Am Bundesgericht herrscht helle Panik. Grund ist eine Liebe im Gerichtsbetrieb.
Yves Donzallaz von der SVP und Beatrice van de Graaf, auch von der Volkspartei, arbeiteten zusammen, wurden ein enges Paar, jetzt sind sie auseinander.
Das Ganze führt die wichtigste Institution der 3. Macht im Land in Schieflage. Heute geht Donzallaz im Tages-Anzeiger in die Gegenoffensive.
Er beschwichtigt, er schiebt Paragraphen vor. Vor allem gibt er der Weltwoche und ihrem Autor Christoph Mörgeli die Schuld, der die Amour Fou aufgedeckt hatte.
„Aus meiner Sicht war unsere Liebesgeschichte nicht illegal“, meint Donzallaz im Tagi.

„Aber sie bot einem Journalisten der ‚Weltwoche‘ – die bekanntermassen der verlängerte Arm der SVP ist – eine Möglichkeit, die Sache aufzugreifen, aufzubauschen und daraus eine ‚Staatsaffäre‘ zu machen.“
„Um dann, zusammen mit Vertretern der Partei, den Rücktritt der beiden betroffenen Richter zu fordern.“
Nicht die Liebenden, die höchstrichterlich grösste menschliche Schicksale besiegeln, sind das Problem.
Sondern der Überbringer der Nachricht.
Wie immer.
Donzallaz schildert, wie er und die Richterin sich bei „Gartenscheren, Kettensägen und Holzhäckslern“ an Ostern 2025 näher gekommen waren.
Kurz darauf, im Mai 2025, gings los. Ab da waren die beiden laut Donzallaz ein Paar.

Sturm und Drang der beiden Juristen dauerte einige Monate. „Es war wie oft bei der Liebe: Es gab einen Anfang, einen Höhepunkt – und ein Ende.“
„Sie kam seltener zu mir ins Unterwallis, verbrachte mehr Zeit in Schwyz. Wir beschlossen, an Ostern 2026 Bilanz zu ziehen.“
„Wir stellten fest, dass sich die Sache abgekühlt hatte, dass wir kein gemeinsames Lebensprojekt hatten – dass wir am Ende angelangt waren.“
Alles derart kurz, dass die Schwelle zur Offenlegung und dem Schaffen von Transparenz nicht überschritten gewesen sei. Oder doch?
„Uns war auch bewusst, dass die Situation rechtlich problematisch geworden wäre, wenn wir uns für ein gemeinsames Leben entschieden hätten.“
„Einer von uns hätte dann zurücktreten müssen – und keiner von uns war bereit, das Gericht zu verlassen.“
Haarklauberei der rechtlichen Art. Die Zwei waren selbstverständlich ein inniges Paar, das fast ein Jahr lang. Sie hatten auch geschäftliche Berührungspunkte am Bundesgericht, wie die NZZ herausgefunden hatte.
Alles viel zu viel. Nicht für Donzallaz, der auch in diesem Punkt einen Hochseilakt der spitzfindigen Art aufführt.
„Richterin van de Graaf und ich haben zu keinem Zeitpunkt im selben Gremium auch nur einen einzigen Fall entschieden. Die Frage der Befangenheit stellte sich faktisch also nicht.“
Monatelang unter der gleichen Bettdecke, und das soll keine Befangenheit bedeuten?
„Auch Richter haben ein Recht auf ein Privatleben“, findet der bei der SVP längst in Ungnade gefallende Unparteiische im Tagi.
„Es gab keine Rechtsgrundlage, welche die Offenlegung unserer Beziehung geboten hätte. Aus kollegialer Sicht hätten wir sie angesprochen, wenn wir Zweifel an der Legalität der Beziehung gehabt hätten. Aber wir hatten keine.“
Wer weiss besser, was Recht ist, als ein Bundesrichter. Respektive zwei. Bald kommt das Bundesgericht selber mit einem Befund. Es läuft eine externe Untersuchung der Amour Fou vom Mon-Repos in Lausanne.
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Das war wohl keine ‚Liebe‘, das war eine Affäre basierend auf körperlicher, sexueller Anziehung. Ein Strohfeuer, das nicht mal ein Jahr andauerte. Hatte es einen negativen Einfluss auf die Arbeit der Richter? Davon schreibt bisher niemand was, das wäre aber die eigentlich wichtige Frage. Vielleicht wurden die Urteile ja auch besser durch diese Affäre.
Doch, er sagt, sie hätten nie zusammen im gleichen Richtergremium gesessen.
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Ich lass meine Frau auch regelmässig extern untersuchen. 🤷♂️🤭😂
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Süsse Geschichte❤️. Jaja – Frühlingsgefühle im Mai…
Solange unsere obersten Richter / Innen nur untereinander und nicht mit ihren Assistenten/Innen herum…
Und ob die Beiden nun in Bern oder an den berühmt-berüchtigten SVP-Parteianlässen herumturnen, spielt doch keine Rolle. Okay, im zweiten Fall bezahlt die Partei, im ersten wir Steuerzahler.
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Wie Eleanor Ross kürzlich beim 11th Federel Circuit. Sie wurde vom Gericht ermahnt, weil sie es mit einer ausserehelichen Affäre offenbar so laut im Richterzimmer getrieben hat, dass sich die law clerks beschwerten….
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aber das mit der versteckten Kamera in der Hecke geht echt gar nicht!
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War es eine KI-Kamera, die genau wusste, zu welchem Zeitpunkt der Selbstauslöser knipsen musste. Eine Webcam ist mit einem Computer und könnte leicht zugeordnet werden. Unglaubwürdig.
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Wie nur: Richterkollegen des BG wollen davon nichts gewusst haben. Richter stellt sich über Recht. Welch Bananenrepublik.
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Keiner wollte vermutlich auf seinen überbezahlten Schoggi-Job mit 200% Lohn bei 50% Pensum verzichten, so kam es zum Bruch.
Narzisten wären in einer theoretisch an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ungeeignet für einen Richterjob!
Kenne paar Richter und alle haben es hoch im Kopf. Einen sah ich mal kalt eine andere Person anlügen.
Feine Richter, die dann aber vor Gericht mit der Dampfwalze über die kleinen Leute drüberfahren.
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würde sich sicher auch freuen, wenn in der Hecke vor seinem Haus eine Kamera hängen würde.
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Richter entscheiden immer auch politisch.Jeder Entscheid hat Einfluss auf die Politik.
Das ist klar und deshalb werden in einer Demokratie die Richter auch von der Politik gewählt, am besten gemäß der Parteistärke.
Wenn ein von seiner Partei vorgeschlagener und gewählter Richter dauernd gegen seine Wähler Entscheide trifft, stimmt die Demokratie nicht mehr. Es ist undemokratisch.
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Da fehlt völlig das Bewusstsein für die magistrale Stellung dieser Bundesrichterinnen und Bundesrichter! Mit solchem Verhalten untergraben sie das Vertrauen in unsere höchsten Institutionen. Das ist bedenklich!
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Wenn Richter ein paar sind, sind sie eben nicht mehr unabhängig und ihre Urteile somit ein Witz.
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Welch ein Irrtum: der besagte Richter ist bestimmt unabhängig, nämlich von irgend einer Partei.
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Aha, und wie steht es mit der Parteizugehörigkeit? Da kann keine gegenseitige Beeinflussung stattfinden?
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Ha Ha Ja
Jetzt versteh ich die Leier von der Blinden Justizia.
Ein letzter Toast auf alle blinden RichterInnen.
Seid dankbar: Köppel und die SVP schenken euch die Sehkraft zurück.
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Die typische Haarspalterei eines Juristen, der nicht in der Lage ist, für sein Handeln Verantwortung zu übernehmen und zu sagen „sorry, ja das war ein Fehler“.
Es ist so simpel. Das hätten Sie eigentlich schon als kleiner Bube lernen sollen, Herr Bundesrichter!
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Getroffen! Äusserst bedenklich für einen Richter des höchsten Gerichts. Da brauchen wir ja fremde Richter….
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@anthropos: Sie haben vollkommen recht! Es ist an der Zeit, dass mit den beiden so umgegangen wird, wie mit dem fehlbaren CH-Hockeytrainer. Lachhaft seine Reaktion.
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Die Gesetze werden von den Richtern gemacht oder interpretiert. Denn jetzt entscheiden Bundesrichter abschliessend, was Recht ist. Diese beiden sind der Beweis, dass es pfefferscharfe EU-Gerichte braucht, die diese Affäre als Härtefall beurteilen.
Besser beim Häckseln als an einer Landammannsfeier.
Ist ja einvernehmlich erledigt, klar, offen und transparant, bitte neue Story.
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Wer so offensichtliche charakterliche Fehler hat, sollte nicht Richter werden. Unglaublich wie unfähig die Bundesversammlung ist.
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Es ist falsch, die Aufdecker als „verlängerter Arm der SVP“ zu bezeichnen, weil Weltwoche, Köppel und Mörgeli haben mit dem SVP nichts zum thun.
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Man liest die Aussagen von Yves Donzallaz und fragt sich unweigerlich: Hat dieser Mann wirklich verstanden, weshalb richterliche Unabhängigkeit überhaupt existiert? Beeindruckend ist nicht die Liebesgeschichte selbst, sondern das völlige Fehlen jedes Unrechtsbewusstseins.Man fragt sich unweigerlich: Soll der Richter morgens direkt aus dem gemeinsamen Bett ans Bundesgericht fahren und dort plötzlich zu einem emotionslosen Automaten richterlicher Neutralität mutieren?
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Das Bundesgericht demontiert sich gerade selber. Einige von ihnen respektieren das von ihnen aufgesetzte Gesetz gar nicht mehr. Jetzt werden alle Ausreden erfunden, um der Weltwoche die Schuld zu geben. Eine erbärmlich Clique von Bundesrichtern. Ein Dank an die Weltwoche und Mörgeli, dass solche Affären aufgedeckt werden. Rücktritte der Betroffenen wäre das Mindeste an Anstand.
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Das Willkür- und Unrechts-Bundesgericht ist und war schon immer ein Hort für schlampige Urteile – mit einem Flair für bananenrepublikanische Unrechts-Kultur. Ein weiteres, signifikantes Beispiel für Unfähigkeit und Willkür ist das GLP-Lö…i-Richterli Haag, das nun zum Glück in drei Monaten ab- und wegtreten muss!
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Wo ist das Problem?
In der Schweiz gibt es keine unabhängigen Richter!
Wer es nicht glaubt, beweise das Gegenteil!
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Selten so einen Blödsinn gelesen. Wohl schlechte Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht?? Wie kommen Sie zu dieser Aussage?
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Boomer: mangelnde Sachlichkeit, Gegen Beweis nicht erbracht, Polemik als Antwort reflektiert den Verfasser.
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Ist doch offensichtlich, das parteizugehörige Richter in ihren Urteilen nicht unabhängig sind. Die Urteile sind zeitweise so skandalös, dass ich mir lieber fremde Richter wünschen würde.
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Wenn die „hochwürdigen“ Richter oder Staatsanwälte selber betroffen sind, dann sieht die Welt plötzlich immer ganz anders aus und Regeln muss man dann eben ein bisschen frei interpretierten können. Ganz anders sieht es aus, wenn sie richten oder anklagen, da gilt dann das Gesetz und von Gnade (vor Recht) keine Spur…
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Nur so nebenbei: Nicht nur WELTWOCHE und SVP haben den Rücktritt gefordert, sondern z.B. auch der ehemalige Bundesgerichtspräsident Ueli Meyer (SP).
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Keine Rechtsgrundlage, wie wäre es mal mot Moral und Anstand bei so einem hohen Amt? Und natürlich kündigt/demissioniert er nicht von selber, sondern hofft auf eine Absetzung. Das sind rein finanzielle Überlegungen und zeigt, wie tief die Messlatte unterdessen für gewisse Personen ist. Sackschwach!
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Wenn alle Richter alle Rechte haben, sogar das Recht zu betrügen, beginnt die Anarchie … aber ist das nicht genau das, was die linken Parteien wollen ?
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In nahezu 100 Prozent der Fälle wo die Gegenpartei eine staatliche Verwaltung ist (Bsp Steueramt), unterliegt die rechtssuchende Partei.
Die Modalität wie Entscheide auf nicht Eintreten oder abgewiesen gefällt werden, hat folgendes Vorgehen:
Schritt 1: Sie haben die Fristen oder Formalien nicht eingehalten. ( Wird streng und gnadenlos geführt) – wenn ok.
Schritt 2: Die Konjunktivbegründung: Sie hätten dies und das machen müssen. (Bsp beim Amt rechtzeitig gemeldet, hier nicht geantwortet) -Wenn ok
Schritt 3: Nicht substantiiert. Das Vorgehen um alles abzuweisen. Hier ist der Spielraum enorm.
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Ausgezeichnet notiert, meine Hochachtung!
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@Inside Justiz. Merci beaucoup. Vielen Dank. Sehr klar & instruktiv.
Ihrer Meinung nach, wie viele Elemente werden in der Tragödie von Crans-Montana als „unbegründet“ eingestuft (wo man sieht, wie sehr die örtlichen Behörden auf allen Ebenen jede Verantwortung abstreiten) ….. Auf meine Haupt-Spracht sagt man „déni de responsabilité“.
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Nun, dass erstaunt nun wirklich nicht, dass eben diese „Liebenden“ den Sachverhalt so darstellen. Nein Euer Ehren, die Aussenstehenden sind die wirklich Schuldigen….
Tagi- dieses Linken Blatt gehört längst eingestampft. Habe mir sagen lassen, dass über 96% der Berichte nur mit Abo lesbar sind.
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Was den Tagi angeht: habe mir sagen lassen, dass über 99.99% der berichte nur mit vollständiger und kompletter Lobotomie lesbar sind. Ansonsten mit schwersten Schäden für das Hirn und unvorstellbaren Schmerzen im ganzen Körper zu rechnen ist.
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Ich bin jetzt wirklich neutral, ich denke auch eine Beziehung innerhalb eines Kaders ist heikel und diese zwei beim Bundesgericht sind fragwürdig, aber was ich in der Tragweite nicht verstehe: die Bundesrichter sind letztendlich auf der gleichen „Seite“, nicht wie wenn ein Bundesrichter mit einer Staatsanwältin oder Rechtsanwältin bei einem laufenden Fall ein Affäre hätte. Und das Bundesrichter eventuell inoffiziell mal nach einer „Zweitmeinung“fragen um sich ein Gesamtbild zu machen, ist nicht offiziell aber wohl möglich, unabhängig ob nun die andere Person ebenfalls beim Bundesgericht ist.
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Warum Daumen runter, es ist eine ernsthafte Frage und keine Bewertung meinerseits!!!!
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Spitzfindig , glitschig – Walliser eben!
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War es überhaupt eine Liebesbeziehung oder waren es nur Arbeitssitzungen. Wurde untersucht, ob 2 Zahnbürsten im Badezimmer waren?
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Es gibt nichts zu jammern für den Richter. Die Beziehung ist gesetzlich verboten. Daher gibt es nur 2 Möglichkeiten: Beziehung beenden oder Beziehungsverbot beenden.
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Don’t fuck the company oder
never ride a business horse …
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Nun, die Liebesgeschichte ist das Eine.
Das Andere hat eine gewisse Komik-Brisanz:
Da schleicht sich ein wegen Ueberforderung abgehalfterter Uni-Dozent Mörgeli als Spanner in die Büsche und beobachtet die Amour-Fou der beiden aus dem höchsten Gericht.
Und berichtet dann genüsslich aus der Sicht des freigestellten Medizin-Historikers.
Die Geschichte hat Filmreife 🙂
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„Aber sie bot einem Journalisten der ‚Weltwoche‘ – die bekanntermassen der verlängerte Arm der SVP ist – eine Möglichkeit, die Sache aufzugreifen, aufzubauschen und daraus eine ‚Staatsaffäre‘ zu machen.“
Aha.
Ich würde entgegnen: „Also bot er einem Journi des TA – der bekanntermassen der verlängerte Arm der SP ist – eine Möglichkeit, die Sache runterzuspielen, zu verwedeln und daraus eine Bagatelle zu machen.“
Der Text im Bild würde stimmen, wenn man „naiv“ durch „dumm“ ersetzt. Und das muss Konsequenzen haben, ansonsten Rechtsstaat adieu!
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Da unterstützt doch der alte Mann Christoph B. dem Mörgeli bei seinem Lebensunterhalt – die Kamera wird auf Spesen gehen 🙂 –
und unterstützt den Roger K. bei seinen Moskau-Reisen.
Als kleines Dankeschön legen ihm die beiden nun das Amt der beiden undankbaren SVP-Bundesgerichtsangestellten auf die Türmatte.
Stoff für den Boulevard…
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Und jetzt hat die Story tatsächlich einen anderen Level erreicht. Interessiert jedoch nur periphär.
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Wer seine Triebe nicht kontrollieren kann sollte nicht über andere Richten
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.. hat BR Donzallaz mit der Begründung: „auch wenn Sie es nicht verstehen (wollen) und es vielleicht nicht mit dem „gesunden“ Menschenverstand nachvollziehbar ist verurteile ich Sie zu … ! Warum? weil es so im Gesetz vorgesehen ist!“
Tja, Herr BR Dontallaz, so fühlt‘s an! Alles nir ein Missverständnis (sagen die meisten Schwerverbrecher auch von sich – alle sitzen „unschuldig“ im Gefängnis 😉 – aber da müssen Sie ja nicht hin …
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Juristen können alles so zurechtbiegen, dass ein Urteil zu ihren Gunsten herauskommt. Deshalb gilt: Auch nur der Anschein eines Vergehens ist zu vermeiden.
Weg mit solchen Typen.
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@Alexej Buergin: Ich bin sicher, dass Juristen es tun, wenn sie wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gestraft werden. Die sagen systematisch, sie hätten eine dringende Sitzung gehabt …. Idem für Wild-Parking, Parkuhr („orodateur“), usw. usw.
Fraus omnia corrumpit.
Er könnte ja einfach VERANTWORTUNG übernehmen. Dass das ein Problem ist, ist ja auch dem letzten Depp klar – vor allem, da sie ja an der gleichen Abteilung tätig waren.
Es hätte viele Lösungen gegeben. Zum Beispiel Abteilungswechsel oder gar Versetzung an eine andere Gerichtsinstanz.
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Ein widerlicher Typ, charakterlich ungeeignet für das Amt des höchsten Richters. Schon sein Urteil i.S. CS zeigte damals auf, was für ein Geist er ist.
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Mit dem Recht hat es der Herr nicht so, das hat schon sein unsinniges Urteil gegen die CS als Klimanotwehr gezeigt. Mit der Moral noch weniger
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Eine Liebesgeschichte wird illegal, wenn sie gegen das Gesetz verstösst. Das sollte Donzallaz eigentlich wissen.
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Aus der subjektiven Sicht des Richters war die Liebesgeschichte nicht illegal. Aus objektiver Sicht der Leser war sie nicht legal.
Nach dem Bekanntwerden einer Liebesaffäre am Bundesgericht hielt die Plenarversammlung des Gesamtgerichts fest, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die «Gepflogenheiten» verstossen.
Sie haben ja nur ausprobiert, ob die Beziehung tragfähig wäre. Das ist, wie wenn man sich als besoffen hinter das Steuer eines Autos setzt und auf dem Parkplatz herumfährt. Wäre das dann eine Straftat oder nicht?