Am 11. Januar erfahren Pierin Vincenz und Beat Stocker, ob sie auch in den Augen der Zürcher Oberrichter Kriminelle sind. Oder ob die erste Instanz sie zu Unrecht zu Gefängnis verurteilt hatte.
Schon vorher könnte der hier Schreibende als Bösewicht dastehen. Dann nämlich, wenn das Zürcher Bezirksgericht ihn verurteilt.
Er soll das Bankgeheimnis mutwillig verletzt haben, als er vor 10 Jahren mit einer Artikelserie die Machenschaften von Vincenz et al. ans Tageslicht gezerrt hatte.
Dafür soll der Journalist büssen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat am Montag Anklage gegen ihn erhoben.
Welche Strafe sie fordert, behält der zuständige Mann, die Nummer 2 der Ermittlungsbehörde, vorerst für sich. Das will er erst im Gerichtssaal offenlegen.
Die Anklage ist kurz und stützt sich auf ein einziges Dokument, ein sogenanntes „Compliance Memorandum“ der Julius Bär.
Es trage den Titel „Zusammenfassung: B.S. in Verbindung mit P.V.“ und gelte als „1. Memorandum“. P.V. meint Pierin Vincenz, B.S. ist Beat Stocker.
Letzterer hatte sein Geld bei der Zürcher Privatbank und wickelte heikle Deals für sich und Vincenz über die dortigen Konten ab. Mit diesen wurden beide reich.
Die Private Equity-Investments ohne Offenlegung gegenüber den Arbeitgebern Raiffeisen und Viseca-Aduno führten ab 2017 zu Finma-Enforcements und 2018 zu Untersuchungshaft.
Es gilt Unschuldsvermutung.
Das „1. Memorandum“ stamme vom 4. März 2016, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Ihm folgte ein „von der Struktur her leicht angepasstes Compliance-Memorandum vom 8. April 2016 in Deutsch mit dem Titel ‚Management Summary – Memo B.S. in Verbindung mit P.V.‘“.
Der Journalist habe am Tag davor, dem 7. April, sowie in weiteren Artikeln bis Anfang November vor 10 Jahren auf Basis dieser Memos Bankgeheimnis-geschützte Informationen „offenbart“.
Damit habe er bewusst das Gesetz verletzt. Seit Mitte 2015 machen sich auch „Dritte“ wegen Bankgeheimnis-Verrats strafbar.
Wenn sie nämlich wissentlich solche Geheimnisse weitergeben. Das habe der Inside Paradeplatz-Herausgeber getan.
Das Memo vom 4. März 2016 liegt der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Bank Bär, die wie Beat Stocker als Privatklägerschaft auftritt, gab dieses nie heraus.
Die Ermittler besitzen lediglich das zweite Memo vom 8. April, das ihnen Stocker überreicht hatte. Stocker hatte mit vielen Einsprachen gegen Einstellungen die jetzt erfolgte Anklage erzwungen.
Der IP-Journalist habe die „von einem unbekannten Mitarbeiter der Bank Julius Bär & Co AG … oder allenfalls durch eine weitere Person“ offenbarten Informationen publik gemacht.
Das erste Memo, das weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte haben, ist somit das Corpus Delicti.
Ein Phantom-Dokument, aufgrund dessen der Richter entscheidet, ob der Journalist das Richtige oder das Falsche gemacht hat.



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Ohne IP hätte Vincenz weiter geschäftet.
Danke für deine Arbeit Lukas.
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Danke auch Herr Hässig.
Positiv daran: so bleiben diese 3 Herren weiterhin im Gespräch.
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Man soll die Arbeit von Lukas auch mit Spenden unterstützen. Ich bin da schon jahrelang dabei!
Also, auf geht’s!
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Auf Netflix sind bei der Pierin Vincenz Serie die ganzen ersten 3 Folgen von 10 Folgen nur IP gewitmet.
Das ist ein Ritterschlag.
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Diese Staatsanwaltschaft hat nichts Gescheiteres zu tun.
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Unsinn. Sie musste anklagen, weil BS sie dazu zwang (StA wollte einstellen). Bitte den Artikel lesen.
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Grandioses timing. Fast 10 Jahre später. Für die einen winkt Verjährung. Für den anderen geht’s nochmal richtig los. Der Gesetzgeber will es genau so. Kein Whistleblower Schutz. Journalisten können ebenso belangt werden. Bankgeheimnisses über alles.
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Ja wer das Säuhäfelitum, die DNA der Schweiz beschmutzt ist der eigentliche Verbrecher in diesem Land, Medien die 4 Gewalt, Verfassungsrechte, schöne Gutenachtgeschichten die man den Lemmingen erzählt die glauben die Schweiz sei der Saubermann
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@Kosovo
Es liegt auch in einer anerzogenen Bravheit, in der früh erlernten Gewohnheit, Autoritäten nicht infrage zu stellen, Regeln zu befolgen und das vermeintlich Bewährte nicht anzutasten. Sobald es unangenehm wird, zieht man sich in die eigene Schutzposition zurück, macht sich klein, vermeidet Konflikte und hofft, dass die Gefahr vorübergeht. Man schützt das vertraute Selbstbild, anstatt sich mit unbequemen Tatsachen auseinanderzusetzen. Man schaut lieber weg, als das eigene Weltbild zu erschüttern. Die Schweiz – eine leere Hülse hinter einer makellosen Fassade..
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Da haben wir ja in Zürich Verhältnisse, wie wir sie bald in Berlin sehen werden!
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Damals hatte JB im Compliance noch Mitarbeiter, die den Kopf zum Denken einsetzten. Heute geht es halt um Macht und ums Überleben.
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Im WTP ist es noch krasser.
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Genau, damals hatte JB noch kompetente Compliance-Mitarbeiter. Die wurden alle via sauteuren Sozialplan entsorgt. Dann wurden irgendwelche Berater eingestellt, die keine Ahnung haben und im Home Office nur Folien pinseln. Kommt sicher gut.
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Im Fall des Staatsanwaltes Vollenweider im Fall von Nancy Faeser hat die RR Jacqueline Fehr vor dem Kantonsrat ausgesagt, dass in den letzten 10 Jahren noch nie ein Ermittler wegen Unfähigkeit entlassen werden musste. Und hier .
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Compiance Memorandum der Bank Bär. Vor 10 Jahren wusste Bär doch gar nicht, was Compliance bedeutet.
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Naja, ein Insider sind Sie wahrlich nicht. Die Legal & Compliance Abteilung gibt es seit Jahrzehnten. Und hat sich immer wieder eingeschaltet. Manchmal mit mehr, des Öfteren mit weniger gesundem Menschenverstand und Fachwissen. Ob Geschäfte getätigt wurden oder nicht, entschied je nach Kunde, Höhe der Transaktion etc. gemäss Geschäftsreglement die Geschäftsleitung und/oder der VR (abschliessend)….
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BS steht für mich eher für Bullshit
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Man sollte mal diesen Staatsanwalt überprüfen. Ich meine, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben ist klar, aber zumindest wurde es noch kaschiert. Die Staatsanwaltschaft macht die Augen zu bei Angelegenheiten, bei denen man glaubt, das kann nicht sein, aber okay, anderseits gehen sie dann anderen Sachen dafür nach, wo man denkt, was soll das. Wem dient eigentlich die Staatsanwaltschaft? Dem System und der Bevölkerung???? Oder Deep State?
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also, wenn es nach den staatsanwälten geht, dann verjähren die meisten straftaten, so langsam arbeiten die.
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Die Staatsanwaltschaft soll sich um das USZ kümmern wo es massenhaft Tote gegeben hat statt um solchen Pipifax.
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Dieter, absolut! Aber die Staatsanwaltschaft geht nicht gegen Unrecht vor sondern diktiert von den Verursachern gegen die, die das Unrecht aufdecken. Das UniSpitalund die Profiteure werden auf allen Ebenen geschützt. Da sind mir offizielle Bananenrepubliken lieber, das ist „ehrlicher“ als der verheuchelte Scheiss. Es geht ja weiter mit direkter Demokratie, auch wenn das Volk für etwas stimmt, heisst es nicht das es umgesetzt wird, aber das Volk hat ein besseres Gefühl. Und hauptsächlich man schützt Profiteure und schadet denen, die etwas zu verlieren haben
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Die sind halt abgereist.
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Gauner werden geschützt. Die welche Untaten aufdecken bestraft. Das System will den mutigen Aufdecker kalt stellen, als Abschreckung für Andere, die auch so viel Courage haben. Es war immer so und wird sich nicht ändern. Mit Geld kauft man das System.
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Die Staatsanwaltschaft einmal mehr peinlich. Dabei müsste sie sich bei Hässig bedanken für die geleistete Vorarbeit. Passt aber in den politischen Rahmen, die freie Presse muss gezügelt werden!
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Wenn sich die Sache wirklich so zugetragen hat, wie vom Staatsanwalt behauptet, lässt sich ein Knastaufenthalt wohl kaum vermeiden.
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Wenn ein Gericht eine solche Anklage zulässt, ist das eine Bankrotterklärung unseres Justizsystems. Gehört die Schweiz jetzt auch zu den Ländern, wo man sich mit Geld das passende Urteil kaufen kann?
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Bei unserer Raiffeisenbank wurden die Namen der Delegierten nicht publiziert mit Berufung auf das Bankgeheimnis.
Absurd.
Andere Gesetzesartikel gelten auch noch, auch wenn Banker bis heute meinen, das Bankgeheimnis sei das höchste und Wichtigste – zB weil andere dann ihre Rechte nicht wahrnehmen koennen und Unrecht verborgen bleibt.
Es ist die Aufgabe von Journalisten (Demokratie, Rechtsstaat) die Mächtigen im Auge zu behalten.
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Staatsanwalt wurde von BS gezwungen, die Anklage zu erheben. Reine Pflichtübung. BS sollte sich besser auf seine Verteidigung konzentrieren. Prognose: Freispruch LH. Allenfalls muss LH ein paar Fränkli Gerichtskosten tragen, aber auch dafür wenig Chancen.
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„Je nachdem, ob du mächtig oder elend bist,
werden die Gerichtsurteile dich weiß oder schwarz erscheinen lassen.“ (Jean de La Fontaine)
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Jetzt schreit die halbe Schweiz jeweils etwas von Kuscheljustiz und wenn sie dann auch den kleinsten Mist verfolgt, soll dann wieder alles anders sein? Langsam sollte man sich entscheiden. Entweder ist es jetzt Kuscheljustiz oder sie gehen allem und jedem nach und bestrafen falls schuldig auch richtig hart. Kommt mir manchmal vor, wie eine woke Frau, welche für sich nur die Rosinen raus pickt.
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Der gesamte Vincenz-Fall ist wirtschaftlich gesehen ein Witz: Wenn man die Schadenssumme sehr optimistisch ansetzt, kommt man auf 50 Millionen. Ohne die Artikelserie auf IP hätte es niemand bemerkt, weil es effektiv kein Schaden war. Niemand verlor seine Stelle und niemand verlor Anleihengelder. Es wurde aber eine riesige Anklage gemacht und Leute in Untersuchungshaft gesteckt.
Ganz anders der CS-Fall: Hier beträgt der Schaden bei gleichem Ansatz über 100 Milliarden. Zehntausende verloren ihre Stelle und Milliarden an Anleihengelder gingen verloren. Angeklagt wurde niemand.
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Lieber Lukas Hässig, man kann Ihnen nicht genug danken dass Sie diesen beispiellosen Fall aufgedeckt und ins Rollen gebracht haben!
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Zum Nachdenken für die Sünnelis, gemäss KI: „Rechtsparteien und bürgerliche Politiker in der Schweiz treiben Bestrebungen voran, den journalistischen Quellenschutz zu lockern. Konkret stimmte der Ständerat im September 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von 34 zu 10 Stimmen für eine Motion seiner Rechtskommission (RK-S), die eine Aufweichung des Quellenschutzes fordert.“
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ist doch sympathisch: Sprachkenntnisse ’schweizerdeutsch’…🤭
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Dieser Rechtsstaat hat abgewirtschaftet. So was von.
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Dieses Treiben hat Lukas Hässig nicht verdient. Wir wünschen gutes Gelingen.
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Was ist denn aus den Fällen geworden, als unzufriedene Bänker, CDs mit deutschen Kontoinhabern an den deutschen Fiskus verkauft haben? Damit hatte Steinbrücks „Finanzkavallerie“ seinen Bürgern die Steuern abgenötigt und für den Fall des Bankgeheimnisses gesorgt. Sind die verurteilt worden oder war die Staatsanwaltschaft damals „nicht zuständig“?