Es geht um eine Million Dollar. Peanuts angesichts der 16,5 Milliarden Franken, die bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 vernichtet wurden.
Durch Ausradieren der AT1s; Bonds, wie sie der Ständerat wieder salonfähig machen will für die Too Big To Fail-UBS.
Im März 2019 handelte es sich um eine grosse Gefälligkeit des überforderten Bundesrats zugunsten der UBS.
Deren eiskalt pokernder Präsident Colm Kelleher hatte das Ausradieren der AT1s der CS zur Bedingung für eine Übernahme des Paradeplatz-Erzrivalen gemacht.
Juristisch könnte jetzt der neuste Fall Sprengkraft haben. Matthew Mitchell war ein Managing Director bei der Credit Suisse Securities in den USA und Co-Leiter des globalen Devisen- und Edelmetallhandels.
Ein Teil seiner aufgeschobenen Vergütung bestand aus sogenannten Contingent Capital Awards (CCA) – gleich wie bei vielen CS-Bonus-Berechtigten.
Diese Mitarbeitervergütungen waren ähnlich konstruiert wie die berüchtigten AT1-Anleihen. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten sie Verluste absorbieren und auf null abgeschrieben werden.
Genau das geschah nach dem Untergang der Credit Suisse.
Die Finma hatte am 19. März 2023 die vollständige Abschreibung der AT1-Anleihen im Nominalwert von rund 16,5 Milliarden Franken angeordnet.
Wenige Tage später stellte sie klar, dass auch die CCA-Mitarbeitervergütungen vernichtet werden sollten.
Pikant: Die CS-Spitze war zunächst der Meinung, dass die Verfügung der Finma die CCA gar nicht erfasse. Sie wehrte sich dagegen und gelangte sogar ans Bundesverwaltungsgericht.
Dann zog sie ihre Beschwerde zurück. Damit wurde nie gerichtlich entschieden, ob die Finma überhaupt berechtigt war, auch diese Vergütungen auf null setzen zu lassen.
Mitchell wollte sich mit dem einseitig durch CS-UBS getätigten Ausfall nicht abfinden und leitete 2025 ein Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer ICC in New York ein.
Am 8. Mai 2026 kam Einzelschiedsrichter Sherman W. Kahn zu einem für die UBS unangenehmen Ergebnis. Der vertraglich vorgesehene Auslöser für die Abschreibung war gar nicht eingetreten.
Mitchells drei CCA im ursprünglichen Wert von insgesamt 914’450 Dollar waren an bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Kapitalausstattung der Credit Suisse geknüpft.
Die von der UBS ins Feld geführte Liquiditäts-Krise allein genügte nicht.
Genau hier liegt die Parallele zum viel grösseren AT1-Skandal. Die CS litt vor 3 Jahren unter einem dramatischen Abfluss von Kundengeldern und damit unter einem Liquiditätsproblem.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie ungenügend kapitalisiert war.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kam letzten Oktober bei den AT1-Anleihen genau zu diesem Ergebnis: Die CS sei ausreichend kapitalisiert gewesen.
Die Voraussetzungen für die von der Finma angeordnete Abschreibung seien nicht erfüllt gewesen. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nun kommt ein amerikanisches Schiedsverfahren unabhängig davon zu einem verblüffend ähnlichen Ergebnis.
Der Schiedsrichter sprach Mitchell inklusive Zinsen gut eine Million Dollar zu.
Diese CCA-Vergütungen und die Todesspiralenbonds AT1 haben die gleiche Struktur. Der einzige Unterschied:
CCAs sind für Angestellte, AT1s für Investoren.
Allerdings hatte der Ex-Banker noch ein anderes Problem. Kurz vor seinem Abgang hatte er von der Credit Suisse eine Halteprämie von 480’000 Dollar kassiert und sich bei seiner Trennung verpflichtet, einen Teil davon zurückzuzahlen.
Das tat er nicht. Deshalb gewann die Bank in diesem Punkt; Mitchell muss inklusive Zinsen 557’498 Dollar bezahlen.
Und nun wird es geradezu grotesk. Die UBS verlangt vor einem Bundesgericht in Manhattan, den Schiedsspruch dort aufzuheben, wo sie verloren hat – und ihn dort zu vollstrecken, wo sie gewonnen hat.
Die Zahlung der Million an Mitchell würde gegen verbindliche Finma-Verfügungen und damit gegen Schweizer Recht verstossen, argumentiert sie.
Die halbe Million, die Mitchell der Bank schuldet, soll hingegen selbstverständlich eingetrieben werden.
Noch interessanter ist die Begründung des Schiedsrichters: Die Finma konnte die CS zwar anweisen, von ihren vertraglichen Rechten Gebrauch zu machen.
Aber eine Behörde kann keinen vertraglichen Tatbestand herbeizaubern, der nie eingetreten ist.
Genau darin liegt die Bedeutung dieses Einzelfalls. Darf der Staat in einer Notlage durch Verfügung nachträglich die Spielregeln privater Verträge verändern?
Beim CS-Untergang lautete die Devise: Not kennt kein Gebot. Heute beschäftigen sich Gerichte und Schiedsrichter mit der Frage, ob Not eben doch Recht kennen sollte.
Der Artikel basiert auf Dario Items ausführlicher Darstellung auf antigua.news.
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Die USA wird die Schweiz für den AT1 Abschreiber noch nach Strich und Faden drannehmen.
Da kommt noch etwas auf den Steuerzahler zu.
Man hätte die CS mit ihren Leichen im Keller besser hops gehen lassen.
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AT1, eben. Sie sind nicht immer das Allheilmittel.
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Für den AT1 gehören die CS Mänätscher an die Ostfront der Ukraine.
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Also die Lösung für das Eigenmittelproblem der UBS sind AT1 Anleihen. Die Schweiz kann die ja wieder abschreiben lassen, falls die UBS in Schwierigkeiten geraten sollte. Die CS war ja gar nicht in einer Liquiditätskrise, was gerichtlich festgestellt wurde, und somit auch kein Grund die CS an die UBS zu verschenken. Die Aktionäre der CS wurden mit ein paar Rappen abgespiesen. Es wurde gar kein Versuch gemacht die CS zu sanieren. Hätte leicht gemacht werden können, da es ja keine Liquiditätsprobleme gab.
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Die ersten Leidtragenden sind die Inhaber von AT-1-Anleihen, denn im Finanz- und Investitionssektor unterliegen die „Hierarchie der Anlagerisiken und die Rangfolge ihrer *Realisierung*“ (Nachrangigkeit der Titel) im Falle einer (gerichtlichen) Liquidation einem universellen Prinzip – einem Prinzip, dem die Schweiz nicht gefolgt ist. Was die CS-Aktionäre betrifft, so wurden sie im Vergleich zu den AT-1-Inhabern relativ begünstigt. Und wenn eine Aktie (ein Wertpapier) Vermögensrechte verbrieft, so gewährt sie auch Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte usw.) – daran hätten Sie denken sollen.
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Rambo allss falsch. Die CS war in einer Liquiditätskrise, aber sie war genügend kapitalisiert. Darum kann man von der UBS 100% Eigenkapital verlangen, es ändert nichts am Liquiditätsrisiko
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@Zene Reyer
Vergessen Sie etwa das mit dem Phänomen des „Moral Hazard“ verbundene Risiko? Denn dank bedingter Wandelanleihen (AT-1) wurde die Credit Suisse im Jahr 2010 gerettet (mit dem Segen der Aufsichtsbehörden) und konnte ihr verhängnisvolles Geschäftsmodell fortsetzen.
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1. Hat die CS genügend Liquidität von der SNB erhalten.
2. Die UBS hat einen Sondergewinn damit eingefahren, die Aktionäre der CS mit Rappen abzuspeisen. (Kauf zu einem Bruchteil des Werts) führte im zweiten Quartal 2023 zu einem riesigen einmaligen Buchgewinn, der das Jahresergebnis 2023 der UBS auf einen Rekonzerngewinn von rund 29 Milliarden Dollar hob.
Ich habe immmer geschrieben, dass bei beiden Vorgänge AT1 und Aktionäre grob betrogen wurde. Die Gerichte werden darüber zu entscheiden haben und nicht ein Kommentarschreiber.
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@Rambo
Was spielt eine Zwei-Klassen-Justiz für eine Rolle, wenn „die Risikohierarchie universell“ ist? Oder will die Justiz etwa auch die gesamte (wissenschaftliche) Finanzliteratur umschreiben?
Wollen Sie auch über CDS (Credit Default Swaps) sprechen? Und über die Verantwortung der Regulierungsbehörden im Jahr 2010 bei der Rettung der CS?
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@Jackson: hör mal mit dem Schwachsinn von Moral Hazard auf. Das Eigenkapital hat null Einfluss auf dieses Phänomen.
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@Zene Reyer
Moral Hazard – bloßes Gerede? Seit dem Jahr 2000 wurde die CS zu mehr als 50 Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 11 Milliarden US-Dollar verurteilt – das entspricht einem Durchschnitt von 570 Millionen Dollar pro Jahr und dem Vierfachen des Preises, den die UBS für ihre Übernahme zahlte. Zudem wurde die CS 2010 durch die Ausgabe bedingter Wandelanleihen (AT-1) gerettet – mit dem Segen der FINMA und der SNB –, was es ihr ermöglichte, ihr Geschäftsmodell bis zum Zusammenbruch fortzuführen. Ganz zu schweigen von einem obendrein aufgetretenen Staatsskandal.
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Moral Hazard – bloßes Gerede? Seit dem Jahr 2000 wurde die Credit Suisse zu mehr als 50 Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 11 Milliarden US-Dollar verurteilt – das entspricht einem Durchschnitt von 570 Millionen Dollar pro Jahr und dem Vierfachen dessen, was die UBS für ihre Übernahme gezahlt hat. Im Jahr 2010 wurde die Credit Suisse zudem durch die Ausgabe von bedingten Pflichtwandelanleihen (AT-1) gerettet – mit dem Segen von FINMA und SNB –, was ihr schließlich einen spektakulären Zusammenbruch bescherte! Und obendrein noch einen Staatsskandal.
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Ich habe nie von Zweiklassen-Jusitz geschrieben. Weiss auch nicht was das sein soll. Bitte unterstellen Sie nicht mir, etwas was Sie erfunden haben. Ich war deutlich und klar. Wenn Sie AT1 haben, dann sollten Sie klagen, falls nicht bereits getan und lassen Sie mich in Ruhe. Warum kommentieren Sie bei mir? Ich habe nicht danach gefragt. Zeyer ist ein russischer Troll und hier war sein Versuche sich als seriöser Journalist zu erscheinen.
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@Rambo
Machen Sie das mit Absicht, oder sind die paradoxe Anweisung und die kognitive Dissonanz bei Ihnen angeboren?😤
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Es kann sich nur um einen russischen Troll handeln, der bei mir ständig kommentiert. Nur die erfinden ständig mehr Desinformation. Ihr Meinung interessiert wirklich niemanden. Die behaupten immer das Gegenteil von dem was man schreibt.
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@Jackson und wie verhindern höhere Eigenkapital-Anforderungen solche Bussen bzw wie verkleinert das den Moral Hazard?
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@Zene Reyer
Eine dumme Bemerkung, denn in der Risikotheorie gibt es kein Nullrisiko.
Dennoch gibt es Mechanismen, um Risiken vorzubeugen und zu begrenzen.
Geh zurück zu deiner Parteipolitik oder deiner Lobbyarbeit!
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Jackson ich habe nichts von Nullrisiko geschrieben, darum nochmals: wie verkleinert eine höhere Eigenkapitalquote den Moral Hazard?
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Lieber herr René Zeyer Betreiber von http://www.zackbum (eine Seite fpr Medien). Wahrscheinlich verstehen nur 1% Ihren Text 🙂 was zeigt das sie (leider) der einzige isnd der das versteht (ich habe auch phre Bücher gelesen nein verschlungen :-)) für 20millisekunen äh 20sekunden äh 20min.ch 🙂 zu kompliziert aber egal, bitte weiter si ihre Fans
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Ein hoffnungsloser Fall.
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Der EDV-Heini von Zeyer hat sich wieder weggesoffen daher kommt der Bot so verwirrt daher.
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Bitte Rechtschreibung aktivieren.
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Rene Zeyer for president of the USA und (neue 😉 ubs!
Sagt dem Trump einfach nix davon.
Ball flach halten.
Das würde uns dann mehr als ein Barren Gold und eine Rolex kosten.
PS: Ich werde jetzt den für mich gültigen Steuersatz auch einseitig und nachträglich anpassen. Der Zustand des Wuchers ist für mich eingetreten.
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The only thing that is clear from the CS takeover is that it was legally questionable. The main point of litigation is that at the time of the takeover, the bank had a liquidity issue caused by outflows, not a capital shortfall driven by losses
The AT1 bonds and CCAs were contingent on capital, and the requirements laid out in those instruments were still being met at the time of the takeover.
They will be paid, the only question is when and by whom. Theoretically it should be UBS, but they agreed the cancellation order would come from FINMA, and that means it’ll be the taxpayer who pays.
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Da braut sich wohl ein El Nino besonderer Art zusammen. Wenn die Abschreibung der AT1-Anleihen der CS letztlich von US-Gerichten als irregulär beurteilt werden, dürfte ein Verbleib der UBS in den US hinfällig werden und der neuste WAK-S-Entscheid zum Scherbenhaufen verkommen.
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Die Key Risk Takers dürfen am Ende ihre Boni behalten, die übrigen Muppets gehen leer aus.
Wetten wir ?
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Hervorragende Analyse, vielen Dank!
Vergessen wir zudem nicht, dass beim Zusammenbruch der Credit Suisse die CDS (Credit Default Swaps) als wesentlicher Katalysator für die Eskalation der Panik fungierten. Eine Panik, die auch auf die Schweizer Behörden übergriff – namentlich auf die FINMA und die SNB (um es euphemistisch auszudrücken: zwei Marktregulierer).
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Zeyer kupfert schamlos den Schmarren von anderen Autoren ab, seine einzige Eigenleistung besteht in haarsträubenden Vergleichen.
Das Lustige daran: in der Begründung, weshlab die AT1 nicht hätten abgeschrieben werden dürfen, wird klar hervorgehoben, dass die CS bis am Ende genügend Kapital und damit Eigenkapital hatte. Trotzdem beharren alle Affen hier darauf, dass die UBS mehr Eigenkapital brauche.
Merkt ihr es selber oder muss ich es noch einfacher formulieren?
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Schon der Titel ist kreuzfalsch. Der Manager hatte eben keine AT1-Anleihen. Du solltest den Text, den du von Anderen kopierst wenigstens durchlesen, Zeyer
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Es ist interessant zu beobachten, wie im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse vergessen wird, dass Credit Default Swaps (CDS) als wesentlicher Katalysator für die Eskalation der Panik fungierten. Eine Panik, die auch die Schweizer Behörden – namentlich die FINMA und die SNB (um es euphemistisch auszudrücken: zwei Marktregulierer) – erfasst hatte.
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Die neuen AT1 Anleihen der UBS wird niemand mehr kaufen.
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Das geht uns Steuerzahler nichts an!
Wir sind für die betrügerischen Machenschaften, sowie das betrügerische Finanzsystem der Banker nicht verantwortlich. Wenn wir die Regierenden auffordern den Finanzbetrug zu beenden, dann unternehmen die gar nichts, weil sie sich von den Betrügern finanzieren lassen.
Nicht die Steuerzahler müssen belangt werden, sondern die Regierenden im Bundeshaus. Das sind die eigentlichen Verbrecher, weil sie ihren Staat nur dank dem betrügerischen Schuldenschneeballsystem mit den Schuldenwährungen der Banker
finanzieren können.
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Die Risikotheorie: Das Problem des Moral Hazard (oder der moralischen Wagnis) tritt bei Informationsasymmetrie auf – also wenn die beteiligten Parteien nicht über denselben Informationsstand verfügen. Dies führt dazu, dass sich Akteure ihrer Verantwortung enthoben fühlen, sofern sie die Kosten ihres Handelns nicht selbst tragen müssen. Daraus resultiert eine Verhaltensverzerrung, die zu einer erhöhten Risikobereitschaft verleitet.
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Jetzt kommt der schon wieder mit seinem Wikipedia Zitat. Was hat das mit dem AT1-Abschreiber und dem Entscheid des Gerichts in den USA zu tun? Lass es doch einfach
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Moral Hazard war gleich zweimal die Ursache für den Niedergang der Credit Suisse: zunächst durch Mängel in der Unternehmensführung (2000 bis 2010) und später durch die Rettung im Jahr 2010 mittels der Ausgabe von CoCo-Bonds (AT-1), die von der FINMA und der SNB gebilligt worden waren. Diese finanzielle Stützung verlängerte die Lebensdauer eines irrationalen Geschäftsmodells bis ins Jahr 2023 und trug dazu bei, bei der (erzwungenen) endgültigen Abschreibung dieser Wertpapiere – unter Missachtung der allgemeinen Risikohierarchie – einen staatlichen Skandal auszulösen.
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Und nochmal dieselbe Platte
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Im Finanz- und Investitionssektor unterliegen die „Hierarchie der Anlagerisiken und die Rangfolge ihrer *Realisierung*“ (Nachrangigkeit von Wertpapieren) im Falle einer gerichtlichen Liquidation einem universellen Prinzip. Einem Prinzip, das im Fall der CS nun verletzt wurde.
– Welchen Rang werden die „CocoBonds“ AT-1-Anleihen (UBS – Core Tier One) innerhalb dieser „Risikohierarchie“ einnehmen, wenn es an einer gerichtlichen Entscheidung oder einschlägiger Rechtsprechung fehlt?🙈🙊
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Beobachter Beartungsteam 12. 03. 2020 – 17:41: „Notstand – Staatsnotstand Ein Staatsnotstand liegt vor, wenn die Existenz oder die Aufgabenerfüllung eines Staates sowie das Überleben der Bevölkerung durch schwerwiegende Gefahren wie Kriege, Naturkatastrophen, Hungersnöte oder tödliche Seuchen bedroht wird. Im Falle eines Staatsnotstandes, auch Ausnahmezustand genannt, kann der Staat vom Notrecht Gebrauch machen.“
Die Frage ist wohl, war mit dem Untergang der CS die Existenz der Schweiz bedroht und der Bundesrat konnte das Notrecht anwenden.
Gunther Kropp, Basel
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Kropp hast du auch eine eigene Meinung oder suchst du dir einfach den Müll von anderen bzw Google KI zusammen und spuckst ihn hier wieder aus?
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@Gunther Kropp
Ja, aber.
Es dürfte schwierig sein, die Dringlichkeit im Jahr 2023 rational zu begründen – wenn man bedenkt, dass die CS ihr bereits seit dem Jahr 2000 bestehendes Geschäftsmodell mit hohem Risiko fortführte, wobei das Risiko ab der Ära Brady Dougan (ab 2006) sogar als extrem hoch einzustufen war.
Was haben die Aufsichtsbehörden nach der Rettung im Jahr 2010 unternommen – etwa durch die Zulassung von „CoCos“ –, während die Flut an Geldstrafen nie abriss?
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@Jackson und Co: das Bankengeschäft ist ein Geschäft mit Risiken. No risk, no return. Und ja es ist absehbar und normal, dass sich ein Risiko materialisiert. Und bevor ihr wieder mit den Steuerzahlern kommt: wie viel Steuern bezahlt ihr?