Heute in einer Woche stehen Pierin Vincenz, sein Buddy Beat Stocker und weitere Angeklagte erneut vor den Gerichtsschranken.
Diesmal am Zürcher Obergericht, der zweiten Instanz. 2022 hatte sie das Bezirksgericht Zürich zu rund 4 Jahren Gefängnis verurteilt.
Schon heute zeigt sich einer der bekanntesten Strafrechtler überzeugt, dass die Oberrichter den Ex-Raiffeisen-Boss und die übrigen Beschuldigten niemals gleich hart anpacken würden.
Allerdings dürfte es auch keinen Freispurch geben. „Die Juristen haben den Mut verloren, eine eigene Meinung zu entwickeln“, so Niggli gegenüber der NZZ.
„Sie tendieren meistens dazu, das Urteil der Vorinstanz gerade noch so zu bestätigen.“ Im Fall Vincenz hänge dies stark mit der Anklagebehörde zusammen.
„Ein Grund (für die erwartete mildere Verurteilung, AdR) liegt auch darin, dass gegen die Beschuldigten eine lange Untersuchungshaft verhängt worden war.“
„Bei einem Freispruch müsste der Staat deshalb eine Entschädigung zahlen. Eine solche gewähren die Gerichte aber nicht gerne.“
Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, die Vincenz et al vor den Richter zerrten, habe sich verrannt, findet Niggli. Insbesondere mit dem Vorwurf, der damalige Raiffeisen-CEO und sein Partner Stocker hätten betrogen.
„Ich habe dem Chefankläger, Herrn Jean-Richard-dit-Bressel, auch persönlich gesagt, dass ich seine Anklage auf Betrug nicht nachvollziehen könne“, sagt Niggli heute.
Dafür fehlten „zwei Elemente“: der Schaden und die Arglist. Geschädigt worden seien die Raiffeisen und weitere Firmen nicht.
„Auf Bestechungsvorteile besteht kein Anspruch der Gesellschaft, weshalb sie nicht zu deren Vermögen gehören“, führt der Strafrechtler aus.
Und bei der Arglist brauche es „mehr als nur eine Lüge“, nämlich „eine bösartige Form der Täuschung, die beim Gegenüber direkt zu einem Schaden führt, der aber – wie erwähnt – eben auch nicht bestand“.
Die Zürcher Ermittler hätten laut Niggli gescheiter ihre Anklage auf ungetreuer Geschäftsbesorgung abstützen sollen. Plain Vanilla quasi.
Im Zentrum steht die „Aufklärungspficht“. „Die Frage, inwiefern ein Verwaltungsratsmitglied eine Aufklärungs- oder sogar Herausgabepflicht trifft, ist im Aktienrecht nicht eindeutig geregelt“, führt Niggli aus.

„Deshalb hat das Bezirksgericht bei seiner Beurteilung zur Lückenfüllung auf das Auftragsrecht zurückgegriffen. Ob dies angesichts des Prinzips, dass sich jede Verurteilung auf eine klare Rechtsgrundlage stützen muss, zulässig ist, ist höchst fraglich.“
Das sähen auch höhere Richter so. „Auch aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts sind erhebliche Zweifel angebracht“, meint Niggli.
Interessant sind dessen Ausführungen zum zuständigen Präsidenten des Zürcher Obergerichts, der den Fall Vincenz ab kommender Woche führt.
Dieser hatte die 350 Seiten lange Anklageschrift in Bausch und Bogen als „geschwätzig“ verworfen und an die zuständige Ermittlungsbehörde, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, zurückgeschickt.
„Ich habe mich damals gefreut, als das Obergericht die Anklageschrift zurückwies“, sagt jetzt Niggli der NZZ. „Das war seit langem das erste Mal, dass ein Schweizer Gericht den Mut hatte, konsequent seine Arbeit zu machen.“
„In der Schweiz krankt das gesamte Wirtschaftsstrafrecht an einer Unart: Die Staatsanwälte schreiben Anklageschriften von mehreren hundert Seiten. Nach der Lektüre weiss man jedoch immer noch nicht, was genau der Vorwurf ist.“
Das Bundesgericht pfiff das Obergericht später zurück. Die zweite Zürcher Instanz müsse den Revisionsprozess gegen die erstinstanzlich Verurteilten auf der Basis der ausführlichen Anklageschrift durchführen, diktierte Lausanne.
Das Pech von Vincenz&Co. seien die Medien, vermutet Strafrechtler Niggli.
„Womöglich hätte das Bundesgericht den Entscheid stehengelassen, wenn der Fall Raiffeisen nicht so medial präsent gewesen wäre.“
Für ihn ist jedenfalls klar: „Es tut mir leid, aber so kann man keine Anklage machen.“

Ja. So funktioniert das Schweizer Rechtssystem.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Nun, wenn es die Justiz nicht hinkriegt – PV wird erkannt egal wo er sich aufhält – das ist gut so 👍
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Staat, Banker, Justiz sitzen im gleichen Boot und rettet die Banken und Banker. Sie bilden zusammen eine einzige Korruptionsmaschinerie gegen die Bevölkerung.
An dessen Ende sitzen alle in der Schulden. – und Zinsversklavung mit Armut.
Kein Wunder, denn die Währungen entstehen durch Kredit, kosten Zinsen, und auch die Währungseinheiten zur Zinsfinanzierung entstehen wiederum durch Ausweitung von Kredit und Verschuldung. Währungen sind nicht Geld, sondern nichts anderes wie Verschuldung. Das Finanzsystem eine einzige Betrugsmaschinerie.
Die Hochschulprofessoren und Staaten höchst fragwürdig!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Er kommt mit einem blauen Auge davon.
Das ist aber keine gute Nachricht für ihn, denn er bekommt es von Chuck Norris verpasst.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Norris ist tot.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
@Frank N Stein: Das stört doch Chuck Norris nicht!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Absolut richtig so!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Mister Teflon – an mir bleibt nichts kleben!
Solche Typen sind einfach zum … sich alles nochmals durch den Kopf gehen lassen! Und unser Rechtssystem willfähriger als jedes Blatt im Wind, wenn es um die „Grossen“ geht. Beim einfachen Bürger wird gnadenlos zugelangt.
In Helvetien läuft was falsch. Obere, Beamte und Politiker knechten das Volk. Abhilfe tut Not.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
zu damaligen zeit, gab es viele vincenz.
macher, die sich selbst bedient haben.
heute ist es nicht besser geworden.
im gegenteil.
heute bedienen sich loser völlig schamlos
und liefern nur ausreden, statt zahlen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
An alle Staatsanwälte und Innen, an Richter und Innen, ein Jusstudium, heute genannt MLaw, reicht eben nicht um Wirtschaftsdelikte zu prüfen, Anklage zu erheben und zu beurteilen. Wenn dann noch Verbindungen zum Ausland und Offshore bestehen, wird es dann zu kompliziert.
Banqier Holenweger lässt grüssen und Piermin wird freigesprochen. Kostet dann viel viel Geld!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
wer hat Raiffeisen zu der gemacht, die sie heute ist? Vincenz. All die Funktionäre? Etwa VRP Franz Marty in der Aera Vincenz, hatte der je eine Ahnung vom Bankgeschäft? Wie kommt so einer dort hin? Klar, der damalige CVP Filz, die Raiffeisen war lange Zeit eine Dynastie der damaligen CVP? Was ist seine Leistungsbilanz? Was am meisten? Oder sein Nachfolger, ein Uniprofessor der Uni SG, der die Spesen-Belege abgenickt hat, angeblich für CHF 500’000 pro Jahr, völlig unschuldig, der will offenbar die Belege nicht verstanden haben oder so ähnlich.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Niggli hatte schon immer den ganz grossen Drang, sich zu präsentieren und irgendeine These zu vertreten – Hauptsache, es gibt Aufmerksamkeit.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Unglaublich, doch passt zur Zürcher Staatsanwaltschaft! Man klagt zwar an, denn es stinkt, doch wird es einmal mehr nicht schaffen, die Täter im Sinne des Gesetzes zu bestrafen. Wer bezahlt? Einmal mehr der Steuerzahler und Personen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Sie haben vergessen, auf Ihr Buch aufmerksam zu machen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
@Lenny Lenox: Sie können es bei Orell Füssli Online bestellen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ehrlicherweise wurde der ganze Falle von den Medien dermassen hochgespusht, das war aus strafrechtlicher Sicht nicht wirklich ein schlimmes Vergehen. Mit einer Prostituierten schlafen oder in einen Nachtclub gehen ist kein Verbrechen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Dann ist IP auf einer totalen Luftblase aufgebaut? Würde zu den heutigen Inhalten passen
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
@am Ende: du hast es nicht verstanden, worum es geht, aber es ist nicht schlimm.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Warum haben wir so viele Betrüger? Erstens ist in unserem Rechtssystem die Arglist beim Betrug fast nicht nachzuweisen. Zweitens gibt es nach einer Verurteilung in der Regel beim Betrüger nichts mehr zu holen. Drittens ist jeweils gleich auch die Kaution verloren. So gewinnen bei den meisten Betrugsfällen nur die Anwälte.
In ein paar Jahren lesen wir das Gleiche über die Morettis.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
sind von ihren Finanzieren (Bankern und Zentralbankern) und dem korrupten, betrügerischen Finanzsystem (mit schuldenbasierten Währungen+Zinserpressung der Banker) komplett abhängig und ausgeliefert.
Das gesamte System von Banken, Zentralbanken und Staaten/Regierungen/Justiz ist völlig unglaubwürdig, undemokratisch, korrupt und betrügerisch von A-Z. Diese angeblichen „Vaterländer“ zusammen mir ihren Finanzierern bilden doch selbst sozusagen eine verfilzte, korrupte, kriminelle Organisation mit der die gesamte Bevölkerung und Steuerzahler mit Kreditzinsen wie eine Zitrone ausgepresst werden.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ach was solls- die Raiffeisen besteht noch im Gegensatz zur CS.
Was dort der VRP geleistet hat, oder wben nicht, wäre meines Erachtens, ebenfalls ein Strafbestand.
Aber Dummheit ist wohl nich einklagbar.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Hat jemand etwas anderes erwartet? Man muss ein Verfahren nur lange genug in die Länge ziehen, dann kann kein Jurist mehr Details nachvollziehen und niemand hat mehr den Mut zu einem harten Urteil. Das ist die Schweiz: ein Rechtsstaat, der sich zum Weicheistaat entwickelt hat. Nicht die Gesetze fehlen, sondern der Mut, sie anzuwenden. Wer die teuersten Anwälte hat, kauft sich keine Unschuld, er kauft sich Zeit. Und Zeit ist hierzulande die wirksamste Verteidigungsstrategie. Vini lebt derweil gemütlich weiter. Wie er das alles finanziert weiss keiner?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Zur erkauften Zeit gehören auch seitenlange rhetorische Abhandlungen und Beurteilungen, die am Ende niemand mehr versteht oder nachvollziehen kann, was letztlich dann zur endgültigen Einstellung führt.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Weil unser sog. Rechtsstaat ein Witz ist, habe ich die Justiz 1987 als junger Jurist verlassen …
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Bei uns in der Firma gibt es folgende Praxis:
Wenn ein Bericht länger als 10 Seiten ist, muss auf einer (resp. ab 25 Seiten Bericht auf zwei) Seiten das notwendigste zusammengefasst werden. Sowas wäre doch auch für die Staatsanwaltschaft denkbar bei ihrer 350-seitigen Anzeige.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wer ein Sandwich klaut, wandert ein. Wer das Spesenkonto plündert, kriegt vom Richter am Ende noch das fällige Trinkgeld zurückerstattet?😯 Schweizer Rechtssystem, dass ich nicht lache!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Es ist wie bei jedem guten Roman, Drehbuch oder einer Studie. Um das gewünschte Endresultat auf eine packende und spannende Art zu gestalten, braucht es einen guten Einstieg und eine etwas diffus widersprüchlich fesselnd verwirrend formulierte Geschichte
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ich frage mich seit dieser Causa nur eines:
Hätte der Erstinstanzstaatsanwalt
( Dit- Bressel und so) sorgfältiger gearbeitet anstelle seines Terriergehabens ob es nicht schon damals für eine Verurteilung gereicht hätte?🤔
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Der Bundesbrief von 1291 besteht aus 17 Zeilen, die Verfassung der Schweiz aus 67 Seiten. Die Bila III kommt auf gegen 2000 Seiten. Bei vielen juristischen Verfahren sind es dann mehrere Aktenordner, die das Ganze weder übersichtlicher noch verständlicher machen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Haha – all‘ die Strafrechtsspezialisten hier! Erst klönen, wie unfähig unsere Gerichte seien. Härtere Strafen fordern. Prozessrechte? Gibt es nicht für alle.
Aber wehe, wenn einer der „Spezialisten“ hier selbst in ein Untersuchungsverfahren gerät! Dann werden alle verfahrensrechtlichen Mittel ausgeschöpft, Unrechtseinsicht = Null, das Urteil durchwegs als „unmenschlich hart“ bezeichnet.