Diese Geschichte beginnt nicht am Paradeplatz, sondern dort, wo die Schweiz noch heil aussieht. Im Kanton Freiburg.
Wein, Fondue moitié-moitié und Dörfer wie aus dem Prospekt von Schweiz Tourismus. Über der Gemeinde Surpierre thront ein Schloss. Darunter kaufte ein Mann Bauland. Dachte er.
Denn dieser Fall zeigt, wie schnell aus vermeintlicher Planungssicherheit ein Behördenkrimi werden kann.
Jahrelang war die Parzelle unbestritten Teil der Bauzone. Heute droht dem wackeren Eidgenossen das böse Erwachen.
Der Kanton Freiburg will einen grossen Teil seiner Bauparzelle aus der Bauzone nehmen. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Doch der Streit ist bereits entbrannt.
Es steht viel Geld auf dem Spiel. Denn der Wert eines Grundstücks hängt vor allem von einer simplen Frage ab: Darf man darauf bauen oder nicht?
Die Freiburger Beamten argumentieren mit dem Ortsbildschutz. Das Grundstück liege in einem Ortsbild von regionaler Bedeutung.
Eigentumsbeschränkungen seien zulässig, wenn sie gesetzlich abgestützt, im öffentlichen Interesse und verhältnismässig seien, schreibt der Kanton Freiburg auf Anfrage.
Ein endgültiger Entscheid sei zwar noch nicht gefallen. Sollte es tatsächlich zu einer Auszonung kommen, könne der Eigentümer allenfalls eine Entschädigung wegen materieller Enteignung beantragen.
Die Argumentation klingt wasserdicht. Wäre da nicht ein kleines Detail. Ausgerechnet die eigene Gemeinde widerspricht dem Kanton frontal.
Der Gemeinderat von Surpierre stellt sich in einem Protestschreiben offen vor seinen Bürger und schiesst scharf gegen die Kantonsplaner.
Die Parzelle sei von der Strasse kaum einsehbar, liege in zweiter Reihe und beeinträchtige weder das geschützte Ortsbild noch den Blick aufs Dorf oder das Schloss.
Mit anderen Worten: Gemeinde gegen Kanton. David gegen Goliath – nur diesmal tragen beide einen Behördenstempel. Dazwischen steht ein Eigentümer, der sich vom Kanton hintergangen fühlt.
Warum dieselbe Parzelle heute plötzlich ein Verbrechen am Ortsbild sein soll, bleibt das exklusive Geheimnis der Freiburger Aktenstapler.
Wenn der Staat entscheidet, Jahre später funktionierendes Bauland zu vernichten und selbst der Widerstand der eigenen Gemeinde einfach plattgewalzt wird, geht es längst nicht mehr um Raumplanung.
Der Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Frage auf. Wie sicher ist Bauland in der Schweiz eigentlich?
Wer glaubt, Eigentum bedeute Planungssicherheit, sollte ganz genau hinschauen. Denn Eigentum bleibt in diesem Staat nur so lange Eigentum, bis ein Planer morgens mit dem falschen Fuss aufsteht.

Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Die Luft kann man nicht besitzen. Wieso soll man also den Boden der sich unter der Luft befindet besitzen können?
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Wie seltsam, habe das Gefühl eine Waadtländer Geschichte zu lesen … aber auf freiburgischem Boden.
Zusätzlich weiß der arme Eigentümer noch nicht, wie lang und völlig absurd das Tischtennis zwischen Gemeinde und Kanton sein wird. Ping Pong Ping Pong Ping Pong ……
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Wenn das stimmt ist es eine Bodenlose Frechheit.
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Wenn der Staat Land in die Bauzone nimmt, ist er ein Guter. Sobald er aber auszont regen sich die Leute auf , die durch ohne Leistung reich geworden sind, und rennen zum Gericht.
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uuuh – das ist wieder Futter für all die rechten libertären Staats- und Beamtenhasser.
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Man könnte auch die Frage stellen, wieso es überhaupt möglich ist, dass Boden in privatem Eigentum übergehen kann.
Und wie ist es so weit gekommen, dass Boden Privat-Eigentum sein kann?
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Seit dem Könige ausgestorben sind, gehört das Land den Normalsterblichen
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markus, da wäre ich mir nicht so sicher…
Die sind nicht ausgestorben, sondern haben nur abgedankt.
Wenn man jetzt wüsste, was so alles in 200jährigen Akten steht.
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Lieber Markus. Die „Oberen“ nennen sich nun einfach nicht mehr Adel, aber behalten die Pfründe natürlich weiter für sich. Die normalen, fleissigen Arbeiter profitieren weiterhin kaum. Durch geschickte Manipulation empören sie sich sogar noch für die Reichen, wenn einer von Denen mal etwas zur Kasse gebeten wird.
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Sie hätten halt bauen sollen und nicht Horten. Dann gäbe es kein Problem.
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Heute dauert es Jahr bis man bauen darf
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Er kann bauen wann er will.
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Die BananenRepublik in der Schweiz der grün roten BeamtenNomenklatura bieder Neider wächst stark ….. es ist glättli da / immer mehr
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„Darunter kaufte ein Mann Bauland. Dachte er.“
Ja was ist denn nur hier los? Ist er etwa „divers“ oder gar eine Frau!!?? Sofern dies zutrifft ist steckt hinter dieser spektakulären Erzählung sicherlich weit mehr, ich vermute einen Skandal!
Lukas, dranbleiben!!
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Schälli muss „miteinervomhörensagen“ Story das Sommerloch füllen!
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Am brutalsten ist die Behördenwillkür beim Denkmalschutz.
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Richtig, denn da wird entgegen allen Gesetzen und Verfassung enteignet ohne das der Staat entschädigt, das ist sogar gegen Menschenrechte. Die Schweiz ist ganz klar kein Rechtsstaat.
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Der Denkmalschutz hat für sich einen rechtsfreien Raum geschaffen.
Mit dem Titel „Bauberater“ wird dann noch der Vogel abgeschossen!
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Kantone müssten die Auszonung mittels Einzonung oder Aufzonung vergüten.
Bauland ist leider nicht bebautes Land.
Der Bund hatte das so geregelt, ob das gut oder nicht gut ist.
Der Bund braucht glaube ich dringend Asylheime, dafür gibt man doch sein Traumhaus auf dem Land doch gerne her.
Freude herscht.
Wer hatte eigentlich für die PFZ abgestimmt? Gegen MEI, gegen 10Mio Schweiz?
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Wir haben zu viele Beamte. Der Beamtenapparat ist in den letzten 20 Jahren wesentlich mehr gewachsen, als der Privatsektor.
Die Bevormundung in allen Bereichen wird immer umfassender. Gerade im vorliegenden Fall ist das doch völlig verblendet. Wir brauchen mehr Wohnraum in der Schweiz, die Wohnungen werden sonst immer teurer.
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Wir haben auf allen Ebenen zu viele Schubladenrumpler und Stempelkissenakrobaten.
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Wichtiges Detail fehlt mir:
Wann wurde das Land gekauft?
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Das spielt keine Rolle, wenn das staatliche Grundbuchamt sagt es sei Bauland dann ist es das auch. Der Staat kann dann höchstens noch das Bauland zurück kaufen. So geht Rechtsstaat
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@markus
Die Gewinne bei der Einzonung gehören dann aber sicher auch komplett dem Staat. Oder gehören Sie zur Fraktion „Gewinne privat, Verluste dem Staat!“?
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Seit wann sind auf IP Paradeplatz so viele linksextrem Kommunisten unterwegs?
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… wenn nicht alles mit scheusslichen Neubauten zugebaut wird wie im links-woken Zürich, wo man sich anschliessend über die Hitze wundert und die Autofahrer dafür verantwortlich macht!
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Eigentum ist halt nicht Eigentum.
In früheren Zeiten waren nur Adelsleute Landeigentümer und längst nicht alle.
Dem Bauern wurde nur das Nutzungsrecht gewährt.
Für höhere Berufe wie Bäcker, Metzger usw. gab es verbrieftes Eigentum in der Stadt. Die wiederum gehörte aber einem Blaublütigen oder dem Klerus.
Also nix da mit absolutem Eigentum. Nur gewährtes Besitzrecht.
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Der Klerus und die Könige und Fürsten waren die wahren Eigentümer. Sprich, absolute Eigentümer gab es seit der Mensch sesshaft wurde. Viele wollen wieder dahin zurück, weil sie glauben sie seien dann die Fürsten und Bischöfe. Um das zu erreichen missbrauchen sie den Staat.
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Der Staat hatte seine Chance, aber offensichtlich haben Kanton und Bund andere Interessen als das Wohl seiner Bürger, Zeit diese Konstukte aufzulösen.
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Ohne Staat würd es vielen Menschen im Land besser gehen. Zum Glück für die Profiteure des Staats glaubt das kaum jemand.
Bauland ist zum Bauen da, nicht zum Horten und Spekulieren.
Wie umgekehrt bei den Bauern: Bauernland in Bauernhand.
Bei der Beurteilung solcher Geschichten bin ich vorsichtig. Meistens steckt viel mehr dahinter als dargestellt wird. Wenn die Voraussetzungen für eine materielle Enteignung gegeben sind, wird ja entschädigt.
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Wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe, z.B. dass auf dem Grundbuchamt vermerkt ist, dass das Bauland innert 10 Jahre nach Erwerb bebaut sein muss, wäre alles o.k. Aber so ist es natürlich nicht o.k. und wieso sollte Bauland nicht mehr rückgezont werden, wenn ein Haus draufsteht? Wenn es doch angeblich im Interesse der Allgemeinheit ist. Heute macht das Bauland die hälfte der Anlagekosten für eine Liegenschaft aus! Der Verlust und Eingriff ins Eigentumsrecht ist so oder so massiv.
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Umzonungen passieren immer mal wieder.
Oft wurd Landwirtschaftsland zu Bauland und Besitzer verdienen damit sattes Geld. Niemand motzt. Lange ungenutzt bleibendes Bauland kann auch zurückgezont werden. Riesengeschrei (obwohl das Land gar nicht genutzt wurde).
Es wird niemandem Land weggenommen. Es wird lediglich im Benutzungszweck erweitert / eingeschränkt.
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Spot on. Der ominöse Freund des Cousins seiner Schwägerin Onkels ist nach wie vor Eigentümer. Es geht also nicht darum dass „der Staat“ jemandem etwas „wegnimmt“, sondern dass die eigene Spekulation für einmal in die Hose ging.
Umzonungen sind komplex und langwierig und passieren nich ä, weil einer auf dem falschen Fuss aufgestanden ist.
Hier wird nur die halbe Geschichte erzählt
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Was würden sie sagen, wenn ich ihnen die Benutzung ihres Velos oder Smartphone verbieten würde? Etwa, das macht doch nichts, Hauptsache ich besitze es noch?
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@Alice: kennen Sie die Geschichten im Zusammenhang mit den Nachbarwegen («chemins vicinaux») in Waadt zum Beispiel. Es gibt vielen in Weinbergen, zwischen den Häusern usw.
Diese Wege können echte Territorialkriege zwischen Eigentümer und in den Gemeinden auslösen. Und es gibt weder Gewinner noch Verlierer, sondern den ständigen Krieg über Generationen hinweg. Einschließlich in der Familie B des Dorfes B.
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Wieder so eine Geschichte,von der hier vermutlich nur die Hälfte erzählt wird. Jene Hälfte, von der der Autor weiss, dass das Publikum hier spätestens im dritten Satz in Brüssel landet.
Das ist langweilig.
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@Ponzi: aber so ist es in den ländlichen Gemeinden …. Ob es Freiburg, Waadt, Bern, Thurgau usw. ist.
Es gibt zu oft unzureichend qualifiziertes Personal, das aber über alles Bescheid weiß (oder zumindest glaubt es zu wissen). Dazu kommen das Personal des Bezirks, das kantonale Personal …… und so verschlimmerten sich die Angelegenheiten ad vitam aeternum.
Praktisch freiwilliger Teufelskreis.
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Es gibt kein echtes Eigentum mehr, wenn der Staat dessen öffentlichen Nutzen bestimmen kann. Was die Bürger unter diesem System besitzen, ist bedingtes Nutzungsrecht auf Widerruf.
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@Eliane
Klar. Überall nur Deppen.
Wie gesagt:langweilig weil Kindergarten.
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Zitat „Jahre später funktionierendes Bauland zu vernichten“. Die Funktion von Bauland wäre ja, dass dort gebaut wird. Da aber nichts über ein Bauprojekt zu lesen war, gehe ich davon aus, dass der Eigentümer einfach Bauland spekulativ hortete. Ist legal – bringt aber der Gesellschaft per se keinen Mehrwert.
Und enteignet wird der Grundeigentümer ja auch nicht, denn er bleibt weiterhin Eigentümer der Parzelle. Wie korrekt angemerkt wurde, wäre es eine materielle Enteignung. Ist aber fast noch ärgerlicher…
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Die selten blöde Laier von der Immobilen- Spekulation ist einfach nur falsch. Die Schweiz hat bezüglich Immobilien eine Spekulationssteuer (Grundstücksgewinnsteuer) die verhindert zuverlässig Spekulation mit Bauland und Liegenschaften.
Hier noch dieDefinition von Spekulation: Wirtschaftliche Spekulation Ziel: Schnelle Gewinne durch steigende oder fallende Preise bei Aktien, Devisen oder Rohstoffen.Risiko: Kurse können sich anders als erwartet entwickeln, was zu großen Verlusten führt.Unterschied zur Anlage: Eine normale Geldanlage denkt langfristig. Spekulation ist meist kurzfristig.
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In Graubünden wird dafür in einer Gewässer-Schutzzone S2 (= Bauverbot) Bauland mobilisiert als Folge des Raumplangsgesetzes bzw. im Rahmen der Ortsplanung. Unter dem Deckmantel „RPG“ soll das Gewässerschutzgesetz ausgehebelt werden. Eigentümer sollen gezwungen werden, selber zu bauen (auch wenn sie das gar nicht wollen) oder das Land der Gemeinde zu verkaufen. Ein absoluter Witz.
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Wir werden uns zunehmend an Behörden Willkür gewöhnen müssen, denn die neuen Beamten, von denen es trotz KI immer mehr gibt, sind häufig solche, deren Begabung für ein MINT Studium nicht ausgereicht hat und die dann Frust und und Rachesucht im Berufsalltag ausleben.
Einfache Antwort. Alles gehört dem Stärkeren. In diesem Fall dem Staat.