Um 8 Uhr früh begann gestern Oberrichter Christian Prinz mit der Befragung des Mitbeschuldigten Andreas Etter.
Mitgründer der Private-Equity-Boutique Investnet, die ab 2012 tranchenweise von der Raiffeisen übernommen worden war.
Der Themenkomplex Investnet ist ein Kernthema der Anklage – und äusserst komplex. Deshalb eine Klammer:
Die ganze Causa Raiffeisen kam bekanntermassen ab dem Jahr 2016 ins Rollen, damals wurde publik, dass Beat Stocker im Juli des Jahres zuvor dem damaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz 2,9 Millionen Franken überwiesen hatte.
Etwas mehr als den doppelten Betrag hatte Beat Stocker einige Tage zuvor von beiden Investnet-Gründern Andreas Etter und Peter Wüest erhalten. Dies als Entgelt für seine Beteiligung an der Investnet.

Jene Anteile hatte Beat Stocker im Jahr 2012 privat gekauft. Von den beiden Investnet-Gründern verlangte der Vincenz-Buddy damals, dass sie seine Beteiligung für eine gewisse Zeit nicht publik machen.
Das wurde so in einer Geheimhaltungsklausel in einem Treuhandvertrag vereinbart.
Nun war Beat Stocker in den Monaten zuvor als Raiffeisen-Verhandlungsführer des Projekts zur schrittweisen Übernahme der Investnet aktiv gewesen.
Nach der Einigung über seine Beteiligung informierte Peter Wüest sofort Pierin Vincenz per Email und forderte den Chef der Raiffeisen-Gruppe auf, Beat Stocker wegen des potenziellen Interessenkonflikts als Verhandlungsführer abzuziehen.
Pierin Vincenz reagierte rasch – und zog Beat Stocker bereits am Tag darauf ganz vom Projekt ab. Für Peter Wüest und Andreas Etter war die Angelegenheit damit beendet und die Raiffeisen aus ihrer Sicht über die Beteiligung von Beat Stocker an der Boutique, welche die Bank übernehmen würde, informiert.
Für die Anklage ist es dagegen erwiesen, dass die beiden Investnet-Gründer die verdeckte Beteiligung von Beat Stocker nur gegenüber dem Hauptkonspirateur Pierin Vincenz offenlegten, sie ansonsten aber absichtlich vor der Raiffeisen verheimlichten.
So habe Andreas Etter Beihilfe geleistet, dass sich Pierin Vincenz über den verdeckt agierenden Beat Stocker ebenfalls heimlich an der Investnet beteiligen konnte. Andreas Etter weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Klammer zu.
Wie schon am Tag zuvor, zeigte sich gestern Mittwoch erneut, wie tief sich das Obergericht in die Materie eingearbeitet hatte – und wie genau es versucht zu klären, was genau sich damals wirklich abgespielt hat.
Es ist denn auch in diesen Tagen vor Gericht von allen Seiten zu hören, dass das Obergericht exzellente Arbeit leiste. Das sagen selbst Strafverteidiger, keine Berufsgruppe, die bekannt dafür ist, irgendjemanden, geschweige denn einen Richter, zu loben.
Das Gericht wollte denn auch genau wissen, was es mit Beat Stockers verlangter Geheimhaltung auf sich hatte. Andreas Etter, verwies erneut darauf, dass ja Raiffeisen über den CEO darüber informiert war.
Seine Beteiligung als neuer Partner habe Beat Stocker aber nur während einer gewissen Übergansphase nicht publik machen wollte.
Die Geheimhaltung sei nur für eine gewisse Zeitspanne vorgesehen gewesen, danach hätte Beat Stocker eine operative Tätigkeit bei der Investnet übernommen, und seine Beteiligung wäre dann publik gemacht worden.
(Bereits im nächsten Jahr kühlte sich die Beziehung zwischen Beat Stocker und den beiden Investnet-Gründern merklich ab, dieser stieg deshalb nach dem Ende des ersten Aktionärsbindungsvertrags im Jahr 2015 aus, zur Aufnahme einer operativen Tätigkeit kam es deshalb nicht.)
Auf Nachfrage des Gerichts präzisierte Andreas Etter, dass die Geheimhaltung nie gegenüber der Raiffeisen als Institution gedacht war. Peter Wüest habe ihm damals gesagt, dass Beat Stocker zu jenem Zeitpunkt noch nicht wollte, dass gewisse Personen in der Raiffeisen davon wussten, beispielsweise der Chef des Firmenkundengeschäfts.
Aber, letztlich habe er nicht genau gewusst, wer was innerhalb der Raiffeisen wann wissen sollte. Wichtig war ihm einfach, so Andreas Etter zum Gericht, dass der Raiffeisen-CEO immer über alles informiert war.
Wie genau Oberrichter Christian Prinz nachfragte, zeigt auch das folgende Beispiel. So hatte Andreas Etter auch gesagt, dass Beat Stocker nach dem Email von Peter Wüest „komplett aus dem Projekt verschwunden war“.
„Kam es Ihnen denn nicht seltsam vor, dass Beat Stocker immer noch als Berater für die Raiffeisen tätig war?“ (und damit ein verdeckt auftretender Investnet-Partner parallel auf der anderen Seite des Verhandlungstisches der Bank sass, mit der man gerade Kaufverhandlungen führte, Anm. der Redaktion).
Andreas Etter antwortete, nicht gewusst zu haben, was Beat Stocker für die Raiffeisen machte.
Da er sofort nach dem besagten Email an Pierin Vincenz aus dem Verhandlungsteam abgezogen worden war, sei für ihn klar geworden, dass die Information angekommen und die Raiffeisen über die neue Situation informiert war.
Christian Prinz fragte weiter. Er las aus einem späteren Email von Beat Stocker an Peter Wüest vor, der dieses an Andreas Etter weiterleitete.
Am 23. Mai 2012 schrieb Beat Stocker an Peter Wüest: „Hatte eben ein Abendessen mit Pierin Vincenz, das grosse Risiko sehen wir beim Dealflow des Investnet-Cases, gibt es da schon Massnahmen?“, so der Inhalt.
Dieses Email zeige doch klar, dass Beat Stocker weiterhin in das Investnet-Mandat involviert gewesen sei und nicht, wie von Etter ausgesagt „komplett aus dem Projekt verschwunden war“, so Oberrichter Christian Prinz.
Zu jenem Zeitpunkt seien die Verträge mit der Raiffeisen über die tranchenweise Übernahme bereits unterschrieben gewesen, so Andreas Etters Antwort. Es habe somit keine unterschiedlichen Interessen mehr gegeben.
„Für mich war klar, dass wir jetzt alle auf der gleichen Seite und mit den gleichen Interessen an einem Tisch sassen“, so Andreas Etter.
Genau wissen wollte das Gericht auch, was es mit dem Darlehen der Investnet-Gründer an Pierin Vincenz auf sich hatte, von dem jener in dem von der Staatsanwaltschaft abgehörten Telefongespräch mit Beat Stocker gesprochen hatte.
Es habe tatsächlich Diskussionen um ein Darlehen gegeben, sagte Andreas Etter. Im Jahr 2018 hatten die Investnet und Raiffeisen angefangen, eine Herauslösung aus der Raiffeisen zu planen.
Angedacht sei gewesen, dass die Bank weiterhin 350 Millionen Franken als Arbeitskapital zur Verfügung gestellt hätte, die Risiken aber hätten stärker als bisher die Investnet-Aktionäre getragen.
„Pierin Vincenz sagte mir, dass er finanziell nicht in der Lage sei, einen solchen Entflechtungsvertrag zu unterschreiben, er könne die Risiken nicht tragen“. Darauf hätten er und Peter Wüest diskutiert, ob sie Pierin Vincenz für eine Übergangszeit ein Darlehen gewähren sollten. Dazu kam es aber nicht.
In der Anklage ist auch zu lesen, dass die Investnet-Gründer teilweise entscheidenden Einfluss hatten bei der Raiffeisen rund um bestimmte Eckpunkte in den Verhandlungen. Vor dem Obergericht erklärte Andreas Etter nun:
„Unsere Aufgabe war es, Investitionsmöglichkeiten in KMU-Start-up-Firmen zu finden und diese entscheidungsreif aufzuarbeiten. Danach gingen unsere Vorschläge an die von der Raiffeisen kontrollierte KMU-Capital.“
„Das dort zuständige Gremium prüfte gründlich und entschied über ein Engagement. Sagten sie ja, wurde das notwendige Geld von der Raiffeisen als Darlehen über die KMU-Capital an das jeweilige Start-up vergeben.“
Der Geldfluss, auch bei einem Exit, also einem späteren Verkauf oder Börsengang des Start-ups, sei ausschliesslich über die Konten der KMU-Capital gelaufen. „Unsere Rolle war es einzig, geeignete Investitionsmöglichkeiten zu präsentieren“, so Andreas Etter.
„Die Raiffeisen hätte jeden Tag sagen können, sie stoppen das Geschäft. Die Raiffeisen hatte uns unter Kontrolle, nicht wir sie“, so Andreas Etter.
Ganz zum Schluss führte Andreas Etter im Hinblick der Zivilklagen der Raiffeisen gegen die Investnet aus, dass es sich hier letztlich um einen Kaufvertrag handle, es seien Aktien gegen Geld gehandelt worden.
Raiffeisen selber habe diese damals mit 100 Millionen Franken bewertet, bisher habe die Bank 40 Millionen Franken bezahlt.
In ihrer Adhäsionsklage würde die Raiffeisen geltend machen, die 40 Millionen seien ein Schaden, dabei verschweige sie aber, dass sie Aktien im Wert von 100 Millionen erhalten hatte.
„Ich bin der Überzeugung, Raiffeisen schuldet mir Geld und nicht umgekehrt“, so seine Schlussworte.
Mit seinem selbstbewussten, aber freundlichen Auftreten konnte Andreas Etter vor Gericht wohl punkten. So schilderte er seine Sicht der Dinge detailliert und stringent und konnte sich an im Detail an Vorgänge erinnern, die teilweise fünfzehn Jahre zurück liegen.
Wohlgemerkt lief der Löwenanteil der Beziehung zur Raiffeisen und zu Pierin Vincenz in den in diesem Anklagekomplex massgeblichen Jahren 2012 bis 2015 über Peter Wüest. Jener verstarb noch vor dem Prozess vor der ersten Instanz im Januar 2022.
Pierin Vincenz habe er in jener Zeit nur zwei, drei Mal persönlich getroffen, so Andreas Etter. Über die Verhandlungen und Diskussionen mit der Raiffeisen und mit Beat Stocker und Pierin Vincenz musste sich Andreas Etter damals sehr oft Aussagen von Peter Wüest vertrauen.
Hilfreich ist, dass Peter Wüest meist über lange und ausführliche Emails informierte, die heute natürlich vorliegen.
Die Autorin verliess nach dieser Befragung den Saal, wie auf den Online-Plattformen der „NZZ“ und „Blick“ zu lesen ist, war dann vor allem die Befragung des letzten Angeklagten, des Genfer Unternehmers Stéphane Barbier-Mueller, geradezu unterhaltsam.
So musste Oberrichter Prinz zuerst das Ansinnen von einem dessen drei anwesenden Anwälten ablehnen, dass sein Mandat wegen der Übersetzung nicht direkt vor dem Gericht Platz nehmen müsse.
Danach erlaubte er sich offensichtlich den Lapsus, trotz seinen Aussagen, fast kein Deutsch zu sprechen, dennoch mehrmals offensichtlich zu verstehen, was auf Deutsch gesagt wurde, so dass Oberrichter Christian Prinz ihn rügte, dass er ja doch besser deutsch spreche, als dass er gesagt habe.
Im Fall Vincenz war Barbier-Mueller von der ersten Instanz in einem Teilbereich rund um die Privatkreditfirma Genève Crédit & Leasing (GCL) wegen aktiver Privatbestechung sowie der Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung verurteilt worden.
Von anderen Anklagepunkten war er freigesprochen worden. Barbier-Mueller hatte stets jegliche Schuld bestritten.
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Die Frage ist: Wer hat alles bewusst weggesehen?
Solche Exzesse sind nicht möglich ohne dass es alle verantwortlichen merken.
Die Wegseher gehören vor Gericht. Nicht der, welche die Strukturen ausnutzt.
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Der Bündner Bock wäre in Pattaya Thailand ein Heiland.
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Du wirst auch nicht müde mit Deinen Löli-Kommentaren…
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Man sagt auf Französisch „embrouillamini“ …. Also „Wirrwarr“ wahrscheinlich auf Deutsch.
Aber das war eindeutig das Ziel der beteiligten Akteure. Je dichter der Nebel war, desto mehr lachten die Partner.
Wird die Justiz es schaffen, ein wenig von diesem dicken Nebel zu vertreiben ? Nicht sicher. Fortsetzung folgt ….. wie in einer Fernsehserie.
Armer Vincenz. Auf ihn wartet ein Rentner Dasein mit AHV in Pattaya.
Hätte man früher damit angefangen seriös zu wirtschaften. Jetzt wollen ihn alle nur noch ausnehmen.
Der Typ ist gut drauf. Irgendwo hat der noch ein paar Digipics vergraben. Ich gönn es ihm. Blöd waren alle anderen.
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was hatte die investnet überhaupt für assets als sie scheibchenweise an die Raiffeisen ging?
Ich meine damit nicht den sündhaft teuren VR und die GL. Und auch nicht das “interessante” Geschäftsmodell, mit einem vollen Geldsack start-ups aus der IT- und Amusementbranche aufzuspüren
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Vergesst nicht, hier ist die ZÜRCHER Justiz am Werk. Ein Sammelsurium von Vollpfosten und Täterschützern, wenn es um pekuniäre Belange geht, welche in Zürich heilig sind.
Vinzenz, Stocker und alle anderen werden freigesprochen werden. Vinzenz wird noch etwas Geld als Genugtuung und die zu unrecht erlittene Untersuchungshaft bekommen.
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Man muss wissen, dass Vincenz und P.G. bereits seit dem Studium sehr eng befreundet waren.
Sie traten quasi als Zwillinge auf und haben sich permanent über alles ausgetauscht. G. hatte auch zahlreiche Frauengeschichten, einfach weniger Glamour als V.
Und der brave Professor, der jeden Spesenbelege mit 1000-Fr. Champagner aus StripClubs abzeichnete. Und dann behauptete, er habe gar nicht gemerkt, dass das Rotlicht sei. Das kann glauben, wer will (die StA tut es)
Ich bezweifle schlicht die These, dass das niemand wusste. Wenn man die Protagonisten kennt, dann scheint mir das unrealistisch.
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@Theodora: Danke, interessant. Nichts kann diese Art von Haltung ändern, denn selbst die Eltern waren wahrscheinlich machtlos.
Diese Individuen sind verzweifelte Fälle, unabhängig von der Entscheidung des Gerichts. Was auch immer das Urteil ist, die werden böse enden.
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ich finde keinen P.G. im Artikel
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Da hat sich ja ein schiefer Haufen gefunden und zusammen wieder was richtig Schiefes gebaut, für’s Lande & seine Schande. Wann hören diese 26x anders Weichspühl Kontrollen auf? Brandschutz? AHV-Invest Schutz? Schutz vor VRs, CEOs & Kontroll Organen welche (offensichtlich) sogar ALLE zusammen: 0 nützen ? Bsp:
CS, Benko, BLKB, SIX, GRKB, VS/Hypo KYC, USZ, Misox, BärM, etc etc etc etc
Wie eine „Perlenkette“ des jeweiligen „Aufsichtversagens in Konkordanz“. Niemand was gesehen, gehört, vermutet? Und deshalb nicht geprüft?
Audit Firm? VRs? Lachhaft lächerlich = glaubt doch kein Frosch im Sumpf!
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Raiffeisen, vor allem mit dem hinterlistigen Strategen und Bündner Bock Pierin, wusste alles und wurde von den damaligen Präsidenten Franz Marty und Johannes Rüegg-Stürm gedeckt.
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BR@KKS haben endlich am roten CH Trust & Image Notbremse-Hebel der Governance gezogen. Hoffentlich nützt das Gesetz noch was & nicht nur auf Papier als Empfehlung wie die VS (strengsten!) Brandchutz Gesetze. Nach unseren High Noons hier landauf landab, wird’s auch mehr als Zeit für die Landesregierung, endlich: „Schutz“ zu organisieren statt „26x anders Gesetzes Lücken“ in Konkordanz zu verabschieden und Morettis noch rum laufen zu lassen – hier in der CH, mit 140 Brandopfern im eigenen Betrieb (!)
der eigentlich so, ja gar keine Immo-Kredite/Betreiber Bewilligungen etc hätte haben dürfen ⏰
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Wer nichts sehen, hören, analysieren, hinterfragen und Governance optimieren will, gehört nicht in einen VR von so eine Bank ! Eine solcher Mgmt Filz erst recht nicht. Dafüer ist ja eben der VR als Aufsichts Organ (nebst dem externen) zuständig. Waren die externen Auditors auch alle mit dem Blindenstock unterwegs beim prüfen? DD? Strukturen ? Invests/People? Governance ? Immer „all good“ gewesen ? Erstaunlich sowas. Und dann trotzdem so ein Skandal ? Wie geht das? Q: Wer hat als Lead Auditor die R-Jahresberichte immer/ alles signiert ? Schlaf? noch gut bei allen?
Wie geht’s den 130LI THs ?
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Wer ein Richterlob als Qualitätsmerkmal verkauft, hat den Job verfehlt. Die Autorin scheint nicht zu verstehen, wofür ein Strafgericht zuständig ist. Das Gericht wird gelobt, weil es sich mit Details beschäftigt, die strafrechtlich irrelevant sind – die Verteidigung freut sich, der Steuerzahler zahlt. Der Fall selbst? Ein zivilrechtlicher Vorgang, aufgebläht zum Strafprozess. Justiztheater mit Ansage.
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👉🏆🏆🏆Beklatscht und hochgejubelt von der gesamten CH Wirtschafts-Presse & den Finance Fach-Kongressen, stehen nun eigentlich: rundum ALLE wie Voll- Deppen da. „Zahlen & Wahlen Lemminge“! Kaufen&laufen@mass, über die Klippe (hab ich gelesen). Wie hier die geprellten Bankkunden und deren persönlichen nichtmehr-Guthaben. Wuthaben ist dort im Kopfe jetzt. Vertrauen gehabt? In Banker? Sein Mgmt?sein VR? deren Audit? War wohl alles: nix & 0. Wie nach 10 Jahren eHealth = 0. Da haben wir alle auch ganz lange Vertrauen& hohe KK Prämien gehabt. Und jetzt ist immer noch: 0 + neues Chaos@MedTarDoc….
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Wo ist nun der gewerbsmässige Betrug ? Oder was strafrechtliches kann das Gericht dem Herrn Vincenz vorwerfen.
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Das sind ja ganz üble Machenschaften.
Zum Glück müssen die van Dünkels nicht dem allerletzten Stutz hinterherjagen. Deshalb habe ich nie in solch windige Instrumente investiert, die im Grunde ja niemand mehr versteht.