Der Richter und seine Liebes-Kollegin erschüttern das Land. Zwei Unparteiische am Bundesgericht, der obersten Rechts-Instanz im Land, teilten Tisch und Tempur.
Seither ist Lausanne aus dem Häuschen. Faire Prozesse bei innigster Verbandelung: Wie soll das gehen?

Die Weltwoche hatte den Skandal enthüllt. Jetzt liefert der Tages-Anzeiger The Making of.
Es basiert auf einer versteckten Kamera.
Die nahm auf, wie die zwei Turtel-Richter in ihren eigenen Schlitten abends anbrausten und morgens davonrasten.
Richtung Lac Léman, ins Mon-Repos, dem Palast des höchsten Gerichts der Eidgenossenschaft.

Der Tagi zitiert heute die Weltwoche, die in ihrer ersten Story von Ende April aus der Feder von Autor Christoph Mörgeli „Bildbeweise“ genannt habe.
Mörgeli schrieb damals, die Bilder würden „belegen, dass die beiden oft unter dem gleichen Dach an Donzallaz’ Wohnort im Unterwallis leben, dort übernachten und selbst familiär geprägte Feiertage wie Ostern zusammen verbringen“.
Richter „Amour Fou“ hatte die Kamera einige Wochen vor dem ersten Mörgeli-Artikel entdeckt. Er ging mit ihr zur Polizei, es läuft eine Strafuntersuchung.
Die Unschuldsvermutung gilt.
Mörgeli meinte gegenüber dem Tagi, er gebe „über Quellen keine Auskunft“. Zuständige Staatsanwältin in der Causa Kamera ist die Chefin der Walliser Ermittlungsbehörde. Nach Crans-Montana schon wieder in einem Orkan.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Und wenn‘s offensichtlich stimmt, müssen alle ihre Urteile neu beurteilt werden.
Unparteiisch? So gar nicht möglich.
Was für ein Skandal!
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Dem Köppel einen Tritt in den …..
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Interessante Wortwahl mit Tempur hat Schmunzeleffekt. Kennt nicht jeder, sondern bloss die Crème de la Crème.
TEMPUR® ein viskoelastischer, druckentlastender Spezial-Schaumstoff, der seinerzeit von der NASA entwickelt wurde, um Astronauten beim Raketenstart zu stützen.
Heute der Markenname für eine weltweit führende Premium-Schlafmarke (Betten, Kissen und Matratzen).
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Mörgeli ?
Ist das nicht der gescheiterte und abgewählte
SVP NR der jetzt von Köppel sein Gnadenbrot
erhält ?
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Könnte wohl auch die Möglichkeit bestehen, dass der Richer und die Richterin erkannt haben könnten, dass unter der Bettdecke die Gerichtsakten mit grosser Leidenschaft und höchstem Genuss gelesen werden könnten,um mit einem Wollust-Gefühl ein Urteil fällen zu können.
Entsprechend – könnte auch die Urteilsverkündung sein – im speziellen Outfit.
Gunther Kropp, Basel
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Herrlich
Amour fou unter den schützenden Flügeln der Blinden Justizia?
Ja, auch wir Schwiizerli können Hollywood.
Doktor Schiwago in Lausanne au Lac und nicht in den Sümpfen von Bern.
Möge diese Serie noch lange weiter mändern.
Für Junge:
https://youtu.be/WiWWa-T0EIY?is=vcHEUmk_uEU3JKLe
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Damit ich das richtig verstehe: Das Privatleben von 2 Leuten wurde versteckt aufgezeichnet und exponiert – weil sie Richter sind?
Wurden auch die Mülltonnen durchwühlt und das Abwasser aufgefangen?
Ernsthaft: Was hat eine private Beziehung zwischen Kollegen mit der Qualität ihrer Arbeit zu tun?
I dont get it…
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Eine geheime Liebesbeziehung tangiert elementare Grundsätze der richterlichen Unabhängigkeit und der korrekten Gerichtsbesetzung.
Es könnte Revisionsgesuche gemäss Art. 121 lit. a BGG “hageln”. Das ist der Grund.
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Uuups, Verletzung Privatsphäre; da rufen Datenschutzverletzung und Strafgesetzbuch – selbstredend gegen die Personen, welche das gefilmt haben.
Richter:innen die alternative – und rechtfertigende – Sichtweisen auf das Eigenverhalten haben, sind selbstredend unproblematisch.
Vorgehen:
– Strafanzeige
– Beweisverwertungsverbot
– Meinungsstabilität wahren
– Eklat aussitzen und durch alle Böden durchfechten
Denn, es kann nicht sein, was nicht sein darf und als Bundes-Richter halten sie sich eh nochmals etwas mehr für unfehlbar.
Deckel drauf; Fall erledigt; ad acta!
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Was? Diesen ewig-grinsenden Christoph Mörgeli gibt es noch immer? Mir wird schlecht 🤮.
Wenn ich die Weltwoche abonniert hätte, dann würde ich sie nun künden.
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Wo sind die Bilder?
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Die Fakten stehen fest: Eine selber zugegebene Liebesgemeinschaft. Die Vorschriften sind verletzt worden. Ein Rücktritt sollte selbstverständlich sein- wie das auch der frühere Bundesgerichtspräsident Meyer fordert. Immer häufiger kommen Affären, Ungereimtheiten und Schadenfälle zum Vorschein- auch in der Politik. Zum Glück gibt es Journalisten wie Mörgeli, die kritisch nach Lausanne und nach Bundesbern schauen und solche Verstösse gegen Gesetze veröffentlichen. Der Filz und die Seilschaften sollten endlich ein Ende haben.
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In Lausanne arbeiten und täglich zweimal vom und ins Wallis pendeln? Mindestens 30 km auf der A9, wohl zwischen 20 und 30 Minuten Arbeitsweg.
Sowas macht man halt, wenn einem die Steuern im Waadtland zu hoch sind.
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Wie wir unterdessen erfahren haben, waren die beiden Bundesrichter in verschiedenen Abteilungen. Es kam also nie vor, dass sie den gleichen Fall zu bearbeiten hatten.
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Regeln verletzt, Konsequenzen anordnen und umsetzen. Danach gehts weiter. Fall abgehakt.
Einfach zum Klarstellen:
=> es gibt offensichtlich eine Liebesbeziehung zwischen zwei Richtern am Bundesgericht
=> solche Beziehungen sind vom Gesetzgeber untersagt
Und jetzt soll doch tatsächlich auf Formalien abgestellt werden?
Whistleblower haben es schwer, immer: sie werden immer vom bestehenden System bekämpft. Einmal von denen, nun von den anderen.
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Wenigstens ist der Herr Richter in seinen Kreisen geblieben und hat dort keine Putzfrau beglückt…
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Da es nun mal als unpassend gilt, Liebschaften in derselben Firma zu leben, muss das Verhalten am Bundesgericht mit aller Schärfe sanktioniert werden. Die spielen sich als Richter über Alles auf – mit immer mehr irritierenden, weltfremden Urteilen. Damit haben sie keine Gnade verdient.
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Ein Richter entdeckt eine verborgene Kamera und weiß, was der rechtlich korrekte Weg ist: Er geht zur Polizei und macht eine Anzeige.
Der gleiche Richter führt eine ungesetzliche Liebesbeziehung mit einer Amtskollegin und weiß angeblich nicht, was der korrekte Weg wäre: Sich an einen National- oder Ständerat wenden und diesem vorschlagen, das Gesetz über das Bundesgericht zu ändern.
Wer das glaubt, glaubt auch an Feen und Hexen.
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Das wird noch Spannend werden und wird noch einigen Leuten die Köpfe Glühen lassen. Was wird wohl in diesem Fall für eine Taktik angewendet?
Ist es Zufall das in diesem Fall die zuständige Staatsanwältin wieder die Generalstaatsanwältin ist?
Es könnten doch zumindest Zweifel aufkommen. Warten wir mal ab.
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Da gibt es immer noch welche die noch nicht geschnallt haben wie gut recherchiert die Geschichten von Herrn Mörgeli sind. Eigentlich ein Glück, dass er in der Uni von sonderbaren linken Gestalten aussortiert wurde. Unter anderem wegen Mängeln in der verstaubten Sammlung, die gar nicht in seiner Verantwortung lag. Die Beiträge von Herrn Mörgeli in der Weltwoche sind fundiert und ich habe noch keine stichhaltige Widerrede gefunden. Weiter so. Und gegen die Anti-SVP-Ideologen.
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Ein vollamtlicher Bundesrichter in der Schweiz verdient ein Bruttojahresgehalt von rund CHF 365’000 (entspricht Lohnklasse 33 der Bundespersonalverordnung).
Ruhegehalt: Nach ihrer Amtszeit erhalten die Richter eine lebenslange jährliche Ruhestandsentschädigung, die in der Regel der Hälfte ihres zuletzt bezogenen Bruttoeinkommens (also ca. CHF 180’000 bis 182’000 pro Jahr) entspricht.
Nebenabgaben: Oft müssen gewählte Bundesrichter einen Teil ihres Lohnes an ihre jeweilige politische Partei abgeben. Diese Zahlungen sind in einem öffentlich einsehbaren Register der Eidgenössischen Finanzkont.
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IP wird definiv zur Glückspost: IK – Inside Käseblatt ! Schlimmer geht nimmer … .
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Sind wir ein glückliches Volk, das keine anderen Probleme lösen muss. Das ist doch keine Staatsaffäre. Da haben sich – zumindest kurzzeitig – 2 erwachsene Menschen gefunden und nichts Verbotenes gemacht, ausser die „Hausregeln“ geritzt. Fazit: Mit der Zuteilung in andere Gerichtskammern kann man das Problemchen lösen und wenn die Bundesversammlung das Gefühl hat, die beiden seien des Amtes unwürdig, können sie ja bei der nächsten Wahl die Wiederwahl verweigern.