Sowohl Anklage als auch Verteidigung halten sich laut Oberrichter Christian Prinz fast auf die Minute genau an ihre zeitlichen Angaben für die Plädoyers.
Das lobte der Unparteiische zum Auftakt in die zweite Prozesswoche in der Causa Raiffeisen und Pierin Vincenz.
Nach dem Vortrag des Strafverteidigers des beschuldigten Kommunikationsberaters trat um 9 Uhr Andreas Blattmann, Strafverteidiger von Beat Stocker, ans Rednerpult.
Der frühere Chef der Kreditkartenfirma Aduno ist neben Pierin Vincenz der zweite Hauptbeschuldigte in diesem Mammuntprozess.
Bereits am Freitag hatte Lorenz Erni, der Strafverteidiger von Pierin Vincenz, für seinen Mandaten einen vollen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten gefordert.
So auch Andreas Blattman, der für Beat Stocker ebenfalls einen vollumfänglichen Freispruch verlangte, die Abweisung der Zivilklagen oder den Verweis auf den Zivilweg, die Herausgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte und die Zusprechung einer angemessenen Entschädigung für die anwaltlichen Kosten und für die wirtschaftlichen Einbussen, zudem eine angemessene Genugtuung.
Der Papierstapel von Andreas Blattmann war etwa gleich hoch wie derjenige von Lorenz Erni, geschätzt gut 100 Seiten Plädoyer; während sechs Stunden vertiefte sich Andreas Blattmann noch einmal tiefer in ausgewählte Details.
Zur Erinnerung: Gleich wie das Bezirksgericht, das am 11. April 2022 das erstinstanzliche Urteil gefällt hat, beurteilten auch die Zürcher Oberrichter grundlegend die inhaltlichen Vorwürfe (materiell).
Doch stützt sich sowohl die Anklage in ihrem Plädoyer nicht mehr nur auf ihre Anklageschrift, sondern vor allem auf das erstinstanzliche Urteil. Und greift gezielt die Punkte an, die aus ihrer Sicht zu milde oder falsch gewürdigt wurden.
Ebenso die Strafverteidiger der Angeklagten, die in ihren Plädoyers das schriftliche Urteil des Bezirksgerichts durcharbeiten und aufzeigen, wo dieses falsch oder lückenhaft geurteilt haben soll.
Zuerst hatte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten, die Verteidiger, die dieses am Donnerstag zum ersten Mal hörten, reagieren darauf in ihren Plädoyers, die noch bis heute andauern.
So beispielsweise auf die Ausführungen des fallführenden Staatsanwaltes Marc Jean-Richard-dit-Bressel, der erstmals die Mechanik ihres sogenannten Retrozessionsmodells aufzeigte.
Dieses Modell, das eigentlich für Vermögensverwalter und unrechtmässige Kick-Backs bei erfolgreicher Vermittlung angedacht ist, wird von der Zürcher Anklage als Premiere auf ein Wirtschaftsstrafverfahren angewandt.
Unter anderem nahm Jean-Richard-dit-Bressel Stellung dazu, warum die drei Parteigutachten der Angeklagten, die unter anderem auf zwei Fifa-Urteile des Schweizerischen Bundesgerichtes verweisen, nicht vergleichbar seien auf den vorliegenden Sachverhalt.
Sowohl Lorenz Erni als am Montag dann auch Andreas Blattmann kritisierten nun wiederum diese Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu den Fifa-Urteilen.
Am Montag legte Andreas Blattmann einen Fokus zudem auf den Sachverhalt Investnet. Dieser bildet das Zentrum der ganzen Causa.
Die beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen sich parallel zur schrittweisen Übernahme der Private-Equity-Boutique Investnet ab dem Jahr 2012 durch die Raiffeisen privat verdeckt an der Investnet bereichert haben, so die Vorwürfe der Anklage.
Im Zentrum steht die Frage, ob es bei einer Zahlung von 2,9 Millionen Franken von Beat Stocker an Pierin Vincenz, die in den Kaufverhandlungen auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sassen, um eine unrechtmässige heimliche Absprache ging, die Gewinne hälftig zu teilen.
Oder aber, ob es sich bei der Zahlung, wie die beiden sagen, um die Gewährung eines Darlehens handelte.
In seinem Vortrag ging Andreas Blattmann zuerst auf die verschiedenen Rollen von Beat Stocker bei den jeweiligen Firmen als CEO in Mandatsvertrag und als Verwaltungsrat bei der Kreditkartenfirma Aduno und als Berater des Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz ein.
Etwas vereinfacht gesagt, führte der Jurist aus, dass sich Beat Stocker bezüglich seiner verschiedenen Rollen jeweils korrekt verhalten habe; auch eine Herausgabepflicht von allfälligen privat gehaltenen Beteiligungen sei für die jeweilige Position nicht ableitbar.
Zudem führte Andreas Blattmann aus, Beat Stocker habe nie die von der Anklage behauptete Entscheidungsgewalt gehabt, um wirklich Einfluss auf den Kauf oder Nichtkauf von Unternehmen zu haben.
Auch vor der zweiten Instanz werden immer wieder die gleichen Emails, Handynachrichten, Treuhand- und Darlehensverträge und deren Entwürfe diskutiert.
Sowohl Anklage als auch Verteidiger interpretieren diese Dokumente meist komplett gegenverkehrt und führen ihre Sichtweise dann als klaren „Beweis“ an, dass sie recht haben.
So weit so gut so bekannt. Dennoch gab es bereits am Freitag eine Überraschung. So hatte Lorenz Erni in seinem Plädoyer für Pierin Vincenz darauf verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft zumindest in der ersten Runde nicht das ganze Telefonat zwischen den beiden Hauptbeschuldigten, kurz bevor diese in die Untersuchungshaft gesteckt worden waren, transkribiert hätte.
Wenigstes war das als Prozessbeobachterin so zu verstehen.
Auch Andreas Blattmann nahm jetzt Bezug auf jenes Telefonat. „Die Vorinstanz hat ein Protokoll eines abgehörten Telefonats analysiert und behauptet, von einem oder mehreren Darlehen sei nie die Rede gewesen“, erklärte er am Montag.
„Dabei wurden in demselben Telefonat erwiesenermassen mehrere Darlehen und deren Rückzahlung tatsächlich erwähnt“, betonte Andreas Blattmann.
Ausgerechnet in diesem Telefonat, so der Stocker-Verteidiger weiter, das „die Vorinstanz zur Begründung des vorgeschobenen Darlehenskonstrukts aufführe“, erwähne „Herr Stocker explizit die 2,9 Millionen Franken und weitere Darlehen, dass er also gegenüber Herrn Vincenz ein Darlehen von 3,7 Millionen in den Büchern habe“.
Und er halte fest, dass es diesbezüglich zu „Rückzahlungen“ kommen könne, sagte jetzt auch Andreas Blattmann, nachdem das bereits Lorenz Erni angeführt hatte.
Grundsätzlich ist es für Zuschauer des Prozesses sehr schwierig, den grossen Wust an Dokumenten einzuordnen und was das in der jeweiligen Leseart zu bedeuten habe, da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung um jedes Komma ringen.
Sicher ist, dass es Vertragsentwürfe, einen Vertrag und mehrere Nachrichten gibt, in denen sich Beat Stocker und Pierin Vincenz über ein „Darlehen“ und teilweise auch über die Rückzahlung austauschen.
Sicher ist aber auch, dass für die Anklage feststeht, dass die Angeklagten dieses Darlehen inklusive Vertrag nur als Vehikel gründeten, um so ihren tatsächlichen Betrug durchführen zu können.
Es wird interessant sein zu hören, was die Anklage zu diesen Aussagen des Telefonats zu sagen hat.
Heute halten die Anwälte von Ferdinand Locher und Stéphane Barbier-Mueller ihre Plädoyers. Danach folgen die Repliken und Dubliken auch von der Anklage.
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Verurteilung oder Freispruch. Etwas zwischen drin.
Schuldig. Aber ohne Gefängnisstrafe.
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Verschiedene Journalisten messen den beiden Angeklagten viel zu viel Bedeutung bei. Indes das ist genau das, was diese Angeklagten suchen und wollen (schon zu lange und die lachen darüber).
Beide müssen vor Gericht gestellt werden und dann vollständig in Vergessenheit geraten. Das wird die beste Strafe sein. Und härter wird der Sturz sein.
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Aber sicher doch …
Man kann auf beiden Seiten des Deals sitzen und sich korrekt verhalten – und selbstredend haben diese beiden selbstdeklarierten „Master of the Universe“ sich immer an die Regeln gehalten und im Sinne der Firmen agiert.
Bei all meinem Respekt: ein solches Verhalten würde berechtigterweise selbst bei Kindern beanstandet.
Aber, Stocker und Vincenz haben sich daran gehalten?!
Das ist völlig unglaubwürdig. Aber, so lange es nicht beweisbar ist …
Learning: Dokumentiere deine Schindluderei nicht, dann hast du gute Chancen damit durchzukommen 🙈.
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Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie auf mein neustes Buch mit dem Titel „Der Bär ist kein Fisch und der Fisch ist kein Bär“ aufmerksam machen. Vor ein paar Jahren wurde ich pensioniert und bin daher für jede Spende dankbar.
PS: ein weiteres Buch mit dem Titel „Die drei Fragezeichen und ich“ ist in Vorbereitung.
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Wer finanziert Vincenz den Anwalt?
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Wer muss eigentlich den Aufwand bezahlen, in dieser Angelegenheit? ich befürchte der Steuerzahler!