Heute in einer Woche stehen Pierin Vincenz, sein Buddy Beat Stocker und weitere Angeklagte erneut vor den Gerichtsschranken.
Diesmal am Zürcher Obergericht, der zweiten Instanz. 2022 hatte sie das Bezirksgericht Zürich zu rund 4 Jahren Gefängnis verurteilt.
Schon heute zeigt sich einer der bekanntesten Strafrechtler überzeugt, dass die Oberrichter den Ex-Raiffeisen-Boss und die übrigen Beschuldigten niemals gleich hart anpacken würden.
Allerdings dürfte es auch keinen Freispurch geben. „Die Juristen haben den Mut verloren, eine eigene Meinung zu entwickeln“, so Niggli gegenüber der NZZ.
„Sie tendieren meistens dazu, das Urteil der Vorinstanz gerade noch so zu bestätigen.“ Im Fall Vincenz hänge dies stark mit der Anklagebehörde zusammen.
„Ein Grund (für die erwartete mildere Verurteilung, AdR) liegt auch darin, dass gegen die Beschuldigten eine lange Untersuchungshaft verhängt worden war.“
„Bei einem Freispruch müsste der Staat deshalb eine Entschädigung zahlen. Eine solche gewähren die Gerichte aber nicht gerne.“
Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, die Vincenz et al vor den Richter zerrten, habe sich verrannt, findet Niggli. Insbesondere mit dem Vorwurf, der damalige Raiffeisen-CEO und sein Partner Stocker hätten betrogen.
„Ich habe dem Chefankläger, Herrn Jean-Richard-dit-Bressel, auch persönlich gesagt, dass ich seine Anklage auf Betrug nicht nachvollziehen könne“, sagt Niggli heute.
Dafür fehlten „zwei Elemente“: der Schaden und die Arglist. Geschädigt worden seien die Raiffeisen und weitere Firmen nicht.
„Auf Bestechungsvorteile besteht kein Anspruch der Gesellschaft, weshalb sie nicht zu deren Vermögen gehören“, führt der Strafrechtler aus.
Und bei der Arglist brauche es „mehr als nur eine Lüge“, nämlich „eine bösartige Form der Täuschung, die beim Gegenüber direkt zu einem Schaden führt, der aber – wie erwähnt – eben auch nicht bestand“.
Die Zürcher Ermittler hätten laut Niggli gescheiter ihre Anklage auf ungetreuer Geschäftsbesorgung abstützen sollen. Plain Vanilla quasi.
Im Zentrum steht die „Aufklärungspficht“. „Die Frage, inwiefern ein Verwaltungsratsmitglied eine Aufklärungs- oder sogar Herausgabepflicht trifft, ist im Aktienrecht nicht eindeutig geregelt“, führt Niggli aus.

„Deshalb hat das Bezirksgericht bei seiner Beurteilung zur Lückenfüllung auf das Auftragsrecht zurückgegriffen. Ob dies angesichts des Prinzips, dass sich jede Verurteilung auf eine klare Rechtsgrundlage stützen muss, zulässig ist, ist höchst fraglich.“
Das sähen auch höhere Richter so. „Auch aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts sind erhebliche Zweifel angebracht“, meint Niggli.
Interessant sind dessen Ausführungen zum zuständigen Präsidenten des Zürcher Obergerichts, der den Fall Vincenz ab kommender Woche führt.
Dieser hatte die 350 Seiten lange Anklageschrift in Bausch und Bogen als „geschwätzig“ verworfen und an die zuständige Ermittlungsbehörde, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, zurückgeschickt.
„Ich habe mich damals gefreut, als das Obergericht die Anklageschrift zurückwies“, sagt jetzt Niggli der NZZ. „Das war seit langem das erste Mal, dass ein Schweizer Gericht den Mut hatte, konsequent seine Arbeit zu machen.“
„In der Schweiz krankt das gesamte Wirtschaftsstrafrecht an einer Unart: Die Staatsanwälte schreiben Anklageschriften von mehreren hundert Seiten. Nach der Lektüre weiss man jedoch immer noch nicht, was genau der Vorwurf ist.“
Das Bundesgericht pfiff das Obergericht später zurück. Die zweite Zürcher Instanz müsse den Revisionsprozess gegen die erstinstanzlich Verurteilten auf der Basis der ausführlichen Anklageschrift durchführen, diktierte Lausanne.
Das Pech von Vincenz&Co. seien die Medien, vermutet Strafrechtler Niggli.
„Womöglich hätte das Bundesgericht den Entscheid stehengelassen, wenn der Fall Raiffeisen nicht so medial präsent gewesen wäre.“
Für ihn ist jedenfalls klar: „Es tut mir leid, aber so kann man keine Anklage machen.“

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Ohne IP wäre Vincenz nicht mal angeklagt.
Danke für deine Arbeit Lukas💋.
Ja. So funktioniert das Schweizer Rechtssystem.
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Nun, wenn es die Justiz nicht hinkriegt – PV wird erkannt egal wo er sich aufhält – das ist gut so 👍
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Staat, Banker, Justiz sitzen im gleichen Boot und rettet die Banken und Banker. Sie bilden zusammen eine einzige Korruptionsmaschinerie gegen die Bevölkerung.
An dessen Ende sitzen alle in der Schulden. – und Zinsversklavung mit Armut.
Kein Wunder, denn die Währungen entstehen durch Kredit, kosten Zinsen, und auch die Währungseinheiten zur Zinsfinanzierung entstehen wiederum durch Ausweitung von Kredit und Verschuldung. Währungen sind nicht Geld, sondern nichts anderes wie Verschuldung. Das Finanzsystem eine einzige Betrugsmaschinerie.
Die Hochschulprofessoren und Staaten höchst fragwürdig!
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Das Schweizer Unrechtssystem, resp. das Banana Republich Suisse System
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Er kommt mit einem blauen Auge davon.
Das ist aber keine gute Nachricht für ihn, denn er bekommt es von Chuck Norris verpasst.
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Norris ist tot.
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@Frank N Stein: Das stört doch Chuck Norris nicht!
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Wer ist Chuck?
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Absolut richtig so!
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Mister Teflon – an mir bleibt nichts kleben!
Solche Typen sind einfach zum … sich alles nochmals durch den Kopf gehen lassen! Und unser Rechtssystem willfähriger als jedes Blatt im Wind, wenn es um die „Grossen“ geht. Beim einfachen Bürger wird gnadenlos zugelangt.
In Helvetien läuft was falsch. Obere, Beamte und Politiker knechten das Volk. Abhilfe tut Not.
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bravo! 👏🏻
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Hätten unsere Staatsanwälte genügend Können würden mehr Straftäter einfahren.
So halt nicht!
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wie erwartet
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Na gut, das Hauptproblem sind die Richterlein…
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verläuft alles in der Verjährung!
Nur Lukas Hässig, der Wistleblower, wird verurteilt!
So funktioniert die Schweiz mit ihrer desolaten Justiz!
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zu damaligen zeit, gab es viele vincenz.
macher, die sich selbst bedient haben.
heute ist es nicht besser geworden.
im gegenteil.
heute bedienen sich loser völlig schamlos
und liefern nur ausreden, statt zahlen.
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An alle Staatsanwälte und Innen, an Richter und Innen, ein Jusstudium, heute genannt MLaw, reicht eben nicht um Wirtschaftsdelikte zu prüfen, Anklage zu erheben und zu beurteilen. Wenn dann noch Verbindungen zum Ausland und Offshore bestehen, wird es dann zu kompliziert.
Banqier Holenweger lässt grüssen und Piermin wird freigesprochen. Kostet dann viel viel Geld!
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wer hat Raiffeisen zu der gemacht, die sie heute ist? Vincenz. All die Funktionäre? Etwa VRP Franz Marty in der Aera Vincenz, hatte der je eine Ahnung vom Bankgeschäft? Wie kommt so einer dort hin? Klar, der damalige CVP Filz, die Raiffeisen war lange Zeit eine Dynastie der damaligen CVP? Was ist seine Leistungsbilanz? Was am meisten? Oder sein Nachfolger, ein Uniprofessor der Uni SG, der die Spesen-Belege abgenickt hat, angeblich für CHF 500’000 pro Jahr, völlig unschuldig, der will offenbar die Belege nicht verstanden haben oder so ähnlich.
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Einer wurde vergessen: Der Erbsenzähler aus dem Kanton Schwyz! Stiftungsratspräsident der Berghilfe und Bankrat der Nationalbank Franz Marty!
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Der Erbsenzähler und Strippenzieher aus dem Kanton Schwyz wurde von Raiffeisen für andere Zwecke geholt und auf den Thron gesetzt: Damit der stramme Bündnerbock Vincenz seine Eskapaden und sein grosses Ego und Maul bei Raiffeisen voll auskosten und austricksen konnte. Der stets diskrete und zurückhaltende Marty schwieg, deckte und vertuschte.
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Niggli hatte schon immer den ganz grossen Drang, sich zu präsentieren und irgendeine These zu vertreten – Hauptsache, es gibt Aufmerksamkeit.
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Das mit Niggli und Aufmerksamkeit mag ja stimmen – aber die juristische Begründung der Probleme bei der schwachen Anklage ist schlüssig. Auf Betrug auf 1000 Seiten zu plädieren ohne Beweise ist halt nun mal sackschwach. Ich finde Vincenz moralisch fürchterlich – aber das hat mit Recht und Strafe nichts zu tun.
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Wer mit Marcel mal zusammengearbeitet hat, der weiss, Marcel braucht keine Aufmerksamkeit, Marcel verkörpert vielmehr Aufmerksamkeit! Sehr belesen, sehr intelligent und immer für einen spass zu haben!
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Unglaublich, doch passt zur Zürcher Staatsanwaltschaft! Man klagt zwar an, denn es stinkt, doch wird es einmal mehr nicht schaffen, die Täter im Sinne des Gesetzes zu bestrafen. Wer bezahlt? Einmal mehr der Steuerzahler und Personen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen.
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Sie haben vergessen, auf Ihr Buch aufmerksam zu machen.
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@Lenny Lenox: Sie können es bei Orell Füssli Online bestellen.
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und am Schluss werden sie noch entschädigt weil sie ev. einen Tag zu lange im Gefängnis waren. Einfach super
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Man würde es ja schon schaffen, die Schuldigen zu bestrafen. Man möchte es aber nicht!
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Ehrlicherweise wurde der ganze Falle von den Medien dermassen hochgespusht, das war aus strafrechtlicher Sicht nicht wirklich ein schlimmes Vergehen. Mit einer Prostituierten schlafen oder in einen Nachtclub gehen ist kein Verbrechen.
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Dann ist IP auf einer totalen Luftblase aufgebaut? Würde zu den heutigen Inhalten passen
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@am Ende: du hast es nicht verstanden, worum es geht, aber es ist nicht schlimm.
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Complete BS.. einfach mal lostuten.. fühlt man sich nachher besser..?
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Warum haben wir so viele Betrüger? Erstens ist in unserem Rechtssystem die Arglist beim Betrug fast nicht nachzuweisen. Zweitens gibt es nach einer Verurteilung in der Regel beim Betrüger nichts mehr zu holen. Drittens ist jeweils gleich auch die Kaution verloren. So gewinnen bei den meisten Betrugsfällen nur die Anwälte.
In ein paar Jahren lesen wir das Gleiche über die Morettis.
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das selbe denke ich leider auch
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sind von ihren Finanzieren (Bankern und Zentralbankern) und dem korrupten, betrügerischen Finanzsystem (mit schuldenbasierten Währungen+Zinserpressung der Banker) komplett abhängig und ausgeliefert.
Das gesamte System von Banken, Zentralbanken und Staaten/Regierungen/Justiz ist völlig unglaubwürdig, undemokratisch, korrupt und betrügerisch von A-Z. Diese angeblichen „Vaterländer“ zusammen mir ihren Finanzierern bilden doch selbst sozusagen eine verfilzte, korrupte, kriminelle Organisation mit der die gesamte Bevölkerung und Steuerzahler mit Kreditzinsen wie eine Zitrone ausgepresst werden.
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Ich freue mich auf eine Flut von entrüsteten Kommentaren, von selbsternannten Experten.
Ich erinnere nur an einen Aspekt:
Die Bank (Raiffeisen) hat keinen Schaden genommen, im Gegensatz zur CS wo ein unterdurchschnittlich intelligenter Abzocker am Ruder sass und die Bank krachend an die Wand fuhr.
Hätte der damalige Terrier Staatsanwalt dit- Bressel umsichtiger gearbeitet wäre das Resultat schon in erster Instanz anders herausgekommen.
Punkt!
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Ach ja, das gute und kluge „Meieli von der Seebrücke“: Geh heute lieber dorthin und schwenk deinen Hintern bis zum umfallen! Und dann die dumm-dämliche Behauptung, dass Raiffeisen keinen Schaden genommen hätte. Bist wohl auch dem Bündner Bock verfallen…?
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Solange das Leute wie der Rohner froh durch Zürich spazieren könnt ihr Vincenz ebenfalls laufen lassen.
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Ach was solls- die Raiffeisen besteht noch im Gegensatz zur CS.
Was dort der VRP geleistet hat, oder wben nicht, wäre meines Erachtens, ebenfalls ein Strafbestand.
Aber Dummheit ist wohl nich einklagbar.
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Unfähigkeit ist in der Schweizer Teppichetage rechtlich absolut geschützt. Wer eine 167-jährige Traditionsbank in den Ruin treibt oder auch eine Swissair, wird schliesslich nicht verhaftet, sondern mit einer millionenschweren Abgangsentschädigung in den vorzeitigen Ruhestand „bestraft“.😂 Fazit: Schliesslich kann man von einem Intelligenzallergiker wie Ursli nicht erwarten, dass er komplexe Dinge wie „Zahlen“ oder „Verantwortung“ versteht. Das wäre ja pure Diskriminierung, also!
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Hat jemand etwas anderes erwartet? Man muss ein Verfahren nur lange genug in die Länge ziehen, dann kann kein Jurist mehr Details nachvollziehen und niemand hat mehr den Mut zu einem harten Urteil. Das ist die Schweiz: ein Rechtsstaat, der sich zum Weicheistaat entwickelt hat. Nicht die Gesetze fehlen, sondern der Mut, sie anzuwenden. Wer die teuersten Anwälte hat, kauft sich keine Unschuld, er kauft sich Zeit. Und Zeit ist hierzulande die wirksamste Verteidigungsstrategie. Vini lebt derweil gemütlich weiter. Wie er das alles finanziert weiss keiner?
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Zur erkauften Zeit gehören auch seitenlange rhetorische Abhandlungen und Beurteilungen, die am Ende niemand mehr versteht oder nachvollziehen kann, was letztlich dann zur endgültigen Einstellung führt.
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Im Asylwesen gibt es in St.Gallen ähnliche Verschleppungstechniken…
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Weil unser sog. Rechtsstaat ein Witz ist, habe ich die Justiz 1987 als junger Jurist verlassen …
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Ich kenne auch einen, der ist bei der Matur durchgefallen, weil er zu gescheit war.
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Bei uns in der Firma gibt es folgende Praxis:
Wenn ein Bericht länger als 10 Seiten ist, muss auf einer (resp. ab 25 Seiten Bericht auf zwei) Seiten das notwendigste zusammengefasst werden. Sowas wäre doch auch für die Staatsanwaltschaft denkbar bei ihrer 350-seitigen Anzeige.
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Nein, komplett falsch. Man soll es von Anfang an auf wenigen Seiten darlegen. Alles andere ist geschwätzig und stiehlt die Zeit aller Beteiligten.
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Wer ein Sandwich klaut, wandert ein. Wer das Spesenkonto plündert, kriegt vom Richter am Ende noch das fällige Trinkgeld zurückerstattet?😯 Schweizer Rechtssystem, dass ich nicht lache!
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Früher hätte man solche Leute aufgehängt. Heute hilft man ihnen noch. Was für eine kranke Schweiz ist das geworden!
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Vielleicht sollte man das StgB
überarbeiten.
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Es ist wie bei jedem guten Roman, Drehbuch oder einer Studie. Um das gewünschte Endresultat auf eine packende und spannende Art zu gestalten, braucht es einen guten Einstieg und eine etwas diffus widersprüchlich fesselnd verwirrend formulierte Geschichte
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Ich frage mich seit dieser Causa nur eines:
Hätte der Erstinstanzstaatsanwalt
( Dit- Bressel und so) sorgfältiger gearbeitet anstelle seines Terriergehabens ob es nicht schon damals für eine Verurteilung gereicht hätte?🤔
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Der Bundesbrief von 1291 besteht aus 17 Zeilen, die Verfassung der Schweiz aus 67 Seiten. Die Bila III kommt auf gegen 2000 Seiten. Bei vielen juristischen Verfahren sind es dann mehrere Aktenordner, die das Ganze weder übersichtlicher noch verständlicher machen.
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Haha – all‘ die Strafrechtsspezialisten hier! Erst klönen, wie unfähig unsere Gerichte seien. Härtere Strafen fordern. Prozessrechte? Gibt es nicht für alle.
Aber wehe, wenn einer der „Spezialisten“ hier selbst in ein Untersuchungsverfahren gerät! Dann werden alle verfahrensrechtlichen Mittel ausgeschöpft, Unrechtseinsicht = Null, das Urteil durchwegs als „unmenschlich hart“ bezeichnet.
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Ach der Niggli …
… Raiffeisen schickt ihre stärkste Waffe ins Gefecht … der Special Task wird das sicher wie immer „hinkriegen“ …
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sie kommen einfach immer irgendwie davon. Man fragt sich schon, wie das immer geht. Kein Wunder hat man kein Vertrauen mehr in die Rechtsprechung und unsere Justiz. Immer wird gekuschelt. Einen Kleinen hätte man schon längst aufgehängt.
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Willst du ein Taschentuch?
Mit Kleinen meinst du all die Kleinkriminellen, die uns Millionen kosten und am Ende „therapiert“ frei herum laufen? Oder all die illegalen Migranten? Wer von denen ist nicht davon gekommen?
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Kann man die Schweizer Justiz noch ernst nehmen? Antwort: Nein! Wenn man sich die ex CS, die Swissair und die heutigen Banken- Theater anschaut, kann man die Schweizer Justiz eigentlich nur noch als staatlich gefördertes Satire-Programm ernst nehmen. Das war’s!😂
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👉Same Page/confirmed:
Level: Monty Python XXL @ Partei Richters/ParteiAnnual Check & weitere, delayed Staatsgeheimnis Justiz Urteils@BlackBoxes. Justizdirektoren mit Schlagkraft, Gross-Sicherheits Räte mit Massage Praxis, no-KYC mit Bars, Luxus Cars & Restaurantes im exNobelort C.M.,…..
Traurige Truppe geworden – alles rundum. Allg. Richtung: TOP-down
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Der beste Freispruch ist am Ende immer der den Keiner mehr versteht.
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Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen… So läuft es in der CH. Mein Vertrauen in die Justiz ist schon längstens 0,0! Oder es verjährt alles, weil die Staatsanwaltschaft unfähig ist!
Bananenrepublik!
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Ganz im Sinne von Friedrich Dürrenmatt in „Justiz“
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Unsere CH Elitespitze aus Politik, Wirtschaft und Finanz deckt und unterstützt sich gegenseitig (ich weiss nicht, sage nicht und habe nichts gesehen). Reine auserwählte CH Mafia aus Schweizer DOK.
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Er is doch genug bestraft.
Hat ja alles verloren.
Und war ein überirdisch-unterdurchschnittlicher Banker.
Auch privat.
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„Stocker war gestern. Am 10. August wird püriert! Ich liebe Stocki, aber nur auf dem Teller…😂
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Banken und Justiz ,Wenn beide nicht mehr vertrauenswürdig sind,erklär das mal dem Volk?
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Ein berühmter Anwalt sagt mir, das hätte man als Insider-Fall abhandeln können. Quasi unter Ausschluss der Oeffentlichkeit. Doch Anwälte ohne Sinn für vernünftige Deals bzw. viel Sinn für viel Honorar hätten daraus dieses sinnlose Monster gemacht.
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Wenn die Staatsanwaltschaft auf die Spesen ausweichen muss, ist am Hauptvorwurf nicht viel dran.
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Bin ich froh dass ich ein kleines Arschloch bin und für jeden Scheiss zahlen darf
Als Arschloch ist man halt immer ne kleine Nummer
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Gestützt auf den bisherigen Verlauf des Falls und auf die rechtlichen Fakten wird Hr. Niggli wohl Recht behalten.
Vermutlich wird irgendein Urteil gefällt das man dem Volk gerade noch so als Strafe
verkaufen kann, ohne das es gross auffällt und hinterher nicht mehr zu grossen Diskussionen führt.
Schlussendlich wird es darauf hinauslaufen. Wenn nicht vor Obergericht dann eben vor Bundesgericht. Warten wir mal ab wer die besseren Architekten sind.
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Wird wieder etwas Steuergeld
fällig für Vincenz.Richtig die
immer vom sparen reden werden
für Ihre Dummheit wieder bestraft.Richtig so das nächste
Fiasko ist schon unterwegs!!
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Diese Typen werden nie mehr ein Gefängnis von innen sehen. Die haben jetzt noch genug Geld, um sich Star Anwälte zu leisten. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“. Da habe ich nur ein dämliches Grinsen übrig…….
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Man muss die Entwicklung der Raiffeisen Bank vom Tag der Amtsübernahme von Herrn Vincenz bis zu seinem letzten Tag betrachten!
Aus realpolitischer Sicht muss man anerkennen, dass Herr Vincenz etwas Bemerkenswertes erreicht hat – eine Leistung, die nur keinen Bankern in diesem Land im letzten Jahrhundert gelungen ist.
Ausgaben für Champagner, Prostituierte und Schweizer Nachtclubs sind im Vergleich zu den erwirtschafteten Gewinnen verschwindend gering.
Es ist schade, dass Herr Vincenz nicht Vorstandsvorsitzender der CS war; die Bank stünde heute zweifellos besser da.
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Man darf den einen Fall nicht mit dem Anderen vergleichen, ABER:
Was wurde mit ehemaligen Verantwortlichen der Credit Suisse gemacht? Ungetreue Geschäftsbesorgung,Reputation Schaden für die Schweiz, Milliarden Boni kassiert etc. aber weit und breit keine Anklage!
Ist das Gerechtigkeit?
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WAS (theoretisch/rechtlich): WENN beide Angeklagten morgen schnell für 75.– ihr Gender/Name wechseln? Verena-Julia Vincenz und Susanna-Claudia Stocker o.ä.? Müssen dann ALLE Dokumente nochmals auf die neuen Personalien angepasst werden? Wird dann Pierre V. verurteil oder die Verena-Julia V.? Danke für online Rechtsauskünfte hier. Bin da absolut Justiz-verwirrt bezgl. dem Thema.
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Oh was, ein Strafrechtsprof ist der Meinung, der Angeklagte müsse freigesprochen werden, die Behörden seien unfähig und die Gerichte ja sowieso? Das ist ja mal was ganz neues. Interessiert nach der Uni ausser den Journis niemanden mehr.
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Leute, bitte schaut mal Vita und Leistungsausweis dieses so genannten „Pseudo-Rechtsprofessors“ von der wohl schlechtesten Uni der Schweiz an! Da ist alles klar…
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Zusammenfassung:
Vinzenz und Stocker kommen mit einem blauen Auge davon.
Hässig allerdings nicht.
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Ich hatte damals auch den Eindruck, das die Staatsanwaltschaft keine eigentlichen Beweise hat und deshalb das Genze boulevardmässig aufgemotzt und die moralische Empörung gespielt hat. Alles Sachen die strafrechtlich nicht wirklich relevant sind. Mal schauen.
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Er kommt frei…ausgaben für champagner und nutten sind strafrechtlich nicht relevant…interne sache der raiffeisen…wenn schon könnte raiffeisen belangt werden, früfungdpflivjt vernachlässigt..als hötten sie das nicht gewusst…wwnn kein pulver dabei war, bei diesen partys…ad acta…selbst dann….
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Die causa Vincenz war und ist vor allem ein Medienhype.
In der Rechtsanwendung zählen Beweise im Kontext der geltenden Gesetze.
Wer diesbezüglich ständig Gerichte und Richter kritisiert muss dies an unsere Legislative, sprich Politiker, adressieren und dort seinen Frust absondern.
Zur Erinnerung an gar Schnelle Reaktoren hier:
Gesetze werden durch das Parlament erlassen.
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„Das Zürcher Obergericht hob das Urteil im Fall Pierin Vincenz auf und wies es an die Staatsanwaltschaft zurück, weil die Anklageschrift mit über 350 Seiten zu überladen, unübersichtlich und anklageunerheblich formuliert war. Das Bundesgericht korrigierte dies jedoch im Februar 2025 und entschied, dass die Anklageschrift ausreichend war.“ Aus dem Internet KI generiert ! Ist dies die schweizerische Justiz ??
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Kunststück, denn das Zürcher Obergericht mit der Schwyzer Vizepräsidentin Aschwanden-Lichti ist auch ein Teil des Systems und Imperiums um Vincenz, Marty und Konsorten…
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Niggli übersieht 2 neue Bundesgerichtsentscheide zu diesem Thema:
In den Urteilen 6B_760/2024 und 6B_761/2024 vom 24. Juni 2026 bestätigte das Bundesgericht im Grundsatz, dass der Arbeitnehmer nach Art. 321b OR verpflichtet gewesen wäre, über diese Einnahmen Rechenschaft abzulegen und sie seiner Arbeitgeberin herauszugeben.
Diese arbeitsrechtliche Pflicht zugleich strafrechtliche Bedeutung, gleich wie im Fall Vinzenz.
Das Bundesgericht bestätigte den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs durch Unterlassen im Grundsatz.
Schade hat sich Niggli nicht dazu geäussert.
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Natürlich kommt der Bündner Raiffeisenkönig Pierin V. mit einem blauen Auge davon. Besonders wenn man die Seilschaften um ihn kennt. Als da wäre einmal die Befangenheit und Voreingenommenheit des Fribourger Strafrechtlers Niggli wegen Freundschaft dem Ex-Raiffeisen Präsi Franz Marty aus dem Kanton Schwyz, der bekanntlich bis heute Senatsmitglied der Uni Fribourg ist. Dann natürlich ist der Schwyzer Alt Regierungsrat und Finanzdirektor der wohl wirklich Hauptschuldige am Aufstieg und Wirken des P. Vincenz. Aber der Clou kommt erst noch und das folgt im 2. Teil!
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Und nun zu Teil 2.: Vizepräsidentin des Obergerichts des Kantons Zürich ist eine seit wohl 40 Jahren im gleichen Schwyzer Ort (Goldau) wohnhafte „Pseudo-Zürcherin“ wie Vincenz-Buddy Franz Marty. So jedenfalls gibt sie sich aus, und war deswegen auch schon in den Medien. Aber es kommt noch „besser“: Ihr Mann, ebenfalls ein CVP’ler und ehemaliger Kantonsrat sowie SZ-Regierungsratskandidat, ist ein weiterer Günstling des allmächtigen Ex-Raiffeisen Präsidenten Franz Marty! Die ZH-Oberrichterin verwendet zudem nicht den gleichen Namen wie ihr Mann! Seilschaften, und was für ein Klüngel!
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Ist es Absicht, dass Niggli auf der Frage herumreitet, ob Vincenz. verpflichtet gewesen sei, der von ihm geleiteten Bank gegenüber offenzulegen, dass er an Gesellschaften beteiligt war, die der Bank verkauft wurden? Entscheidend für das Vorliegen von Betrug ist einzig, ob er die Bank durch Unterdrückung von Tagsachen arglistig irreführte, wodurch diese sich selbst schädigte. Das der Bank angeblich kein Schaden entstand, ist schon angesichts des Reputationsschadens, den sie erlitt falsch. Dass die Gesellschaften sich angeblich später erholten, ist unerheblich.
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Ha, ha, der Selbstdarsteller Niggli! Inzwischen dürfte es sich bis zum Bodensee herumgesprochen haben, dass er eben auch ein Teil des
Systems „Vincenz-Marty-und-Co.“ ist.