Entweder Ihr macht den Entscheid rückgängig, oder dann wollen wir Köpfe rollen sehen. So Albert Rüetschi.
Der Jurist aus dem Aargau macht Druck auf die Landesregierung. Im Namen einer „Interessengemeinschaft Aufsichtsbeschwerde Compenswiss“ will er das AHV-Vermögen zurück in die Schweiz holen.
Dieses landete per Entscheid des Verwaltungsrats der Compenswiss, wie die Verwalterin des AHV-Fonds heisst, bei der Münchner Tochter der amerikanischen State Street.
Zuvor hatte die UBS das Mandat als globale Depotverwalterin.
Ist das Vorsorge-Vermögen der Schweizer noch sicher vor einem US-Zugriff, lautet seither die Frage.
Für Albert Rüetschi ist die Antwort klar. Nein, ist es nicht.
Mit dem Wechsel von der UBS zur State Street würden die Milliarden, die im AHV-Fonds lägen, seit Dezember 2023 „nicht mehr von der Schweiz aus verwaltet und in der Schweiz verwahrt“, schreibt Rüetschi in seiner „Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat“ vom letzten Freitag.
Das schwäche die „Unabhängigkeit der Schweiz gegenüber der Welt“. Deshalb müsse die Regierung „bis spätestens Ende Januar 2025 alle erforderlichen Massnahmen“ treffen, damit die Verwaltung des Vorsorge-Vermögens „wieder durch ein in der Schweiz ansässiges Schweizer Institut wahrgenommen“ würde.
Jurist Rüetschi will interessanterweise kein Zurück zur UBS als Depotstelle für das Fonsvermögen der AHV.
Sondern der Bundesrat soll die Compenswiss zwingen, „durch die Steuerzahler dominierte Institute (Kantonalbanken) als globale Depotstellen“ auszuwählen.
Wenn das auf ordentlichem Weg nicht gehe, dann „sei der gesamte Verwaltungsrat (der Compenswiss, AdR) umgehend (…) mit Verweis auf sein krass verfassungswidriges und angesichts der Weltlage absolut verantwortungsloses Verhalten aus wichtigen Gründen zu entlassen“.
In einer langen Frage-Antwort-Schrift begründete die Spitze der Compenswiss vor einigen Wochen ihren Entscheid zugunsten der amerikanischen State Street und gegen die UBS, die das Mandat über ein Vierteljahrhundert gehabt hatte.
Die „durch diesen Wechsel erzielten Einsparungen sind beträchtlich“, meinte die Compenswiss. Die „US-Vermögenswerte“ der AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds befänden sich schon seit „über 20 Jahren“ in den USA.
Gleich wie die schweizerischen Werte in der Schweiz lägen und jene japanischer Emittenten in Japan.
Die entscheidende Frage im Dokument kommt zuletzt. „Besteht die Gefahr, dass die US-Behörden das Vermögen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ‚einfrieren‘?“
„Der Eintritt dieses Risikos wurde als höchst unwahrscheinlich eingestuft“, meinte Compenswiss. „Die Auswirkungen eines allfälligen Einfrierens wurden für alle Bieter, ob mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, als ähnlich eingeschätzt.“
State Street, JP Morgan, Goldman Sachs, Morgan Stanley: Sie sind weder riskanter noch weniger riskant als die Zürcher, Berner, Thurgauer und Luzerner Kantonalbank – finden die AHV-Geld-Chefs. Alles Hans wie Heiri.
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Die beliebtesten Kommentare
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Es wäre höchst erfreulich wenn diese Aufsichtsbeschwerde Erfolg hat.
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Dieser Jurist versteht absolut nichts von Banken und Depotstellen und seine Beschwerde wird sich in Nichts auflösen.
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Ach wie gut dass wenigstens irgend ein Bahnreisender draus kommt … :p
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Die Frage ist berechtigt. Zu was die “ Überseefreunde“ fähig sind, haben sie mehrmals bewiesen.
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Ich glaube weder der RA noch der Schreiberling hier haben wirklich verstanden, wie das Global Custody Geschäft funktioniert.
Die grundsätzliche Idee wird ins lächerliche gezogen, wenn mehrere KB’s als Global Custodian eingesetzt werden sollen.
Nebst der UBS gibt es meines Wissens nach keinen Schweizer Anbieter mehr, der als GC für eine Beziehung in dieser Grössenordnung und Komplexität in Frage kommt.
Mit dem Untergang der CS ist hier ein Quasimonopol der UBS entstanden – übrigens auch sehr zum Leid der grösseren Schweizer PKs, welche ebenfalls zur klassischen GC Klientel gehören.
Ein radikaler Vorschlag wäre, das Global Custody Geschäft der CS aus der UBS herauszulösen und als eigenständigen Anbieter unter dem Dach der Kantonalbanken zu etablieren. Damit würde der Wettbewerb wieder gewährleistet und sowohl AHV als auch PKs hätten eine CH Alternative zur UBS. -
Nichts ist sicher, solange die Pensions-und Rentenkassen bei den 5 Internationalen Hochfinanzgeiern deponiert sind. Das dürfte inzwischen weitere Länder in der EU betreffen und führt zur- längst geforderten- Ausflöung der Nationen. Dieser Bundesrat ist lange schon Fremdbestimmt und hat nichts mehr mit den Volk gemein.
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Zu seinem Verweis auf die Kantonalbanken:
„Sondern der Bundesrat soll die Compenswiss zwingen, „durch die Steuerzahler dominierte Institute (Kantonalbanken) als globale Depotstellen“ auszuwählen.“
Dann kämen nebst der ZKB nur noch die SKGB zum Zuge, da sie die Einzigen sind die das Custody-Geschäft professionell betreiben.
Ist sich dies der Jurist bewusst? -
Viele Schweizer Banken sind noch immer der Ansicht, dass sie nicht wettbewerbsfähige Produkte anbieten können. Wenn Preis/Leistung nicht stimmt, dann macht es Sinn, wenn ein Nachfrager nach anderen Möglichkeiten sucht. Es ist falsch, den Banken teure Heimvorteile zu gewähren.
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Dass ein Land, dessen Kernkompezenz neben Uhren, Käse und Schokolade vor allem Banking ist, sein Sozialversicherungs-Vermögen im Ausland verwalten lässt, ist abartig, zudem igane-schädigend für das Swiss Banking.
Das ist etwas so, wie wenn ein Schweiezr Privatbanquier eine japanische Armbanduhr trägt.-
genau so
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Für mich stellt sich jetzt folgende Frage: Woher weiß man das wenn die UBS das Mandat hat, diese Gelder wirklich in der Schweiz verwaltet werden? Die UBS als international tätige Bank hat auch diverse globale Tochtergesellschaften wo sich Gelder problemlos transferieren lassen.
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Ohne Zustimmung der Kunden wird gar nichts transferiert. Auch nicht bei der UBS…
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Schon nur der Gedanke, AHV/IV und andere Vermögenswerte zu Gunsten der Schweizer Bürger im Ausland zu parken, ist verwerflich und zeigt nicht von Weitsicht.
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Mein Umfeld sagt von mir, ich sei nicht die hellste Kerze auf der Familientorte. Trotzdem zwei Fragen:
1.Worin besteht der Unterschied zwischen Geld verwalten und Geld liegen?
2.Wenn die UBS den Bach runtergeht, wird dann auch das AHV-Vermögen mitgespühlt? -
Geht es dem VR Compenswiss vorrangig um Erweiterung der eigenen Bonusmöglichkeiten?
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Ich war sehr erschüttert als ich das vor einem Monat vernahm.
Wie kann man nur so Naiv sein.
Kosten mag ja ein Teil der Rechnung sein,
Sicherheit jedoch der wesentliche Teil.
Wie kann man nur so Dumm sein unser AHV Vermögen einem US Institut anzuvertrauen? -
Ein Risiko das als höchst unwahrscheinlich eingestuft wird – bleibt immer ein Risiko.
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Sehr oberflächlicher Artikel, der sich nicht qualifiziert zum Hinterlegungsgeschäft äussert, weil der Autor dies offenbar nicht versteht. Als ob US Aktien, die bei einer Kantonalbank deponiert sind, in der Schweiz vor US Sanktionen gefeit wären, und als ob Aktien den SMI Titeln, die bei State Street deponiert sind, in den USA lägen….. und ja, es heisst nicht „Fonsgeschäft“. Das müsste man wissen, wenn man nur ein kleines bisschen von der Sache verstände.
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Je weniger der Journalist von der Sache versteht und je wirrer der Artikel, desto mehr clicks generiert er. Journalismus 3.0 eben.
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Die AHV plant, im kommenden Jahr ihre Portfolio-Management-Plattform von SimCorp, einem Unternehmen der Deutschen Börse mit Sitz in Europa, zu BlackRock Aladdin in den USA zu wechseln. Dieser Wechsel birgt erhebliche Risiken, nicht nur in Bezug auf die Datensouveränität, sondern auch hinsichtlich der Abhängigkeit von einem US-amerikanischen Anbieter.
Angesichts der strategischen Bedeutung der AHV für die Schweiz und der sensiblen Daten, die im Rahmen des Portfolio-Managements verarbeitet werden, sollte dieser Schritt dringend überdacht und idealerweise unterbunden werden. Die Beibehaltung einer europäischen Lösung wie SimCorp gewährleistet nicht nur die Einhaltung höchster Datenschutzstandards, sondern schützt auch die Autonomie und Unabhängigkeit des Schweizer Rentensystems.
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Grosses BRAVO Herr Rüetschi!!
Was sich hier unsere sogenannten Manager der Compenswiss leisteten, ist ja wohl an Naivität und Dummheit nicht mehr zu toppen. Dass der BR nicht informiert war, ist schlichtweg nicht glaubwürdig; sonst müssen alle wirklich über die Bücher, kann ja wohl nicht wahr sein…-
…. muss wohl für die Erbsenzählerin KKS in einer unverständlichen Sprache kommuniziert worden sein, vielleicht Botokudisch!
Ah eh …
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„State Street, JP Morgan, Goldman Sachs, Morgan Stanley: Sie sind weder riskanter noch weniger riskant als die Zürcher, Berner, Thurgauer und Luzerner Kantonalbank – finden die AHV-Geld-Chefs.“
Die Chefs verstehen das US-Bankensystem nicht … siehe Insolvenz der Lehman Brothers Holdings Inc. -
Alle welche sich schon mal mit Arrestierung von Vermögenswerten – insbesondere im US Recht – auseinander gesetzt haben, können dem nur zustimmen.
Allerdings, wenn die KBs zum Handkuss kommen sollten, dann muss dies als gewinnfreie Dienstleistung erbracht werden, denn die Staatsgarantien sind bereits monetäre Marktverzerrung genug.
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Ich war sehr erschüttert als ich das vor einem Monat vernahm.
Wie kann man nur so dumm sein.
Kosten mag ja ein Teil der Rechnung sein, Sicherheit jedoch der wesentliche Teil.
Wie kann man nur so Naiv sein unser AHV Vermögen einem US Institut anzuvertrauen? -
Wer soll denn dieser Albert Rüetschi sein? Ist er jemand? Kann er etwas? Oder einfach nur ein Wichtigtuer?
Genau das darf nie geschehen, alles auf die Kantonalbanken zu verteilen … Dann könnte man ja grad auch noch Raiffeisen usw. dazunehmen.
Alles würde teurer. Das darf es nicht, da die „faschkundigen“ IP-Leser, die Linken und die Missgünstigen in diesem Land ständig auf den zu hohen Verwaltungskosten rumreiten.
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Da sitzt der Frust aber tief!
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Wenn die Anlagen in den USA sind, spielt die Verwaltung wohl wirklich 2. Geige.
Die Frage ist eher: welche Interessen vertritt Hr Rüetschi?
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Find i guet.
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Das Geld ist nicht weg..es hat es nur jemand anderes…..
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RA Rüetschi hat meiner Meinung nach recht und hoffentlich setzt er sich durch. Dasselbe gilt für Nationalbanken-Gold, welches in Fort Knox aufbewahrt wird. Alles zurück in die Hände der Schweiz. Switzerland first!
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Im Grundsatz unterstützenswert. Nur vergessen die Juristen, dass der Gesetzesarm der USA und EU auch die Kantonalbanken handlungsunfähig machen kann. Solange die AHV Assets ausserhalb der Schweiz investiert werden, bringt eine Schweizer Depotbank keine wirklichen Vorteile…
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true. y not?
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Wo er recht hat, hat er recht. Rüben ab bei Compenswiss (und bei den Verantwortlichen beim Bund).
UBS ist keine Schweizer Bank mehr und extremst „oversized“ (und damit im US-Schussfeld). Die Kantonalbanken sind der richtige Ort, sofern diese in den letzten 5 Jahre keine Expansiongelüste ins Ausland hatten. Kantonalbanken mit (ex-) Ableger im Ausland sollen ausgeschlossen werden.
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Wenn schon ein solcher Vorschlag dann zu PostFinance! Kantonsbänkli haben schon mehr als genug Schutz durch die Lobby. Kantonsangestellte habens nicht so mit Geld
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Die Postfinance bietet diesen Sevice nicht an, sie benützt selber die UBS als Depostelle/ManCo.
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Grosses BRAVO Herr Rüetschi!! Was sich hier unsere sogenannten Manager der Compenswiss leisteten, ist ja wohl an Naivität und Dummheit…
RA Rüetschi hat meiner Meinung nach recht und hoffentlich setzt er sich durch. Dasselbe gilt für Nationalbanken-Gold, welches in Fort…
Ich war sehr erschüttert als ich das vor einem Monat vernahm. Wie kann man nur so dumm sein. Kosten mag…