Thomas Hug kannte keine Grenzen, was die Bedeutung des Entscheids angeht. Das Zürcher Steuer-Rekursgericht habe eine „landmark decision“ gefällt, schreibt er im Deloitte-Blog.
Bei der bekannten Beraterin ist Hug Partner und Steuer-Experte.
Laut seinem Beitrag hätten die Unparteiischen eine Regelung der Zürcher Steuerbehörden kurzerhand über den Haufen geschmissen.
Es geht um den steuerlichen Abzug von „Intercompany“-Kredite. Um von dieser Steuererleichterung zu profitieren, müssten die Kredite länger als 12 Monate laufen.
Diese Sichtweise sei jetzt vom Tisch. Ein einzelner Richter des Kollegiums habe ihr zwar zugestimmt. „However, the court rejected this view“, so Hug.

Was der Deloitte-Mann verschwieg: Er selber war das Gericht. Hug amtet als Ersatzrichter am Steuer-Rekursgericht des Kantons Zürich, als solcher beurteilte er den Fall.
Zudem ist er auch in der Standesorganisation ExpertSuisse in der Steuergruppe. Hug auf allen Bühnen, wenn es ums Thema Steuern und mögliche Erleichterungen für die Wirtschaft geht.
Hugs Absichten mit dem Blog-Beitrag, der noch vor der offiziellen Publikation des Gerichts-Urteils online ging, sind klar: Mehr Business.
„The Zurich Tax Appeals Court appears to be the first cantonal court in Switzerland to address this issue“, schreibt er. Weitere Kantone könnten folgen, insinuiert der Tax-Mann.
Und bietet sofort seine Hilfe an: „If you would like to discuss more on this topic, please reach out to our key contacts below.“ Dort sind dann die Koordinaten von ihm und einem Partner-Kollegen von Deloitte aufgeführt.

Das Verschweigen der eigenen, zentralen Rolle in diesem Urteil durch den betroffenen Partner bringt die Deloitte in Erklärungsnotstand.
„Was die von Ihnen angesprochene Transparenz zur Rolle von Thomas Hug angeht, so werden wir die Funktion von Thomas Hug im Steuerrekursgericht in diesem Blogbeitrag erwähnen“, meinte ein Sprecher der Beraterin auf Anfrage.
Dass Hug nicht einmal die formelle Publikation des Urteils durch das Gericht abwartete, findet der Deloitte-Sprecher nicht schlimm. Schon gar nicht sei es eine Amtsgeheimnisverletzung.
„Der Blog wurde erst publiziert, nachdem das Gericht das Urteil verabschiedet hatte, und Thomas Hug hatte dessen schriftliche Bestätigung abgewartet.“
„In der Steuerwelt ist es indes gängige Praxis, dass auch nicht publizierte Urteile verwendet werden. Wir erwarten jedoch, dass dieses Urteil aufgrund der Wichtigkeit noch publiziert wird.“
„Das Urteil wurde bewusst anonymisiert kommentiert. Entsprechend kann von einer Amtsgeheimnisverletzung keine Rede sein.“
Im Prinzip hat er als Richter, seinen Kunden einen Gefallen getan. Das nutzt er jetzt um noch mehr Kunden zu bekommen.
Die Unabhängigkeit eines Richters wäre eigentlich eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes, faires Rechtssystem.
In der Schweiz ist das so aber nicht gedacht. Hier sind Richter oft nicht mehr als Interessenvertreter. Doppelt bezahlt, einmal vom Staat und dann noch vom Kunden.
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das scheint leider so zu sein
offen bleibt für mivh die frage:
warum haben so viele, insbesondere zugewanderte, dennoch so eine rosige sicht auf dieses land, wo doch offene korruption, willkür und andere verletzungen der rechtsstaatlichkeit so sehr standard ist?
mal schauen ob dieser kommentar durchgeht
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um die Frage von anonymus zu beantworten: genau das lockt sie hierher.
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@polarbear: fair point.
und warum ändert sich nichts?
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Humor hat er, das muss man ihm lassen🤣👍
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Chapeau, das nennt sich integrierte Wertschöpfungskette. Fehlt nur noch, dass er die Steuergesetze selber macht.
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wahrscheinlich ist er bereits damit beschäftigt.
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Ich schätze zwar gute Steuerberater und Anwälte, aber das geht mir zu weit.
Ich werde mal ein Wort mit dem Schweizer Deloitte-Chef wechseln, wenn wir uns auf dem Golfplatz oder in Davos treffen.
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Das ist natürlich unglaublich peinlich…
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Ich wäre sehr überrascht, wenn er bis Ende des Sommers noch bei Deloitte arbeiten würde. Die britische Führungsebene – etwa Darren Graves – wird das nicht dulden. Vor allem nicht nach dem, was KPMG in Australien widerfahren ist.
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Demokratieschädigendes Verhalten vom Feinsten.
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Lächerlich; eine gute Beraterbude lässt keine Interessenskonflikte entstehen, sie sorgt präventiv für Klarheit. Allenfalls hat er mit der Linken beraten und mit der Rechten gerichtet, dann siehts natürlich anders aus.
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Praktisch so ein Pferd im Stall zu haben!
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Deloitte hatte schon immer ein sehr interessantes Verhältnis zur Moral.
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Eigentlich ganz gut, verglichen mit McKinsey oder PwC
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Mafialand Schweiz
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Be·fan·gen·heit
/bəˈfaŋənha͜it,Befángenheit/
Substantiv, feminin [die]
1.
das Befangensein; Gehemmtsein; Verlegenheit
„seine Befangenheit ablegen, nicht loswerden“
2.
besonders Rechtssprache
das Parteiischsein; fehlende Objektivität
„einen Antrag auf Befangenheit gegen jemanden stellen, einen Richter wegen Befangenheit ablehnen“
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Der Artikel ist nach wie vor unverändert auf der Website zu finden. Deloitte beweist eine gehörige Portion Dreistigkeit, dieses schwerwiegende Informationsleck auf der eigenen Website stehen zu lassen. Sollten die Schweizer Steuerbehörden und die OECD Deloitte künftig tatsächlich noch vertrauliche Entwürfe zur Stellungnahme anvertrauen? Vertraulichkeit bedeutet für das Unternehmen offensichtlich rein gar nichts.
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So weit sind wir heute schon. Das Verhalten dieses Richters ist ein No Go. Werbung mit dem eigenen Urteil und dann erst noch verschweigen, dass er selber mitentschieden hat: Das geht wirklich nicht. Er muss zurücktreten.
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Das ist sehr gruusig. Der Typ ist als Richter schlicht untragbar. Diese unanständige Netzwerk von Steuerverwaltung. Steuerjustiz und Big Four gehört endlich aufgelöst.
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Deswegen braucht es eben die “fremden” Richter!