Diese Geschichte beginnt nicht am Paradeplatz, sondern dort, wo die Schweiz noch heil aussieht. Im Kanton Freiburg.
Wein, Fondue moitié-moitié und Dörfer wie aus dem Prospekt von Schweiz Tourismus. Über der Gemeinde Surpierre thront ein Schloss. Darunter kaufte ein Mann Bauland. Dachte er.
Denn dieser Fall zeigt, wie schnell aus vermeintlicher Planungssicherheit ein Behördenkrimi werden kann.
Jahrelang war die Parzelle unbestritten Teil der Bauzone. Heute droht dem wackeren Eidgenossen das böse Erwachen.
Der Kanton Freiburg will einen grossen Teil seiner Bauparzelle aus der Bauzone nehmen. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig. Doch der Streit ist bereits entbrannt.
Es steht viel Geld auf dem Spiel. Denn der Wert eines Grundstücks hängt vor allem von einer simplen Frage ab: Darf man darauf bauen oder nicht?
Die Freiburger Beamten argumentieren mit dem Ortsbildschutz. Das Grundstück liege in einem Ortsbild von regionaler Bedeutung.
Eigentumsbeschränkungen seien zulässig, wenn sie gesetzlich abgestützt, im öffentlichen Interesse und verhältnismässig seien, schreibt der Kanton Freiburg auf Anfrage.
Ein endgültiger Entscheid sei zwar noch nicht gefallen. Sollte es tatsächlich zu einer Auszonung kommen, könne der Eigentümer allenfalls eine Entschädigung wegen materieller Enteignung beantragen.
Die Argumentation klingt wasserdicht. Wäre da nicht ein kleines Detail. Ausgerechnet die eigene Gemeinde widerspricht dem Kanton frontal.
Der Gemeinderat von Surpierre stellt sich in einem Protestschreiben offen vor seinen Bürger und schiesst scharf gegen die Kantonsplaner.
Die Parzelle sei von der Strasse kaum einsehbar, liege in zweiter Reihe und beeinträchtige weder das geschützte Ortsbild noch den Blick aufs Dorf oder das Schloss.
Mit anderen Worten: Gemeinde gegen Kanton. David gegen Goliath – nur diesmal tragen beide einen Behördenstempel. Dazwischen steht ein Eigentümer, der sich vom Kanton hintergangen fühlt.
Warum dieselbe Parzelle heute plötzlich ein Verbrechen am Ortsbild sein soll, bleibt das exklusive Geheimnis der Freiburger Aktenstapler.
Wenn der Staat entscheidet, Jahre später funktionierendes Bauland zu vernichten und selbst der Widerstand der eigenen Gemeinde einfach plattgewalzt wird, geht es längst nicht mehr um Raumplanung.
Der Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Frage auf. Wie sicher ist Bauland in der Schweiz eigentlich?
Wer glaubt, Eigentum bedeute Planungssicherheit, sollte ganz genau hinschauen. Denn Eigentum bleibt in diesem Staat nur so lange Eigentum, bis ein Planer morgens mit dem falschen Fuss aufsteht.

Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Die Luft kann man nicht besitzen. Wieso soll man also den Boden der sich unter der Luft befindet besitzen können?
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Wie seltsam, habe das Gefühl eine Waadtländer Geschichte zu lesen … aber auf freiburgischem Boden.
Zusätzlich weiß der arme Eigentümer noch nicht, wie lang und völlig absurd das Tischtennis zwischen Gemeinde und Kanton sein wird. Ping Pong Ping Pong Ping Pong ……
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Wenn der Staat Land in die Bauzone nimmt, ist er ein Guter. Sobald er aber auszont regen sich die Leute auf , die durch ohne Leistung reich geworden sind, und rennen zum Gericht.
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uuuh – das ist wieder Futter für all die rechten libertären Staats- und Beamtenhasser.
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Man könnte auch die Frage stellen, wieso es überhaupt möglich ist, dass Boden in privatem Eigentum übergehen kann.
Und wie ist es so weit gekommen, dass Boden Privat-Eigentum sein kann?
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Seit dem Könige ausgestorben sind, gehört das Land den Normalsterblichen
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markus, da wäre ich mir nicht so sicher…
Die sind nicht ausgestorben, sondern haben nur abgedankt.
Wenn man jetzt wüsste, was so alles in 200jährigen Akten steht.
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Sie hätten halt bauen sollen und nicht Horten. Dann gäbe es kein Problem.
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Heute dauert es Jahr bis man bauen darf
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Die BananenRepublik in der Schweiz der grün roten BeamtenNomenklatura bieder Neider wächst stark ….. es ist glättli da / immer mehr
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„Darunter kaufte ein Mann Bauland. Dachte er.“
Ja was ist denn nur hier los? Ist er etwa „divers“ oder gar eine Frau!!?? Sofern dies zutrifft ist steckt hinter dieser spektakulären Erzählung sicherlich weit mehr, ich vermute einen Skandal!
Lukas, dranbleiben!!
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Schälli muss „miteinervomhörensagen“ Story das Sommerloch füllen!
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Am brutalsten ist die Behördenwillkür beim Denkmalschutz.
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Richtig, denn da wird entgegen allen Gesetzen und Verfassung enteignet ohne das der Staat entschädigt, das ist sogar gegen Menschenrechte. Die Schweiz ist ganz klar kein Rechtsstaat.
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Der Denkmalschutz hat für sich einen rechtsfreien Raum geschaffen.
Mit dem Titel „Bauberater“ wird dann noch der Vogel abgeschossen!
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Kantone müssten die Auszonung mittels Einzonung oder Aufzonung vergüten.
Bauland ist leider nicht bebautes Land.
Der Bund hatte das so geregelt, ob das gut oder nicht gut ist.
Der Bund braucht glaube ich dringend Asylheime, dafür gibt man doch sein Traumhaus auf dem Land doch gerne her.
Freude herscht.
Wer hatte eigentlich für die PFZ abgestimmt? Gegen MEI, gegen 10Mio Schweiz?
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Wir haben zu viele Beamte. Der Beamtenapparat ist in den letzten 20 Jahren wesentlich mehr gewachsen, als der Privatsektor.
Die Bevormundung in allen Bereichen wird immer umfassender. Gerade im vorliegenden Fall ist das doch völlig verblendet. Wir brauchen mehr Wohnraum in der Schweiz, die Wohnungen werden sonst immer teurer.
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Wir haben auf allen Ebenen zu viele Schubladenrumpler und Stempelkissenakrobaten.
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Wichtiges Detail fehlt mir:
Wann wurde das Land gekauft?
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Das spielt keine Rolle, wenn das staatliche Grundbuchamt sagt es sei Bauland dann ist es das auch. Der Staat kann dann höchstens noch das Bauland zurück kaufen. So geht Rechtsstaat
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Seit wann sind auf IP Paradeplatz so viele linksextrem Kommunisten unterwegs?
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… wenn nicht alles mit scheusslichen Neubauten zugebaut wird wie im links-woken Zürich, wo man sich anschliessend über die Hitze wundert und die Autofahrer dafür verantwortlich macht!
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Eigentum ist halt nicht Eigentum.
In früheren Zeiten waren nur Adelsleute Landeigentümer und längst nicht alle.
Dem Bauern wurde nur das Nutzungsrecht gewährt.
Für höhere Berufe wie Bäcker, Metzger usw. gab es verbrieftes Eigentum in der Stadt. Die wiederum gehörte aber einem Blaublütigen oder dem Klerus.
Also nix da mit absolutem Eigentum. Nur gewährtes Besitzrecht.
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Der Staat hatte seine Chance, aber offensichtlich haben Kanton und Bund andere Interessen als das Wohl seiner Bürger, Zeit diese Konstukte aufzulösen.
Bauland ist zum Bauen da, nicht zum Horten und Spekulieren.
Wie umgekehrt bei den Bauern: Bauernland in Bauernhand.
Bei der Beurteilung solcher Geschichten bin ich vorsichtig. Meistens steckt viel mehr dahinter als dargestellt wird. Wenn die Voraussetzungen für eine materielle Enteignung gegeben sind, wird ja entschädigt.
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Umzonungen passieren immer mal wieder.
Oft wurd Landwirtschaftsland zu Bauland und Besitzer verdienen damit sattes Geld. Niemand motzt. Lange ungenutzt bleibendes Bauland kann auch zurückgezont werden. Riesengeschrei (obwohl das Land gar nicht genutzt wurde).
Es wird niemandem Land weggenommen. Es wird lediglich im Benutzungszweck erweitert / eingeschränkt.