Betroffene der Lex USA, nehmt einen Anwalt. Jetzt!

Ich empfehle allen von der „Lex USA“ betroffenen Personen, die keine vollständige und schriftliche Auskunft oder eine fehlerbehaftete Auskunft über die zu liefernden Daten und den genauen Zweck der Datenlieferung bekommen oder die eine Strafuntersuchung in Amerika sowie gar eine internationale Fahndung befürchten müssen, umgehend mit einem Anwalt gegenüber der Bank eine gerichtliche Sperre der Datenlieferung zu verlangen.

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