Am 14. August 2025 publizierte ich „Die Schweiz als Paradies der psychotherapeutischen Ineffizienz.“ Schweizer Online-Medien griffen den Artikel auf, am 17. August erschien von mir in diesem Medium der Bericht „Die Schweiz, das Psycho-Paradies.“
Der Befund: Wissenschaftlich fundierte Psychotherapie braucht bei vielen Störungen Stunden, nicht Jahre. Die Mehrheit der Schweizer Psychotherapeuten hält Patienten unnötig lange in Behandlung.
Zwei Wochen später beschwerte sich die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) bei der Gesundheitsdirektion Zürich: Acht Vorwürfe gegen meine Aufklärung.
Am 22. Oktober forderte die Gesundheitsdirektion eine Stellungnahme – und drohte bei Weigerung mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung.
Wie ihr Schreiben zustande kam, lässt sich dokumentieren: „Copy & Paste“.
Die Behörde hat die ASP-Vorwürfe nicht geprüft. Sie hat sie abgeschrieben. Alle acht, in derselben Reihenfolge, in fast identischem Wortlaut.
Wo die ASP „schnelle und unkomplizierte Wirksamkeit seiner Therapieangebote“ schreibt, schreibt die Behörde „schnelle und unkomplizierte Wirksamkeit Ihrer Therapieangebote“. Geändert wurde: das Pronomen.
Wo die ASP „Angststörungen könnten bereits in acht bis zehn Stunden geheilt werden“ formuliert, formuliert die Behörde „dass Angststörungen in acht bis zehn Stunden geheilt werden könnten“. Geändert wurde: die Wortstellung.
Die einzige erkennbare intellektuelle Eigenleistung: „und“ wurde zu „einerseits … andererseits“. An einer Stelle strich die Behörde das Wort „angeblichen“ – und verschärfte den Vorwurf der ASP sogar.
Nirgendwo lässt das Schreiben erkennen, dass jemand eine der Websites aufgerufen hätte. Ein Blick hätte genügt – um jeden Vorwurf zu widerlegen.
Administrativer Leistungsausweis: Acht ASP-Vorwürfe, acht Mal ungeprüfte amtliche Wiederholung der ASP-Vorwürfe.
1. „Heilversprechen“: Keine Website enthält ein Heilversprechen. Therapieberichte und Verweise auf Behandlungsdauern sind keine verbindlichen Zusicherungen.
2. „Angststörungen in 8-10 Stunden“: Die NICE-Guidelines empfehlen kognitive Verhaltenstherapie bei Angststörungen in 7-14 Sitzungen. Was die ASP denunziert, ist internationaler Therapiestandard.
3. „Leben wieder lebenswert“: Das Ziel jeder Psychotherapie. Ein Verband, der das Therapieziel seiner eigenen Zunft als Berufsrechtsverstoss anzeigt, disqualifiziert sich selbst.
4. „Ohne Psychopharmaka“: Psychotherapie ist per Definition nicht-pharmakologisch. Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben. Der Vorwurf ist absurd.
5. „Schriftliche Therapie“: Seit Pennebakers Forschung in den 1980ern wissenschaftlich belegt. Dass Aufschreiben besser klärt als ein Gespräch, das am nächsten Tag vergessen ist, leuchtet auch ohne Studien ein.
6. „Fehlende Belege“: Die Behörde übernimmt die Behauptung, ohne einen Beleg geprüft zu haben. Pikant: ASP-Präsidentin Gabriela Rüttimann leitet ein Ausbildungsinstitut, das IKP Institut für Körperzentrierte Psychotherapie, dessen Verfahren selbst nicht als wissenschaftlich anerkannt gelten.
7. „Wohlhabende Klientel“: Die ASP zitiert „geeignet für Millionäre“. Auf der Website steht: „Die Überwindung einer Angst- und Panikstörung durch kognitive Psychotherapie von Dietmar Luchmann ist mit einem Zeitbedarf ab acht Stunden und einer Investition ab 2’000 Schweizer Franken nicht nur für Millionäre erschwinglich“ – das Gegenteil. Ein Blick hätte Sekunden gedauert.
8. „Erfolgstests in 2 Minuten“: Ein Screening-Fragebogen zur Selbsteinschätzung, klinisch alltäglich. Die ASP verzerrt seinen Zweck zur Heilungsgarantie, um sich über die eigene Verzerrung zu empören.
Am 9. Februar 2026 wies ich die Behörde darauf hin, dass die Vorwürfe „absurd“ und „tatsachenwidrig“ sind. Meine Einladung zur gesichtswahrenden Korrektur ihrer Fehler ignorierte die Gesundheitsdirektion – und wiederholte ihre Drohung.
Kognitive Psychotherapie lehrt, auch mit solchen Situationen gelassen umzugehen. Der zuständigen Juristin, die mich zur Wiederholung meiner Stellungnahme vom 9. Februar zwang, schrieb ich heute:
„Es ist nicht selbstverständlich, dass eine Juristin freimütig einräumt, dass die Vorgaben und das aus der Presse bekannte ‚Mikromanagement‘ ihrer Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli es ihr nicht gestatten, die Behauptungen in einer Aufsichtsbeschwerde vor der Androhung eines Berufsverbots selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen – auch dann nicht, wenn diese Überprüfung lediglich im Aufrufen einer öffentlich zugänglichen Website bestünde.“
Psychotherapeuten sehen im Täter auch das Opfer: „Ich weiss aus meiner Erfahrung aus über 40 Jahren, dass es nicht immer leicht ist, eigenständig zu denken, wenn die Rahmenbedingungen es nicht vorsehen“, tröstete ich die Juristin.
Die Behörde hätte selbst feststellen müssen: Die Websites gehören einer US-amerikanischen Gesellschaft ohne Bezug zum Schweizer Gesundheitsmarkt. Nicht mir. Es fehlt an der Zuständigkeit.
Ich schrieb: „Ein Blick auf die Fusszeile jeder Seite hätte genügt. Aber auch das war Ihnen ja leider nicht gestattet.“
Mein Opfer-Verständnis hat Grenzen: „Sollte sich herausstellen, dass Ihre Behörde die ungeprüften Behauptungen eines konkurrierenden Berufsverbands ohne jede Sachverhaltsermittlung zur Grundlage amtlicher Drohungen gemacht hat, werde ich die Vereinbarkeit mit Art. 312 StGB prüfen lassen.“
Schikane kostet: „An wen darf ich die Rechnung für die Kosten senden, die Sie verursacht haben, weil Ihre Vorgaben es Ihnen nicht erlaubten, einen Blick auf die Fusszeile jeder Seite zu werfen?“
Die Gesundheitsdirektion ist gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung vor schädlichen medizinischen Praktiken zu schützen.
Dazu gehört die „körperzentrierte Psychotherapie“ der ASP-Präsidentin Gabriela Rüttimann, die aus Mangel an Wirksamkeitsbelegen in der internationalen Wissenschaft nicht als Psychotherapie gilt.
Die Gesundheitsdirektion bedroht mich, weil ich über effiziente Behandlung aufkläre – und macht sich zum Instrument eines Verbands, dessen Mitglieder davon profitieren, dass Patienten nicht erfahren, dass sie in Stunden geheilt sein könnten, wenn sie sich nicht über Jahre „begleiten“ liessen.
Der Fachbegriff: „Regulatory Capture“ – eine Form von Staatsversagen, bei dem Aufsichtsbehörden von den Interessengruppen vereinnahmt sind, die sie kontrollieren sollen.
1994 wies der Berner Psychotherapie-Forscher Klaus Grawe nach, dass kognitive Psychotherapie allen Langzeitverfahren und der Gesprächspsychotherapie „hochsignifikant“ überlegen ist.
Die Verbände attackierten Grawe mit einer „Flut empörter Reaktionen“. 32 Jahre später versucht ein Berufsverband dasselbe – mit dem Unterschied, dass er eine Behörde gefunden hat, die mitmacht.
„Natalie Rickli laufen die besten Leute davon„, hiess es in diesem Medium am 23. März 2025. „Die vielen Wechsel seien vor allem auf Ricklis Führungsstil zurückzuführen.
Von Mikromanagement, Kontrollzwang, notorischer Übersteuerung, fehlendem Respekt“, berichtete die Wochenzeitung am 3. April 2025.
Ob die Gesundheitsdirektion Zürich unter Natalie Rickli, für die laut WOZ „nur das Image zählt“ – wofür „sie ihre Fachleute regelmässig“ übergehe – noch über Personal verfügt, das solche Vorgänge verhindern könnte, beantwortet dieser Fall von selbst.
Dies ist eine Kurzfassung. Die vollständige Dokumentation einschliesslich der Korrespondenz im Wortlaut ist verfügbar unter „Gesundheitsdirektion Zürich unter Natalie Rickli und die ASP – Stellungnahme“.
WOZ – Wochenzeitung das Linke Amtsblatt als Quelle?
Wir brauchen mehr Politiker*innen wie Rickli. Gerne zusätzlich auch mehr SVP und FDP und dafür weniger anderes.
Die Woz lesen doch eh nur Wozinnen und Wozen?
Ich liebe Ferien auf den Malediven 🙂
Bin überzeugt in den Reihen der SVP gibt es genügend Nieten!
Mir wird schlecht! Wo ist der Knopf für 100 Daumen runter?
Mehr FDP ? Sehr lustig, wegen den zahlreichen Disastern der letzten Jahre? Und wegen Rickli, die ist so viel SVP, wie FDP, wie Mitte, wie SP etc. Sie ist wie am besten für sich.
„Zürcher Gesundheitsdirektion droht mir mit Therapie-Berufsverbot“
die freie Meinungsäusserung lässt grüssen. Nach SVP Verständnis.
Für die „wissenschaftlich“ fundierte Psychotherapie fehlt mir die Beweisführung. Emotionen zu messen dürfte schwierig sein. Aber tönt gut. 👍
Ui, nun werden die Anwälte der Stadt beschäftigt.
Wenn ich Nathalie Rickli lese, lese ich automatisch „Zwang und/oder Diktatur zur Impfung“ und schwer Verunglimpfung der nicht geimpften und Impfung-befreiten Personen…….
Deshalb boykottiere ich in der Schweiz einige medizinische Informationen (z.B. warum keine Kontamination möglich), die dennoch nützlich sein könnten. Die Gesundheitsdirektion Zürich usw in anderen Kantonen verdienen nichts anderes.
Rickli Kontrollzwang? Dazu ist sie doch nicht fähig. Beispiel USZ, da ist doch ihr Dauerversagen geradezu spektakulär!
Sehr wichtiges Thema. Da ich bereits mehrere stark drogenabhängige Mieter erfahren musste, habe ich ein System kennengelernt welches überkantonal Süchtige aufs übelste fehltherapiert und unsere Krankenkassen und die revisionsbedürftigen Sozialsysteme ausnutzt. Da werden über 20’000 pro Person und Monat verschwendet ohne das auch nur der geringste Anreiz besteht, dass die Süchtigen wirklich geheilt werden. Ich wäre für Züghüsler und Offiziere welche den Süchtigen in ungenutzten Militärunterkünften wieder Tagesstrukturen beibringen. Dann hat auch das Militär eine sinnvolle Aufgabe. haha
Kann man Natalie Rickli 2027 wiederwählen und wird ihre Wiederwahl dann hier im SVP-Blog aufgrund einer Weisung von „oben“ nicht doch propagiert? LOL
nicht LOL! Das wird so passieren!
Was macht eigentlich der Fall Prof. Dr.Dr. Maisano …?
Psychos hören sich Musik von Herbert Grönemeyer an. So einfach geht die Diagnose.
Rickli ist eine WEF-Jüngerin (Young Global Leader), somit also genauso Elite-konform, wie der ganze Bulk der politischen Elite in Europa. Mit ihrer Corona Diktatur hat sie eindrücklich bewiesen, dass sie lediglich für ihre Karriere Mitglied bei der SVP geworden ist und auf jegliche Werte pfeift (direkte Demokratie, gesunder Menschenverstand, Abbau des Staatsmoloch etc.)
Das gesamte CH Gesundheitswesen für 9 Mio Menschen (!), 26x so künstlich-kompliziert aufzubauen wie wir das hier getan haben, hat wahrscheinlich kein andere Staat hingebracht. Dann noch 10 Jahre für eine nationale eHealth Plattform mit 0 brauchbaren Outcome. Ist eine Polit-& System Performance SCHANDE, für dieses Land & seine Wähler resp. AHV&Steuernzahler. Ein 26x interkantonales DateSchutz Chaos. unter dem Strich: ein schwerfälliges unsynchrones Patchwork-System geworden, mit vielen Risiken.
Rickli hat von Medizin keine Ahnung, Aber problematischer ist der primäre Fokus auf Partikularinteressen für sich und andere, das Hauptproblem,diese Konstellation treibt die Gesundheitskosten nach oben, schützt fragwürdige Mediziner und Spitäler, Qualität sinkt, kann Patienten unnötig gefährden. Aber das alles zeigt sehr die Geisteshaltung von Rickli, es tangiert diese null, und deswegen müsste sie um so dringlicher weg.
Rickli gehört niemals in die Regierung eine Schande für unser Land!
Ist, wie die Intelligenzbestie Bärblöd, eine vom WEF erkorene „young global leader“.
Eine Angsttherapie hätte vielleicht verhindert, dass sie bei der ach so furchtbaren C-Plandemie, nicht voller Angst auf die Malediven fliegt, während sie uns „normal global citizen“ verordnete, das Haus nicht zu verlassen.
Wie steht es mit der Aufarbeitung? Und wie steht es mit der juristischen Aufarbeitung all der Kleinunternehmer die sie ruiniert hat, weil die Gesichtswindeln nicht ganz über die Nase gezogen waren?
Wer sowas tut und schreibt, der oder dem fehlt etwas: Intelligenz!
Ich bin seit fast 20 Jahren Hypnosetherapeut.Aus der Sicht von Psychologen und Psychiater ein „Laie“!! Aber ein Hypnosetherpaie Profi! Nach tausenden von Sitzungen möchte ich folgenden Vorschlag machen: Psychlogen und Psychiater sollen sich um die schweren Fälle: Psychosen, usw. kümmern. Wir Hypnosetherapeuten um die einfachen Fälle, wie Ängste, Phobien, Panikattacken,usw. wir erledigen das zu 70-80 % nachhaltig in einer Sitzung von 2-3 Std. Damit hätten die Psychologen und Psychiater mehr Zeit für die wirklich schweren Fälle. Arbeit haben Sie ja sowieso genug, Sie haben lange Wartezeiten.
Lernen Sie erst einmal richtig zu schreiben, bevor Sie hier Ihre unglaubwürdige Eigenwerbung ablassen.
Die Exekutivmitglieder des Kanton Zürich beziehen je „ein Gehalt, das typischerweise im Bereich von über 200k bis knapp 300k Franken brutto pro Jahr liegt.“
Für so ein Butterbrot, eigentlich ein -brötchen, würde wohl auch der Autor kaum seine gesamte Palette an intrinsischen Führungsqualitäten ausrollen wollen. Vor allem nicht, wenn diese von Wurstverweigerern und anderen gesellschaftlichen Randgruppen noch nicht einmal staatshörig gefeiert werden.
Gemäss NZZ (Ausgabe im 2017, ich habe nichts Neueres gefunden) bezog ein ZH-RR schon damals ein Grundgehalt von 325’000.-/a. Heute dürfte dieses um etwa 350-370’000.-/a liegen. Dazu kommt eine Spesenpauschale von geschätzt 15’000.- oder mehr. Je nach Amtsjahren dürfte das Salär noch höher liegen. Es gibt ein Anciennitätsprinzip.
Die Gesundheitsdirektion unter N. Rickli ist aber flott unterwegs mit Drohungen zum Verbot der Berufsausübung. Nur bei Herrn Maisano, Herzchirurg am USZ bis vor knapp 6 Jahren, herrscht Nachsicht. Der Mann ist längstens ausgeflogen, unbehelligt, aber mit viel Geld in der Tasche. Die (möglichen) Vorwürfe gegen ihn sind 100mal happiger als die gegen Herrn Luchmann.
Herr Luchmann reitet einen Angriff auf Nathalie Rickli, die aus dem Sattel des Amtsschimmels eine Division Adlaten kommandiert.
Der Versuch, die verblühte Königin der Social Media ins Wanken zu bringen, ehrt den Einzelkämpfer.
Was ihre «Direktion» mit seinen Texten macht, stellt auf Strecken jene Zensur dar, die in Art. 17 (Medienfreiheit) Abs. 2 explizit verboten ist. Der Staat darf sich Texte nicht vorlegen lassen, um sie freizugeben. Er darf publizierte Texte nicht verändern.
Tut er es, ist die Antwort die Klage, nicht das Lästern aus einer anonymen E-Mail-Server-Festung heraus.
So arbeitet der Staat und Staatsnahe institute immer. Auch Banken zB Sie stellen Fragen die längst beantwortet sind oder Sie in 2 Minuten eigenrecherche klären könnten.
Stipulieren die NICHT Leistung dann noch als gesetzliche Abklärungspflicht. Aha, Fragen stellem von Umständen die jeder 5 Jährige selbst recherchieren kann erfüllt also die gesetzliche Pflicht besser als selbst recherchieren?
Am Schluss geht es eben nicht darum sachlich Vorwürfe zu behandeln sondern um Fishing Expeditions allenfalls sagt er ja irgendsonst etwas was man danm gegen Ihm verwenden kann.
Schöne Schweiz