Es war der Diebstahl der Kronjuwelen des Finanzplatzes. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) enthält die Angaben über die wahren Nutzniesser, samt Wohnsitz und weitere persönliche Angaben.
Ende Juli 2026 spazierten Datendiebe in dieses streng vertrauliche Verzeichnis und saugten über Stunden alle Informationen ab. Ohne dass die dilettantische IT-Sicherheit Alarm schlug.
Danach machte die fürstliche Regierung betroffene Geräusche. Zuerst sprach sie von einem hochtechnologischen Angriff, dann musste sie einräumen, dass das Einrichten eines Fake-Accounts ausreichte, um in diesen Tresor einzubrechen.
Die verwaltenden Treuhänder mussten ihre konsternierten Kunden darüber informieren, dass das Allerheiligste kopiert wurde. Das geschah aber nicht bei allen.
Zudem kündigte die Regierung an, dass sie einen Krisenstab eingerichtet habe und eine externe Firma damit beauftrage, die Ursachen zu untersuchen. Zeitweise wurden auch andere Websites abgeschaltet, darunter sogar das Handelsregister.
Der erste Skandal, der zweite folgt sogleich.
Die letzte Auskunft der Regierung auf eine entsprechende Anfrage Anfang Oktober war, dass man weiterhin eine geeignete Firma evaluiere, aber noch keinen Entscheid getroffen habe. Ergebnisse seien irgendwann 2027 zu erwarten.
Der dritte folgt sogleich. Fast drei Monate nach dem Angriff sind öffentlich weiterhin weder Täter noch Auftraggeber Identifiziert, noch weiss man etwas über den Verbleib des Raubguts.
Es wurde lediglich eingeräumt, dass eine lokale IT-KMU das Desaster gebastelt habe. Es soll sich um die bestens vernetzte Aviita handeln. Aber weder die Firma noch die Regierung hat das bislang bestätigt oder dementiert.
Am 13. August stellte ich gestützt auf das liechtensteinische Informationsgesetz ein Gesuch um Zugang zu Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der IT-Plattform VwbP und deren externen Dienstleistern.
Ich verlangte alle nötigen Auskünfte wie Aufgabenbeschrieb, Evaluation, Kosten, implementierte Sicherheitsmassnahmen, Haftungsfolgen und bot an, dass sicherheitsrelevante Stellen geschwärzt werden könnten.
Widrigenfalls sei ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erlassen, wieso das nicht geschehen könne.
Man arbeite dran, war die einzige Auskunft. Am 16. September gelangte ich mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Regierung. Man bestätigte den Eingang. Sonst Schweigen.
Am 7. Oktober setzte ich der Regierung eine Frist bis zum 21. Oktober. Bis heute liegt weder eine materielle Erledigung meines Informationsgesuchs noch ein begründeter Entscheid über meine Aufsichtsbeschwerde vor.
Die fortdauernde Untätigkeit verhindert nicht nur die Wahrnehmung des gesetzlichen Informationsanspruchs, sondern vereitelt zugleich dessen wirksame Überprüfung im Rechtsmittelverfahren.
„Es geht inzwischen nicht mehr allein um den Zugang zu bestimmten Informationen, sondern um die grundsätzliche Frage, ob eine Verwaltungsbehörde durch blosse Untätigkeit die Durchsetzung eines gesetzlich vorgesehenen Informationsanspruchs verhindern darf“, schrieb ich in meiner folgenden Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung an das Verwaltungsgericht des Fürstentums.
Schweigen. Ich beantragte:
1 Es sei festzustellen, dass die fortdauernde Nichterledigung meines Informationsgesuchs vom 13. August beziehungsweise meiner Aufsichtsbeschwerde vom 16. September eine unzulässige Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung darstellt, soweit eine gesetzliche Erledigungspflicht besteht.
2 Die zuständige Behörde sei anzuweisen, mein Informationsgesuch unverzüglich materiell zu behandeln und entweder die verlangten Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen oder einen begründeten, rechtsmittelfähigen Entscheid zu erlassen.
3 Es sei sicherzustellen, dass hinsichtlich jedes verweigerten Dokuments die konkrete gesetzliche Grundlage der Verweigerung bezeichnet und die Möglichkeit einer teilweisen Offenlegung durch Schwärzung geprüft wird.
4 Über meine Aufsichtsbeschwerde vom 16. September sei eine begründete Erledigung gemäss Art. 23 Abs. 6 LVG herbeizuführen.
Das Fürstentum will ein Rechtsstaat sein. Seine Gerichte sind von der Gnade des allmächtigen herrschenden Erbprinzen Alois abhängig, der das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat.
Er kann auch die Regierung entlassen, das Parlament auflösen und mit Notverordnungen regieren, wenn es ihm drum ist.
Als eine Initiative die Lockerung des Abtreibungsverbots verlangte, beeilte sich das Parlament, sie vor einer Abstimmung anzunehmen – um genau diese zu verhindern. Denn der Erbprinz hatte damit gedroht, bei Annahme sein Veto einzulegen.
Ob und wann er geruht, das zu tun – Schweigen. Auch die Besitzer von 800 Zombie-Trusts, mehrheitlich sanktionierte oder auch nicht sanktionierte Russen, kommen seit nunmehr zwei Jahren nicht an ihre Besitztümer heran, weil die verwaltenden Treuhänder aus Angst vor US-Sanktionen fluchtartig die Gefässe verlassen hatten.
Sie trauen sich nicht einmal, als Liquidator aufzutreten, und ohne Treuhänder sind die Konstrukte herren- und führerlos. Bis heute gibt es dafür keine Lösung. Nur Schweigen.
Ergänzen wir es mit der nicht abreissenden Kette von Skandalen um von Untreuhändern gekaperte Stiftungen, die den Stiftern oder Begünstigten sogar das Informationsrecht verweigern, ergibt sich ein trübes Gesamtbild.
Sobald die Interessen der verschworenen und mächtigen Treuhänderclique gefährdet sind, verfällt der fürstliche Rechtsstaat in tiefes Schweigen und Passivität.
Rechtsmittel werden verweigert, Beschwerden ignoriert, die Interessen von Eigentümern mit Füssen getreten, die Treuhänder geschützt.
Nach der Devise: Das sitzen wir aus, das geht vorbei. Wir sind Liechtensteiner, uns kann keiner.
Der Super-GAU des Einbruchs hat das Vertrauen in die Diskretion und Sicherheit des Finanzplatzes schwer beschädigt. Die anschliessende Rechtsverweigerung ist eines Rechtsstaats unwürdig. Soweit das ein absolutistisch regiertes Fürstentum überhaupt sein kann.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Erbprinz gegen Journalisten ☝️
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Vielleicht denken sie niemand merkts.
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…ich verlangte…Ich beantragte… ganz ehrlich: Was meinst du eigentlich wer du bist?
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Mit Verlaub als preisgekrönter Journalist und Bürger dieses Landes ist es mein Recht auf die Herausgabe der Informationen zu bestehen. In Deutschland pflegen wir zu sagen: „Ich bekomme die Informationen!“
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Nix begriffen. Aber immerhin, irgendwann mal schreiben gelernt.
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Die Qualität eines Staates stellt sein Umgang mit Problemen im Staatsapparat unter Beweis. Hier ist das Versagen Liechtensteins schwarz auf weiss dokumentiert. Somit ist Liechtenstein der Ansammlung der Bananenrepubliken nebst der Schweiz zuzuordnen.
Ob das Herrn Erbprinzen juckt sei dahingestellt.