Jetzt ist er da: Der Zweitrunden-Prozess gegen Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Mitangeklagte. Am Ball sind die Unparteiischen des Obergerichts des Kantons Zürich.
Sie müssen darüber befinden, ob der einstige letzte Gutbanker des Landes und sein Mitstreiter hinter Gittern gehören oder auf freien Fuss.
Bekannt wurden die Vorwürfe vor genau 10 Jahren. Damals erschienen hier entsprechende Stories.
Ein Jahr später schlug die Finma bei Vincenz und der Raiffeisen mit Enforcement-Verfahren zu, Anfang 2018 steckte die Zürcher Wirtschafts-Strafstaatsanwaltschaft Stocker und Vincenz in U-Haft.
Nach 10 Jahren liegt damit noch kein rechtsgültiges Urteil vor. Deshalb heisst es: Es gilt Untschuldsvermutung.
In den USA flog vor einiger Zeit ein junger Typ namens Sam Bankman-Fried auf. Der hatte von seinem Karibik-Stützpunkt aus Geld wie Heu gescheffelt.
Um dann zuerst fulminant Pleite zu machen und dann von den US-Behörden gejagt zu werden. Der Jung-Unternehmer steckte die Waffen, liess sich in die USA überstellen.
Dort kam er nach einem Gefängnisaufenthalte frei, allerdings mit scharfen Bedigungen, darunter Hausarrest.
Im März 2024 erfolgte das Urteil: 25 Jahre Haft für den jungen Krypto-Gescheiterten. Von November 2022, als seine FTX Kryptobörse ins Wanken geraten war, bis zu harschen Verdikt hatte es gerade mal 15 Monate gedauert.
Oder Bernard Madoff. Der Jahrhundert-Finanzbetrüger wurde Ende 2008 von der Polizei verhaftet; er machte keinen Hehl daraus, ein gigantisches Ponzi betrieben zu haben.
Nur ein gutes halbes Jahr später liessen die Richter den Hammer heruntersausen. Sie verdonnerten Madoff zu 150 Jahren hinter Gittern. 12 Jahre später starb Madoff – im Gefängnis.
Er litt an einer unheilbaren Krankheit. Die Behörden liessen ihn nicht vorzeitig raus; Madoffs Gesuch um Haftentlassung aufgrund seines Leidens wurde abgelehnt.
Der scharfe Umgang der USA mit Finanzbetrügern steht in überwältigendem Kontrast zum Vorgehen der Schweizer Justiz. Im Fall Vincenz agierte die Zürcher Staatsanwaltschaft im Vergleich zu anderen Verfahren und für hiesige Verthältnisse schnell.
Doch danach kam der Prozess ins Stocken. Der ab heute Regie führende Gerichtspräsident des Zürcher Obergerichts wollte die 350 Seiten schwere Anklageschrift zurück an die Ermittlungsbehörde schicken.
Diese sei geschwätzig, es sei für die Angeklagten und erstinstanzlich Verurteilten unmöglich zu wissen, was ihnen genau vorgeworfen würde.
Das Bundesgericht zwang danach die Oberrichter, von einer Rücksendung der Anklage abzusehen und den Zweitrunden-Prozess sofort an die Hand zu nehmen.
Doch da war bereits ein Jahr ins Land gestrichen. Weil die Anwälte der Betroffenen noch anderes durch die Instanzen zogen, vergingen weitere Monate.¨
Insgesamt hat der grosse Wirtschaftsfall jetzt 4 Jahre gebraucht, um allein die „Strecke“ vom April 2022 zurückzulegen mit dem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts an den Hirschengraben, wo die Oberrichter ab heute Vincenz et al befragen.
Setzt man diese vier Jahre Extraschlaufe neben die in Schweizer Juristen-Augen als „Super-Express“ geltenden US-Verdikte gegen Madoff und Bankman-Fried nebeneinander, fragt man sich: Was läuft hier schief?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Verjährungen brauchen ihre Zeit.
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Genauso.
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danke mal, dass es so gewollt ist, hier in der schweiz.
wer geld hat, bekommt schlaue anwälte, die auf zeit machen
oder auf formfehler und am schluss ist ausser spesen
nichts gewesen.
die staatsanwälte scheinen ja nicht grad die besten zu sein.
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Staatsanwälte sind steuerbezahlte Verwaltungsangestellte.
Anwälte sind Vertreter einer freien Wirtschaft.
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Formfehler sind da um das Ganze wieder zu verlängern. Vielleicht müssen diese Formfehler einfach sein.
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Auch hier gilt halt der alte und wahre Spruch: „Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen“.
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Das Personal des Staates formiert sich aus der Zweitklassigkeit – oder schlechter.
Et-voilà!
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Die Doppelnullabteilung könnte hier deutlich schneller arbeiten, aber M, was mein Chef ist, meinte, wir sollten der Finma den Vortritt lassen.
Die sind deutlich härter als wir.
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So eine Schweinerei ist typisch für den „Rechtsstaat“ Schweiz. Pierin lacht sich ins geld- und frauengeile Fäustchen…
Bin gespannt, wie lange es bei den korrupten listigen Wallisern dauert mit dem Crans-Prozess, wo über 40 Personen leider verstorben sind !!
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Gerechtigkeit bekommt nicht immer Recht.
Unbekannt
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Als ein renommierter Professor für quantitative Finanzwirtschaft die Hypothese aufstellte, der „boss“ der führenden systemrelevanten Bank der Schweiz sei der achte Bundesrat, brachte er den gesamten Einfluss der Finanzwelt auf unsere Institutionen in einem einzigen Satz auf den Punkt.
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vermutlich bewusst damit sich der Fall verjährt. Unsere Kuscheljustiz lässt jeden laufen, der genug Geld hat. Vielleicht gibts mal eine Gefälligkeit. Wie es geht weiss er ja.
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Die volle Härte des Gesetzes: only für den Ladendieb.