Schon wieder hat sich Jolanda Spiess-Hegglin, nicht zuletzt dank ihrer Anwältin, eine schmerzliche Niederlage eingefangen.
Ursprünglich wollte sie mal 500’000 Franken Genugtuung für „Blick“-Artikel über ihr Techtelmechtel an einer Feier in Zug vor 12 Jahren.
Dann verlangte sie für fünf Artikel (von mehr als 150) genau 431’527 Franken Gewinnherausgabe.
Die erste Zuger Instanz sprach ihr 309’531 Franken zuzüglich 5 Prozent Zins ab dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum zu, plus 112’495.50 Franken Parteienentschädigung.
Und strich schon mal einen Artikel als nicht rechtswidrig.
Die zweite Instanz schrumpfte das auf noch 139’228 Franken. Und erlegt die Prozesskosten den Parteien je zur Hälfte auf.
Das heisst nochmals zweimal 15’000 Franken weniger für Spiess-Hegglin. Die zudem Anwaltskosten von 72’185 Franken und für ein Gutachten des Alt-Journalisten Hansi Voigt 86’480 Franken in der ersten Instanz in Rechnung gestellt hatte.
Auch das streicht die zweite Instanz und bemängelt zudem, dass die Kosten für das Gutachten „entschieden zu hoch“ seien.
Zudem seien Leistungen aufgeführt, die erst „nach dem Rechnungsdatum erfolgten“. Wo sind wir?
Die wahren Honorarnoten ihrer Anwältin für die erste und dann noch zweite Instanz kommen noch dazu. Da werden es die fünf Prozent Zinsen auch nicht rausreissen.
Geht sie noch vors Bundesgericht, drohen weitere Ausgaben und das Risiko weiterer möglicher Einschränkungen bei der Berechnung des Gewinns.
Es stellt sich auch hier die Frage, wie Spiess-Hegglin all diese Ausgaben finanziert. Aber das ist ihr Problem.
Und das der Journalistin Michèle Binswanger, die sie ebenfalls mit Klagen eingedeckt hat.
Ein viel grösseres Problem ist dieses Skandalurteil für die Schweizer Medien. Denn es handelt sich um das erste Verdikt, das einen Gewinn in konkreten Beträgen errechnet haben will.
Zunächst muss festgehalten werden, dass sich die Konzernanwälte von Ringier teilweise tölpelhaft verhalten haben.
Sie versuchten es mit juristischen Spitzfindigkeiten wie fehlende Passivlegitimation, sie pochten auf Verjährung, sie behaupteten, dass ja nur der allfällige Mehrgewinn durch diese Artikel in Anschlag zu bringen sei.
Oder eine Prozentrechnung, dass wenn beispielsweise ein Artikel „nur“ zu 15 Prozent aus Widerrechtlichem bestehe, dann seien auch nur diese 15 Prozent des Gewinns herauszugeben.
Und schliesslich behaupteten sie, dass der Gewinn pro Artikel kaum mehr als 5’000 Franken betragen habe.
Mit all dem wurden sie sowohl in der ersten wie in der zweiten Instanz abgeklatscht.
Aber: Zum ersten Mal musste sich ein Gericht damit befassen, wie man eigentlich den Nettogewinn (nach Abzug der Erstellungskosten) eines Artikels misst, der sowohl im Print wie auch online erschienen ist.
Absurder Nebenschauplatz eins: Einige dieser Artikel erschienen auch in „Blick am Abend“, der Gratis-Postille, die wegen Erfolglosigkeit und Verlusten vor langem eingestellt wurde.
Absurder Nebenschauplatz zwei: Spiess-Hegglin klagte fünf Artikel ein, bei denen sie (und ihre Anwältin) sich sicher waren, damit durchzukommen.
Vier wurden akzeptiert – Fehlerquote 20 Prozent.
Item, eine zentrale Zahl im wilden Rechnen der Gerichte ist der sogenannte TKP, der Tausenderkontaktpreis.
Den zahlt ein Werbekunde im Internet für 1’000 Kontakte mit seiner Werbung. Und den legten die Gerichte auf 40 Franken fest.
Das ist absurd, hanebüchen, weltfremd und geradezu widernatürlich.
Zunächst einmal geht man von einem TKP bei einer „visitor“-starken Medienwebseite von 3, vielleicht 5 Franken aus.
Aber bevor man sich in technischem Geschwurbel verliert, machen wir eine andere Rechnung.
Selbst das Obergericht Zug, die zweite Instanz, die jetzt das aktuelle Urteil gesprochen hat, geht von einem durchschnittlichen Gewinn von 35’000 Franken pro Online-Artikel aus.
Konservativ geschätzt veröffentlichte der „Blick“ im Jahr 2025 rund 50’000 Online-Artikel; Kurzfutter nicht mitgezählt.
Nehmen wir sogar an, dass nicht jeder Artikel gleichviel Einschaltquote erzielt wie die Nachrichten über die sexuelle Eskapade in Zug.
Senken wir also den Reingewinn auf 20’000 Franken im Schnitt. Das macht dann aber aufs Jahr hochgerechnet eine runde, glänzende, strahlende Milliarde.
1’000 Millionen.
Ringier veröffentlicht keine Angaben zum Reingewinn des Hauses. Der operative Gewinn dürfte bei rund 70 Millionen liegen.
Zudem der Sondergewinn aus dem Verkauf von Swiss Marketplace Group-Aktien mit Homegate und Ricardo, etwa 400 Millionen.
Also hätte Ringier, oh Schreck oh Graus, doch tatsächlich 930 Millionen Reingewinn alleine vom „Blick“ unterschlagen.
Ein Skandal.
Nein, der Skandal besteht aus dieser absurden Berechnung der Zuger Gerichte, die damit eine Benchmark für zukünftige Prozesse um Gewinnherausgabe gesetzt haben.
Ein Totalschaden für alle Beteiligten und eine echte Bedrohung für die Medien. Auch für jene, die noch hämisch „recht geschieht’s dem Boulevardblatt“ murmeln.
Ein Sahnehäubchen zum Schluss: Hilfreich für die Klägerin war, dass es sich beim „Blick“ um ein Boulevardblatt handelt.
Wie Spiess-Hegglin das belegen konnte? Einfach, die Managerin mit der extrabreiten Visitenkarte, Ringier Schweiz-Chefin Ladina Heimgartner, gab öffentlich zu Protokoll:
Diese Artikel waren „Ausdruck harten Boulevard-Journalismus“, den man nicht mehr betreibe. Solche hilfreichen Gegenspieler muss man haben.
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Schon lange frage ich mich: Wie kommt man auf diese Zahlen? Wieso sind es nicht 10 Rappen mehr?
Die Summe muss doch logisch nachvollziehbar sein.
Falls nicht ist die Summe eher CHF 0.00. Höchstens!
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Spiess-Hegglin ist inzwischen Opfer von Beruf ;).
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Loomit go home.
Es ist genug jetzt mit diesen Teaser-Posts aus der IP-Redaktion.
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Eines muss man JSH zubilligen: Noch nie provozierte ein Quickie eine Schmierenkomödie mit solche epischem Ausmass.
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Quick Lunch..
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Also bei Homegate kostet die TKB genau 40
Pro 1000
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Viel Text für wenig Inhalt.
Spiess-Hegglin hatte im Vollsuff eine interessante Nacht mit einem anderen knusprigen Politiker. Nun versucht sie diese noch zu kapitalisieren. Dies gelingt offenbar nur teilweise.
Auch mit Ringier habe ich kein sonderliches Mitleid.
Sollen die beiden sich doch bis ans Lebensende bekriegen. 🍾
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Uiihh, aber, aber „Seitenspringer…“! Der zweite Satz mit dem Vollsuff und der interessanten Nacht dürfte der JHS aber säuerlich aufstossen. Machen Sie sich daher auf etwas Unangenehmes gefasst!
JHS kennt sich mit den „Freuden des Strafrechts“ und der Persönlichkeitsverletzung aus…
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Herr Zeyer, Sie haben die richtige Bezeichnung vergessen: „Blöd-Blick“, bei dem ein besonders menschenverachtender Schreiberling heraussticht: nämlich ein gewisser Andreas Schmid!
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Der Blick hat den Schmied und SRF hat den Schmitz.
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Bei Blick hat es vorwiegend Sensationsgeier, die machen vor nichts halt. Menschen mit Schicksal sind für die vorwiegend Aas das es zu fressen gilt!
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Was halten wohl deren Kinder und Familie von dieser Frau? Zum fremdschämen.
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Es ist schon bedenklich, wie hier in den Kommentarspalten einfach würdelos drauflos schwadroniert wird.
Es gibt Gerichtsurteile, und trotzdem phantasieren hier einige Kommentarschreiber einfach weiter drauf los. Weil sie es sich selbst nicht anders vorzustellen vermögen, wie wenn sie es besser wissen könnten.
Und würde es beim Thema nicht um Sex gehen, würden die Herren diese Frau auch nicht so in den Schmutz ziehen. So scheinen einfach die Hormone mit Euch durchzugehen. Was uns auch zum Ursprung der Geschichte zurückführt!
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Ja das mit der Würde ist in diesem unsäglichen und nimmer enden wollenden Fall halt so eine Sache. Da wurde „Einseitig“ wohl sehr stark in und durch den Schmutz gezogen, oder?
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Der Artikel beweist für mich eindeutig:
In der Schweiz ist Recht für Alle käuflich, aber nur für Wenige erschwinglich.
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Da wird übersehen vielen Medien geht es nicht um Medienfreiheit, sondern darum schlicht und einfach Umsatz zu machen. Solche Verdikte sind erforderlich, um die Journalisten, die sich zulasten von Privatpersonen ihren Aktionären ihrer Chefs Geld scheffeln, endlich an die Kasse kommen. Das ist, auch wenn die Dame nicht sympathisch, viel zu wenig. Auch IP geht es letztlich um Kohle, um Klicks, Medienfreiheit ist nur ein Vorwand.
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Ein Hinweis, zu Anfang hat JSH mit den Blick-Geiern paktiert!
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Herr Zeyer
Danke für den Artikel!
Das ist echter Journalismus: sauber recherchiert, analysiert, konkludiert und richtig gut geschrieben.
Mehr solche Journalisten brauchen wir, auf IP wie in den Leitmedien.
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Diese Frau ist nun schon 15 Jahre in den Medien pressent. Das ist schon eine Leistung welche Beachtung verdient.
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Danke Herr René Zeyer Betreiber von http://www.zackbum.ch eine Seite für Ihre Analyse ,(Fremdwort für Frenkle 🙂 😉 ) viele Dank auch für Ihren Mut (auch Fremdwort) ich finde (auch abder) der Beste …Bitte weiter so Hans Gerhard
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JSH hat doch eine bekannte „Medienanwältin“, was läuft da schief. Gut verbraten und am Schluss nur Schulden?
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wie parteiisch bzw. linksextrem die Tamedia Journis sind, die Jusos deren Schützlinge sind, zeigt übrigens dieser Kommentar, den Tamedia abgelehnt hatte, weil er den Richtlinien widerspreche, und zwar zu deren Kritik am Beobachter- Jans Statement. Der lautet, wie er mir zugespielt wurde:
“man erinnere sich daran, die Juso-Plakate gegen einen Unternehmensführer nackt auf Plakten waren nicht persönlichkrotsverletztend. Warum soll es hier anders sein? Weil die Juso ganz links sind?” Dann müsste man ja jede Berichterstattung zur Dame der angeblichen Zuger Affäre ganz verbieten.
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Diese Absurditäten kommen nur daher, dass dieser grösste derartige Fall in der Schweizer Geschichte seit 12 Jahren nicht aufgeklärt ist und immer noch nicht bekannt ist, wer der Täter ist, von dem die unbekannte Spermaspur aus der Vergewaltigung von Frau Jolanda Spiess-Hegglin stammt. Findet doch zuerst mal das heraus und veröffentlicht es, Ihr super schlauen Oberhirni.
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Danke Jolanda Spiess.
Das Gericht bestätigt: Wer mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Geld verdient, muss diesen Gewinn herausgeben. Dieses Prinzip ist nun gerichtsnotorisch festgehalten. Gut so.
Danke Jolanda Spiess.
Nun kann für die anderen 146 Zeitungsartikel Gewinnherausgabe geklagt werden. In Summe etwa 9 Millionen.
Ringier wird aber vorher einen Vergleich anbieten.