Der Besitzer der Insidercars GmbH in Reiden LU meinte am Dienstag Abend am Telefon, er stecke selber hinter der Aktion.
Man soll deshalb nichts schreiben, könne nur Fehler begehen – das würde Folgen haben. Seine Zürcher Anwaltskanzlei gab keine weitere Auskunft.
Grund der Anfrage war, dass das Betreibungsamt Reiden vor 3 Tagen am Geschäftssitz der Insidercars vorgefahren war.
Jetzt zeigt sich, was tatsächlich hinter der spektakulären Aktion steht: ein gerichtlicher Arrestbefehl.
Mehrere LKWs des Transporteurs Galliker waren auf Geheiss der Behörden vorgefahren. Sie und weitere „Workers“ machten sich sogleich ans Werk.
Die Grossgarage, wo die Insidercars unzählige Sportautos, darunter viele Ferraris und Maseratis sowie SUVs, abgestellt hatte, wurde geräumt.
Die Luxus-Schlitten verschwanden in den Galliker-Camions; diese fuhren dann davon. Ziel: Unbekannt.
Regie führte die Chefin des Betreibungsamts Reiden. Sie stand draussen vor der Garage, kommandierte die Zügelleute. Selber war sie in einem bescheidenen Fünfplätzer vorgefahren.
Die eindrückliche Räumung geschah auf Auftrag des Bezirksgerichts Willisau. „Arrestbefehl an das Betreibungsamt Reiden“, steht über dem entscheidenden Dokument.
Dass es so weit kam, hängt mit offenen Forderungen von Auto-Käufern gegen die Insidercars zusammen. Es laufen mehrere Verfahren.
Eine Klägerpartei hat jetzt die Arrestierung der Autos erzwungen. Dafür nutzte sie ein „Urteil des Kantonsgerichts Luzern“ von Ende Juni sowie einen „Entscheid des Kantonsgerichts Luzern“ von August 2025.
Es geht um „Schadenersatz und Prozesskostenentschädigung“.
Der „Arrestbefehl“ geht über die Luxusautos hinaus. „Sämtliche Guthaben und andere Vermögenswerte der Arrestschuldnerin (…)“ müssten beschlagnahmt werden, lautete der Auftrag des Gerichts ans Betreibungsamt.
Jene, die gegen die Insidercars mit Härte vorgehen, müssen sich ihrer Sache sicher sein.
Sie sind haftbar für „aus diesem Arrest erwachsenden Schaden, wenn später gerichtlich festgestellt werden sollte, dass kein Arrestgrund vorhanden war oder dass die Forderung nicht zu Recht“ bestanden habe.
In einer Klage verweisen sie auf ein erstinstanzliches, bisher nicht rechtskräftiges Urteil des Kriminalgerichts Luzern. Dieses habe den Insidercars-Unternehmer im Frühling 2024 wegen „Veruntreuung“ und „arglistiger Vermögensschädigung“ verurteilt.
Der Zeitpunkt des Arrests kommt nicht von ungefähr. Anfang August ist die Insidercars aus einer Nachlassstundung herausgekommen.
Mit dem Ende des Verfahrens war der Besitzer der Insidercars wieder handlungsfähig – ab diesem Zeitpunkt konnte er erstmals seit Langem wieder über die Ferraris frei verfügen.



Hallo Luki. Bitte informier mich dann wenn die Karren versteigert werden.
Der Rest der Story ist nicht erwähnenswert.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wenn sie an der Gant günstig sind, ich nehme einen!
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Die Homepage zeigt: „We will back soon…“
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Sanierung erfolgreich abgeschlossen – gem. HR – und jetzt abgeschossen🤔