Ein paar Tage Zeit hatte Jolanda Spiess-Hegglin. Das Urteil des Zuger Obergerichts ging vor einer Woche an ihre Mannschaft und an Widersacherin Ringier.
Vorgestern Mittwoch dann berichteten die Medien darüber. In dieser Zwischenzeit überlegte sich die Aktivistin gegen Hate-Speech, wie sie die Niederlage am besten umschreiben soll.
Sie nannte dann das Urteil „Meilenstein des Schweizer Medienrechts“.
Vielleicht ist es das auch. Ein vertiefter Blick in beide Urteile – das erste vor Kantonsgericht Zug, jetzt das revidierte vom Zuger Obergericht –, zeigt aber auch:
Für Spiess-Hegglin ist die Rechnung finanziell nicht aufgegangen.
Die zweite Instanz korrigierte die Gewinnherausgabe von 310’000 auf 139’000 Franken. So viel muss ihr der Ringier-Verlag für persönlichkeitsverletzende Berichte bezahlen.
Als Gewinnherausgabe. Es handelt sich um die vier umstrittensten Blick-Texte einer ganzen Menge im Zusammenhang mit der Zuger Landammannfeier von 2014.
Auf die 139’000 Franken fallen seit 2014 jährlich 5 Prozent Zinsen an. So gesehen erhält die Aktivistin insgesamt knapp 222’000 Franken.
Das sind ihre Einnahmen nach 12 Jahren heftigen Streits mit Ringier.
Interessant sind aber ihre Kosten.
Gemäss Urteil der ersten Instanz vom Januar 2025 macht sie Anwaltskosten von 151’000 Franken geltend.
Hinzu kommt ein Privatgutachten, das Spiess-Hegglin 86’000 Franken gekostet hat. Insgesamt sass sie auf Rechnungen von über 237’000 Franken.
Das Obergericht führt in der Erwägungsnummer 17.5.3 eine brutale Korrektur der Vorinstanz durch.
„Nachdem die beiden Parteien je zur Hälfte obsiegen (…) ist vorliegend keiner Partei eine Entschädigung zuzusprechen.“
Ringier muss also nichts an die 237’000 Franken bezahlen. Spiess-Hegglin sitzt alleine auf den Kosten.
Die erste Instanz hat Ringier noch befohlen, der Ex-Grünen-Kantonsrätin eine Parteientschädigung von 112’000 Franken zu bezahlen.
Das gilt auch für die Anwaltskosten beim Obergericht, die nicht bekannt sind. Ein Experte geht von 20’000 Franken aus, „konservativ geschätzt“.
Ausserdem muss die Zugerin noch Gerichtskosten bezahlen. Diese belaufen sich insgesamt auf 30’350 Franken.
Die Gesamtkosten für „JSH“, wie Jolanda Spiess-Hegglin von vielen genannt wird: 287’000 Franken. Macht unter dem Strich einen Verlust von 65’000 Franken.

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Im Hintergrund gibt es einen Sponsor. Ein Geldgeber mit vollen Taschen.
Nur so kann sie bis zum Gehtnichtmehr prozessieren.
Wie ist es eigentlich mit den Staatsbeiträgen (!) bei ihren Projekten?
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die dame sollte mal endlich ruhe geben
und sich um ihre kinder und ihr mann kümmern…
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Wenn Geilheit viel Geld und wenig Ehre kostet im wahren Sinn des Wortes.
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Wenn Gei….heit viel Geld und wenig Ehre kostet ist es eben so.
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Wer eine solche Expertise im Geld verlieren hat, hat einen Job bei ElleXX auf sicher. Und eine Frau ist sie ja 😉
Ist ihr Mann ein Mann?
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“Unter dem Strich” hat die streitbare Madame Spiess auch damals bei der Landammannfeier wenig herausgeholt. Höchstens im Promillebereich, das sah man schon vom Schiff aus.
Hier geht es nicht um den Strich. Es war ein Einzelfall.
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Es gibt sie, die guten Nachrichten.
Vielleicht haben wir nun endlich Ruhe und sie zieht sich ins Privatleben zurück.
Ohne die ganzen Klageorgien hätte man sie ja schon längst vergessen.
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Richtig Theophil! Das sind zunächst gute bis sehr gute Nachrichten. Aber da täuscht man sich: die „Dame“ aus dem Zugerland wird m.a.S.g.W. keine Ruhe geben. Und sie lässt uns alle weiterhin teilhaben an ihrem selbstgebasteltem „Glück“!
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Das ist eine gute Nachricht. Es ist zu hoffen, dass ihr über kurz oder lang die Kohle ausgeht für das üble Machwerk ihres Hass-Spinnennetzes. Vielleicht wären die Mittel besser investiert für eine Gruppentherapie?
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Wer hat den Spiess gedreht? War es spiessig oder spassig? Brüllte sie wie am Spiess? War sie auch grün hinter den Ohren? Diese Fragen sind auch 14 Jahre später noch ungeklärt.
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Politik garantiert.
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Im Grundsatz wurde das Urteil bestätigt. Ringier bleibt verurteilt.
Aber hier sind ja schon wieder ganz viele Frauenhetzer unterwegs.
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Das Urteil wurde bestätigt, Spiess hat gesiegt. Wird sie jetzt die rund 70 000.- zurückzahlen, die sie mit einem Fairmedia Crowdfunding gesammelt hat?
Dies hat sie damals versprochen.
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Ist doch super, dann hat sie „Gesiegt“, ist sehr gut, dann kann sie ja zurückziehen, und sich auf die nächste Feier „vorbereiten“
…und ein einsamer Frauenversteher.
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Klar, man kann immer alles schön reden. Aber es waren jedenfalls nicht die „Frauenhetzer“, die sich an einem offiziellen Anlass in der Öffentlichkeit völlig deplatziert verhalten haben.
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gepaart mit Hochmut – das Gegenteil von Demut – sind charakterliche Defizite, die in der heutigen Gesellschaft leider zu oft vorkommen. Viele unternehmerische und private Flops gründen auf Arroganz verbunden mit sozialer Inkompetenz. Man könnte eine lange Liste von solchen „Pers“önlichkeiten“ erstellen. Man suche nur im Archiv von IP: eine wahre Fundgrube.
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Verheiratet sein, rumvögeln und erwischt werden hat noch nie rentiert.
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…da spricht wohl jemand aus Erfahrung.
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Das ist typisch für die Schweiz und hat wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun. Desshalb sagt man ja Recht haben muss man sich leisten können. Die Anwaltskosten werden dir nie ersetzt, die Parteientschädigungen sind so tief das du keinen Anwalt findest der bereit ist dafür zu arbeiten
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Die Dame geht mit sowas von auf den Keks.
Statt endlich mal zu ihrem Seitensprung zu stehen, versucht sie sich als bedauerliches Opfer der eigenen, von einem Kollegen ausgenutzten temporären Trunkenheit darzustellen.
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Die Männer sind immer schuld!
– wenn Spiess-Hegglin besoffen mit einem SVP-Mann in der Kiste landet
– wenn ein Journalist darüber schreibt
– der Richter gegen sie entscheidet
Diese frustrierte Frau schadet allen Frauen. Sie soll sich einfach behandeln lassen und aus der Öffentlichkeit verschwinden.
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Der Journalist war eine Frau – Michele Binswanger. Aber wahrscheinlich eine “Enablerin des Patriarchats”, oder wie das im Gleichstellungsbüro genannt wird.
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jeglicher Behandlungsversuch gleicht hier dem Versuch, einen toten Gaul zu reiten. Sogar ihr Charakter hat dieser Dame bereits den Laufpass gegeben. Das will etwas heissen.😂
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Wer versucht, das Leben anderer vor Gericht zu ruinieren, und am Ende mit absolut nichts dasteht: Das nennt man dann wohl Instant-Karma im Endstadion, uiuiui…😂
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JSH sollte sich von Yael Maier beraten lassen und bei Patricia Laeri einen Fond einrichten!
Im Fond röstet sie dann die Männer.
Und im Fonds von Laeri vernichtet sie noch mehr Geld.
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Frenkel (Journalist früher bei http://www.zackbum von Bettreiber René Zeyer (unser Maestro 🙂 ) ist arfbeitslos.. 😉 Ich habe 40 Jahre in Asien (nicht einmal krank oder arbetslos (was ist das … 😉 ) immer gearbeitet, manchmal mehr als 100% (daily job und am abend) 🙂
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Zu diesem Text gibt es noch eine andere Lesart, und die hier in IP finde ich nicht sachgemäss.
„Zuger Obergericht bestätigt
Gewinnherausgabe. «Das Obergericht
des Kantons Zug hat den Anspruch auf Gewinnherausgabe gegen die Ringier AG in zweiter Instanz bestätigt. Ringier muss den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln herausgeben.
Das höchste Zuger Gericht legt sich auf ein Preisschild fest: im Schnitt rund 35’000 Franken pro Artikel, zuzüglich fünf Prozent
Verzugszins seit 2014/2015». Das Urteil sei ein Meilenstein des Schweizer Medienrechts.“ Aus KR 24.6.26
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Sie kann ja ein Crowdfounding machen, sollten die Spenden für die Kosten nicht reichen
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Bringen Sie JSH nicht auf dumme Ideen!
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Hochmut kommt vor dem Fall.
Beni hat den Tag gerettet. Schon die zweite gute Nachricht über diese ….. (bitte einsetzen) auf IP.
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Arme Kinder….
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Geil. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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Alle Exponenten in diesem Artikel sagen mir nichts. Next please.
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grün gestrichen, mit kurzen Beinen?? Wir wissen es nicht, was da genau vorging. Es lohnt nicht darüber noch weiter nachzudenken.
Gerichte kosten nur, kassieren nur, und nur darum geht es im jetzigen korrupten System. So ist das in Staaten, die mit schuldenbasierten Falschgeldwährungen finanziert sind, und die gesamte Justiz mit Gerichten und Richtern etc. auch.
Hoffentlich können wir nun alle diese traurige Geschichte endgültig ad acta legen.
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hier scheint an männern überfluss, die irgend ein problem haben mit frauen. mit frauen, die zu ihrem recht kommen wollen, weil sie von männern durch die presse gezogen wurde auf üblelste weise und Mann sich an ihr «aufgegeilt» hat. Jetzt muss auch noch der Beni seinen Frust rauslassen, obwohl schon alles gesagt wurde. das sagt ja auch schon alles 🙂
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Weil’s schon so lange her ist. Hier ein Artikel zum Nachlesen: https://www.20min.ch/story/vor-mir-ist-huerlimann-mit-entbloesstem-glied-388096076091 Es gab offenbar neben Hürlimann noch einen zweiten Mann, von dem ebenfalls DNA-Spuren gefunden wurden. JSH hatte „2.53 Promille“ im Blut.
War’s der Geri mit seinem Glied?
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Das Hauptproblem der Schweizer Justiz besteht darin, dass sich aufgrund der exorbitanten Kosten des Systems – Gerichte und Anwälte – nur noch sehr wohlhabende Personen eine Verteidigung leisten können. De facto haben wir ein Zweiklassensystem geschaffen, ähnlich wie es in den USA der Fall ist. Die Reichen kommen gleich immer ungeschoren davon…Die Wahrscheinlichkeit, ins Gefängnis zu kommen, ist beim Autofahren höher als beim Verkauf von Drogen oder bei der Geldwäsche…
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mit angeblichen Affären Geld scheffeln, das ist der Sinn solcher Medien, und die verdient keinen Schutz. Vielmehr ist der Betrag viel zu gering. Auch IP geht es doch primär darum, damit Umsatz zu machen.
IP legt die Umsätze nicht offen, schreit aber stets nach Transparenz. Denn Transparenz gilt nur für andere.
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Es reicht jetzt.
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ein aufgespiesster Sonntagsbraten ist mir auch tausendmal lieber als ein hinterhältiger Satansbraten!
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Das Geld wäre in chilenischen Vik-Wein🍷😂 definitiv besser angelegt gewesen – zumindest hätte der Kater am nächsten Morgen mehr Stil gehabt! Übrigens: Viña VIK ist ein chilenisches Spitzenweingut im Millahue-Tal (Cachapoal-Tal), das für seine Weltklasse-Cuvées bekannt ist, tja…
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Und was ist die Quintessenz der ganzen Geschichte: Jolanda Spiess-Hegglin hat ihren Ruf – so dieser überhaupt vorhanden war – völlig ruiniert, vor allem bleibend ruiniert. Eigentlich bleibt diesem jämmerlichen Wesen nur noch die Auswanderung in ein fernes Land übrig…
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5% Zins sind doch super!
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Warum sich die Teilklage oder sogar das Verfahren zur vorsorglichen Beweisführung bis Fr. 30’000 noch nicht überall rumgesprochen haben, ist mir ehrlicherweise schleierhaft. Also die paar wenigen Lölifragen sind nun wahrlich nicht so komplex, als dass diese nicht in einem sogenannten *raschen Verfahren* hätten geklärt werden können.
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Die Dame hat schon eine spezielle verbissene Art und vor allem ein überaus grosses „Verantwortungs-Potenzial“! Da turtelte diese vor Jahren mit einem politischen Kollegen genüsslich herum und dann haut sie diesen vorerst mal buchstäblich in die Pfanne, als ob dieser der alleinige „Täter“ in dieser ihren gemeinsamen „schwachen Stunde“ gewesen wäre. Einfach nur unglaublich diese letztendlich Verworrenheit und Abgebrühtheit dieser Dame!