Wer in der Schweiz ein Auto mietet, ist Kunde. Wer eine Wohnung mietet, hat Rechte. Durchsetzen muss er sie selbst.
Bei der Autovermietung gilt: Das Fahrzeug wird im vereinbarten Zustand übergeben. Ist die Klimaanlage defekt oder der Innenraum verdreckt, wird das vor Ort festgehalten.
In der Praxis folgen Ersatz oder Preisreduktion unmittelbar – der Wettbewerb erzwingt es.
Wer schlecht bedient wird, bucht nächstes Mal woanders.
Bei der Wohnungsmiete gilt: Das Dach tropft. Die Wand schimmelt. Die Heizung klopft. Der Mieter meldet den Mangel. Der Verwalter bestätigt.
Danach beginnt das Warten.
Rechte bestehen: Reparatur, Mietzinsreduktion, im Extremfall Hinterlegung des Mietzinses auf ein Sperrkonto.
Die Hürde liegt nicht im Gesetz. Mieter müssen Fristen kennen, Schritte einhalten und den Druck selbst aufbauen – während der erfahrene Verwalter wartet, ob der Mieter aufgibt.
Die meisten tun es. Nicht, weil sie kein Recht haben. Sondern weil irgendwann die Energie fehlt.
Und weil noch etwas dazukommt, das selten offen ausgesprochen wird: Wer eine Mängelrüge einreicht oder den Mietzins hinterlegt, riskiert die Kündigung.
Formal ist sie anfechtbar – aber der Mieter muss sie wieder aktiv anfechten, innert Fristen, vor der Schlichtungsbehörde.
Im besten Fall folgt eine dreijährige Sperrfrist. Im schlechtesten zieht er aus, weil die nächste Wohnung noch schwerer zu finden ist – in Zürich müssen Mieter bei der Bewerbung fast immer eine Referenz des Vormieters angeben.
Wer Rechte eingefordert hat, gilt als schwierig. Und schwierige Mieter bekommen keine Wohnung.
In einem Kanton mit Leerstand nahe null ist die Kündigungsdrohung kein juristisches Mittel. Sie ist ein gewaltiges Machtinstrument.
Beim Mietwagen organisiert der Anbieter die Lösung. Bei der Wohnung organisiert der Mieter das Verfahren.
Und wechseln? Leerstand nahe null.
Der Markt diszipliniert hier nicht den Anbieter. Er diszipliniert den Nachfrager.
Das zeigt sich auch beim Anfangsmietzins. Im Kanton Zürich muss die Vormiete offengelegt werden.
Wer den Anfangszins anfechten will, hat 30 Tage nach Einzug Zeit; er muss selbst aktiv werden, Liegenschaftsrechnungen erzwingen, Renditeberechnungen anfordern, Gründe liefern.
Das Klagerecht existiert. Aber das Formular verlangt vom Vermieter keine Erklärung darüber, ob die verlangte Miete die gesetzlich zulässige Rendite einhält.
Er deklariert die Vormiete – zur Rendite schweigt er. Das Formular lässt ihn schweigen.
Stellt sich später heraus, dass die Rendite überhöht war, passiert erst einmal nichts. Das Recht muss eingeklagt, der Verstoss bewiesen werden.
Bis dahin fliesst die überhöhte Miete weiter. Kein Versehen. Konstruktion.
Beim Konsumentenkredit geht das Gesetz anders vor: Zinssätze müssen transparent ausgewiesen werden, Verstösse haben direkte Folgen. Der Schutz ist ins Instrument eingebaut.
Beim Mietvertrag fehlt das.
Wer profitiert? Grosse Vermieter und institutionelle Eigentümer haben spezialisierte Hausanwälte auf Abruf, Verwalter mit jahrelanger Erfahrung und den langen Atem von Unternehmen, die täglich Mietrecht anwenden.
Sie kennen die Fristen, die Schlupflöcher, die Grenzen des Durchsetzbaren – und sie wissen genau, ab wann sich ein Verfahren für den Mieter nicht mehr lohnt.
Der Mieter in Oerlikon hat Google und KI. Und die Hoffnung, dass der Verwalter diesmal kulant ist.
Das wäre hinnehmbar, wenn das Recht wenigstens stabil bliebe. Ist es nicht.
Das Mietrecht wird seit Jahren politisch zugunsten der Vermieterseite geschliffen. Formvorschriften aufgeweicht. Kündigungsschutz ausgehöhlt. Schlupflöcher kaum geschlossen.
Wer das als Gleichgewicht bezeichnet, hat das System noch nie von der anderen Seite erlebt.
Ein Mietwagen wird geliefert und bei Problemen sofort ersetzt. Eine Wohnung – sehr kompliziert. Bei Problemen beginnt ein Verfahren.
Der Unterschied liegt nicht darin, ob Rechte existieren. Er liegt darin, wer sie in Bewegung setzen muss. Und wer dabei die besseren Karten hat.
Da ausgesteuert, müssen wir leider in unserer 5er-Männer-WG bis zum Lebensende verharren.
Einem Nörgeler und aufmüpfigen würde ich nicht einmal eine Hütte im Hinterland von Pattaya vermiete.
Auch wenn er zu Recht nörgelet und aufmüpfig ist.
Klar bekommt soeiner nichts mehr.
Wer nichts mehr findet: In der Villa Germania in Pattaya Thailand ist es sowieso <b schöner
Meine 98 jährige Mutter wohnt schon seit Geburt in einer 5 1/2 Zi-Whg. beim Bellevue und zahlt immer noch CHF 340.-/Monat plus NK.
Eine Wohnung ist ein Existenzbedürfnis, ein Mietauto hingegen ist kein Existenzbedürfnis.
Wie gross muss denn die Wohnung sein auf die jeder ein Existenzrecht hat?
Der Publizist hat anscheinend schon lange kein Mietauto mehr gebucht. Würde bei Wohnungen so hemmungslos beschissen und betrogen, wären die Liegenschaftsbesitzer schon lange als kriminelle Organisation verurteilt.
Mieten ist sowieso etwas für die Ewiggestrigen.
Thanei ist eine excellente Mietrechtsanwältin.
Wenn die Mieter unzufrieden sind, dann sollen sie halt eine Immobilie kaufen.
Der Marie Antoinette haben die Leute aber dann irgendwann mal die Rübe abgehackt… 🤷♂️🤭😂
Genau! Der Verkäufer einer Immobilie oder eines Stücks Land fragt nicht nach Referenzen des aktuellen Vermieters, sondern nach dem Zahlungseingang. Korrekter Betrag, korrekte Frist. Wenn er in der Gegend mehrere Liegenschaften besitzt, kann er allerdings checken, ob der Interessent „sozial passt“. Nicht, dass seine Präsenz den Wert der Gegend nach unten zieht. Gratistipp: Es hilft sehr, dann die passende Visitenkarte vorlegen zu können. Man kann den Kauf einer Immobilie gar nicht früh genug vorbereiten.
nie eine Wohnung an einen Rechtsanwalt vermieten.
Wenn man in der Stadt Zürich eine Wohnung zu einem tiefen Mietzins will, muss man wohl Beamter sein oder Politiker. Dann kann man sich für eine subventionierte Wohnung oder Genossenschaft bewerben, mit einem Vorsprung auf alle andern. Es gibt einen Stadtrat, der wohnt in einer günstigen Wohnung, die für bedürftige Familien gebaut wurde. Er darf diese Wohnung offenbar behalten, obwohl er jährlich eine Viertelmillion kassiert. Er nimmt damit offenbar einer bedürftigen Familie die Wohnung weg.
Als ausgewiesener Vollblut-Sozi bekommt man die Whg. aber i.d.R. auch ganz einfach in Tsüri.
Regeln für städtische Wohnungen findet mann auf der Homepage der Immobilienverwaltung der Stadt.
Die Nachfrage regelt wie man mit den Nachfragern umgehen muss. Altes thailändisches Sprichwort.
Diese Thailändische Kultur gefällt mir immer besser. 👍🤭😂
In meiner subventionierten Genossenschaftswohnung traue ich mich sowieso nicht zu reklamieren.
Ja, sag besser nichts – sonst wird die Miete noch gesenkt.
Haha ja – das wärs noch!
Ich wohne sowieso lieber in den Suburbs.
An etwas Schimmel soll sich der Mietergaul nicht stören. 🤭😂
Wem Tsüri zu teuer geworden ist kann ja nach Delemont.😮
Wem Tsüri zu blöd geworden ist geht besser auch bevor es zu spät ist.🤭😂
Auto’s gibt’s wie Sand am Meer.
Wohnungen nicht.
Aber mehr bauen ist auch nicht gut. 🤣😉🙈
Studier Ökonomie & den Zusammenhang von Angebot und Nachfrage 🧠🧠🧠
In Zürich schweigen meine Miet-Lämmer. 🤭😂
Unsinn! Wie kann der Autor nicht sehen, dass die Probleme der Überregulierung entspringen?
Wäre der Markt nicht zu Tode reguliert und Bestandesmieten künstlich tief gehalten, dann aber nur dann könnten Mieter einfach umziehen und der Markt würde schlechte Vermieter bestrafen.
Der Artikel beschreibt den Alltag – hier die Ursachen: Die Wohnfläche pro Kopf steigt seit den Sechzigern stark an, gleichzeitig sinkt die Zahl der Personen, die in einem Haushalt lebt = viele Menschen leben auf zu grossem Fuss. Der Markt ist blockiert: Lock-in-Effekte, steigende Angebotsmieten und hohe Mietdepots bremsen die Bewegung. Ausserdem wird das Angebot durch Raumplanung, ökologische Bauvorgaben, hohe Baustandards und Einsprachen bei Baueingaben systematisch verlangsamt und verteuert. Parallel dazu wächst die Bevölkerung deutlich. Das Nachsehen hat der Mieter und muss kuschen!
Diese Ursachen haben rein gar nichts mit überteuerten Mieten zu tun.
Kommunist Feusi vergleicht unangemessen.
Kann er beim Mietwagen auch 30 Tage lang reklamieren, wenn der Mietpreis angeblich zu hoch ist im Vergleich zum Kaufpreis? Eine Mietreduktion verlangen, wenn er nach 5 Tagen merkt, dass die Klimaanlage nicht läuft? Oder er nach 3 Tagen eine nicht protokollierte Beule entdeckt, die angeblich nicht von ihm ist?
Oder würde dieses Verhalten als arglistig qualifiziert?
Immolobbyist Galt verbreitet seine Talking Points.
Es müsste öffentlich einsehbar sein, nach welchen Kriterien die Stadt vergünstigte Wohnungen und Genossenschaftswohnungen vergibt. Was die Kriterien sind, damit man dort bleiben kann oder die Wohnung an die sozial schwächeren weitergeben muss.
Dies wenn man als Stadtrat eine viertel Million kassiert ob man da in der Wohnung bleiben kann, die für bedürftige Familien gebaut wurde. Sonst ist die Gefahr, dass die ganze Wohnungsszene in der Hand einer bevorzugten Clique behalten wird.
Genossenschaftswohnungen werden durch die Verwaltung der Genossi vergeben.
Regeln für städtische Wohnungen findet mann auf der Homepage der Immobilienverwaltung der Stadt.
Die beste Rendite habe ich in Tsüri immer mit Festvermietung und gleichzeitigem AirBNB plus B&B gemacht. 🤷♂️🤭😂
Würden Politiker (gilt für linke wie rechte) ehrenwerte Menschen sein und sich für die Bevölkerung die sie eigentlich vertreten müssten, einsetzen, dann wäre eine auotmatische Anpassung des Referenzzinssatzes schon lange vorgeschrieben.
Habe gerade Klage vor Bundesgericht eingereicht, um den Mietzins überprüfen zu können.
Selbst die Gerichte sind auf der Seite der Vermieter.
Ich rate jedem Mitglied beim Mieterverein zu werden und seine Rechte durchzusetzen.
Und ich rate ihnen, den ordentlichen Instanzenzug einzuhalten. Zuerst einmal an die Mietschlichtungsstelle, dann weiterschauen.
Vermieter böse, Mieter lieb. Solche Publizistik kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Die gute Kunde für die Genossen: Bitte alle Posts lesen. Das Paradies auf Erden. Hier kommentieren alles Sozialisten! Meins ist Meins und Deins ist auch Meins, weil Meins mir ist und ich über Deins bestimmen kann.