Der „Blick“ und Inhaberin Ringier haben eine historische Schlappe erlitten. Sie müssen Jolanda Spiess-Hegglin 310’000 Franken Gewinnherausgabe und 112’000 Parteientschädigung zahlen.
Das haben die Zuger Richter in erster Instanz entscheiden. Sie folgen weitgehend der Klage der Ex-Grünen. Vier „Blick“-Storys von 2014 und 2015 hatten deren Persönlichkeit verletzt.
Bei den Berichten ging’s um die „heisse“ Landammann-Feier von Weihnachten vor 10 Jahren. Der „Blick“, „Blick am Abend“ und „Blick Online“ brachten Intimes über die Zugerin.

Spiess-Hegglin wollte über 400’000 Franken des mit den Artikeln erzielten Gewinns, Ringier sah diesen bei genau 4’913.36.
Die ultra-tiefe Gewinn-Ansetzung rächt sich. Die Unparteiischen liessen kaum ein gutes Haar an der Argumentation des Medienhauses, das mit dem Kernargument „Mehrgewinn“ operierte.
Nur auf diesen hätte Spiess-Hegglin einen Anspruch, so die Anwälte des führenden Boulevard-Medienverlags.
Das Gericht verwarf das. Es führte ein zentrales Bundesgerichtsurteil rund um Patty Schnyder ins Feld. Der Vater der Ex-Tennis-Spielerin gewann, machte dann aber einen Deal mit Ringier.
Auch mit Spiess-Hegglin wollte Ringier-CEO Marc Walder Frieden schliessen und hätte dafür viel Geld gezahlt. Doch die Widersacherin ging nicht darauf ein – sie wollte ein Grundsatz-Urteil.
Dieses hat sie heute erhalten. Die 310’000 Franken, die Ringier ihr zahlen muss, bedeuten eine Weichenstellung.
Erstmals existiert eine Formel zur Gewinnherausgabe von „Boulevard“-Medien an ihre „Opfer“. Betroffen davon werden alle Medien sein, die einen wenig zimperlichen Stil pflegen.
Die Richter gehen im Urteil über 57 Seiten ins Detail. Sie stützen sich auf die von Spiess-Hegglins Helfern ausgearbeitete Methodik, wie der Gewinn mit verletzenden Storys zu berechnen sei.

Diese Methodik, wie man bei Print und Online sowohl Abo- als auch Werbe-Einnahmen pro Artikel berechne und davon die Kosten abziehe, überzeuge grundsätzlich.
Hingegen mache es sich Ringier zu einfach mit pauschalem Negieren und Herunterspielen der Einnahmen. Wenn diese derart viel tiefer wären, hätte der Verlag dies mit Zahlen belegen müssen.
Ringier habe darauf verzichtet und die „Ausführungen und Herleitungen (von Spiess-Hegglin) nicht substantiiert bestritten“.
Einfach mit „‚branchenüblichen‘ Rabatten“ zu behaupten, die tatsächlichen Einnahmen lägen viel tiefer, ohne dies mit konkreten Belegen zu untermauern, reiche nicht.

Ringier, die den „Blick“ herausgibt, wisse allein, wie viel sie am Kiosk, mit den Abos und der Werbung einnimmt.
Sie hätte „konkret“ und mit „Unterlagen“ zeigen sollen, wie viel sie „mit den jeweiligen Tagesausgaben tatsächlich erzielt“ habe.
Das wollte Ringier nicht. Ihre Chefs entschieden sich, die Karten nicht aufzudecken und die Gewinne und Erträge für sich zu behalten.
An einer Stelle ermahnen die Zuger Richter, dass Ringier von Glück sprechen könne, dass Spiess-Hegglin nicht noch gröberes Geschütz aufgefahren habe.
Es wäre auch „eine andere Vorgehensweise (…) durchaus denkbar“ gewesen, schreiben sie mit Blick auf die Erlös-Gewichtung.
Beim Print hätte diese nämlich noch viel stärker zugunsten der vier eingeklagten Artikel ausfallen können, als dies die Ex-Politikerin in ihrer Klage getan habe.
„Daran dürfte (Ringier) kein Interesse haben“, so die Richter. Deren Botschaft Richtung Zürcher Dufourstrasse lautet somit:
Verleger Michael Ringier, sein CEO Marc Walder und dessen Schweiz-Chefin Ladina Heimgartner sollten das erfolgte Urteil besser akzeptieren, sonst könne die Sache für sie noch teurer werden.
Heimgartner, die für alle „Blick“-Produkte verantwortlich ist, schlug die Warnung in den Wind. Statt dessen ging sie heute Morgen nach Publikation des Urteils in die Gegenoffensive.
Man werde das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen. Ans Zuger Obergericht. Laut Heimgartner entbehre nämlich das jetzt vorliegende „jeglicher faktischen Grundlage“.
Würden die Gewinn-Berechnungen stimmen, dann wären die Verlage ja reich, argumentierte Heimgartner in einer Mitteilung in eigener Sache; es gäbe demnach „keine Finanzierungskrise der Medien“.

Die bekannte Medienmanagerin, die vor ihrem Ringier-Topjob bei der SRG weit oben sass, wählt starke Worte. Sie sieht im Verdikt einen „Schlag für den freien Journalismus“.
Bei solch hohen Gewinnherausgaben würden die Journalisten in Zukunft das „‚Risiko‘ einer personenbezogenen Berichterstattung kaum mehr eingehen“ wollen.
In Gefahr sei die Aufgabe der Medien, „die Mächtigen und die Machtzentren dieses Landes zu überwachen und ihr Fehlverhalten an die Öffentlichkeit zu tragen“.
„Strafzettel“ wie jetzt im Spiess-Hegglin-Fall machten fraglich, ob die Journalisten in Zukunft „dieser Kernaufgabe wirklich konsequent nachkommen“ wollten.
Mit der abschreckenden Wirkung könnte die Ringier-Kaderfrau recht haben. Aber sie bringt Ursache und Wirkung durcheinander.
Brisantes auf den Tisch zu bringen, ohne die Persönlichkeitsrechte oder gar die Intimsphäre von jemanden zu verletzen, ist selbstverständlich wie bisher möglich. Und auch das Ziel echter News-Berichte.
Ringiers Problem ist, dass ihre Landammann-Storys zu forsch waren. Sie zählten „nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des Blicks“, so Heimgartner heute.
Diese Berichterstattung „vor 10 Jahren“ sei „Ausdruck eines harten Boulevardstils, den Blick längst nicht mehr praktiziert, und das ist gut so“.
War es wirklich die Härte? Oder war es das Handwerk, das Können, das dem „Blick“ für Artikel hart am Wind abhandengekommen war?
Anfang der Nullerjahre musste Ringier Thomas Borer wegen Storys über dessen Verhalten als Schweizer Botschafter in Berlin eine stolze Summe zahlen.
Es folgte der Vater Schnyder-Deal, 2014 die Causa Zug. Die Summen, die Ringier mit den vier „Geschichten“ zu Spiess-Hegglin und der Landammann-Feier verdient haben soll, haben es in sich:
122’097 Franken für den ersten Bericht, 26’685 für den zweiten, 109’397 für den dritten, 77’390 für den vierten. Die davon abzuziehenden Kosten, vor allem für die Löhne der Blick-Leute, führen zu diesen Gewinnen:
112’791.-, 25’238.-, 99’154.-, 72’348.-. Total 309’531. Plus 5 Prozent Zins seit Publikation. Dimensionen, die tatsächlich abschrecken. Hätte Ringier den echten Verdienst aufgezeigt, wüsste jedes Medium, was wirklich auf dem Spiel steht.
So aber bleibt bei vielen das diffuse, aber unzutreffende Gefühl, nicht mehr Klartext schreiben zu dürfen.
Die Schuld dafür trägt Ringier. Nach dem Walder-Berset-Gate im Covid fügt der Verlag des Milliardärs der Schweizer Medienindustrie erneut schweren Schaden zu.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Die wahren Gewinner beim Streit unter diesen Linken sind die Anwälte.
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Die Familie der Klägerin ist in Zug hervorragend vernetzt, ein riesiges Problem in dem Kanton.
Das Ergebnis sind solche „Urteile“.
Eigentlich kann man den Gang nach Lausanne schon mal einplanen, bis man zu einem einigermassen vernünftigen, gerechten Resultat kommt.
Und das kann aus meiner Sicht nur sein, dass die Klage vollumfänglich abgelehnt wird, mit 100% Kostenfolge für die Klägerin. -
Ringiers Kanter-Pleite gegen Spiess-Hegglin schadet allen Medien. Ich würde mal meinen es juckt den seriösen Journalismus nicht!
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Heimgartners Wut-/Strampelvoten sind völlig deplaziert und nicht zielführend. Zum einen gibt sie zu, dass der Boulevardstil von anno dazumal aufgegeben werden musste, und sie entschuldigt sich für Persönlichkeitsverletzungen, zum andern ist ihr das gerade mal ein vierstelliger Betrag wert. Und dann behauptet sie noch frech, das Urteil halte die Medien von kritischer Berichterstattung ab! Lesen Sie doch mal die fraglichen Artikel, sehr geehrte Frau Heimgartner, und sagen Sie uns, welche anderen Blätter gleich geifernd und lüstern und verletzend berichtet haben! Ich sag’s Ihnen: Niemand!
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Das Obergericht wird die Spiess noch umdrehen. Das Weggli kann nicht den Fünfer und den Mann haben.
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Gut, dass Ringier das nicht rechtskräftige Urteil weiterzieht. Dieses mal aber bitte kompetente Anwälte beiziehen. Und vielleicht auch eine neue Strategie.
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Diese Dame hat doch kürzlich ihren Gönner verloren. Da kommt nix mehr ohne Anwalts- und Gerichtskostenhinterlegung.
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Zum Teil gleicher Meinung wie der Autor. Hier handelt es sich nicht um Journalismus und auch nicht harten Journalismus. Hier handelt es sich um einen damals von Blick gepflegten Voyeurismus, der sich bei einem bestimmten Zielpublikum monetär lohnte.
Wenn nun die Journalistenzunft entsprechend wehleidig reagiert, ist dies völlig fehl am Platz. Nie und nimmer hat das Urteil mit kritischem Journalismus zu tun.
2. Das Verhalten von Ringier lässt gar nichts anderes zu. Im Gegenteil:
mit der Argumentation der falschen beklagten Firma und einer dermassen tiefen Mehrwertangabe hat das Verlagshaus ein solches Urteil geradezu provoziert.3. Andererseits ist aber auch unbegreiflich, dass das Gericht das mittlerweile zu einem Geschäftsmodell mutierten Vorgehen von Spiess-Hegglin einfach durchwinkt, auch wenn 57 Seiten geschrieben wurden. Ich hoffe, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
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Gerade Blick der um zu überleben jedes Artikelchen mit einem Filmchen versehen muss, wird dadruch transparent. Denn es wird messbar wer, welche Veröffentlichung anklickt
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Ich kann beiden Kontrahenten nichts abgewinnen. Ein erstinstanzliches Urteil mit einem BGer Urteil vergleichen zu wollen, ist allerdings ein starkes Stück. Auch in diesem Fall begrüsse ich ein Ausschöpfen der Rechtsmittel…
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Naja: Mann weiss ja, dass Spiess-Hegglin auf die Kohle losgeht. Dass die Richter Summen a la UsA (im Verhältnis) sprechen, lässt an unserem Rechtssystem zweifeln.
Mann muss aber schon auch sagen, dass der Billigjournalismus einen Denkzettel verdient hat. -
Das Urteil wird aufgehoben. Das das Zuger Gericht pro-JSH Urteile fällt, ist leider nichts Neues.
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Wer bezahlt das Anwaltshonorar von 350.- bis 450.- CHF pro Stunde?
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Frau/Man muss nicht notwendigerweise die Meinung von Mr. Hässig teilen.
Ich sehe das so:
Wa(h)r oder nicht- was sich an diesem ominösen Geschlechtsverkehr-Abend zugetragen haben soll, spielt in meinen Augen im hier vorliegenden Fall längst keine Rolle mehr.Nützen wir die Gelegenheit und schieben all die Nebengeräusche weg, präsentiert sich den genauen Beobachtern/innen seit Beginn an ein klug durchdachtes Geschäftsmodell der Jolanda Spiess-Hegglin und Co. Denn, dass ihr auf allen Ebenen der Erfolg verwehrt bleibt, dürfte im Zuge der Entwicklungen unbestritten sein. Sie ging deutlich zu weit!
Gewisse Tendenzen zu Patricia Laeri sind nicht von der Hand zu weisen…..
Was mich angeht, weiss ich solche Frauen glücklicherweise nicht in meinem engen Freundeskreis zu wissen. Aber, ich verkaufe ja auch nur Kies und Beton- am liebsten hochfester Beton!
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Meiner ist auch hart wie Beton!
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In den allerersten Medienberichten steht meist die Wahrheit. Natürlich hat sie es getrieben, zu weit getrieben wie ein Sitzungsteilnehmer monierte. Und dann bereut. Und dann den Spielpartner ins Verderben gestürzt und für sich dieses Lügengebäude aufgebaut. Weder die KO-Tropfen wurden gefunden noch sonst welche Spuren. Und nun müssen wir zum hundertsten mal deren Visage sehen. So unerträglich wie dieser dilettantische Richterspruch.
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Nach den allerersten Medienberichten kam mir sofort der Gedanke: Hat sie ihren Koerper benuetzt um der SVP zu schaden. Nach Tagen Berichterstattung habe ich mich auch gewundert, dass ihr Ehemann anscheinend ruhig blieb. Kinder hat das linke Paerchen ja auch.
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Ich habe nach diesem Vorfall im Restaurant Schiff in der Zuger Zeitung ein Bild von Frau Hegglin-Spiess gesehen. Da hat sie sich bei M. Hürlimann mit ihrem rechten Arm eingehängt und in der anderen Hand hielt sie ein halbleeres Weinglas. Ausserdem hatte ihr Gesicht einen ziemlichen Glanz, hervorgerufen durch ein bisschen Promille.
Mein erster Gedanke beim Betrachten des Bildes: Diese Dame ist bestimmt nicht unschuldig.
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Ringier-Chef Marc Walder hat erneut bewiesen, dass er kein guter CEO ist. Wer das noch nicht verstanden hat, versteht es nie.
Damals beim Thomas Borer-Fielding Case mussten sie viel viel mehr bezahlen, weil sie eine Kampagne gegen Borer gefahren haben.
Marc Walder sollte langsam in Rente gehen, bevor er dem Ringier Verlag noch mehr schadet.
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JSH mit TBF zu vergleichen ist wohl etwas weit hergeholt…
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Ohne jegliche Sympathien für JSH, aber Ladina H’s gestriger Kommentar war bestenfalls für die Tränendrüsen von Lesern ohne Durchblick.
„… die Machtzentren des Landes überwachen und Fehlverhalten an die Öffentlichkeit zu tragen …“ ist eine hehre Phrase, der kaum nachgelebt wird. Wieso wird das grösste Machtzentrum des Landes – die SRG – regelmässig mit Samthandschuhen angefasst??
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Jetzt wo S. Wille den tollen SRG Job (weg)geschnappt hat, dürfte der Wind aus Züri doch bald ein bisschen eisiger nach Bern zum „Machtzentrum“ blasen 😉
Das 200-Franken-Ding liefert dafür sicher noch viele aufregende Stories .. falls noch Zeit bleibt neben den Gerichtsverhandlungen.
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Bei der ganzen traurigen Geschichte gibt es nur ein einziges Opfer.
Und das ist der völlig zu Unrecht Beschuldigte.
Wenn irgendwer Geld erhalten sollte, dann er.-
Und was ist mit Reto und den Kindern?
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Sehr sehr treffend geschriebener Artikel, Herr Hässig.
Es ist wichtig, dass die Rolle von Ringier und seinen Adlaten, sowie die Auswirkungen dieses Verhaltens, beleuchtet werden.
Der Verlag Ringier hat in seiner Geschichte schon so viel menschliches Leid verursacht. Karma nun wohl!
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Dieses Schema, dass wenn man den Schaden verursacht hat, den Gewinn herausgeben muss, könnte unabsehbare Konsequenzen haben.
Zum Beispiel:
1) Pharma: Wenn jemand Krebs krank ist und ein Medikament nimmt für 2 Mio CHF und dann stirbt, muss dann die Pharmafirma 2 Mio dem verstorbenen bezahlen? Wenn ja, dann gibt es bald keine Pharmafirmen mehr.
2) Arzt: Ein Arzt behandelt einen Patienten, dieser stirbt, der Arzt wird Schadenersatzpflichtig. Muss er dann alles was er mit diesem Patienten verdient hat zurückbezahlen? Wenn ja, werden die Krankenkassenprämien explodieren, und amerikanische Verhältnisse herrschen.
3) Die ganze Medizinal-und Pflegebranche wäre betroffen, ewentuel.
4) Es besteht die Gefahr das dieses Schema missbraucht wird.
Man sieht dieses Schema ist fragwürdig, aber ich bin kein Richter. Als normal Bürger scheint es mich fragwürdig. -
„die Mächtigen und die Machtzentren dieses Landes zu überwachen und ihr Fehlverhalten an die Öffentlichkeit zu tragen….“so die Blick-Chefin. Dabei werden diese Medien ja vom Staat grosszügig subenvtioniert. Und die Hand, die einem füttert, lässt man doch bekanntlich in Ruhe!
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‚Überwachen’ ist wirklich gut gesagt von Ringier, wenn man bedenkt wie Walder von Ringier/das BA von Berset sich gegenseitig mit Infos und Austausch zu Vorgehen fütterten.
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Selbst bei einer Vaterschaftsklage wäre der Beklagte günstiger weggekommen!
Mein Vertrauen in die Politiker, Regierungen, Gerichte, und Medien ist unerschütterlich.
In Liebe,
Euer Räuber Hotzenplotz -
Mutig, mutig, nur IP hält dazu die Kommentarfunktion offen; nicht so der Tagi. Das Buch von Frau Binswanger wagte auch kein Verlag herauszugeben. Könnte Herr Hürlimann auch noch Forderungen stellen?
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Man sollte vielleicht auch mal unterscheiden zwischen billigen reisserischen boulevard Texten und echtem Journalismus. Auch sollte es durchaus mal eine Grenze geben, bis wohin man geht. Ich halte von Frau Hegglin nicht viel, was auch egal ist. Trotzdem geht es nicht an, dass man das Intimleben einer Person so dermassen durch den Dreck zieht. Uns allen kann es völlig egal sein, ob Person X mit Person Y nun etwas hat oder nicht. Sollte das ganze nicht freiwillig gewesen sein – was ja mal im Raum stand – ist das die Entscheidung eines möglichen Opfers, ob sie damit zur Presse rennt oder nicht und das entscheidet nicht irgendein Schreibling in einer Redaktion! Blick zielte einzig darauf ab, einen möglichst reisserischen Text zu verfassen, ob der nun stimmt oder nicht. Man muss den Einzelfall betrachten und hier bin ich der Meinung, dass Blick selbst Schuld ist.
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Im Umkehrschluss kann der Blick, wenn er Verlust beim nächsten Bericht über die Dame generiert, diesen von Frau Spiess-Hegglin zurückfordern.
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Und wie wird dann der ehemalige SVP Nationalrat entschädigt, der in dieser leidigen Prozessschlacht immer wieder mitgezogen wird? Hat sich die Prozessfreudige das auch überlegt?
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Richtig so. Hat nichts mit öffentlichem Journalismus zu tun, sondern mit Persönlichkeitsverletzung. Merci an den Richter für die Signalwirkung. I.Z. wird man sich 2x überlegen, wenn man persönlich angreift.
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man(n) kann den spiess auch umdrehen
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Die Spiess heisst das.
In dem Fall.
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Das bestbezahlte „Nümmerli“ aller Zeiten.
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Ist es ein Schlag gegen den Journalismus, wenn Medienunternehmen nicht mehr diffamieren können und deswegen sauber recherchieren müssen, oder ist im Gegenteil, dies sogar positiv für die Qualität des Journalismus?
Generell kann man sagen, dass es Änderungen in der Unternehmenskultur vor allem dann gibt, wenn sich Fehler negativ auf die Bilanz auswirken. Damit das der Fall ist, müssen Strafen für allfällige Fehlleistungen im Betrag auch schmerzen, aber nicht die Existenz des Unternehmens gefährden. Das ist bei diesem Urteil der Fall.
Im Idealfall akzeptiert Ringier das Urteil und lernt was daraus. Den Lerneffekt im Top-Management könnte gefördert werden, indem Ringier Abzüge an Löhnen und Boni des Top-Managements macht, welches die Verantwortung für die Fehlleistung trägt. -
Ein richtig differenzierter und im Ton sauber gehaltener Artikel, ohne irrlichterne Seitenhiebe. KI statt Lukas?
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Es bleibt nur zu hoffen, dass die Vernunft bei den nachfolgenden Gerichten vorhanden ist, und die Entschädigung auf einen max. vierstelligen Betrag zurecht gestutzt wird.
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Rolf Hug der Experte?
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Die Richter sitzen für die SVP im Gericht. Diese Partei ist schon lange zu einem JeKaMi-Verein erodiert.
Da die FDP ihre historisch einmalige Chance zur Durchsetzung liberaler Ideen, auch im Rechtsbereich, tagtäglich verpasst, erstaunt das Urteil nicht.
Hier geht es nicht um Blick und Ringier.
Hoffen wir, dass der Geist des Gründervaters Blick den Nachkommen in die Knochen fährt. -
Der bestbezahlte Sex in der Schweiz. Ever.
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Glaube ich kaum, bieder wie die ist.
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Definitiv der biederste…
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Vielleicht stellt sich eine andere Frage:
Sex, oder moderne Prostitution?
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Hat Frau Spiess noch nicht schon genug durch gemacht? Ich dachte sie wolle sich zurückziehen….. nach 10 Jahren immer noch streiten…. mir wäre das zu blöd
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wenn ich die Visage von der nur schon sehe kriege ich einen dicken Hals!
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Zwei SVP Richterinnen, eine Gerichstsschreiberin und ein FDP Gerichtspräsident…
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Die SVP ist schon lange zu einem JeKaMi-Verein erodiert.
Da die FDP ihre historisch einmalige Chance zur Durchsetzung liberaler Ideen, auch im Rechtsbereich, tagtäglich verpasst, erstaunt das Urteil nicht.
Hier geht es nicht um Blick und Ringier.
Hoffen wir, dass der Geist des Gründervaters Blick den Nachkommen in die Knochen fährt.
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Auch wenn man kein Anbeter von Ringier ist.
Hoffentlich geht der Prozess weiter. Bis vor Bundesgericht. -
Die Hegglin ist selber schuld, Blick hatte nur geschrieben was offensichtlich passiert war und hätte die Dame nicht alles abgestritten um ihr schlechtes Gewissen zu schützen wäre es auch medial nicht derart eskaliert!
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Ich habe zwar keine Sympathien für d’Yolle, aber irgendwie mag ich das dem Ringier gönnen.
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Solange die Medien bei der sauber recherchierten Wahrheit bleiben, besteht doch für sie kein Problem. Anders, wenn die Medien marktschreierische Fake-news verbreiten. Dann müssen sie sich aber nicht über Anzeigen beklagen. Um dies zu wissen, braucht man nicht Journalist zu sein. Rückblickend waren teils Medien, zur Zeit der Corona-Pandemie, in ihrer Berichterstattung grenzwertig (Marc Walder, Ringier, lässt grüssen). Die Auflagenzahl zu erhöhen, kann wohl nicht das einzige Ziel sein.
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Das muss eine mal schaffen. Aus einem besoffenen Blödsinn ein Geschäftsmodell machen, das nun schon über 10 Jahre funktioniert und der Staat höchstselbst noch mitzieht.
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Der Blick kann gut und gerne als Schülerzeitung durchgehen. Viele Themen oder Problemkreise mit Wirkung als 4te Krafte und im Sinne transparenter Berichterstattung finden schon gar nicht mehr statt. Viel People-Notiz und unaufgeregte Vorkommnisse machen den Hauptteil. Praktisch Zero-Politkritik, maximal ein temperiertes Kommentärli reicht und scho gar kei Kommentarfunktion. Hau den Lukas – Stories kommen aus dem Ausland und dank den Fussball- und Hockey-Hooligans gibt es auch regelmässig eine Portion „Empörungs-Journalismus“ mit den seit Jahren immer gleichen Wortmeldungen und Zeigefinger-Forderungen. Nun, ist das „freie Redaktionsarbeit“ oder gar „staatstragend“ oder trägt bald der Staat die Dividenden der Ringier-Community für ach so schöne Selfies als putziger Content.
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Kein Mitleid mit ‚Staatsmedien‘ wie den Blick. Die dürfen von mir aus gerne verschwinden. Bloss keine Unterstützung durch den Staat.
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Hauptsache die sinnlosen Kommentare des Loomit werden zu jeder Tages- und Nachtzeit umgehend publiziert und erzielen in dem ersten Minuten bereits dutzende Likes.
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Das ist der Hässig selbst … weiss doch jeder.
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Ringier hat Mühe weil der Verlag jede Glaubwürdigkeit verspielt hat. Tagi etc. sind nur noch rotgrüne Meinungs-Käseblättchen, den Blick nehmen nicht mal mehr die Büezer ernst und selbst die FuW ist so verstaubt und irrelevant, dass man sich ein Abonnement nicht mehr antun will. Wenn schon Abonnement, dann NZZ und wenn schon Boulevard, dann IP. Gut, dass der Verlag noch eines auf den Deckel kriegt, er hat es mehr als verdient.
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nichts anfangen.
Aber seit dem Jahrhundertskandal mit der Propagandastandleitung aus dem Büro Tigrillo an das Blicksdreckschleuderblatt Blick gegen Ungeimpfte, jubilieren wir über jeden SFr. den dieses Denunziantenblatt zahlen muss.
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Keine gute Nachricht für IP. Der unzimperliche Stil kombiniert mit Aussagen, welche gelegentlich wenig mit der Realität zu tun haben, könnten teure Folgen haben. LH wird natürlich argumentieren, er mache keinen Gewinn…
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Hab das Original-Urteil nicht gelesen, aber nur der Rein-Gewinn des Schmuddel-Artikels nach Abzug der Kosten, nur diesen muss der Blick abtreten? Kein Schaden für allfällig wegen dem Artikel verlorene Geschäfte und keine Genugtuung (Schmerzensgeld) wie in USA? Also wenn es so ist, dann ist es wirklich super billig!!
LH und alle können der Sache gelassen entgegen sehen und mehr Dampf und Schmuddel-Artikel raushauen, für die meisten sind das eh die liebsten Artikel 🙂
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Ringier macht eine «Gefährdung» der Medienfreiheit in der Schweiz» geltend. Mehr kann man nicht an den Haaren herbeiziehen.
Als Gefährdung gilt die abstrakte Gefahr. Beispielsweise, wenn ein Töfffahrer mit 130 auf schwach befahrenen Strasse fährt, besteht die Gefährdung darin, das jemand, wäre jemand da, kaum ausweichen könnte und zu Tode kommen könnte.
Als Medienfreiheit bedeutet die Freiheit, ein Medium herauszugeben. Sie bedeutet nicht, jemandes Persönlichkeit zu verletzen, in jemandes Privatleben (Ehrverletzung/Verleumdung) eingreifen zu dürfen oder über Wirtschaftsteilnehmer herabsetzend zu berichten.
Und nur um die Einhaltung der Schranken des bürgerlichen Zusammenlebens geht es bei der Klage Hegglin.
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Geld „machen“ mit einer Angelegenheit welche eigentlich nur die Direktbeteiligten und -interessierten zu beschäftigen hat ist eigentlich verwerflich – Und die „Voyeure“ welche das Blatt jeweils wegen des reisserischen Titels gekauft haben müssen einem leid tun.
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Jolanda? Spiess? Hegglin?
War da was? Ist das etwa die Geschichte, wo sich der geneigte Leser fragen musste, wieso möglicherweise Wein als KO Tropfen bezeichnet wurden?
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Ringier kann froh sein kam noch keiner auf die Idee, denen mit SMG ihre „Gewinne“ vorzurechnen. Vermutlich so hoch wie im Waffengeschäft.
Also ich habe kein Mitgefühl, Presse hin oder her, man wird eh nur überall überwacht und Kommentare werden blockiert und angebliche KI und sowieso.
Die Leserschaft ernst nehmen? Wo kämen wir denn hin.
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Rignier zahlte Borer 8 Mio und hat rein gar nichts gelernt – selber schuld.
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Im Vergleich zum Borer war die Spiess fast ein Discount-Angebot.
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Blödsinn, es waren damals 180´000.- CHF.
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IP ist das härteste Medium der Schweiz. Vasella flüchtete ins Ausland. Vinz ist bankrott, geschieden, und vielleicht bald im Knast. Selbst die CS ging letztlich durch ihren aussichtslosen Kampf gegen IP zugrunde.
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Schon erstaunlich, dass diese “besoffene Geschichte” auch nach 11 Jahren noch nicht zu Ende ist. Schuld daran haben wohl alle Beteiligten. Auch der Bund, der diese selbsternannte Aktivistin durchfüttert. Gschämig!
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Das Urteil ist noch n i c h t rechtskräftig. Ich möchte daran erinnern, dass das ZUGER Gerichte schon öfters für SH entschieden haben, es scheinbar auch gewisse Sympathien oder persönliche Verbindungen gibt. Man denke an das erste unfassbare Veröffentlichungsverbot des Buches von Binswanger «Die Zuger Landammann-Affäre».
Beziehungskorruption ist eine Seuche in der Schweiz auf allen Ebenen.
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Frau Binswanger, sind Sie das? 👀🤣
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Ringier wird zu recht in Berufung gehen und wohl auch ihre Berechnungsmethodik vorlegen.
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In Zug gibt es 8 Richter und 3 Oberrichter. Alle sind irgendwie mit einem verwandt, auch die Hegglins. Dort möchte ich nie einen Prozess führen.
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…..„die Mächtigen und die Machtzentren dieses Landes zu überwachen und ihr Fehlverhalten an die Öffentlichkeit zu tragen“.
Dies wurde wohl die letzten 5 Jahre etwas vergessen. -
Meine Buchempfehlung: «Die Zuger Landammann-Affäre» von Michèle Binswanger.
Herrvorragend geschrieben. Das Ideale Eigengeschenk, Präsent oder Schullektüre für Jugendliche.
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Binswanger und Tamedia sind die nächsten, die einen schönen Batzen an Spiess-Hegglin zahlen werden. Das EMGR in Strassburg ist auch noch involviert. Für Binswanger und Supino sieht es sehr schlecht aus!
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Das Urteil ist noch n i c h t rechtskräftig. Ich möchte daran erinnern, dass das ZUGER Gerichte schon öfters…
Meine Buchempfehlung: «Die Zuger Landammann-Affäre» von Michèle Binswanger. Herrvorragend geschrieben. Das Ideale Eigengeschenk, Präsent oder Schullektüre für Jugendliche.
Jolanda? Spiess? Hegglin? War da was? Ist das etwa die Geschichte, wo sich der geneigte Leser fragen musste, wieso möglicherweise…