Zumikon oben an der Zürcher Goldküste fordert nachträglich rund 85’000 Franken an Kehricht-Grundgebühren ein, die während Jahren nicht verrechnet wurden.
Bezahlen sollen am Ende die Bewohner der Überbauung Ankenbüel mit ihren 123 Wohnungen.
Die Geschichte beginnt dort, wo Behörden normalerweise nicht auffallen: in einer Datenbank.
Als die grosse Überbauung Ankenbüel im Jahr 2018 bezogen wurde, lief zunächst alles nach Plan. Wasserzähler wurden erfasst, Wasser- und Abwassergebühren registriert.
Nur bei den Kehrichtgebühren passierte das, was eigentlich nicht passieren darf: Die gesamte Siedlung verschwand schlicht aus dem System.
Sieben Jahre lang.
Niemand bemerkte, dass für 123 Wohnungen keine Grundgebühren für den Abfallbereich in Rechnung gestellt wurden. Weder auf Gemeindeseite noch bei der Liegenschaftsverwaltung.
Die Rechnungen kamen einfach nie. Bis irgendwann eine Nachkontrolle den Fehler ans Licht brachte.
Jetzt wird die Vergangenheit aufgerollt. Die Verwaltung Livit verschickte Mitte Mai Schreiben an die Bewohner.
Darin informiert sie über eine Nachverrechnung von Grundgebühren Kehricht für die Jahre 2020 bis 2024.
Die Gemeinde habe entsprechende Kosten nachträglich in Rechnung gestellt. Deshalb würden diese nun über die Betriebskosten weiterbelastet.
Für viele Mieter kam die Forderung aus heiterem Himmel. Auf Anfrage bestätigt die Gemeinde Zumikon den Vorgang – und übernimmt die Verantwortung.
Der Ursprungsfehler sei effektiv bei der Verwaltung passiert, erklärt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin.
Die neue Wohnsiedlung sei zwar in verschiedenen internen Systemen erfasst worden. Bei den Abfallgebühren sei die Erfassung jedoch „aus unbekannten Gründen“ unterblieben.
Erst im Rahmen einer Nachkontrolle im Jahr 2025 sei das Versäumnis entdeckt worden.
Jahrelang Gebühren vergessen – und das für eine der grössten neuen Wohnsiedlungen im Dorf.
Juristisch sieht sich Zumikon auf sicherem Boden. Gebühren könnten bis zu fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden.
Nach Gesprächen mit der Livit habe man auf Forderungen für 2018 und 2019 verzichtet.
Für die Jahre 2020 bis 2024 wurden dagegen Rechnungen verschickt. Insgesamt geht es um rund 85’000 Franken.
Die Gemeinde bemüht sich um Schadensbegrenzung. Auf die einzelne Wohnung heruntergebrochen entspreche die Nachforderung knapp 700 Franken beziehungsweise rund 140 Franken pro Jahr.
Es handle sich um ordnungsgemäss geschuldete Gebühren, weshalb die Nachbelastung verhältnismässig sei.
In Zumikon hat man Konsequenzen gezogen. Die internen Abläufe seien überprüft und neu definiert worden, damit sich ein ähnlicher Fall nicht wiederhole.
Gleichzeitig entschuldigt sich die Gemeinde bei den Betroffenen für die verspätete Verrechnung.
Der Kehricht wurde während all der Jahre zuverlässig abgeholt. Vergessen ging lediglich die Rechnung.

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Das Gesetz gilt, es muss für 5 Jahre nachbezahlt werden.
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Keine Kehricht, is mir egal
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Für Kehricht noch bezahlen ist sowieso eine Frechheit.
In Thailand ist das kostenlos.
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Darum hat es auch soviel überall, Sie müssen in Ihrem Land nur mal in die Büsche schauen am Strassenrand, wieviele Plastiksäcke sich verfangen haben. Selbst auf den schönen Bäumen sieht man das.
Ueber Abfallgebühren kann man sich streiten. Aber auch aus der Sorge um die Umwelt, kann man Geld machen. Das mal als Hinweis an die Politik und Unternehmen, die daraus Kapital schlagen.
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Und um wie viele sehr gut bezahlte Fachkräfte ist der Personalbestand in der Gemeinde Zollikon in dieser Zeit gestiegen?
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Ich verstehe es nicht, haben die eine Flat Rate pro Jahr und bezahlen etwa nicht pro Kübelsack?
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@Flat Rate
Du bezahlst eine Kehrichtgrundgebühr pro Haus, Wohnung. Wir dem Hauseigentümer verrechnet, der das dann über die Nebenkosten weitergibt. Den Kübelsack bezahlst du dann auch noch.
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So manch einer innerhalb von Zumikon Zugezogener hat sich wohl insgeheim gefreut, die 140 nicht mehr zahlen zu müssen. Rückblickend wenigstens für 2 Jahre.
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…und wenn ich erst im Mai 2023 zugezogen bin? Muss ich dann auch für 2022 bis 2024 nachzahlen?
Als Mieter würde ich geltend machen, dass Livit die Gebühr von mir bereits erhoben hat (was sie mit grosser Wahrscheinlichkeit in einer Mischrechnung auch gemacht hat) und somit keine Nachzahlung geschuldet ist.
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Und jede Abteilung in einer relativ kleinen Gemeinde führt eigene Systeme und muss Liegenschaften separat, manuell erfassen und niemand merkt es, wenn ein Fehler passiert.
Zumikon hat 5’754 Einwohner und sie sind schon überfordert mit all ihren IT-Systemen, Verrechnungen usw.
Wir haben überall nur Profis und Fachkräfte am werkeln, merkt man gleich.
Zumikon hat übrigens nicht ‚verzichtet‘. Die Gemeinde kann nur für fünf Jahre nachfordern, für Nachforderungen für weiter zurück gibt es keine Rechtsgrundlage, d.h. es besteht keine gültige Forderung mehr.