Um 14 Uhr ist High Noon. Dann kommen in Uster die Gläubiger der GZO zusammen.
Die Firma betreibt das Spital in Wetzikon, dem Hauptort des Zürcher Oberlands.
Die GZO AG schuldet ihren Geldgebern seit zweieinhalb Jahren 180 Millionen. Heute wollen die Verantwortlichen den Investoren nur 7 Millionen aushändigen.
Plus die Aussicht auf mehr in ein paar Jahren. Gregor Greber findet das skandalös.
Ein Konkurs brächte viel mehr. Der bekannte Financier und „Vertreter von Anleihensgläubigern der GZO AG“ knallt seine Trumpfkarte auf den Tisch.
Letzten Freitag schickte er dem „Regierungsrat des Kantons Zürich“, mit Empfänger Ernst Stocker als Finanzdirektor des Gremiums, einen Brief.
Mit explosivem Inhalt. „Schadenersatzbegehren gegen den Kanton Zürich“ ist das Schreiben überschrieben.
Sein Forderung und jene der von ihm vertretenen Obligationären basiere auf den „einschlägigen Bestimmungen des Zürcher Haftungsrechts“.
Demnach stehe „der Kanton für Schäden“ im Obligo, die „Sachwalter sowie Aufsichts- und Gerichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben“ gesetzeswidrig verursacht hätten.
Es sei ihm und seinen Mitstreitern ein „erheblicher Vermögensschaden“ entstanden, so Greber – „durch Handlungen und Unterlassungen“ der Sachwalter.
Der Kanton könnte wegen seiner „gesetzlichen Aufsichtspflichten“ drankommen.
Im Zentrum stehen für Greber die 55 Millionen Franken, welche die börsenkotierte Infracore des Wallisers Antoine Hubert für die Immobilien der GZO AG offeriert habe.
Sprich für den Spitalbau und das Land.
Geboten hat Hubert die Millionen als Cash – bar auf die Hand von Greber & Co.
Das „Drittangebot“ sei entscheidend „für die Frage, welcher Wert für die Gläubiger realisierbar“ gewesen wäre, um den „Verkehrswert“ der Spital-Immobilie einzuschätzen, findet Greber.
Ein „nachvollziehbarer Vergleich“ zwischen den verschiedenen Angeboten hätten die Verantwortlichen den Investoren aber „nicht ausreichend vorgelegt“.
Sollte der VR des GZO „pflichtwidrig“ gehandelt haben, dann sei „zu untersuchen, ob die Sachwalter ihrer gesetzlichen Überwachungsfunktion (…) vollumfänglich nachgekommen“ seien.
Auch die Kosten von „über CHF 9 Mio.“ für das bisherige Verfahren gingen zulasten der Gläubiger. War alles „notwendig, angemessen und im wirtschaftlichen Interesse der Gläubiger“, will Greber wissen.
Der Schaden liege „in der Differenz“ zwischen dem, was „ich bzw. die betroffenen Gläubiger bei pflichtgemässer, unabhängiger und wertmaximierender“ Arbeit erhalten hätten.
Und der „gemäss Nachlassvertrag vorgesehenen Befriedigung“ der Investoren. Je nachdem, was alles zum Vorschein käme, würde er seine Schadenersatzforderung „erweitern“, droht der Financier.
Die Haftung Zürichs sieht Greber im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), wo „ausdrücklich eine Haftung des Kantons für widerrechtlich verursachte Schäden“ vorgesehen sei.
Unter anderem durch den Sachwalter oder „Aufsichts- und Gerichtsbehörden“. Der Kanton respektive dessen Regierung müssten eine „unabhängige Untersuchung“ anordnen.
Der „tatsächliche Wert der Immobilien“ sei zu eruieren, ebenso, ob „mögliche Interessenkonflikte“ sauber gehandhabt und „Kontroll- und Aufsichtspflichten ausreichend wahrgenommen“ worden seien.
Nach Abschluss der unabhängigen Untersuchung müsse der Kanton den „endgültigen Schaden“ beziffern. Jenes Minus, das widerrechtlich entstanden sei, müsse Zürich ihm, Greber, „vollumfänglich“ ersetzen, „zuzüglich Zins“.



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Zitat Journalist L.H und eine Anonymer Briefkasten so funktioniert IP mit Polemik. Da ich rote Daumen liebe, bitte möglichtst viele Daumen, die nach unten zeigen und damit bestätigen, dass ich…?
Das Problem ist grundlegend: Das Asset ist nichts wert ohne den Spitalbetrieb. Es ist in der Zone für öffentliche Bauten und unter Denkmalschutz, das kann man schlicht nicht umnutzen. Realistisch ist der Wert sogar negativ.
Und das Spital braucht es eigentlich nicht, weil die angrenzenden Spitäler alle unter schlechter Auslastung leiden (Männedorf, Uster und Winterthur).
Da kann der Greber noch so viele Briefe schreiben. Es ist einfach so.
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Die umliegenden Spitäler leiden nicht unter schlechter Auslastung, das ist Blödsinn. Das KSW zum Beispiel ist voll ausgelastet. Woher haben sie ihre Behauptungen?
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Gerber meint: „Der Kanton respektive dessen Regierung müssen eine „unabhängige Untersuchung“ anordnen.“
Dies damit er, Gerber zu „seinem“ Geld komme. Mir scheint, wenn Gerber Geld will, soll er eine unabhängige Untersuchung anordnen, bezahlen und das Risiko dafür tragen.
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Schwachsinn von Greber, warum soll der Kanton haften wenn private Aktionäre sich verspekulieren. Heuschrecken sollen nicht gemästet werden!
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Du verstehst den Zusammenhang dieser PPP nicht in deren Zentrum die GZO AG steht, notabene eine öffentlichrechtliche Trägerschaft getarnt als AG.
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weil für dieses Fiasko PolitikerInnen verantwortlich sind, die wiederum von uns gewählt wurden.
Die Stimmfaulen haben zu diesem Debakel gefälligst ihre Klappe zu halten!
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Aktionäre? 🫨🤢🤣🤡
Lieber Victor. Ein Tipp: Vergeude deine Zeit bitte nicht auf einem Finanzblog. Aktien! Darlehen! So kompliziert, das alles.
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Medikation 💊 dringend erhöhen!
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Verständnisfrage: weshalb finanzieren private Investoren ein öffentliches Spital? Haben Banken keine Kredite gesprochen…?
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Nimm deine Tabletten und gut ist!
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Wie wäre es mal mit einem anderen Thema Herr L.H bringt dann halt weniger Klicks
BR – Bundesrat verabschiedet Bericht zur Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausforderndem Verhalten
Bern, 28.10.2026 – Der Bundesrat hat die Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausfordernden Verhaltensweisen im Detail geprüft. Nach eingehender Analyse der Rechtsgrundlagen und der Kosten sieht er die Voraussetzungen für die Erstellung einer solchen Statistik nicht gegeben. Zum einen steht das angestrebte Ziel nicht im Verhältnis zu den dafür erforderlichen
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Würden sie dort arbeiten müssen und wären direkt betroffen, wie sähe dann ihr Kommentar wohl aus?
Danke an IP, dass man uns Arbeitnehmer und diese Misere nicht vergisst und immer wieder thematisiert?!!
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Bin untergetaucht auf den Malediven.
Maske schön über die Nase gezogen.
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Hoffentlich bleibt sie dort und wird Bundesrätin der Malediven.
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Ein „Supergau“ für die SVP.
Die Gesundheitsdirektorin SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli liess bereits zu, dass die Spital-Immobilie des Seespitals Horgen an den Investor Antoine Hubert verkauft wurde. Welche Schande für den Kanton Zürich.
Dann wurde vor einigen Tagen bekannt, dass die „nicht bundesratswürdige“ SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz im schillernden Umfeld in Genf und insbesondere mit deren beruflichen Tätigkeiten auch mit dem Investor Antoine Hubert „verbandelt“ ist.
Und die Rechnung des GZO-Investors soll nun SVP-Regierungsrat Ernst Stocker begleichen?
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Oder
Bern, 28.10.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 neue Sonderbestimmungen für Start-ups und bestimmte von diesen beschäftigte Arbeitnehmende verabschiedet. Damit gewährt er ihnen mehr Flexibilität bei der Organisation der Arbeitszeit. Die neuen Bestimmungen wurden mit den Sozialpartnern ausgehandelt und treten am 1. Dezember 2026 in Kraft
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Jetzt geht allen Beteiligten der Stift 💩
Greber und Konsorten können jahrelang auf ihr Geld warten 🤭
Welches Geld? Man kann das Gebäude ja versteigern. Da wird niemand auch nur einen Rappen bieten.
Man könnte eine Dereliktion machen und es so als herrenlos erklären.
Vielleicht eignet es sich ja dann der Lauwiler („König der Schweiz“) an.
Sonst sehe ich wirklich niemanden, der diese Brache will. Nicht mal Kartoffeln kann man darauf anpflanzen.
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Das GZO hat ca. CHF 100 Mio. an (liquiden) Aktiven welche bei einem Konkurs an die Gläubiger ausbezahlt werden können.
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Der Fehler im System ist die PPP (Pupblic-private partnership) im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen. Die privtrechtlichen Gläubiger gehen auf die öffentlichrechtliche GZO AG los. Die letztendliche Schirmherrschaft über solche Partnerschaften liegt beim Kanton. Also soll jetzt der Bock den Gärtnter oder der Gärtner den Bock überprüfen?
Unser massiv überteuertes Gesundheitswesen soll nicht auch noch als Renditeträger für private Investoren herhalten müssen. Das geht doch einfach alles zu weit und ja, der Fehler liegt bei den zuständigen Behörden und deren Chefs.
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Der Heissluftballon.
Seit wann haftet der Kanton wenn ein Privatunternehmen die Anleihe nicht zurückzahlen will ?
Und wieso ist es ein Brief geworden und keine Strafanzeige ergänzt um eine zivilrechtliche Klage ?
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Ich habe den Artikel nicht verstanden. Worum geht es hier?
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Die ganze Misere um das GZO zeigt nur eines: Das Gesundheitswesen gehört nicht in die Hände von „Investoren“. Sonst haben wir bald Zustände wie in den USA.