Katz- und Maus-Spiel um die FATCA-Datenlieferung – Verwirrung wird bis in den Sommer anhalten

Gemäss Artikel 1 Absatz 2 der FATCA-Verordnung hätten rapportierende schweizerische Finanzinstitute der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) die aggregierte Meldung der US-Konten ohne Zustimmungserklärung für das Jahr 2014 bis am 31. Januar 2015 melden müssen. Dieser von Anfang an unrealistische Termin wurde inzwischen mehrfach kurzfristig verschoben respektive aufgeweicht. Diverse Anzeichen lassen erwarten, dass der aktuelle Zustand der Verwirrung und Verunsicherung bis in den Sommer anhalten wird. (…)

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