Beitrag von Beat Schmid bei „tippinpoint“ lesen: „Vincenz-Prozess: Professorale Unschuldgewissheit und der CVP-Filz“.
Schlussfrage: Waren Raiffeisen Rüegg-Stürm und Franz Marty auch anwesend?
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Warum sollen sie verurteilt werden?
Geldsystemanalphabeten unter sich, ganzheitliches Denken nicht vorhanden!
Es gilt zu bemerken, dass die Justiz, welche die Symptome des Bankensystems untersuchen, sich selbst anzeigen müsste, denn die Organisation des Geldwesen als eigenständiges Gewerbe, Schuld und Verzinsungskonstrukt, kann weder rechtlich noch ökonomisch begründet werden, es erfüllt den Tatbestand der arglistigen Irreführung!
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„Studierende“ – an dieser Stelle habe ich die Lektüre abgebrochen.
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Genau, mache ich auch so.
Wer diese Sprachverhonkung freiwillig mitträgt, leidet unter Synapsenhernien.
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Es würde mich sehr wundern, wenn da am Ende gross was hängenbleibt. Die Frage ist dann, wer schlussendlich nach rechtskräftigem Urteil die hohen Untersuchungs- und Gerichtskosten tragen muss. Es würde nicht gross erstaunen, wenn der Steuerzahler für all dies aufkommen muss.
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Wow. Da läuft was, wenn sogar die Kleidung der Anwesenden beschrieben wird. Die ganze Sache wird somit erst am Ende dieser Runde zu Gericht wieder griffig. Also, abwarten, Tee trinken und die Tage – soweit möglich – geniessen.
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Nach dem OG das Bundesgericht und dann Freisprüche wegen Verjährung. Was bleibt sind Millionenkosten die von den SteuerzahlerInnen bezahlt werden müssen!
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Nach erstinstanzlicher Verurteilung ruht die Verjährung. Deshalb darf es ewig dauern, und nach 20 Jahren geht keiner mehr in den Knast..
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Nein die Steuerzahler müssen diesen korrupten, betrügerischen, illegalen Staats.- und Justizzirkus nicht bezahlen, denn der Staat, seine korrupten regierenden Gesetzgeber gehören alle selbst auf die Anklagebank, weil sie und ihr angeblicher Staat selbst eine kriminelle Organisation darstellen. Wer nur existiert, weil er sich mittels schuldenbasierter Falschgeldwährung finanzieren kann, und diese auch noch zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat, gehört selbst zu den kriminellen Betrügern, kann somit nicht Gesetzgeber, Staatsanwalt+Richter sein.
Sämtliche Gerichtentscheide sind ungülti.
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Alleine die Verfahrensdauer ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Dann ein Staatsanwalt der an die Michael Jackson Prozesse erinnert. Und zuletzt Gesetze die eine Verurteilung in Wirtschaftsprozessen verunmöglicht. Am Ende heisst’s nur „ausser Spesen nix gewesen“. Wir sind halt eine Bananendemokratie.
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Der „Kongress der Weisswäscher“ wie sintemal bereits vor über 50 Jahren ein Bestseller!
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Kennt ihr den Film ‚The Untouchables‘? Die Gerichtsszene am Schluss? Als am Schluss Richter und Gescheorene ausgetauscht werden?
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Logo sind die alle entspannt. Sie kommen ja auch mit praktisch allem durch und Kohle wird der zur Genüge irgendwo platziert haben.
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Richter Christian Prinz ist ein absoluter „Weichspüler“! Eigentlich sollte er als linker Sozi die Eier haben, dieses Pack hinter Gitter zu bringen. Ein Kuschelrichter mehr, den es bald nicht mehr braucht!
KI hätte alle Dokumente auf eine Seite gekürzt und auch in Französisch übersetzt. Die ganzen Gerichtsdiener mit ihren Bullshit-Jobs sind obsolet.
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Jetzt tun alle so als wäre die Schweiz ein Rechtsstaat… beschämend…
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So wie der Fall geschildert wird, scheint die Beweislage dünn zu sein. Nebst Verjährung einzelner Anklagepunkte, wird es letztlich zu einem Freispruch oder zu einer bedingten Strafe kommen. Als Banker ist man vor der Justiz offenbar schlüpfrig wie ein Fisch. Hat unser Rechtssystem bei der Wirtschaftskriminalität allenfalls Schlupflöcher? Als Normalo beschleicht einem das komische Gefühl, ob vor Gericht jeder wirklich gleich behandelt wird? Abgezockt wird allemal.
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Herr Dr. Vincenz ist ein Rocker – zertrümmerte Hotels und Groupies inklusive. So mancher Bänker ist doch nur neidisch auf ihn. Im Gegensatz zu den CS Aktionären hat kein einziger Raiffeisen Genossenschafter auch nur einen Franken verloren. Und seine Spesen waren ja kaum grösser als a multiple hundred wie die Zürcher zu sagen pflegen. Von daher, Freispruch und lasst ihn seine Rente geniessen. Der Mann musste genug leiden.
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@sarah Löchlinger: Sie meinen, dass er genug gelitten hat, sich königlich (nein imperialistisch) über andere lustig zu machen ?
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Die Genossenschafter sollen sich fragen, wie es um Ihr Vermögen stünde, hätte Vinzenz redlich geschäftet. Insbesondere die Buebetrickli mit Insider Geschäften, Interessenkonfllikten sollte man ins Auge fassen. Und natürlich: Wenn CS darf, sollen dann andere erst recht auch dürfen?!
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Am sichersten ist es für die Fliege auf der Klatsche.
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Man hat irgendwie den Eindruck, dass es sich um den Prozess gegen bestimmte „gefallenen“ Götter handelt.
Natürlich die Pseudo-Götter des Finanzwesens, eben jene, die die einfachen Sterblichen ad vitam aeternum täuschen & verspotten.
Am Ende des Prozesses wird man sehen, wie die Götter des Journalismus das oder die Urteile „analysieren“ werden. Aber die Maßlosigkeit ist bereits auf der Tagesordnung für Menschen, die es nicht verdienen.
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Ein Gericht ist doch keine Seminar. Ein Primus inter Pares ist der Präsident nicht. Er entscheidet immer zuletzt, hat also bei Uneinigkeit der beiden anderen Richter den Stichentscheid. Auch die Vorstellung der Richter und der Staats- und Parteianwälte ist völlig unüblich. Die Erklärung des Präsidenten, es sei sein erster Prozess mit so viel Beteiligten, ist unangebracht und wirft eher die Frage auf, ob bei einem so umfangreichen Verfahren ein erfahrener Gerichtspräsident nicht angebracht gewesen wäre.
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Warum sollen sie verurteilt werden?
Geldsystemanalphabeten unter sich, ganzheitliches Denken nicht vorhanden!
Es gilt zu bemerken, dass die Justiz, welche die Symptome des Bankensystems untersuchen, sich selbst anzeigen müsste, denn die Organisation des Geldwesen als eigenständiges Gewerbe, Schuld und Verzinsungskonstrukt, kann weder rechtlich noch ökonomisch begründet werden, es erfüllt den Tatbestand der arglistigen Irreführung!