Der hier Schreibende wollte den Strafprozess wegen behaupteter Bankgeheimnis-Verletzung mittels Verdikt vom Bundesgericht beenden.
Das missglückte. Drei höchste Richter des Landes lehnten eine entsprechende Beschwerde ab.
1’200 Franken Gerichtskosten sind zu zahlen, die Sache sei von der zuständigen Instanz voranzutreiben.
Will heissen, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte – die gleiche, welche den grossen Fall Vincenz in den Händen hält – muss jetzt Anklage gegen den Journalisten erheben.
Weil er am 27. Juli 2016 aufzeigte, wie Pierin Vincenz als CEO der Raiffeisen und sein Freund Beat Stocker als wichtiger Player in der Kartenfirma Aduno, massgeblich in Raiffeisen-Hand mit Vincenz als Präsident, geheime Deals tätigten.
Im Herbst 2017, mehr als Jahr später, platzte dann der Vincenz-Skandal, indem die Finma je ein Enforcement gegen den Banker und die Bank eröffnete. Vincenz musste alle Finanz-Mandate hergeben.
Wiederum ein paar Monate später schlugen die Zürcher Straffahnder zu. Früh am Morgen holten sie im Februar 2018 Vincenz und Stocker an ihren jeweiligen Wohnorten ab, nach stundenlangen Verhören steckten sie die beiden in U-Haft.
Dort blieben sie 100 Tage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz zu drei Jahren und 9 Monate, Stocker zu 4 Jahren. Es gilt weiter Unschuldsvermutung.
Die beiden und alle weiteren Involvierten zogen nämlich den Fall weiter, in zwei Wochen stehen sie erneut vor den Gerichtsschranken, diesmal am Zürcher Hirschengraben vor dem Obergericht.
Dort sitzt auch jener Richter, der entscheidend dafür ist, dass der Aufdecker des Wirtschafts-Krimis selber ein Krimineller sein soll.
Der zuständige Unparteiische für alles, was in Strafsachen im Kanton Zürich an Formellem beschlossen wird, gab drei Mal Beat Stocker recht.

Der Vincenz-Buddy und erstinstanzlich wegen Betrugs und weiterer Delikte Verurteilte wehrte sich jeweils gegen den Entscheid der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Bankgeheimnis-Verletzung gegen den Journalisten einzustellen.
Der Oberrichter stützte Stocker – es bestehe eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit, deshalb müsse der Aufdecker sich vor einem Sachgericht verantworten.
Stocker ist die treibende Kraft hinter dem Verfahren gegen den Journalisten; der Vincenz-Kompagnon hat schon immer behauptet, dass hinter seiner eigenen Tragödie eine Verletzung des Bankgeheimnisses stecke.
Belegen will er das mit einem Dokument von Julius Bär. Der Artikel vor 10 Jahren basiere auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank.
Auch Vincenz fuchtelte stets mit der Bankgeheimnis-Keule. Er drohte schon am Tag vor der ersten Publikation zum Thema, im April 2016, allen mit harter Vergeltung.
„Das geht niemanden etwas an“, schrieb er per SMS auf Fragen zu einer 2,9 Millionen-Überweisung von Stocker, „und ich werde alle juristischen Mittel einsetzen um herauszufinden, wer das Bankgeheimnis in derart grober Weise verletzt.“
Danach haben sowohl Vincenz als auch Stocker lange gar nichts unternommen. Vielmehr löschten sie schnell Spuren.
Ihr Zuger Finanz-Vehikel, mit dem sie sich vorab an Firmen beteiligten, die dann bei der Aduno landeten und das offiziell von einem Anwalt geführt wurde, landete still und heimlich in neuen Händen.
Erst als sie selber nichts mehr zu verlieren hatten, nachdem sie lange im Gefängnis sassen, änderten sie die Taktik. Jedenfalls Stocker; Vincenz zeigte nie Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Medienschaffenden.
Stocker aber gab keine Ruhe. Jetzt hat er nach dem Oberrichter auch bei den drei Bundesrichtern Gehör gefunden. Beide hohen Gerichtsinstanzen haben mit ihren Entscheiden verfügt:
Der Vincenz-Aufdecker gehört vor den Kadi.
Lausanne argumentiert strikt formalistisch. Es drohe kein übertriebenener Aufwand für den Beklagten mit nicht wieder gutzumachenden Nachteilen – alles verlaufe im üblichen Rahmen solcher Finanz- und Wirtschafts-Ermittlungen.
Der Zürcher Oberrichter hatte zuvor, im Unterschied zum Bundesgericht, eine inhaltliche Analyse vorgenommen. Für ihn spricht vieles dafür, dass der sogenannte Compliance-Report der Julius Bär das Corpus Delicti sei.
Dass es dafür keinen Beweis gibt, spielt für ihn keine Rolle. Woher sonst soll der Journalist seine Informationen gehabt haben, fragt er rhetorisch.
Sollte das Zürcher Bezirksgericht den Journalisten verurteilen, lautet die Botschaft: Wer als Medienschaffender möglicherweise Kriminielles aufdeckt, muss damit rechnen, selber ein Straftäter zu sein.


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Juristisch ist die Frage längst geklärt, nur nicht überall. Seit dem Bundesgerichtsurteil 6B_650/2022 können sich Medienschaffende direkt auf Art. 10 EMRK als Rechtfertigungsgrund berufen. Genf hat daraus im November 2025 die Konsequenz gezogen und ein Bankgeheimnis-Verfahren gegen Journalisten rechtskräftig eingestellt. Zürich zieht es durch. Föderalismus ist eine schöne Sache, bei Grundrechten wäre eine gemeinsame Linie aber nicht das Schlechteste.
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Es ist ein kantonales Problem.
Selbst in demselben Kanton gibt es linke, links-extreme und bürgerliche Staats-Anwaltschaften und Gerichte.
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Das zeigt einzig wieder mal was für Probleme der Föderalismus verursacht obwohl die Schweiz ja ein Land sein sollte und alle vor dem Gesetz gleich sind (steht im WC Papier) sind eben nicht alle gleich es kommt schon mal darauf an was für eine Parteizugehörigkeit dein Richter hat, dann wo du wohnst und je nach dem wen du kennst.
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Leider schützt der EGMR die Schweiz auch bei Rechtsmissbrauch, insbesondere wenn ein Bezug zum Schweizer Bankgeheimnis besteht, denn ein Schweizer Gerichtsreferent in Strassbourg beurteilt den Fall zuerst, und schweizfreundlichen Richtern wird dieser dann vorgelegt.
Aus der Praxis: Von meinen 15 EGMR-Beschwerden war je zweimal in 5 Fällen der gleiche Richter zuständig, die meine Beschwerden mit der Argumentation „EGMR nicht zuständig“ abgewiesen hatten.Weitere Begründungen wurde keine gegeben und auch die Reklamationen beim Präsidenten des EGMR blieben zudem unbeantwortet. Soviel zur Praxis!
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Im Zweifel ist Anklage zu erheben. Insofern kann das Urteil des BGE ja nicht überraschen. Am von der Staatsanwaltschaft festgestellten Beweismangel ändert sich dadurch nichts und das Resultat dürfte, von den üblichen Unwägbarkeiten vor Gericht einmal abgesehen, absehbar sein.
Viel interessanter scheint mir die Frage, was es für Vincenz & Co. bedeuten würde, wenn der gesamte Prozess erst durch unrechtmässig beschaffte Beweise zustande gekommen wäre?
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Gar nichts, weil die vorliegende Bankgeheimnisverletzung ja nicht mit der Anklage im Zusammenhang steht, die Beweise hat die STA von den Hausdurchsuchungen und dem Finma Encorcment und den Steuerbehörden.
Die Staatsanwaltschaft muss Anklage erheben wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als in Freispruch und nicht bei jedem Zweifel. Da die Staatsanwaltschaft diese Ansicht ja gerade nicht teilt wird Sie wohl kaum viel Aufwand treiben für das Verdikt aus Lausanne
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Am Schluss des Tages wenig überraschend in der Schweiz werden Leute die kriminelle Machenschaften aufdecken immer auch bestraft.
Damit wird das Gebahren natürlich zum Täterschutz. Täterschutz die Leute von der SP & SVP und allen anderen in den Säuhäfelivereinen brauchen.
Wir sind kein Ethis korrektes Land, sondern ein Verein Korrupter Beamter die Ihre Kollegen schützen, die alle auch Dreck am Stecken haben.
Und dann kommen die Sozialromantiker mit Gewaltenteilung, Demokratie usw, das ich nicht Lache, euch hat man das Gehirn gut gewaschen. Stimmt schön ab was euch die Bundeszwergli vorgeben
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Geh mit dem Fall an den EGMR hoffentlich gibts aufs Maul fürs Bundesgericht, dem grössten Nachteil das man namentlich auftritt am EGMR spielt bei dir eh keine Rolle. Der EGMR ist günstig, eine Beschwerde kostet 2k aber die Eintrettenswahrscheinlichkeit noch schlechter als vor BGE
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Der EGMR wäre die absolut schlechteste Möglichkeit. Das Problem muss in der Schweiz gelöst werden ! Crowdfunding würde ich sehr befürworten und auch gerne unterstützen. Nur Mut Herr Hässig. Recht muss Recht sein und bleiben.
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Sie schreiben aber viel heute…
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Das Bundesgericht ist kein Gericht sondern eine Institution der Schweizer Teppichetage zum Machterhalt. Man muss nur schauen, wer und wie Bundesrichter oder -in wird. Das Bundesgericht ist der Systemwächter. Das System mag komplett falsch sein – egal, Hauptsache es werden alle umstürzlerischen Gedanken schon im Kern erstickt.
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Föderalismus als Comedy‑Format….wenn Pressefreiheit je nach Postleitzahl anders gilt, dann ist nicht der Journalist das Problem, sondern das System….
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Föderalsmus hat einzig den Zweck Korruption zu schützen, das man es vor Ort weil man sich ja kennt es eben chli anders machen kann
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Häsch kein bessere Name?
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Luki gegen den Bürokratenfilz. Weiter so, nur nicht den Kopf hängen lassen!
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Genau! Der Bürokratenfilz ist offenzulegen und das habe ich auch im Buch „Der Bär und das Schweigen“ vollzogen. Leider ist es nicht nur ein schweizerischer Filz, sondern den entdeckte ich auch mit meinem 15 Beschwerden am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Lukas, bitte kämpfen Sie weiter trotz dem Urteil aus Lausanne. Für
die Herren Vincenz und Stocker gehts erstmals vor dem Obergericht
weiter. Es bleibt spannend.
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Der BGE zeigt, wie tief die Schweiz in der Strafbefehls‑Mentalität steckt: Formalismus vor Substanz, Verfahren vor Beweis. Zürich jagt den Aufdecker trotz Null‑Beweisen, ganz im Geist eines Systems, das seit Jahren darauf trainiert ist, ohne richterliche Prüfung durchzuwinken. Genf hingegen stellt solche Fälle ein – ein föderaler Flickenteppich, der Grundrechte nach Postleitzahl verteilt. Politischer Sprengstoff pur: Ein Strafsystem, das wie ein Strafbefehl funktioniert, selbst wenn keiner erlassen wurde. Ein Ja zum Rahmenabkommen würde das Schweizer Strafsystem (Justiz) europäisch entlarven.
Das geht doch in Richtung Täterschutz, oder?
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Früher hatte JB im Private Banking noch richtige Compliance Officer.
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In seinem ehemaligen Epizentrum, der Stadt St. Gallen, ist Vincenz zwischenzeitlich zur Persona non grata mutiert. Noch nach seiner Freilassung aus der U-Haft hat man ihn ab und zu bei seinem Freund, dem mittlerweile ebenfalls gerade wieder mal tragisch strauchelnden Wirt, dem Kultbeizer Köbi im „Schützengarten“ gesehen. Weil Vincenz nun nicht mehr sponsoren kann, ist auch ein Grossteil seines ehemaligen Umfelds gerade am crashen. Jetzt wird schön sichtbar, dass etliche Leute in St. Gallen direkt am Futtertrog von Vincenz hingen.
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Vielleicht gibt es sogar Richter, die möglicherweise aus politischen Gründen IP am liebsten schließen würden.
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Aha,und wann müssen Stockerli und Vincenzli mal wieder vor den Kadi? Während ein Normalbürger wegen eines falschen Parktickets sofort die Härte des Gesetzes spürt, bekommen die millionenschweren Aktenberge der beiden Ex-Banker im Staatsanwaltschafts-Archiv erst einmal ein ausgiebiges Sabbatical…? Also, fünf Sterne Service für Betrüger? Weit haben wir es in der 🇨🇭 gebracht, wow. Höchste Richter, dass ich nicht lache…😂!
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Das ist in der Schweiz schon lange so bzw. war nie anders. Schurkenfilz im Schurkenstaat.
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Auch in diesem Land verwundert mich zunehmend nichts mehr- was Justizia betrifft.
Aber zypisch: Die intelligenten müssen schweigen oder werden eingebremst, damit die Kriminellen hörbar werden.
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Und wo ist der Bericht dass Lukas Hässig vor Gericht verloren hat??
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Die Schweizerische Juristerei verkommt zunehmend zur Bananenrepublik, das musste ich leider selber erfahren. Wenn „die Kollegen sich finden“, hat man schlicht keine Chancen!
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Erwartet jemand etwas anderes in diesem Land? Nein, die grossen lässt man laufen, die kleinen hängt man auf…
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist schon längstens dahin!
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„Der Artikel vor 10 Jahren auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank basieren.“
Sinn für Rechtschreibung Äpfel?
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Der hier Schreibende schreibt in der 3. Person über einen Artikel, denn er selbst geschrieben hat? Ist er jetzt eine Majestät oder hat er einen Ghostwriter? Ich habe schon lange den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Also wenn jemand das Bankgeheimnis verletzt und es bewiesen werden kann, dann ist das eine Straftat in der Schweiz. Ansonsten warum gibt es dann ein solches Gesetz?
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@Rambo
Sie sind Deutscher – logisch verstehst du das nicht. Hier ist die Rechtslage eindeutig, aber die Anwendung wird kantonal verbogen. Gleiches Gesetz, völlig andere Konsequenzen. Im einen Kanton passiert nichts, im anderen stehst du vor dem Richter. Das Problem ist nicht das Gesetz. Das Problem ist, wie es in der Schweiz angewendet wird.
Und genau das wirkt für Aussenstehende wie ein Systemfehler.
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Weshalb wird auf die Beschwerde nicht eingetreten?
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Einmal mehr. Die totale Verluderung der Schweizer Justiz. Passt zu Lausanne!
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Das ist Justiz a la Schweiz. Eine Straftat aufdecken ist strafbar. Bei der Mafia gilt dieser Ehrenkodex auch. Vermutlich waren die Bundesrichter eh mit ihren Bundesrichterinnen am rummachen und hatten keine Zeit.
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bitte link mit spendenaufruf aufsetzen, um spenden zu tätigen, als unkostenbeitrag an dieses unnötige verfahren.
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Free Lukas!
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Als Staatsanwaltschaft würde ich jetzt erst einmal den Prozess gegen Vincenz / Stocker abwarten. Dann natürlich die Urteilsbegründung (die dürfte irgendwann Sommer 2027 vorliegen).
Dann muss sich ein Staatsanwalt in den Fall einarbeiten. Vielleicht gibts auch noch 1-2 Wechsel.
Die Verjährung tritt nach spätestens 15 Jahren ein. Das ist absolut machbar.
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Die Staatsanwaltschaft ist an Eile nicht interessiert, lieber verjähren lassen!
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Die Verursacher von 40 Toten in Crans Montana sind frei und der Aufdecker von Wirtschafts-Straftaten soll gerichtlich belangt werden.
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Richtig ins Gefägnis müsse hier nur Raser und Kiffer.
Wirtschaftskriminelle im grossen Stil wurden in diesem Land noch nie belangt.
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@John
Sie sind naiv.
Es ist kein Flüstern von Korruption, kein heimlicher Handel im Dunkel.
Es ist die Schweiz in ihrem Element, ein Land aus Regeln, die nicht gleich greifen, die wie Berge stehen – schön, fest, ein System Schweiz und das Erfolgsmodell Schweiz, präzise gebaut – als wäre die Bevölkerung ein Verdacht, den man verwalten muss.
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Diese Typen werden nie mehr ein Gefängnis von innen sehen.
„Vor dem Gesetz sind alle gleich“, ich lach mich krumm……
Die werden schon irgendwo Kohle deponiert haben um Star Anwälte zu engagieren…..
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Könnt ihr eine Spende machen:
https://insideparadeplatz.ch/spenden
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Danke für den Hinweis!
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Ist doch super. Gibt neue konkrete und interessante Artikel. Vorfreude herrscht.
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Verbrecherfilz, der Whistleblower zum Schweigen bringen will – das macht in der Schweiz schon lange Schule bzw. war nie anders. In Seldwyla haben der Dorfsheriff, der Pfarrer, der Bürgermeister und der Schulleiter das Sagen. War nie anders in diesem Staat von aufgebohrten Kuhhirten…
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Die Justiz und Politiker können die Wahrheit nicht ertragen und mit dieser umgehen. Nur nicht aufgeben! Danke für Alles was Du uns Gutes tust.
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Das ist typisch Schweiz. Versucht man Missstände aufzudecken und die Wahrheit zu publizieren wird man sofort verklagt wegen Ehrverletzung, Verleumdung oder Bankgeheimnis oder sonst irgendetwas. Die Schweiz ist das Täterschutzland Nummer 1.
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Die Class Politique allen voran die SVP mit Ihren Lakein ist hier ganz ganz vorne mit dabei, das die vermögenden Täterschutz haben, als Wählerstärkste Partei sowieso.
Dafür den Ausländer blamieren und den Bonzen hofieren
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Vorsicht beim Seife Bücken, Lukas!
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geht es bei IP um Journalismus oder darum, viel Geld mit Klicks zu scheffeln? IP will von allen andern alles wissen – wieviel Geld er mit IP scheffelt dagegen, das ist streng geheim. Das nennen sog. Journalisten Transparenz