Der Knaller der NZZ bewegte gestern ganz Zürich. Werner Merzbacher, der Tycoon in der jüdischen Gemeinschaft, Selfmade-Milliardär und Kunsthaus-Finanzierer:
Er hat wenige Monate vor seinem Ableben seine „Finanz“-Frau zur Miterbin gemacht – mittels handschriftlichem Einzeiler in seinem Testament.
Bei der Beglückten handelt es sich um die Tochter eines langjährigen Freunds von Merzbacher. Ein bekannter Arzt mit Villa in Zürich-Wollishofen.
Der versuchte sein Glück an den Märkten – mit weniger Geschick als Merzbacher, der mit den Millionen aus dem Pelzhandel Milliarden mit Finanz-Deals schuf – grosse Spekulationen in Währungen und Aktien sei Dank.
Laut der NZZ soll die Tochter des Arztes bei Merzbachers sagenhafter Vermögens-Vermehrung entscheidend geholfen haben. Das dürfte Wunschdenken sein.
Die Frau, die 50 Jahre jünger als Merzbacher ist und seine Tochter oder sogar Enkelin sein könnte, hatte in ihrer Karriere einige Brüche.
Sie versuchte sich bei der Zuger Commodity-Traderin Glencore, wechselte dann zu einer Finanz-Boutique in Zürich.
Erst vor rund zwei Jahren landete sie bei „Familienfreund“ Merzbacher in dessen Zuger Kommandozentrale. Davor schon engagierte sie sich bei einem bekannten jüdischen Presseverlag.
Als sie bei Merzbacher in dessen Mini-Büro Platz nahm, steuerte der Patron bereits auf Mitte 90 zu. Doch die neue Angestellte wurde für ihn schnell zu mehr als nur einer Finanz-Beraterin.
Vielmehr stand sie ihm bei seiner liebsten Tätigkeit zur Seite – dann nämlich, wenn Merzbacher über seine dem Zürcher Kunsthaus ausgeliehenen Millionen-Gemälde referierte.
Da schob sie ihn im Rollstuhl durchs Chipperfield-Gebäude am Zürcher Pfauen, wo er grosses Ansehen genoss.
Er werde „als grosszügiger Förderer, Freund, Ehren- und Vorstandsmitglied und leidenschaftlicher Kunstliebhaber unvergessen bleiben“, schrieb Ex-Nationalbankchef und Kunsthaus-Präsident Philipp Hildebrand in der Todesanzeige.
Merzbachers Sohn Thomas verfolgte das Treiben seines Vaters und seiner heute 48-jährigen Assistentin längst mit Argusaugen.
Noch am Tag des Ablebens seines Vaters im Herbst vor zwei Jahren trommelte er seine Anwälte zusammen. Die haben jetzt eine Monsterklage gegen die Frau vom Zaun gerissen.
Werner Merzbacher, Selfmade-Milliardär und Vorzeige-Mäzen, sei beim Testaments-Zusatz zugunsten seiner Finänzlerin nicht mehr voll bei Sinnen gewesen.
Merzbacher war in einer Krebsbehandlung. Doch mehrere, die ihm nahe standen, betonen: Das einstige Flüchtlingskind, dessen Eltern in einem Nazi-KZ ermordert wurden, war fit bis zum letzten Lebtag.
Der Streit dreht sich um eine dreistellige Millionensumme – im Miniumum. Die neue Erbin hätte laut Merzbachers Testaments-Zusatz Anspruch auf einen Viertel des verfügbaren Vermögens.
Gemeint ist alles, was nicht in der Merzbacher Stiftung liegt. Doch selbst jener Schatz, der insbesondere die wertvollen Kunsthaus-Stücke umfasst, könnte noch zu reden geben.
Die Nerven liegen blank. Merzbacher-Sohn Thomas reagierte am Telefon kurz angebunden. „Ich sage nichts, adieu.“
Aufgehängt. Sein Anwalt lässt ausichten, die Familie würde „die Öffentlichkeit nicht“ suchen. „Ich kann Ihnen daher Ihre Fragen nicht beantworten.“
Es stellen sich einige. Warum flog die Widersacherin letzen Herbst aus der Merzbacher Kunsttiftung, wo sie erst sieben Monate vor Merzbachers Tod gelandet war?
Aber nicht aus dem Verwaltungsrat jener Merzbacher Holding, wo alle Fäden des Business-Imperiums der Verstorbenen zusammenlaufen?
Die Rede ist von der Mayer & Cie Holding AG in Zug. Sie hält alle wichtigen Beiteiligungen im Ur-Pelzgeschäft und Merzbachers späteren Finanz- und Immobilien-Investments.
Letztere belaufen sich laut Quellen auf eine bis zwei Milliarden. In der Kunststiftung lägen hingegen Werke im Wert von „nur“ einer halben Milliarde.
Erhebt die Neo-Erbin Anspruch auf die ganze Hinterlassenschaft? Oder nur den frei vergügbaren Teil in Devisen, Aktien und Immobilien?
Seit Werner Merzbachers Ableben am 5. Oktober 2024, in seinem 97. Lebensjahr, gehts stürmisch zu und her bei der zentralen Gruppenfirma, der Mayer & Cie Holding.
Mittels mehrerer Transaktionen gelangten Merbachers operative Pelz- und Finanz-Firmen in diese Über-Firma. Eine der hineinfusionierten Unternehmen wurde danach im Handelsregister gelöscht.
Bei dieser sass im Verwaltungsrat auch die 50 Jahre jüngere Frau, die Tochter von Merzbachers Arzt-Freund.
Statt dass die Finanz-Managerin im Zuge des Merzbacher Selig-Reichs aber draussen vor der Tür landete, sitzt jetzt sogar im entscheidenden Gremium der obersten Holding der Familie.
Eng begleitet hat den Grossumbau des Firmengeflechts jener Anwalt, der für Merzbacher einst den Geschäftssitz im steuergünstigen Zug weg vom teuren Kanton Zürich auf die Beine gestellt hatte.
Bei diesem handelt es sich um einen langjährigen Partner der bekannten Wirtschaftskanzlei Wenger Vieli mit Sitz im Zürcher Seefeld. Dieser war in Paris in einen wüsten Geldwäscherei- und Hinterziehungsfall geraten.
Es ging um den bekannten Kunsthändler Guy Wildenstein. Der Zürcher Anwalt hatte für diesen gearbeitet und kassierte in der französischen Hauptstadt im Zweitrundenprozess Anfang 2024 eine happige Strafe.
Kürzlich hat sich der Jurist von allen zentralen Mandaten innerhalb des Merzbacher-Milliarden-Imperiums verabschiedet – wegen seines Alters, heisst es aus seinem Umfeld, nicht wegen der Verurteilung.
„Er war eine eindrückliche, grosszügige und charismatische Persönlichkeit, die uns alle geprägt hat“, schrieben die Trauernden zu Merzbachers Ableben in der Ablebeanzeige.
Gezeichnet von: Kindern, Enkeln, Urenkeln, Onkeln, Schwagern, Schwiegersohn des Verstorbenen. Und noch jemandem: der Finanzfrau. Ihr Name zierte eine Zeile ganz allein für sich.
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„Knaller der NZZ bewegte gestern ganz Zürich“. Geknallt hat es in Hässig’s Kopf, nur hörte es keiner!
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Geknallt hats gestern im Zürich auch bewegt war Zürich aber wegen der Nati nöd wegem paar bunt bedruckte Papierli
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Da freuen sich aber die Anwälte!
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Erben sind wie Geier die am Himmel kreisen.
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Das wird dann, in einigen Jahren, wenn bis vors Bundesgericht prozessiert wurde und eine endgültige Entscheidung vorliegt, ein schönes Beispiel sein, um den Jus-Studenten aufzuzeigen, was mit einer testamentarischen Verfügung möglich ist oder eben auch nicht. Ich freue mich schon darauf.
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Jus-Professor will «Tubelis» aus Uni werfen:
Konkret fordert Mona, dass nach dem ersten Jahr bereits 40 Prozent der Studenten ausgesiebt werden. Dann gäbe es im Hauptstudium keine Jus-«Tubelis» mehr – Studenten, «die besser eine Bar aufmachen würden». Momentan fielen nur um die zehn Prozent durch: «Wir müssen viel härter werden.»
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🤷♂️🤦♂️ die Justudenten kennen die Pflichtteile und freien Quoten schon, was vorliegend spannend ist, reicht eine einzelne Handgeschriebene Zeile ein Testament muss entweder von A-Z von Hand geschrieben sein oder Gedruckt dann aber beglaubigt
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das übliche halt.
im alter werden die männer auch nicht weiser.
die frauen wissen, wie man an den honigtopf kommt.
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Viele Schreibfehler.
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Wirres Geschreibsel, mit filen Ordografivelern. Bitte Beitrag löschen.
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Max der Gebildete hat auch eine Meinung.
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Die Story daran ist: wie erbärmlich sind die Reichen, beklagen sich um Erben in Missachtung des letzten Willens, sind selbst schon Reich und können den Hals nicht genug voll kriegen, erbärmlich
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Und das Schönste an der Geschichte: sie wirbt auf Ihrer Webseite, dass Ihre Firma FINMA-reguliert ist.
Da werden die treuhänderischen Pflichten eben sehr offen ausgelegt. Ohne Kunstmuseum im Hintergrund wäre so ein Fall nicht aufgepoppt.
Sehr widerliche Sache.
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Schon William Shakespeare gab den Rat: „Als erstes lasst uns alle Anwälte töten!“ (Heinrich VI.)
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Beim Testament der kürzlich verstorbenen Angela Rosengart in Luzern gibt es Diskussionen betreffend einer Liegenschaft im Wert von mehreren Millionen Franken. Ein langjähriger Vertrauter soll das Objekt geerbt haben, eine frühere Testamentsvollstreckerin zweifelt offenbar die Gültigkeit der Verfügung an.
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Die Dame H. bewirbt ja öffentlich ihre Vermögensverwaltungsdienstleistungen, obwohl sie resp. die Firma gar keine entsprechende Finma-Lizenz hat.
Dranbleiben, Lukas!
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Herr Haessig
Was hat die Religionszugehoerigkeit der betroffenen Personen mit der Sachlage zu tun?
Ein mögliches fettes Erbe zieht ganz viele Leute an. Von dubiosen NGOs (die gerne bei der Erstellung des Testaments helfen) über entfernte Verwandte bis zu „guten Freunden“.
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Schön zu sehen, wie innig Familienbande werden, sobald dreistellige Millionenbeträge im Raum stehen. Da wird der letzte Wille natürlich nur aus Pietät angefochten – und keinesfalls, weil der Honigtopf plötzlich anders verteilt werden könnte. Am Ende gewinnen vermutlich alle: die Familie an Erfahrung, die Vertraute an Schlagzeilen und die Anwälte an Immobilien.
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…. es sind einfach nicht dieselben, aber
hast du Geld, hast du Probleme
hast du kein Geld, hast du Probleme