Die Schweiz hat auf den russischen Angriff auf die Ukraine reagiert, indem sie die Sanktionsordnung der Europäischen Union im autonomen Nachvollzug weitgehend übernommen hat.
Dazu gehört Art. 28e der Ukraine-Verordnung, der bestimmte Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit Russland untersagt.
Auf den ersten Blick ist das eine technische Bestimmung. Tatsächlich stellt sich die Frage, ob der Staat unabhängige anwaltliche Beratung wie eine gewöhnliche Dienstleistung behandeln darf.
Rechtsberatung ist nicht irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit. Sie ermöglicht Bürgern, Unternehmen und auch politisch unerwünschten Personen zu klären, was rechtlich gilt, welche Sanktionen zu beachten sind, ob Rechtsmittel offenstehen und ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Ohne unabhängige Beratung bleibt der Zugang zum Gericht formal bestehen, wird praktisch aber geschwächt.
Die Europäische Union hat in Art. 5n der Verordnung Nr. 833/2014 bestimmte nichtstreitige Rechtsberatung gegenüber der russischen Regierung und in Russland niedergelassenen juristischen Personen verboten. Ausgenommen sind Leistungen, die für Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren erforderlich sind.
Diese Unterscheidung überzeugt nicht: Anwaltliche Tätigkeit beginnt regelmässig mit der Mandatsprüfung, der Abklärung von Sanktionen, Ausnahmen und Prozesschancen. Beim ersten Kontakt lässt sich oft noch nicht zuverlässig erkennen, ob es um Vertretung, Beratung oder beides geht.
Das gilt ähnlich für die neuen Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes, die in bestimmten Beratungsfällen besondere Sorgfaltspflichten vorsehen und ebenfalls eine vorgängige Sachverhaltsprüfung voraussetzen.
In der Schweiz finden sich die Grundlagen im Embargogesetz und in der Ukraine-Verordnung. Fraglich ist, ob ein solches Beratungsverbot mit Legalitätsprinzip, Bestimmtheitsgebot, anwaltlicher Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis, rechtlichem Gehör und Zugang zur Justiz vereinbar ist.
Die Kritik setzte früh ein. Der Ordre des avocats de Genève wandte sich im Januar 2023 an den Bundesrat und das SECO.
Er bestritt nicht, dass Sanktionen gegenüber Russland politisch legitim sein können, machte aber geltend, das Verbot juristischer Dienstleistungen greife gravierend in den Zugang zur Justiz und in Grundlagen des Rechtsstaats ein. Dass die Schweiz erstmals juristische Dienstleistungen als solche untersage, sei ein gefährlicher Präzedenzfall.
Das SECO erklärte, der Zugang zur Justiz bleibe gewahrt. Bundesrat Guy Parmelin sah eine genügende gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit.
Damit standen sich zwei Sichtweisen gegenüber: die der Sanktionsverwaltung, welche EU-Anschlussfähigkeit und Vollzug betont, und jene der Anwaltschaft, die Zugang zum Recht, Verteidigung, Berufsgeheimnis, Bestimmtheit und Unabhängigkeit in den Vordergrund stellt.
Ständerat Beat Rieder verlangte mit der Motion 23.4531 „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen“, den Begriff der Rechtsberatung aus Art. 28e der Ukraine-Verordnung zu streichen und die Trennung zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung aufzugeben.
Unterstützt wurde er vom Schweizerischen Anwaltsverband.
Im Ständerat wurde das Problem klar benannt. Daniel Jositsch sagte sinngemäss, Rechtsberatung müsse selbst der schlimmste Kriminelle erhalten können. Franziska Roth verwies auf die aussenpolitische Verlässlichkeit der Schweiz.
Die Mehrheit gab der rechtsstaatlichen Argumentation den Vorrang.
Der Nationalrat folgte dem Ständerat, wenn auch enger. Seine Rechtskommission wollte vor allem die anwaltliche Kerntätigkeit schützen: die Vertretung in Verfahren und die Beratung von Klienten, die in einem Verfahren stehen oder ein solches vorbereiten.
Am 18. Dezember 2024 nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 110 Ja, 71 Nein und 12 Enthaltungen an.
Von besonderer Bedeutung war die Begründung von Mitte-Parteichef Philipp Matthias Bregy. Er kritisierte die künstliche Trennung zwischen Beratung und Vertretung. Es sei nicht folgerichtig, Beratung zu verbieten, wenn sie ein Verfahren vermeiden oder vorbereiten soll, sie aber zuzulassen, sobald das Verfahren eröffnet ist.
Der Einwand trifft den Kern.
Soweit ersichtlich, liegt in der Schweiz bisher kein klärendes Gerichtsurteil zu Art. 28e vor. Die Norm wirkt aber bereits politisch, administrativ und berufsrechtlich, bevor ihre Vereinbarkeit mit Verfassung, Gesetzmässigkeit, strafrechtlicher Bestimmtheit und Zugang zur Justiz gerichtlich überprüft worden ist.
Das begünstigt Übervorsicht und Overcompliance.
Ein Mandat kann nach schweizerischem Recht zulässig sein und dennoch an EU- oder US-Bezügen, Dollarzahlungen, Korrespondenzbanken, internationaler Kanzleistruktur, Versicherungsbedingungen, Reputationsrisiken oder internen Risk Committees scheitern.
Je prominenter und sanktionssensibler ein Fall ist, desto kleiner wird der Kreis möglicher Mandatsträger.
Dabei stünden mildere Mittel zur Verfügung: gezielte Verbote von Umgehungshandlungen, Wissenselemente, klare Regeln gegen Facilitation, Bewilligungs- und Lizenzmechanismen sowie Safe Harbours für Compliance-Beratung, Mandatsklärung, Verteidigung, Rechtsbehelfsprüfung und Verfahrensvorbereitung.
Wer Sanktionen wirksam durchsetzen will, muss den Rechtsrat nicht schwächen.
Die Schweiz hätte Anlass zu besonderer Vorsicht. In Al-Dulimi and Montana Management Inc. v. Switzerland rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Schweiz bei der Umsetzung von UNO-Sanktionen keinen hinreichenden Zugang zu „meaningful judicial review“ eröffnet hatte.
Gerichtliche Kontrolle darf nicht nur formal bestehen. Sie setzt voraus, dass Betroffene ihre Rechte verstehen und wirksam geltend machen können.
Auch der Blick ins Ausland zeigt, dass die europäische Lösung nicht alternativlos ist. Das Vereinigte Königreich hat sein Verbot von legal advisory services enger gefasst.
Die Vereinigten Staaten arbeiten stärker mit Listen, Transaktionsverboten, OFAC Guidance sowie General und Specific Licenses. Kanada setzt ebenfalls auf Listen, Transaktionsverbote und Bewilligungen. Umgehung lässt sich gezielt bekämpfen, ohne Rechtsberatung abstrakt unter Generalverdacht zu stellen.
Besonders lehrreich ist die McCarthy-Ära in den Vereinigten Staaten. In der antikommunistischen“«moral panic“ wurde die Vertretung mutmasslicher Kommunisten oder kommunistischer Organisationen sozial und beruflich riskant.
Historische Darstellungen der amerikanischen Anwaltsethik berichten, dass Betroffene kaum noch respektable Anwälte fanden; selbst die American Bar Association diskutierte Loyalitätserklärungen.
Das war kein formelles Rechtsberatungsverbot im heutigen Sinn. Funktional wirkte es ähnlich: Politischer Druck, berufliche Nachteile und Stigmatisierung erzeugten einen chilling effect, der den Zugang zu anwaltlicher Beratung in politisch aufgeladenen Fällen verengte.
Auf europäischer Ebene ist die Sache noch nicht abgeschlossen. Am 14. Juli 2026 verhandelte die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs zwei Rechtsmittel. Der EuGH wird zu prüfen haben, ob das Gericht der EU die Grundrechte der Anwaltschaft und der Mandanten, insbesondere Art. 7 und Art. 47 der Charta, sowie die Verhältnismässigkeit zutreffend angewandt hat.
Im Mittelpunkt steht nicht nur die formale Gültigkeit des Verbots, sondern seine praktische Reichweite in Grenzfällen anwaltlicher Beratung.
Für die Schweiz ist der Ausgang wichtig, weil die Rechtsprechung des EuGH bei autonom nachvollzogenem EU-Recht nach schweizerischer Praxis grundsätzlich heranzuziehen ist. Sie bindet nicht formell, prägt aber die eurokompatible Auslegung. Das Bundesverwaltungsgericht folgt derselben Linie.
Ausschlaggebend ist nun das Verhalten Bundesberns. Wenn das Parlament eine Korrektur zugunsten schweizerischer Eigenständigkeit verlangt, wird der Vollzug nicht selten vorsichtig, langsam oder technisch eng gestaltet.
Bei der Motion Damian Müller zu amerikanischen MedTech-Zertifizierungen war Ähnliches zu beobachten. Statt Anerkennung entstand ein zusätzliches schweizerisches Prüfverfahren.
Das Parlament verlangt Eigenständigkeit; die Verwaltung wahrt europapolitische Anschlussfähigkeit. Demokratische Korrekturen werden nicht offen verweigert, sondern eingehegt. Das ist bequemer als ein Nein, aber institutionell problematischer.
Wie immer die Sache in Luxemburg ausgeht: Bundesbern hat es verpasst, aus eigener Kraft für eine rechtsstaatliche Verbesserung zu sorgen.
Wenn parlamentarische Korrekturen administrativ verlangsamt, verengt oder eingehegt werden, stellt sich eine unbequeme Frage: Gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung noch, wenn die Verwaltung den politischen Entscheid des Gesetzgebers faktisch neutralisiert?
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Es ist keim Zufall, dass die Ukraine angegriffen wurde. Der Angriff wurde von der hoch korrupten Ukraine von langer Hand geplant.
Wieso wollte die Ukraine in die NATO obwohl die Ukraine wusste (!) das Russland dies nie akzeptiert?
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Richtig ist; Die Ukraine hat den Angriff Russlands schon lange erahnt.
Aber die Kontrolle über Putins Handeln ? Echt jetzt?
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@X
Die Welt funktioniert nicht so, wie sie dir von den Massenmedien und sonstigen „offiziellen“ Stellen vermittelt wird
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Das jetzt der Ukraine unterzuschieben ist ja schon etwas gewagt, ich denke da eher an die ganzen Transatlantischen Thinktanks. Die haben der UA den Himmel versprochen und die UA Westbevölkerung gegen die im Osten aufgehetzt.
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Die Ukrainer gehen wieder nach Hause.
In der Witzkiste geschlafen 🤣?
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Einfach schrecklich, wie die Euroturbos bis ins Rechtssystem hinein, schon jetzt uns der EU unterwerfen.
Das Problem der Schweiz ist ein fehlendes Verfassungsgericht.
Deshalb können die Behörden machen was sie wollen und der Bürger ist dem schutzlos augeliefert.
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Wir brauchen kein Verfassungsgericht. Souverän und Legislative setzen Recht. Richter sollen das Recht anwenden und nicht politisieren.
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Was bitte nutzt ein Verfassungsgericht, wenn es mit woken EU- und Wokismusgläubigen besetzt ist, wie etwa in Deutschland? Eine weitere politische Instanz, mit gut bezahlten Positionen, die keine Wertschöpfung erbringen…
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Heinz… wissen Sie eigentlich, was die Aufgabe eines VerfG ist?
Offenbar nicht.
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Deshalb steht in der Verf z.B., die Schweiz steuere die Zuwanderung selbst, was mit einem FZA gar nicht vereinbar ist.
Die Verfassung ist nur ein Wunschzettel und das Parlament der Samichlaus.
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Gut, dass der Oesterreicher auch hier
ganz genau Bescheid weiss.
Und uns das auch wissen lässt 🙂
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MarcelPalfner: Ja, das ist so. Vielleicht sollten wir Trump involvieren. Er soll unseren Behörden vorschreiben: „Innerhalb von 2 Monaten gibt es ein Verfassungsgericht in der Schweiz, oder die Zölle gehen auf 39%.“ Ich bin sicher das würde wirken.
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Wenn wir ein Verfassungsgericht haben, sagen die Juristen was Sache ist. Tschau Demokratie.
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Ein Verfassungsgericht müsste die verschiedenen Rechte gegen einander abwägen.
Heute kann der Bundesrat, also 7 Clowns zu allem eine Verordnung machen das jedes Verfassungsrecht aushebelt.
Da muss man nicht von Ciao Demokratie reden, die meisten Leute haben einfach keine Ahnung was und wie es abläuft….aber das sind die dann dem Bundesrat ihre Stimme geben.
Ahnungslosigkeit sollte eigentlich als unmündigkeit behandelt werden.
Aber Einstein wusste schon die Herrschaft der Idioten ist unüberwindlich, gerade weil Ihre Stimme zählt
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… ist ja bekanntlich ein Freund des Koksers aus Kiew!
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Kokser sind immer Freunde von anderem Koksern, und die Schweiz ist Weltmeister im koksen.
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Könnte es sein, dass Sie mit „Höseler“ unseren Doppelbürger meinen, der als Ignorazio Casse-Suisse eigentlich ja alle wissen lässt, was er kann und was er will?
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wen interessiert dieses ellenlange formalistische Geschwurbleit dem einzigen Ziel, hier wieder die Position von Ruzzland einzubringen?
Damit werden einzig und alleine die putinistischen Schwurbler wieder hinter ihrem Covidofen hervorgeholt.
Geniess den Ruhestand und erspar und diese dröge Besserwisserei
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Ach, halt die Klappe, Hanswurst.
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Zu langer und geschwätziger Artikel für eine These, die schon oft behandelt wurde.
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Wer es mit dem Staat (präziser: mit der Staatsanwaltschaft) aufnimmt, findet sich einer ganzen Reihe Schikanen ausgesetzt.
Eine davon ist der willkürliche „Rückgriff“ (StPO 420), verhängt weil man unliebsame Anzeigen gegen delinquierende Staatsangestellte einreicht. Dass dabei gegen das Beschleunigungsgebot verstossen wird, versteht sich.
Eine zweite Schikane ist die „Prozessunfähigkeit“. Dabei werden dem Bürger nonchalant die in IPBPR garantierten Rechte entzogen. Anwälte findest keine, lauter Angsthasen die Repressalien fürchten. Tief gefallen die Schweiz ist. Wir reden von Schweizer Bürger
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Anwälte müssen von ihrem Beruf leben. Das Einkommen der Anwälte im Bereich Strafrecht im Kanton Zürich bewegt sich typischerweise zwischen CHF 118K und CHF 180K im Jahr (vor AHV und ohne PK-Beiträge). Nur einzelne im Bereich Wirtschaftsstrafrecht verdienen mehr als CHF 250K. Was bist du bereit, dem Angsthasen zu zahlen, Mike?
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@Mike
Wo haben Sie bis jetzt gelebt? Was heisst „Wir reden von Schweizer Bürgern“?
Es ist seit etlichen Jahrzehnten aktenkundig, dass der sogenannte Rechtsstaat in der Schweiz für Vermögende deutlich leichter zugänglich ist, weil hohe Anwaltskosten, politisch portierte Richter, weisungsgebundene Staatsanwälte, internationale Compliance‑Risiken und fehlende verfassungsgerichtliche Kontrolle dazu führen, dass Menschen mit wenig Geld Rechtsprobleme nicht durch Gerichte klären lassen können.
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Mike Wieland: Ein Grund mehr, Trump zu involvieren (siehe oben)
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die schweizer neutralität ist und war nur ein feigenblatt.
wir sind doch die finanz h…. der welt, immer noch.
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Volle Anonymität für Vermögen, inkl. Immobilien und Bankverbindungen gibt es noch in vier US Bundesstaaten, Singapur, HK, City of London (Corp).
Es gibt keine Beweise, dass solches seit FATCA in der Schweiz und mit echten Schweizer Banken noch möglich ist.
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M, was mein Chef ist, meinte, wir bräuchten keine Rechtsberatung. Wir hätten als Doppelnull-Agenten ja die Lizenz, den Abzug zu drücken.
Auch irgendwie cool.
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Wer Souveränität nicht korrekt schreiben kann, der wirkt auch sonst wenig glaubhaft…
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Das kommt davon, wenn man sich als unfehlbar hält und auf eine kostenlose Rechtschreibkorrektur verzichtet, die immerhin ein Grossteil der Tippfehler entdeckt.
Bei IP schreiben auch nur Menschen. Nur sind diese der Meinung, dass sie allwissende und unfehlbare Götter seien.
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Hey als ehemaliger Richter ist sein Wort Gesetz, wenn interessieren da schon Regelm.
Richter und Staatsanwälte sind der Bodensatz der Menscheiheitsgeschichte, Verfolgen angeblich Recht, sind aber eigentlich nur Helfers Helfer der aktuellen Sonnenkönige
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So viel zur Schweizer Neutralität !!!
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Da gibt es also eine Dame, die „aussenpolitische Verlässlichkeit“ über Rechtsstaatlichkeit stellt und damit das politische Vasallentum der Schweiz propagiert.
Und „verlässlich“ ist man in den Augen dieser Dame, wenn man sich der EU unterordnet.
Es liesse sich ein Buch über Vasallen, Hirntote und Vaganten im Parlament schreiben.
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@carola
die beschriebenen Probleme sind direkte Folgen der inneren Strukturen der Schweiz. Die Schweiz gehört seit Jahren zu den Top 3 globalisiertesten Staaten des Planeten, und Politiker, willfährige Professoren und kapitalabhängige Medien klopfen sich dafür gegenseitig auf die Schulter. Die Folgen sind u.a. eine extrem hohe Abhängigkeit von internationalen Kapitalflüssen und je globalisierter ein Land, desto stärker orientiert sich seine Verwaltung an internationalen Normen…
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carola magna: … und was für ein Parteibuch hat diese Dame???
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@Heinz &. Co.
„Wir brauchen kein Verfassungsgericht. Souverän und Legislative setzen Recht. Richter sollen das Recht anwenden und nicht politisieren.“
Kaspar Villiger war von 1995–2003 Bundesrat und leitete u. a. das Finanzdepartement. In dieser Zeit wurde die Mehrwertsteuer mehrfach angepasst, darunter auch der AHV‑Zuschlag, der zweckgebunden der Altersvorsorge zufliessen sollte. Die AHV hat über Jahrzehnte Milliardenbeträge (20Mrd) aus der Mehrwertsteuer nicht erhalten, weil die Schweiz kein Verfassungsgericht besitzt, das solche Verfassungs‑ und Finanzkonflikte verbindlich klären könnte
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„Gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung noch, wenn die Verwaltung den politischen Entscheid des Gesetzgebers faktisch neutralisiert?“
Der Fall Kaspar Villiger steht exemplarisch für dieses strukturelle Problem: Während seiner Amtszeit als Finanzminister wurden MWST‑Sätze und AHV‑Zuschläge neu geregelt, doch die AHV erhielt nachweislich nicht den vollen Anteil, der ihr gemäss Verfassung zustand. Die fehlenden Milliarden belasten die AHV bis heute und führen zu politischen Debatten über angebliche „Finanzierungsprobleme“, obwohl ein Teil dieser Probleme hausgemacht ist.
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Die Gewaltenteilung, und sonst hast du Clownsuppe gegessen?
In einem Land wo 99% der Strafverfahren vom Ankläger abgeurteilt werden, gibts undgabs keine Gewaltenteilung.
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@Yoda
Willkommen in der Schweiz! Strafbefehl gibt es im Land der Glückseligen seit 1941. Alt Bundesrat Dr. jur. Blocher hat das Strafbefehls‑System politisch gestärkt und den Weg für die heutige Dominanz geebnet. StPO 2011 machte den Strafbefehl zum Hauptverfahren.
Die Staatsanwaltschaft formuliert den Sachverhalt so, als sei alles bewiesen. Viele Betroffene haben Angst vor höheren Kosten oder Repressalien. Anwälte sind schwer zu finden, wenn der Fall „unangenehm“ ist — genau wie im Artikel beschrieben
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Alles richtig ausser das Anwälte schwer zu finden sind, gute sind schwer zu finden die sich auch mal gegens System stellen die meisten anderen sind einfach Günstlinge die dann für den Müll noch die hohle Hand machen.
Fingerhut & Jekker kann man aber empfehlen
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Unsere Staats- Politik & die zT von „europäischen“ Einwanderern (Troyanern) pulverisieren & verraten unsere freiheitlich orientierte & meinungsoffene Demokratie!
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Du bist ein Sozialromantiker, wann gabs das den je?
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Ein höchst interessanter, klar und fundiert geschriebener Beitrag. Besten Dank.
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Wie nicht anders zu erwarten bei Herrn Baudenbacher. Wenn von Bundesbern im Zusammenhang mit diesen juristischen Problemen gesprochen wird, ist vermutlich das EJPD unter der Leitung von Frau Baume Schneider gemeint. Die erwähnte rechtsstaatliche Verbesserung hätte von dort ausgehen müssen.
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Juristen leben von möglichst vielen unterschiedlichen Normen, Verordnungen und Gesetzen, deren Überschneidungen, Unvereinbarkeiten und Auslegungsspielraum.
Ich persönlich halte jede Sanktion, egal in welchem Bereich und gegen wen, als ein Nichtlegitimes Erpressungs- und Willkürinstrument.
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Spannende These. Nehmen wir an, wir würden Krieg führen gegen das Land X. Würden sie dem Land X weiterhin Waffen liefern? Einverstanden, es ist meistens komplizierter.
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Bei meinem Kollegen Carli Baudenbacher finde ich es immer faszinierend, dass er so gerne gegen die EU und ihre Institutionen wettert, aber jahrelange defacto Teil davon gewesen ist und davon profitiert hat.
Kam die Einsicht so spät, oder erst als man penioniert worden ist und somit die Karriere nicht mehr auf dem Spiel gestanden ist?
Damals nichts gemerkt, als du am EFTA-Gerichtshof warst? Oder läufst du stets blind in Luxemburg rum?
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Ja das ist doch Bemerkenswert. Als er einen wirklichen Unterschied al Richter hätte machen können war ihm die eigene Karriere, Geld oder Ansehen wichtiger, nur aus dem
Rentnerschützengraben mit Grundrechten zu argumentieren ist amüsant armselig
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Welche Sanktionen, Russland geht es wirtschaftlich ansch.so gut wie noch nie?!
Ukraine baute ansch.im Norden für 1.8 Milliarden neues Skigebiet, Nachtigal ich hör dich trapsen….
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Die Grenzen der schweizerischen Souverenität hat Frau Janet Yellen ihrer Amtskollegin, Frau Karin Keller-Sutter in den Telefonkonferenzen vor dem 19.03.2023 erklärt.
Entweder kümmert ihr euch um euren Mist selbst oder …
Was nach diesen drei Punkten erläutert wurde bleibt in der Schweiz ein Staatsgeheimnis. Es ist dem Souverän gegenüber wohl nicht vermittlerbar das er eben kein Souverän mehr ist.
Und: die Rechtsberatung stellt eine Dienstleistung dar. Dass Zugang zu den Dienstleistungen administrativ begrenzt wird beweist den Grad der wirtschaftlichen Freiheit in der Schweiz.
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In der Schweiz finden sich die Grundlagen im Embargogesetz und in der Ukraine-Verordnung. Fraglich ist, ob ein solches Beratungsverbot mit Legalitätsprinzip, Bestimmtheitsgebot, anwaltlicher Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis, rechtlichem Gehör und Zugang zur Justiz vereinbar ist.
Als ehemaliger Richter sollte Ihne ja mehr als klar sein das ein Verordnung eine ausreichende Gesetzliche Grundlage darstellt um Grundrecht einzuschränken und das gerade Grundrechte keine Sau interessieren, der Richter ist ob
Er es gut findet oder nicht Verpflichtet das Formale Gesetz anzuwenden
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Alle Verordnungen welche die EU erlässt, übernimmt die Schweiz, weil sie notgedrungen unter Zugzwang steht (zB. Autoindustrie). Aber dort, wo die Schweiz (noch) ihre Eigenständigkeit hat, muss sie diese vehement hüten. Ansonsten können wir unsere Direkte Demokratie an den Nagel hängen. Wollen wir uns dem Diktat der von keinem EU-Volk gewählten Beamten in Brüssel unterordnen? Nein danke. Ich liebe die Freiheit und mein Herz schlägt für meine Heimat, die Schweiz!
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🔎🔎🔎
Von der Tribühne aus betrachtet ist das nur noch ein verworrenes Perpetuum Mobile Paragraphen Interpretations Business- im 26xDatenschutz Dschungel Chaos. AHV auf der Street Bank/US, Microsoft, 50% Export abhängig, etc. SOUVERÄNITÄT: wo lebt genau der Oster-Samichlaus zusammen mit dem Weihnachtskinde? Schaut ES doch ZUERST mal GANZ pragmatisch an, bevor ihr in den geliebten Paragraphen Wirrwarr Interpretation – Definition – Law Sumpf abtaucht. DER Fall ist doch KLAR wie unser Alpenkristall Wasser. Die souveräne Antwort ist: NEIN, wir sind zu klein und in praktisch ALLEM abhängig!
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Hr. Baudenbacher,
ich bedanke mich herzlich für Ihren Text, der hoffentlich den einen oder andern Mitbürger erreichen wird.
Nichtsdestotrotz befürchte ich nach den Ergebnissen der 10Mio- und der SRG 200.– Initiative, dass unsere bratwurstgeilen Schlafschafe bei der nächsten Abstimmung der Neutralität der Schweiz quasi noch offiziell den Todesstoss versetzen werden.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Hochachtungsvoll
G.R.