Pierin Vincenz meinte im Erstrunden-Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht, er würde hauptsächlich von der AHV leben.
Dann brachte die „Bilanz“ ein Bild von einer Tessiner Villa, wo der Name von Vincenz’ Wirtschafts-Anwalt aus St.Gallen am Briefkasten stünde.
Blick auf glitzernden See, Ticino-Ambiente vom Feinsten.
Ebenso machten Pics von Vincenz mit Aufenthalten in einer kroatischen Marina und auf einem Bötli auf dem Bodensee die Runde.
Als der Oberrichter den Ex-Raiffeisenboss zum Auftakt des laufenden Revisionsprozesses am Obergericht Zürich nach seinem Einkommen und Vermögen fragte, wollte Vincenz nichts mehr sagen.
Schutz der Privatsphäre, nicht zuletzt seiner Angehörigen.
Die Frage, wie sich der 70-jährige den Monsterprozess mit Verteidigung durch Star-Strafrechtler Lorenz Erni leisten kann, blieb unbeantwortet.
Jetzt kommt zum Vorschein, dass es just die Raiffeisen und die Aduno, Vincenz’ ehemalige Arbeit- und Auftraggeber, sind, die den Prozess des in Ungnade Gefallenen finanzieren.
Mittels einer Teppichetagen-Versicherung. Solche Absicherungen sind üblich bei grösseren Firmen; sie schützen damit ihr Spitzenpersonal im Fall von Klagen und Straf-Ermittlungen.
Vincenz kommt laut Quellen in den Genuss dieses Schutzes. Alle bisherigen Kosten sind von den Versicherungen der Raiffeisen und der Aduno gedeckt.
Beide Firmen wollten sich nicht dazu äussern. Ein Insider sagt, dass Vincenz im Fall einer Verurteilung das Geld zurückzahlen müsse. Letzte Woche meinte der Bündner, die Raiffeisen wolle ihn „fertigmachen“.

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Die Versicherung wird auf den Kosten sitzen bleiben weil die Sozialhilfe nicht pfändbar ist.
Wie bei den Asylanten. Da bezahlt auch ein anderer für die unentgeltliche Rechtsberatung durch alle Instanzen.
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Millionen kassieren, „komische“ Geschäfte machen, keine Verantwortung tragen, dafür eine Absicherung im Rücken. Momol das Bild stimmt. Cräcks und Spitzenmänätscher. Die Gauner sitzen immer in der Bank! Der Bündner und co wird nie eine Strafe erhalten, ausser dass vermutlich entschädigt wird für seine Aufwände. Die soziale Ächtung wird wohl die einzige Strafe bleiben.
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Es wäre für den Steuerzahler erfreulich, wenn die Gesellschaften die Verteidigungskosten von Herrn V. übernehmen würden. Dem steht jedoch die Argumentation nur AHV-Einkommen gegenüber. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde die unentgeltliche Rechtspflege beantragt. Diese muss gewährt werden, sofern die gesetzl. Voraussetzungen (Mittellosigkeit, keine Liquidität) erfüllt waren.
Die Rechnung für Anwälte, Experten und den langjährigen Prozess – mutmasslich in mehrfacher Millionenhöhe – landet am Ende beim Steuerzahler. Das ist befremdlich, doch das Gesetz und das Schweizer Parlament will es so!
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Wenn es nicht wahr wäre, man könnte es sich niemals ausdenken 🤣👍
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Mich würde interessieren, wie das interne Kontrollsystem der Raiffeisen “übersehen” konnte, dass die Villen von Vinzenz fast ausschliesslich mit Hypotheken der eigenen Bank finanziert wurden, eine Bank, die sich als “bodenstândige Genossenschaft für den kleinen Mann” prásentierte.
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Dem Herrn Vincenz sieht man schon an seinem Grinsen an, was er vom Rest der Welt hält……
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Das ist nicht neu: Director & Officers nennt sich das Versicherungsprodukt. Lässt sich problemlos verkaufen, weil die Police die Entscheidungsträger deckt und die Prämie vom Unternehmen bezahlt wird. Alle grossen Unternehmen, börsenkotierte sowieso, kaufen D&O. Die Versicherungen verdienen ein Vermögen damit und die Versicherten (CxOs) sind persönlich geschützt vor eigener Inkompetenz und überzogener Risikobereitschaft.
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Werden sie hingehen und die Gelder aus einem Trust beschlagnahmen?🤣
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Also ein „Rundumsorglospaket“ für die Teppichetage. So lässt sich’s gut leben. Banker müsste man sein!